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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
SBG Gründung  

Studierende oder Absolventien einer sächsischen Hochschule, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, eine Geschäftsidee realisieren und ein Unternehmen gründen möchten, werden bei den ersten Schritten beraten. Aber auch für bereits seit kurzem gegründete Unternehmen erhalten Unterstützung.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Existenzgründer:innen oder aufstrebende Gründer:innen in Sachsen, die Unterstützungsbedarfe haben.

Was wird gefördert?

- Entwickeln von unternehmerischen Ideen

- Eingehen von Kooperationen, um eine solide Ausgründungsszene zu schaffen

- Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch ein Partnernetzwerk sowie das Start-Up Lab Sachsen

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer:innen oder aufstrebende Gründer:innen werden bei den ersten bzw. nächsten Schritten beraten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH; Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA); Sächsische Aufbaubank (SAB)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
  • https://sbg.sachsen.de/gruendung.html
 
SBG Innovation  

KMU mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die neue Produkte, Technologien oder Dienstleistungen auf den Markt bringen wollen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

LP; JB

Für wen?

Startup, wachstumsorientierter Mittelständler, kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ein innovatives ökologisches, digitales und soziales Geschäftsmodell und den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Innovationen von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR

anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde

Bewerbungsverfahren

Die Vergabe erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die neue Produkte, Technologien oder Dienstleistungen auf dem Markt bringen wollen werden mit einer Beteiligung von max. 5 Mio. Euro unterstützt

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen  

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Kredite, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbürgten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.

 

Das antragstellende Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder ein förderwürdiges Vorhaben durchführen.

Was wird gefördert?

Bürgschaften können für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite übernommen werden.

Beispiele

Investitionsfinanzierungen (z.B. Gründung, Erweiterung, Modernisierung), Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen), Avalfinanzierungen (z.B. Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt in der Regel 80% des Ausfalls. Zinsen und Provisionen werden in der im Einzelfall festgesetzten Höhe verbürgt. Sie dürfen den Rahmen marktüblicher Konditionen nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Vorhabenbeginn bei der Investitionsbank einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen.

Weitere Informationen  
Cross Innovation 2021-2027 Sachsen-Anhalt  

Mit dem Programm Cross Innovation fördern Land und EU die Bildung und Arbeit von Netzwerken aus Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und anderer Branchen mit dem Ziel, innovative und neuartige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

- Ein Netzwerk soll in der Regel fünf Unternehmen nicht unterschreiten. Den Netzwerken müssen jeweils mindestens zur Hälfte KMU der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt angehören

Was wird gefördert?

Personal- und Sachausgaben bestehender und neu zu gründender Netzwerke von Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen, die im Rahmen des Projektes Kapazitäten und Knowhow der Netzwerkpartner bündeln bzw. weiteres Knowhow erschließen, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent für zuwendungsfähige Sach-und Personalkosten

- Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 60.000 Euro Zuschuss

- Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 170.000 Euro Zuschuss

 

Die Projektlaufzeit darf 36 Monate nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Bewilligende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg.

Die Auswahl der zu fördernden Netzwerke erfolgt im Rahmen eines Ideenwettbewerbes durch eine Projektjury

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU der Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt werden für die Bildung und Arbeit in einem Netzwerk mit dem Ziel neuartige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, gefördert.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (ERP)  

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb sowie Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen (jeweils mit Gewinnerzielungsabsicht).

Was wird gefördert?

Anschaffungen (Investitionen):

- Anlagen und Maschinen

- Grundstücke und Gebäude

- Baukosten

- Einrichtungsgegenstände

- Firmenfahrzeuge

- Betriebs- und Geschäftsausstattung

- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)

- Software

 

Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Liquide Mittel

- Personalkosten

- Mieten

- Marketingkosten

- Beratungskosten

 

Material- und Warenlager

 

Unternehmensgründung, -nachfolge und –beteiligung

Art und Höhe der Zuwendung

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio. Euro.

 

Im Programm „GuW Hessen (ERP)“ werden Darlehen mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 2, 5, 10 und 20 Jahre, wobei in den 10-jährigen und 20-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind.

 

Darlehenslaufzeiten von mehr als 10 Jahren sind ausschließlich Gründenden und jungen Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, vorbehalten.

 

Investitionen sowie Übernahmen und Beteiligungen können in Abhängigkeit der betrieblichen Nutzungsdauer mit Regel-Laufzeiten von 5, 10 oder 20 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden.

 

Betriebsmittel können mit einer Laufzeit von 2 Jahren als endfälliges Darlehen oder mit einer Laufzeit von 5 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden.

 

Warenlagerfinanzierungen können über 2 Jahre als endfälliges Darlehen oder mit Ratentilgungsdarlehen über 5 bzw. 10 Jahre finanziert werden.

 

Die Ratentilgungsdarlehen werden in der Regel mit einem tilgungsfreien Jahr zugesagt, d.h. in diesem Zeitraum werden nur Zinsen gezahlt, die vierteljährlich berechnet werden. Dieser Zeitraum kann verkürzt werden. In der 10-jährigen Laufzeitvariante können bis zu zwei tilgungsfreie Jahre, in der 20-jährigen Laufzeitvariante bis zu drei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden.

 

Nach Ablauf dieser Zeitspanne erfolgt die Tilgung bei den Ratentilgungsdarlehen in gleichbleibenden vierteljährlichen Raten. Bei den endfälligen Darlehen erfolgt die Tilgung in einer Summe am Laufzeitende. Bei vorzeitiger ganzer oder teilweiser außerplanmäßiger Tilgung des noch offenen Kreditbetrages ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Bewerbungsverfahren

Bitte beachten: Die Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.

D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Die WIBank gewährt Darlehen nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich im Hausbankenverfahren über Kreditinstitute. Anträge werden auf den KfW-Antragsvordrucken bei einem Kreditinstitut freier Wahl gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WIBank zugeleitet.

 

Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen leider nicht angenommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

GuW Hessen - Gründung ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.

Weitere Informationen  
MV Mikromezzanin III  

Das Programm MV Mikromezzanin II versorgt kleine und junge Unternehmen mit Eigenkapital, besonders Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit heraus starten, von Frauen geführt oder von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet werden.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Freiberufler, soweit sie nicht dem Standesrecht unterliegen.

 

Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern (inklusive Nebenerwerbsgründer).

 

Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Diese sind:

- Investitionen in Sachanlagevermögen,

- Unternehmensnachfolgen,

- Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,

- Baumaßnahmen und

- Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Höchstens 100.000 EUR (ohne ESF-Zielgruppenmerkmal).

 

Bei Zielgruppen-Unternehmen max. 150.000 EUR.

 

Die Auszahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zu 100 Prozent.

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung kann per Antragsformular beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind darin aufgeführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kapital für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Existenzgründer mit dem Mikromezzaninfonds-Deutschland.

Weitere Informationen  
Förderprogramm zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung  

Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung und ergangener Verwaltungsvorschriften Zuwendungen für Projekte, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Zuwendungsberechtigt sind gemeinnützige Personen des Privatrechts (bspw. Vereine, Verbände).

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Projekte, die

– für die Belange von Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte sensibilisieren (Bewusstseinsbildung), dazu zählen Projekte zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt und sexualisierter Gewalt,

– eine aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung fördern und verbessern (Empowerment und Partizipation),

– für Menschen mit Behinderungen die Zugänglichkeit zu und die Teilhabe an Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten schaffen und verbessern (Inklusion) und

– Barrieren jeglicher Art abbauen

 

Hierzu gehören insbesondere eine umfassende Barrierefreiheit und Zugänglichkeit sowie eine Infrastruktur für Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Netzwerke, Begegnungen und Treffpunkte. Zusätzlich fördert das Land im Rahmen eines neuen Förderaufrufs mit einem festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro die Ausstattung geeigneter Räume mit der „Toilette für alle“.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Projekte müssen in Niedersachsen durchgeführt werden.

Es können Projekte von gemeinnützigen Organisationen (beispielsweise von Vereinen und Verbänden) mit jeweils höchstens 50.000 Euro und maximal 80% der Ausgaben bezuschusst werden, die die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft fördern.

Darüber hinaus gibt es einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die Ausstattung von barrierefreien WCs mit der „Toilette für alle“.

Eine Zuwendung kann sowohl für investive als auch für nicht investive Projekte gewährt werden. Förderfähig sind alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie investive Ausgaben für barrierefreie (Um-)Baumaßnahmen oder technische Ausstattung.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Vordrucke auf ihrer Internetseite (www.soziales.niedersachsen.de) bereit. Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde schriftlich unter Verwendung des Antragsvordrucks einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Förderprogramm möchte Teil oder Beginn eines nachhaltigen und langfristigen Veränderungsprozesses zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums auf lokaler Ebene in Niedersachsen beitragen.

Weitere Informationen  
Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt  

Das Förderprogramm unterstützt kulturelle und künstlerische Projekte sowie Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, das kulturelle Erbe zu bewahren, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und die Breitenkultur zu fördern.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

- Künstler (natürliche Personen)

- Vereine

- Verbände

- Gebietskörperschaften

- Kulturelle Institutionen

Was wird gefördert?

- Sachausgaben

- Personalausgaben

- Investitionen

 

Das Land fördert kulturelle und künstlerische Maßnahmen. Dies umfasst Projektförderung und institutionelle Förderung. Diese müssen von erheblichem Landesinteresse sein und in einem räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zu Sachsen-Anhalt stehen.

Beispiele

- Museen, Sammlungen und Ausstellungen

- UNESCO-Weltkulturerbe

- Erhalt von Kulturgut

- Provenienzrecherche

- Musik, Musikfeste

- Darstellende Kunst

- Bildende und angewandte Kunst

- Traditions- und Heimatpflege

- Erinnerungskultur am Grünen Band

- Jubiläen von landesweiter Bedeutung

- Kulturelle Projekte des Kulturtourismus

- Europäischer und internationaler Kulturaustausch, Europäische Kulturinitiativen

- Kinder- und Jugendkultur

- Soziokultur, Breitenkultur

- Kommunale öffentliche Bibliotheken

- Jüdisches Erbe

- Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich

- Digitalisierung in der Kultur

- Industriekultur (Achtung: Der Antrag für den Förderbereich Industriekultur unterscheidet sich von dem allgemeinen Antrag der Kulturförderung und ist auf der Seite Industriekultur Kultur www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/industriekultur-kultur zu finden.)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Zuwendung kann von 50 % bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des zu fördernden Zweckes betragen. Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers von mindestens 10 % an den zuwendungsfähigen Aushaben ist grundsätzlich erforderlich. Druckkostenzuschüsse können grundsätzlich bis zur Höhe von bis zu 50 % gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr einzureichen.

Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm "Kulturförderung" wird in Vielfalt, Kreativität und den Zusammenhalt der Gesellschaft in Sachsen-Anhalt investiert.

Weitere Informationen  
ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit  

Die zinsgünstige Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Deutschland sowie von Vorhaben innovativer Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Mit dem ERP-Digitalisierungs­kredit werden Mittelständische Unternehmen, Frei­berufler und junge Unter­nehmen in Gründung

- mit Sitz in Deutschland

- mit Sitz im Ausland für Tochter­gesellschaften, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland

gefördert.

Was wird gefördert?

Der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben wird gefördert für:

- Investitionen

- Betriebsmittel

- den gesamten Finanz­ierungs­bedarf eines innovativen Unter­nehmens

 

Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienst­leistungen.

 

Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unter­nehmens­wachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovations­förderung erhalten haben.

Beispiele

- Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)

- Entwicklung und Implemen­tierung eines IT- und/oder Daten­sicherheits­konzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren

- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels

- Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktions­methode in der Fertigung

- Ausbau innerbetriebliche Breitband­netze für eine höhere Daten­übertragungs­rate im Unternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erfolgt in drei Stufen:

 

Digitalisierungsvorhaben:

- Stufe 1 – Basisdigitalisierung: nur Förderung von kleinen oder mittleren Unternehmen, kein Zuschuss

- Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags

- Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags

 

Innovationsvorhaben:

- Stufe 1 - Basisinnovationen: kein Zuschuss

- Stufe 2 - LevelUp-Innovationen: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags

- Stufe 3 – HighEnd-Innovationen

 

Kreditbetrag bis maximal 7,5 Mio. Euro in den Stufen 1 oder 25 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3

kein Mindestbetrag

Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags

Bewerbungsverfahren

Der Kredit ist bei der Hausbank zu beantragen. Ein Finanzierungspartner wird benötigt. Bei dem Antrag und dem Finden von einem Finanzierungspartner kann die KFW unterstützen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Gefördert werden auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.

Weitere Informationen  
Förderprogramm der Dorfentwicklung und Dorfmoderation in Hessen  

Um die Vielfalt dörflicher Lebensformen, das bau- und kulturgeschichtliche Erbe sowie den individuellen Charakter der hessischen Dörfer zu erhalten, sollen die Innenentwicklung gestärkt, die Energieeffizienz gesteigert und der Flächenverbrauch verringert werden.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Zuwendungsempfänger können nur Kommunen sein. Interkommunale Kooperationen sind möglich. Es ist eine Vereinbarung über die Federführung und Verantwortlichkeit zu treffen.

Was wird gefördert?

- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen

- lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge

- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern

- Freiflächen und Ortsbild

 

Die Dorfmoderation ist ein Förderangebot für Kommunen im ländlichen Raum, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind.

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren.

Beispiele

Zweck der Förderung der Dorfentwicklung ist,

- die Innenentwicklung zu stärken,

- die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln,

- die dörfliche Baukultur zu erhalten und weiterzuentwickeln

- die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu erhalten und zu entwickeln,

- die Wohn und Lebensqualität zu verbessern,

- und das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen.

Hierbei sind Aspekte der Digitalisierung, Inklusion, Maßnahmen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungen, Energieeffizienz und Umweltschutz als Querschnittsziele mit einzubeziehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für die Finanzierung der Vorhaben der Dorfmoderation beträgt der Fördersatz 55 bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 37.500 EUR.

Für die Finanzierung der Vorhaben der Dorfentwicklung beträgt der Fördersatz 60 bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 56.000 EUR bei kommunalen Trägern, 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 EUR bei öffentlichen, nicht kommunalen und privaten Trägern für Vorhaben mit öffentlicher Funktion.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm 2026 erfolgt auf Grundlage eines Entwicklungskonzeptes der Kommune. Das kommunale Entwicklungskonzept muss folgende Bestandteile enthalten:

▪ Kurzbeschreibung des Gebietes

▪ Analyse der Stärken und Schwächen

▪ Entwicklungsstrategie und Handlungsfelder der Dorfentwicklung

Bei der Konzepterstellung sind die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu beteiligen.

Der Bewerbung ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über den Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm beizufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung ist, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen  
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