Förderwegweiser
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin, deren Existenzgründungsphase (drei Jahre) beendet ist, soweit sie nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen
- Liquidität eines Unternehmens
- Mitfinanzierung der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung Ihres Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen
Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen:
• Höhe des Darlehens in der Regel bis zu 1 Mio. EUR, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR
• Laufzeit: bis zu 5 Jahren
Antrag online im IBB Kundenportal einreichen.
eingeschränkt
Zusätzliche Liquiditätsunterstützung für Berliner Unternehmen. Auch Kleinst- und Solounternehmer haben Zugang zum Beantragungsverfahren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin (IBB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html
Berlin
31.12.2027
- KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen
- Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen
mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin
Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.
Konkret gefördert werden:
- projektbezogene Personalausgaben
- Restkosten des Vorhabens in Höhe eines Pauschalsatzes von 40 % der Personalausgaben
Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
- Darlehen bis zu 1 Mio. EUR
- Zuschüsse bis zu 500.000 EUR
Bezogen auf die förderfähigen Projektausgaben betragen die maximalen Fördersätze im Einzelnen bis zu:
Phase der industriellen Forschung
- 80 % (inkl. KMU- und Verbundbonus) als Zuschuss
Phase der experimentellen Entwicklung
- nur bei Forschungseinrichtungen in Verbünden 40% als Zuschuss
- nur bei Großunternehmen in Verbünden 25% als Zuschuss
- nur bei KMU max. 80 % als Darlehen
Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung
- nur KMU max. 80 % als Darlehen
Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.
eingeschränkt
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations-, dabei vor allem der Forschungs- und Entwicklungsintensität unter Berücksichtigung der im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Cluster, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pro-fit-projektfinanzierung.html
Berlin
31.12.2027
Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin. Sie streben die Durchführung eines Innovationsprojektes ("FuE-Ankerprojekt") an und dürfen maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen, maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird.
- Personalausgaben (v.a. Geschäftsführer)
- Investitionsausgaben
- laufende Betriebsausgaben
In beiden Frühphasen sind alle notwendigen und angemessenen Ausgaben Ihres Unternehmens förderfähig, die weder direkt im Zusammenhang mit dem "Ankerprojekt" (Innovationsprojekt) noch im Zusammenhang mit Ihren umsatzbezogenen Kundenaufträgen anfallen.
Die Förderung wird in Abhängigkeit der jeweiligen Frühphase gewährt.
Frühphase 1
- Finazierung bis zu 50% mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem Darlehen
- Dauer: max. 1 Jahr
- zinslose Darlehen
Frühphase 2
- Die Ausgaben werden mit einem Darlehen finanziert.
- Die Frühphase 2 endet spätestens mit Abschluss des Innovationsprojekts.
In beiden Frühphasen ist eine Finanzierung von 100% der förderfähigen Ausgaben möglich. Die Gesamtzuwendung kann für beide Phasen max. 500.000 EUR betragen, wovon max. 200.000 EUR auf die Frühphase 1 entfallen. Die Darlehen werden ohne Stellung einer Sicherheit gewährt.
Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.
eingeschränkt
Mit dem Förderprogramm werden Zuschüsse und Darlehen für technologisch hochinnovative Gründungen gewährt. Durch die Förderung sollen die Unternehmen befähigt werden, zum einen die Grundlagen für eine eigenständige Innen- und Außenfinanzierungskraft zu schaffen und zum anderen mit höherem Erfolg neue technologische Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und in den Markt einzuführen. Dadurch sollen Einkommen und Beschäftigung in der Region stimuliert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pro-fit-fruehphasenfinanzierung.html
Berlin
• Kleine und mittlere Unternehmen
• Start-ups
• Gründer:innen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe
• Auch gemeinnützige Rechtsformen (z. B. gGmbH, e. V.)
• Jeweils mit Betriebsstätte und/oder Finanzierungsvorhaben in Berlin
Die Voraussetzung ist, dass sich die Betriebsstätte bzw. das Finanzierungsvorhaben in Berlin befindet.
Bürgschaften zur Absicherung von Investitionskrediten für gemeinwohlorientierte Vorhaben in Berlin, wie:
• Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark etc.
• Gründungen/Start-ups
• Geschäftsübernahmen
• Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen
• Expansionen in neue Märkte
• Investitionsvorhaben von freien KITA- und Schulträgern
• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags
• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR
Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.
eingeschränkt
Ziel des Bürgschaftsprogrammes "BBBsocial" ist die Förderung der Sozialen Ökonomie in Berlin durch einen erleichterten Zugang zu Finanzierungen und die Integration von Sozialen Unternehmen in die klassischen Finanzierungsstrukturen (Banken), um die Zukunftsfähigkeit eines sozialen, integrativen und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsstandortes zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/unsere-produkte/bbbsocial-neu/
Sachsen
- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
- Angehörige der freien Berufe
- Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach Gründung
Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:
- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software
- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung
- Investitionen in Produktionsmaschinen mit integrierter Software
Voraussetzungen:
- Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen
- Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse
- Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe
- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten
Darlehenshöhe und Auszahlung
- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR
- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen
- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
- Auszahlung in einer Tranche
Antragstellung im Förderportal
- Einreichung des Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
Antragstellung über Hausbank
- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens
- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten
ja
KMU und Freiberufler:innen werden mit einem Darlehen von max. 250.000 Euro bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank, kofinanziert von der Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/digitalisierungsdarlehen-digi-d-
Niedersachsen
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern die Eignung bzw. fachliche und administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation ggf. der Kooperationspartnerinnen und –partner gegeben ist.
- Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die durch das Projekt sowohl arbeitsmarktorientierte Beratung als auch eine Kompetenzerweiterung erfahren
- Maßnahmen aus einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching
Aufstiegsförderung
Digitalisierung
Handwerk und Technik
Gleichstellung und/oder bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie oder Pflege
Geflüchtete oder zugewanderte Frauen
Alleinerziehende
- Projekte, die Frauen bei der Gründung eines Unternehmens unterstützen
- Erwünscht sind regionale kooperative Ansätze, die räumlichen Gegebenheiten, Herausforderungen des Arbeitsmarktes, vorhandene Netzwerkstrukturen und Unternehmen vor Ort einbeziehen sowie die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit verbessern
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben
Bedingungen:
- Folgende Ausgaben sind förderfähig: Personalausgaben für das Fachpersonal (ohne allgemeines Verwaltungspersonal), Honorarausgaben sowie Ausgaben für die Teilnehmenden (wie z. B. Unterhalt, Freistellungskosten)
- Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben („Restkostenpauschale“) in Höhe von 36 % abgegolten.
- Die Förderung Ihres Vorhabens setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt. Die Bewertung (Förderwürdigkeitsprüfung) erfolgt durch die NBank anhand der eingereichten Unterlagen und der ausgefüllten Projektbeschreibung.
Den Antrag stellen Sie i. d. R. bitte mindestens 3 Monate vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die sowohl Beratung als auch Kompetenzerweiterung erfahren möchten.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/RIKA-Qualifizierende-Projekte.html#downloads
Niedersachsen
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder
Personengesellschaften handelt.
Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:
• Arbeitswelt im Wandel:
Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation
Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes
• Daseinsvorsorge:
Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte
Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden
• unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung
• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu
70% im SER-Gebiet und bis zu 80% im ÜR-Gebiet
• Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig
• Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.
• Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch
Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten
• Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf
die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.
•Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung
•Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt
Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.
Schritt 1: Einreichen einer Projektidee
Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur
Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und
frühestem Projektbeginn.
Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail
an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.
Schritt 2: Antragstellung
Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens
zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch
die Antragstellung geführt.
Sozial-innovative Projektideen zur 6. Förderrunde können ab sofort bei der NBank als Bewilligungsstelle bis zum 22.05.2026 eingereicht werden. Informationen über den nächsten Förderaufruf liegen aktuell noch nicht vor.
eingeschränkt
Das Programm unterstützt Projekte zu den Bereichen "Arbeitswelt im Wandel" und " Daseinsvorsorge" in Niedersachsen mit bis zu maximal 750.000 €.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank Niedersachsen
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Projekte-f%C3%BCr-Soziale-Innovation.html#aufeinenblick
Schleswig-Holstein
- Gemeinden, Kreise und Ämter, jeweils inkl. ihrer Eigenbetriebe
- Zweckverbände gemäß GkZ, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen
- Wasser- und Bodenverbände gemäß WVG, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen
Das IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur dient ausschließlich der öffentlichen Finanzierung nicht wirtschaftlich genutzter Infrastruktur. Die Finanzierung von Infrastruktur, die kommerziell genutzt werden soll, bzw. von wirtschaftlichen Tätigkeiten des Darlehensnehmers ist ausgeschlossen.
Finanziert werden
- der Neubau,
- der Ersatzneubau,
- die Erweiterung,
- die Instandsetzung,
- die energetische Modernisierung
insbesondere in Bezug auf folgende Infrastruktur:
- Infrastruktur, die zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse genutzt wird, z. B. Rathaus, Feuerwehr , kommunale Verwaltung.
- Öffentliche Schulen, kommunale Kindertagesstätten und sonstige Einrichtungen sozialer Infrastruktur, die die Kommune unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitstellt, z. B. Jugendtreffs.
- Straßen, Rad- und Fußwege, Plätze und Grünanlagen, Brücken, Tunnel, Kanäle sowie lokale Freizeitanlagen, die die Kommune unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitstellt.
- Infrastruktur für den Stadtverkehr, z. B. Straßenbahngleise für den öffentlichen Nahverkehr, die potentiellen Nutzerinnen und Nutzern zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt wird .
die Erneuerung sowie die Instandhaltung kommunaler Radwege
- Darlehenslaufzeit und Sollzinsbindung bis zu 40 Jahre
- Finanzierung in Höhe von 100 % der Investitionskosten möglich
- Abschreibungskonforme Finanzierung, jedoch max. 40 Jahre Darlehenslaufzeit
Antrag per Telefon oder E-Mail mit bereits ausgefüllter Vorhabensbeschreibung (Kontaktdaten finden Sie über den Link).
eingeschränkt
Dieses zinsgünstige Langzeitdarlehen fördert kommunale Infrastrukturprojekte in Schleswig-Holstein. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Energieeffizienz, Klimaanpassung, nachhaltiger Mobilität und sozialer Infrastruktur.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-kommunaldarlehen-zukunftsfaehige-infrastruktur
Sachsen-Anhalt
- Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind
- Geländeerschließung für den Tourismus.
- Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,
Anbindung von Gewerbebetrieben (Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen, Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und –verteilungsanlagen, Errichtung oder Ausbau von Abwasser- und Energieleitungen),
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren, Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Errichtung oder Ausbau von Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt),
Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung bzw. Reinigung von gewerblichen Abwasser und Abfall, Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastrukturen,
Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, sofern diese Voraussetzung einer nach der Gemeinschaftsaufgabe förderfähigen Infrastrukturmaßnahme sind, Regionalbudget, Experimentierklausel, Integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement.
Der Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten.
In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden: die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein.
Einstufiges Verfahren: Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
Stichtage 2026: 31.03. und 31.07.2026
nein
Die GRW Infrastrukturförderung ist ein Programm aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und fokussiert Geländeerschließungen für den Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung/tourismus
bundesweit
CEF unterstützt:
- Verkehrsmanagementsysteme,
- Innovationen,
- bei der Verringerung der Umweltbelastung,
- bei der Steigerung der Energieeffizienz und
- der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Insgesamt stehen zur Verfügung:
- 25,8 Mrd. € von 2021 bis 2027 zur Förderung von Verkehrsinfrastrukturprojekten,
- 11,2 Milliarden € aus dem Kohäsionsfonds für förderfähige Länder
- 1,75 Milliarden € für die militärische Mobilität, um die Infrastruktur für militärische und zivile Zwecke nutzbar zu machen
Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich hier: cinea.ec.europa.eu/programmes/connecting-europe-facility/how-apply_en
nein
Durch EU-finanzierte Projekte trägt die CEF Verkehr zur Fertigstellung des Kernnetzes und des Gesamtnetzes bei, die politische Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) sind.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : European Commission
- https://cinea.ec.europa.eu/programmes/connecting-europe-facility/transport-infrastructure_en?prefLang=de&etrans=de
