Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
BBB-Express  

Expressbürgschaft für Unternehmen aus Bayern

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Unternehmen aus Bayern.

Was wird gefördert?

Bürgschaft im Hausbankverfahren.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Bürgschaftsbetrag beträgt maximal 250.000 Euro (Anrechnung von bereits bestehenden Vorengagements).

Die Bürgschaftsquote ist in 5 %-Schritten frei wählbar, jedoch gilt eine Bürgschaftsquote von max. 80 %.

Bewerbungsverfahren

Dieses Antragsverfahren ist weitgehend digitalisiert. Sie drucken lediglich am Ende der Erfassung den Antrag aus und schicken ihn unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen an die Bürgschaftsbank. Diese leitet es weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Bayern bietet mit "BBB-Express" ein Bürgschaftsprogramm, in welchem nach bereits wenigen Tagen eine Entscheidung über die Bürgschaft getroffen wird.

Weitere Informationen  
KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard  

Mit dem Programm "KfW-Programm Erneuerbare Energie Standard" bietet die KfW einen Förderkredit für Strom und Wärme.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe

- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände

- Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller

- Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.

- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine

- Freiberufler

- Landwirte

 

Für Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

- Deutsche private Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften im Ausland

- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

- In Deutschland tätige Freiberufler

 

Nicht antragsberechtigt sind:

 

- Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen

- Kommunen, kommunale Gebiets­körperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe

Was wird gefördert?

Gefördert werden

 

- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von dem EEG 2021 entsprechenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation

- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende

- Contracting-Vorhaben, Modernisierungen mit Leistungssteigerung

 

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

- Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe

- Treuhandkonstruktionen

- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungs­weise abgeschlossener Vorhaben

- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmens­anteil

Art und Höhe der Zuwendung

- Banküblich abzusicherndes Darlehen i. H. v. bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten

- bis zu 150 Mio. EUR pro Vorhaben

- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

 

Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank (vor Vorhabensbeginn).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Kredit, der die Investition in erneuerbare Energien ermöglicht.

Weitere Informationen  
KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation  

Der "KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation" bietet gewerblichen, mittelständischen und großen Unternehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Damit trägt der Mittelstand zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen bei.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden und deren Gruppen­umsatz in der Regel bis 5 Milliarden Euro beträgt.

 

- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-­Vereinbarung (Energie-) Dienst­leistungen für einen Dritten erbringen.

 

- Auslands­vorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben aus­ländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäfts­modell nach den in der EU-Taxonomie definierten Umwelt­zielen ausrichten sowie Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förder­fähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Hierzu gehören:

 

- Modul A: Herstellung klima­freundlicher Technologien und Produkte, die in nach­gelagerten Bereichen (auch privaten Haus­halten) einen wesentlichen Beitrag zum Klima­schutz leisten

- Modul B: Klimafreundliche Produktions­verfahren in energieintensiven Industrien

- Modul C: Energie­versorgung

- Modul D: Wasser, Abwasser und Abfall

- Modul E: Transport und Speicherung von CO2

- Modul F: Nachhaltige Mobilität

- Modul G: Green IT

Art und Höhe der Zuwendung

Die KfW beteiligt sich in markt­üblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremd­kapital­finanzierungen, wobei der KfW-­Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.

 

Die Finanzierung der KfW:

- erfolgt direkt als Konsortial­partner oder indirekt im Rahmen einer Risiko­unterbeteiligung,

- kann bis zu 50 % der Vorhaben­finanzierung betragen,

- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risiko­träger wird, um eine adäquate Risiko­partnerschaft zwischen KfW und Finanzierungs­partnern sicher­zustellen.

 

Das Gesamt­volumen von Risiko­übernahme zuzüglich Refinanzierungs­mittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.

 

Die Kombination ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förder­fähigen Aufwendungen nicht übersteigt und sofern der Risiko­anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-­Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremd­finanzierung beträgt.

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortial­partner oder indirekt mittels Risiko­unter­beteiligung.

 

Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.

 

Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programm­gemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen.

 

Weitere Informationen unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Konsortialkredit-Nachhaltige-Transformation-(291)/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der KfW-Konsortialkredit Nach­haltige Trans­formation bietet gewerblichen, mittel­ständischen und großen Unter­nehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nach­haltige und trans­formative Maß­nahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Damit trägt der Mittelstand zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgas­emissionen bei.

Weitere Informationen  
Green Start-up-Programm  

Das Green Start-up-Programm der DBU fördert Unternehmensgründungen und Start-ups, die innovative und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Besonderer Wert wird auf ökologische Nachhaltigkeit gelegt, die einen gesellschaftlichen Mehrwert bietet.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Zielgruppe des Programms sind neu gegründete Start-ups, die nicht älter als fünf Jahre sind, sowie Gründungsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet sind. Auch Ausgründungen oder Gründungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden unterstützt. Hochschulabsolvent:innen sowie berufserfahrene Personen mit geeignetem Hintergrund sind zur Bewerbung eingeladen.

Was wird gefördert?

Zusammengefasst fokussiert das Programm auf die finanzielle Unterstützung der Gründerarbeit, die Bereitstellung notwendiger Sachmittel und die Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten, um innovative und nachhaltige Lösungen für ökologische Herausforderungen erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Programm bietet bis zu 125.000 Euro an Fördermitteln und umfasst drei Hauptförderinstrumente:

 

- Tätigkeit als Gründer: Monatliche Förderung der eigenen Arbeit am Projekt mit bis zu 2.000 Euro für maximal 24 Monate.

 

- Ausstattung: Sachkosten bis zu einer Höhe von 40.000 Euro für projektbezogene Aufwendungen.

 

- Know-how: Unterstützung in unternehmerischen Kompetenzen durch Mentoring mit erfahrenen Unternehmern aus dem Netzwerk der DBU und Gutscheine für rechtliche sowie steuerliche Beratung.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen sind über die Website www.dbu.de/startups möglich. Es erfolgt eine Präsentation der Gründungsideen vor einer Jury, und es gibt die Möglichkeit, die Gründungsidee kreativ zu präsentieren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Green Start-up-Programm der DBU unterstützt innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit einem umfassenden Förderangebot, das finanzielle Unterstützung, Sachmittel und Expertenberatung umfasst. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Lösungen für Umweltprobleme zu fördern und die Gründer in ihrer unternehmerischen Reise zu stärken.

Weitere Informationen  
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe bei FuE-Projekten in mehreren Projektformen, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31. Dezember 2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- für Forschungs- und Entwicklungsprojekte: KMU gemäß Definition der EU sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von unter EUR 50 Millionen; Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

- für Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationsprojekte: KMU in Kooperation mit einem weiteren mittelständischen Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden; Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit mit einer Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland, die als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens tätig sind

- für Innovationsnetzwerke: für das Management von Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung; für das Management von internationalen Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung. Die beteiligte ausländische Einrichtung fungiert als Partner der deutschen Managementeinrichtung

- für Durchführbarkeitsstudien: kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, Kleinstunternehmen oder Erstbewilligungsempfangende sowie weitere mittelständische Unternehmen in Kooperationsprojekten,

- für Leistungen zur Markteinführung: sind kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Forschung und Entwicklungs-Projekt bewilligt wurde.

Was wird gefördert?

Forschungs- und Entwicklungsprojekte können gefördert werden, wenn sie

- in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden,

- ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten,

- aufgrund der Förderung mit einem erheblich erweiterten Gegenstand des Vorhabens durchgeführt werden oder

- aufgrund der Förderung mit einer erheblichen Steigerung der Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers für das Vorhaben durchgeführt werden,

- mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind,

- bei der Projektbearbeitung die anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissenschafts- und Technikdisziplinen (lege artis) berücksichtigen und die weiteren Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einhalten sowie

- auf anspruchsvollem Innovationsniveau nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen oder erhalten,

- auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt:

- bei FuE-Projekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 550.000 je Projekt eines Unternehmens.

- bei Kooperationsprojekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 30 Prozent und 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 450.000 je Projekt eines Unternehmens, bei einem Kooperationsprojekt mit ausländischen Partnern zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 220.000 je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal EUR 2,3 Millionen begrenzt.

- bei Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1. Jahr und eventuell im 2. Jahr 90 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 70 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 420.000 gefördert werden, wobei diese für die Phase 1 auf maximal EUR 180.000 begrenzt werden.

- bei internationalen Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1., 2. und eventuell 3. Jahr 95 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 80 Prozent, im 2. Jahr 60 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 520.000 gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als EUR 220.000 entfallen dürfen.

- Durchführbarkeitsstudien: Bis zu EUR 100.000, bei in Kooperation von mehreren Unternehmen durchgeführten Durchführbarkeitsstudien für die Gesamtstudie maximal EUR 200.000.

- bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 60.000 pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei dem jeweils zuständigen Projektträger eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen geplant sind, kann unter bestimmen Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden.

Weitere Informationen  
Investitionskredit Kommune direkt  

Die L-Bank vergibt im Rahmen des Infrastrukturprogramms Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW zinsgünstige langfristige Darlehen für die Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),

– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,

– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.

Beispiele

- Sie möchten in die kommunale Infrastruktur investieren; z. B. in Gebäude oder Verkehrswege.

- Mit der Förderung finanzieren Sie Anschaffungskosten, Baumaßnahmen, Sanierung, Modernisierung oder Energieeinsparung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.

Weitere Informationen  
LANDESBÜRGSCHAFTEN SACHSEN-ANHALT  

Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Bürgschaften können für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite gewährt werden

Beispiele

Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen, Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale

Art und Höhe der Zuwendung

Ausfallbürgschaften. Die Höhe der Bürgschaft wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt und beträgt in der Regel maximal 70 %. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. € begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme ist im Einzelfall möglich. Die Laufzeit der Bürgschaft für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre. Die Laufzeit der Bürgschaft für Betriebsmittel- und Avalkredite beträgt höchstens 8 Jahre. Das Bürgschaftsobligo ist in der Regel nach der Hälfte der Laufzeit gleichmäßig zurückzuführen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können für Kredite, die bereits vor der Beantragung einer Landesbürgschaft gewährt worden sind, werden nachträglich keine Bürgschaften übernommen. Der Antrag ist auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung vor Maßnahmebeginn über den Kreditgeber bei der Investitionsbank einzureichen

Weitere Informationen  
WIPANO – Förderung von Patentierung und Verwertung  

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ im Rahmen von WIPANO führt die bisherige „KMU-Patentaktion“ des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) geförderten Programms SIGNO fort. Dabei werden kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Ingenieurbüros bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt und angeleitet in Verbindung mit der Orientierung auf zusätzliche Optionen auf Gebieten der Entwicklung und Anwendung von Normen und Standards.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.10.2027

Für wen?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.

Was wird gefördert?

Unterstützung bei der Sicherung von Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung. Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen mit dem Förderschwerpunkt Unternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung in Höhe von maximal 45.000 Euro wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 70 % anteilig finanziert werden.

Die Laufzeit beträgt maximal 36 Monate

Bewerbungsverfahren

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System „easy-Online“

(https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen

 

Einreichungsfristen:

- Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Oktober 2027

- Förderschwerpunkt Normung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027

- Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung: laufende Skizzeneinreichung bis zum 31. Mai 2026 und laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.

Weitere Informationen  
Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland  

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert Ihre innovativen und in erster Linie investiven Maßnahmen, die die Verhältnisse für den Radverkehr verbessern und die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Die Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.

Was wird gefördert?

In erster Linie investive Maßnahmen,

 

- die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder

 

- Maßnahmen, die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und –maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln)

 

- Förderfähig sind außerdem auch solche Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.

 

Die Vorhaben sollen dabei Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung im modellhaften Sinne relevant sein können.

Beispiele

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderquote bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind nach Aufforderung im zweistufigen Antragsverfahren ausschließlich über das Antragssystem easy-Online zu stellen. Dort finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Anlagen zur formalen Antragsstellung.

Link: foerderportal.bund.de/easyonline

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland und vor allem investive Modellvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland  

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für Messepräsentationen von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Freiberuflern, die im In- und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern möchten.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

30.12.2026

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe im In- oder Ausland, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist. Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben.

Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro für Messen innerhalb der Europäischen Union und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern, Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, Auszahlung erfolgt nach dem Abschluss der Messe und bei einer positiven Prüfung des Verwendungsnachweises, Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand im Inland beträgt die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Über das Kundenportal der NBank

 

Der letzte Antragsstichtag für dieses Programm ist der 30.11.2025.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) oder Freiberufler, die Ihre Exportorientierung steigern wollen, können über internationale Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung können die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduziert und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgeglichen werden.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 291 bis 300 von 591