Förderwegweiser
Bayern
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Jahresumsatz (Konzernumsatz) 500 Mio. EUR nicht überschreiten sollte.
Übernommen werden Auftragsgarantien für
– Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien) und Inlandsaufträgen (Inlandsavale) sowie
– auftragsbezogene Betriebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen (Vorfinanzierungen),
die von den Hausbanken bzw. – im Fall von Exportgarantien und Inlandsavalen – von den Versicherungsunternehmen der Antragsteller übernommen bzw. eingeräumt werden.
Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Auftragsgarantien. Auftragsgarantien werden bis zu einem Höchstbetrag von 50% des Gegenwertes des von der Hausbank zu stellenden Avals bzw. des eingeräumten Kredits übernommen. Das Risiko aus Auftragsgarantien soll den Höchstbetrag von 5 Mio. EUR je Kreditnehmer grundsätzlich nicht überschreiten.
Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen.
Anträge sind zu stellen, bevor von der Hausbank ein Aval übernommen bzw. ein Kredit eingeräumt wird.
nein
Mit den Auftragsgarantien unterstützt die LfA bayerische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, damit wird der Zugang zu internationalen Märkten erleichtert.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/finanzierung/auslandsauftraege/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Freiberufler 500 Mio. EUR nicht
übersteigt.
Darüber hinaus sind Genossenschaften (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften), erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine sowie rechtsfähige Stiftungen antragsberechtigt.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen (einschließlich Modernisierungsmaßnahmen) zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von regenerativen Energien, Speichersysteme für
Strom aus regenerativen Energien und Wärme-/Kältespeicher, die aus regenerativen Energien gespeist werden.
Wärme-/Kältespeicher können beispielhaft auch als Bauteilspeicher (thermische Bauteilaktivierung)
und Latentwärmespeicher (Phasenwechsel-Speicher) ausgeführt sein.
Gefördert werden außerdem Investitionsmaßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -
angebot, wie betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement, um flexible Lasten für das Stromversorgungssystem nutzbar zu machen, sowie zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem, auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung.
Generell müssen Maßnahmen zur Stromerzeugung die technischen Anforderungen des EEG erfüllen.
Förderfähig sind alle aktivierbaren Investitionen, die in unmittelbarer Verbindung mit der angestrebten Investition in regenerative Energien stehen. Dazu zählen auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung, der Erwerb gebrauchter Wirtschaftsgüter sowie Eigenleistungen, soweit diese aktivierbar sind.
Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 40 Mio. EUR je Vorhaben. Es können Vorhaben mit
förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR gefördert werden.
Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 %.
Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen.
nein
Mit dem Förderprogramm werden speziell die Erzeugung von Wärme, Kälte und Energie sowie deren Speicherung gefördert.
- Zuwendungsgeber : KfW; LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/foerderangebot/darlehen/index.php
Bayern
Der Bayern Kapital Innovationsfonds II steht grundsätzlich innovativen technologieorientierten Unternehmen aller Branchen offen.
Die Beteiligungen im pari-passu-Modell dienen der Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben. Das Innovationsvorhaben muss insbesondere einen der folgenden Inhalte haben:
• Vorbereitung/Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bis zur Aufnahme der
F&E-Tätigkeit (Konzeptionsphase)
• Entwicklung eines neuen Produktes/Verfahrens (inklusive technischer Dienstleistungen) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen (F&E-Phase)
• Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion einschließlich Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen (Aufbauphase)
• Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile
Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung durch den Innovationfonds beträgt maximal 2,5 Mio. EUR, unter besonderen Voraussetzungen maximal 3 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer.
Die Auszahlung des Beteiligungskapitals erfolgt in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Innovationsvorhabens.
Im Falle einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.
Der Beteiligungsantrag bei der Bayern Kapital Innovationsfonds II muss bei Finanzierungen im pari passu-Modell vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem BN und dem/den privaten lnvestor/en gestellt werden.
Reichen Sie bitte den Antrag zusammen mit einer Stellungnahme der Privatinvestorin, des Privatinvestors oder der Privatinvestoren bei der Bayern Kapital GmbH ein.
eingeschränkt
Bayern Kapital stellt als Venture-Capital-Gesellschaft des Freistaats Bayern jungen, innovativen Technologieunternehmen in Bayern Beteiligungskapital zur Verfügung. Durch diese Form der Absicherung können auch neue Produkte oder Dienstleistungen der Tourismusbranche zum Erfolg geführt werden.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH; Freistaat Bayern; LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de/fuer-gruender/early-stage/
Bayern Bayerisch-Tschechische Grenzregion
14.05.2026
- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.
- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind darüber hinaus auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen unter 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie sonstige Leistungen durch Dritte.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Projekt einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzt, das heißt mindestens zwei Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/ Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden. Zuwendungen können grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 100.000 Euro pro Projektjahr. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %. Das Projekt kann maximal vier Jahre lang unterstützt werden. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
- Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) zur Sicherstellung der Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen.
- Anträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen; sie ist die Bewilligungsbehörde.
eingeschränkt
Ein grenzüberschreitendes Förderprogramm für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, das die Region strukturell stärken soll und Tourismus fachübergreifend in Zusammenhang mit anderen Themenfeldern versteht.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- Ansprechpartner (Projektträger) : Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken
- https://www.stmfh.bayern.de/heimat/f%C3%B6rderrichtlinie-bayerisch-tschechischer-grenzraum/
Bayern
31.12.2027
Als Antragsteller können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (insbes. Vereine, Verbände, Gemeinden und andere Gebietskörperschaften und Interessensvertretungen) auftreten.
Programmregionen Österreich: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet
Programmregionen Bayern: Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu
An einem Projekt müssen mindestens ein österreichischer und ein bayerischer Partner beteiligt sein!
- Zukunftsfähige Wirtschaft
- Resiliente Umwelt
- Nachhaltiger Tourismus
- Integrierte Regionalentwicklung
- Grenzüberschreitende Governance
Bis zu 75% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts
Abhängig von der Projektgröße können Projekte in vier verschiedenen Kategorien eingereicht werden:
- Großprojekte (förderfähige Gesamtkosten > 35.000 €)
- Mittelprojekte (förderfähige Gesamtkosten von 35.000 € bis 100.000 €)
- Kleinprojekte (förderfähige Gesamtkosten bis 35.000 €)
- People2People-Projekte (förderfähige Gesamtkosten bis 5.000 €)
Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).
Für die unterschiedlichen Projektgrößen greifen unterschiedliche Bewerbungsverfahren, die über den unten angegebenen Link ("Für Antragstellende" > "Einreichung Projektskizze") eingesehen werden können.
ja
Ein spezielles Förderprogramm für den bayrisch-österreichischen Grenzraum, in dem Tourismus zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen zählt und daher als eigene Prioritätsachse anerkannt wird. Die grenzüberschreitende Tourismusstrategie bildet hierbei den Rahmen für Projektunterstützungen (siehe untenstehender Link, "Programm" > "Prioritäten und Spezifische Ziele").
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (mit Beschluss der Europäischen Kommission)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
- https://www.interreg-bayaut.net/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer:innen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.
Gefördert werden: Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen, Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf, mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Finanzierungsbedarfs ausmachen.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei bis zehn Jahre.
Eine Eigenbeteiligung ist grundsätzlich erforderlich.
Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.
ja
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-betriebsmitteldarlehen/
Bremen
Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen, freiberuflich Tätige und natürliche Personen, die einen Betrieb in Bremen gründen, übernehmen, fortführen oder erweitern wollen.
Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der Europäischen Kommission ist nicht möglich.
Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die in der Primärerzeugung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur sowie in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die weiteren Ausschlüsse und Einschränkungen gemäß Artikel 1 De-minimis-Verordnung sind zu beachten.
Der Betriebssitz, die Betriebsstätte oder eine Niederlassung muss sich im Land Bremen befinden. Das Bremische Mindestlohngesetz muss berücksichtigt werden.
Finanziert werden können
- Investitionen- und projektbezogene Betriebsmittel, die mit der Gründung oder der Übernahme des Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz zusammenhängen,
- Investitionen und projektbezogene Betriebsmittel für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Erweiterung eines bestehenden Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz.
Die Höhe des Mikrodarlehens kann bis zu 50.000 EUR betragen.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Vorhabens darf jedoch 100.000 EUR nicht überschreiten. Sofern ein kurzfristiger Betriebsmittelbedarf vorhanden ist oder der Gesamtfinanzierungsbedarf nicht im Rahmen der Regularien liegt, sind diese Bedarfe anderweitig sicherzustellen, vorzugsweise durch eine Hausbank.
Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen.
Antragstellung und Darlehensvergabe erfolgten direkt bei der BAB im Starthaus. Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens einzureichen.
nein
Der Mikrokredit begleitet Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Dieser Kredit wird i.d.R. in Anspruch genommen, wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt. Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehenfonds oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) kofinanziert.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen & Bremerhaven
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bab-mikrokredit
Berlin
- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),
- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,
- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen,
die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.
Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Erweiterungen
- Realisierung neuer Projekte oder Produkte und deren Vermarktung.
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Für förderfähige Vorhaben kann die IBB zinsgünstige Mikrokredite bis 25.000 EUR aus dem mit Mitteln des EFRE der Europäischen Union kofinanzierten KMU-Fonds vergeben.
Durch eine Kombination mit Crowdfunding können zusätzliche Unterstützer für die Finanzierung gewonnen und Rückmeldungen potentieller Kunden zur Marktakzeptanz erzielt werden.
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden. Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
eingeschränkt
"IBB MikroCrowd" vergibt zinsgünstige Mikrokredite für Existenzgründungen und KMU in Berlin von bis zu 25.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-mikrocrowd.html
Schleswig-Holstein
- etablierte Unternehmen
- potentielle Nachfolger, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen
- technologieorientierte Unternehmen
Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen. Die Form der Beteiligung kann erfolgen als:
- Offene Beteiligungen
- Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Offene Beteiligung bis max. 500.000 € als Minderheitsbeteiligung, bis zu 24,9 % des Kapitals
Laufzeit: 7 Jahre
oder
Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH ist zu kontaktieren über info@mbg-sh.de.
nein
Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/vc-fonds/
Berlin
Für Unternehmen, die folgende Investmentkriterien erfüllen:
- technologische Innovationen oder innovative Geschäftsmodelle
- hohes Skalierungs- und Wertsteigerungspotenzial
- in eine der folgenden Branchen einzuordnen: Creative Industries, Digital Business, Life Science, Industrial Technologies oder Information and Communication Technologies (ICT)
- Unternehmen, die Alleinstellungsmerkmale oder einen mehrjährigen Entwicklungsvorsprung aufweisen
- Gründer- und Managementteams mit hoher persönlicher und fachlicher Kompetenz
- Unternehmen, die sich noch in der Frühphase befinden; Wachstumsfinanzierungen erfolgen nur bei Folgerunden
- gute mittelfristige Exit-Möglichkeit
Das Unternehmen sollte sich mehrheitlich im Besitz der aktiv tätigen Gesellschafter befinden, seinen Firmensitz in Berlin haben, die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden.
Minderheitenbeteiligungen am Unternehmen
- Erstinvestments: typischerweise bis 1 Mio. EUR
- Bei deutlich höherem Kapitalbedarf sind größere Erstinvestments möglich.
- In Folgerunden kann mit bestehenden und/oder neuen Investoren je nach Kapitalbedarf das Engagement auf bis zu 4 Mio. EUR Gesamtinvestment erhöht werden.
Nehmen Sie direkt mit der IBB Ventures Kontakt auf. Grundlage für ein erstes Gespräch ist eine Kurzbeschreibung bzw. eine Präsentation. Strikte Vertraulichkeit wird Ihnen zugesichert.
Die Gewährung einer Beteiligung durch den "VC Fonds" steht unter der grundsätzlichen Voraussetzung, dass sich weitere Partner, wie Venture-Capital-Gesellschaften, Industrieunternehmen oder Business Angels, in mindestens gleicher Höhe wie die "VC Fonds" am Unternehmen beteiligen.
nein
Mit den "VC Fonds" investiert die IBB Ventures Beteiligungskapital (Venture Capital) in Berliner Wachstumsunternehmen verschiedener Technologiebranchen, bzw. der Kreativwirtschaft und stärkt damit deren Eigenkapitalbasis
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Ventures
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/vc-fonds.html