Förderwegweiser
Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen, bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung, insbesondere für
- Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)
- Betriebsmittel
- Auftragsvorfinanzierung
- Betriebsmittel/-ausgaben
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
(abrufbar unter www.ib-sachsen-anhalt.de)
Anschrift:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
nein
Ziel ist, dass sich Unternehmensgründer und junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen. Vorhandenen Gründungshemmnissen soll mit dem Angebot von zinsgünstigen Finanzierungsformen begegnet werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB); EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investtionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/gruenden/ib-gruendungsdarlehen-2021-2027
Sachsen-Anhalt
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Existenzgründer:innen
- Freiberufler:innen
Investitionen für i. d. R. gewerblich eigengenutzte Gebäude, insbesondere:
- Errichtungsinvestitionen
- Umbaumaßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro) Laufzeit: max. 20 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
nein
Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer:innen und Freiberufler:innen werden im Bereich der eigengenutzten Gebäude gefördert.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-bau-und-modernisierungsdarlehen-2021-2027
Sachsen-Anhalt
31.12.2028
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Ein Netzwerk soll in der Regel fünf Unternehmen nicht unterschreiten. Den Netzwerken müssen jeweils mindestens zur Hälfte KMU der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt angehören
Personal- und Sachausgaben bestehender und neu zu gründender Netzwerke von Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen, die im Rahmen des Projektes Kapazitäten und Knowhow der Netzwerkpartner bündeln bzw. weiteres Knowhow erschließen, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent für zuwendungsfähige Sach-und Personalkosten
- Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 60.000 Euro Zuschuss
- Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 170.000 Euro Zuschuss
Die Projektlaufzeit darf 36 Monate nicht überschreiten.
Bewilligende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg.
Die Auswahl der zu fördernden Netzwerke erfolgt im Rahmen eines Ideenwettbewerbes durch eine Projektjury
nein
KMU der Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt werden für die Bildung und Arbeit in einem Netzwerk mit dem Ziel neuartige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, gefördert.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/netzwerke/cross-innovation
Sachsen-Anhalt
30.06.2027
- natürliche Personen,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Investitionen
Zuschussförderung in Abhängigkeit vom beantragten Vorhaben i. d. R. bis zu 50 % für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie i. d. R. bis zu 70 % für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.
Anträge sind bis zum 1. Oktober eines Jahres bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.
nein
Es werden natürliche und juristische Personen unterstützt bei verschiedenen Fördermöglichkeiten wie bspw. Ausstellungen, Veranstaltungen, aber auch Konzepte und Machbarkeitsstudien im Rahmen des Kulturellen Erbe
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/industriekultur-kultur
Sachsen-Anhalt
Unternehmen
Selbstständige: Einzelunternehmen und Freiberufler (auch im Nebengewerbe), juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Honorarausgaben für externe Dozenten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten
Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)
Die Antragstellung kann auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal erfolgen
ja
Unternehmen und Selbstständige in Sachsen-Anhalt werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden untersützt.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/aus-weiterbildung/weiterbildung-betrieblich
Sachsen-Anhalt
- Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände
- Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen touristische Regionalverbände
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
- regionale und Stadtmarketinggesellschaften
Gefördert werden bedeutsame touristische Projekte, sofern Sie im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Dazu zählen insbesondere:
- touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken
- Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der in Nummer 2 Satz 2 Buchst. a genannten Maßnahmen dienen
- Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, sofern durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden
- Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände, sofern sie
-> die Entwicklung oder Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur unterstützen,
-> die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusverbände stärken und die touristische Wertschöpfung in der Region erhöhen oder
-> zur Vermarktung der Region, zur Digitalisierung oder Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes beitragen
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 200.000 Euro gewährt.
Ein Förderprojekt kann im Rahmen dieser Richtlinie eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten haben.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg
nein
Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte mit max. 200.00 Euro, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Referat Tourismus, Standortmarketing
- https://mwl.sachsen-anhalt.de/tourismus/foerderung
Sachsen-Anhalt
31.12.2028
kommunale Gebietskörperschaften
- Konzepte und dafür erforderliche Nebenaufwendungen
- Investitionen (bspw. in technische Anlagen)
- Bauvorhaben
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben
Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.
nein
Der Zweck der Zuwendung besteht in der Unterstützung von Vorhaben, welche die Anpassung der Regionen im Land Sachsen-Anhalt an die Folgen des Klimawandels, wie zum Beispiel Hochwasser- und Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme, beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und ihr Risikomanagement verbessern.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt, Europäische Union (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/oeffentliche-einrichtungen/energie-umwelt/klima-iii
Sachsen-Anhalt
30-06-2031
Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen, öffentliche Unternehmen
Zusammenarbeit von Kommunen,
Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte,
Vorhaben zur Darstellung,Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen, Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen,
Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge.
Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro
Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.
nein
Mit dem Programm werden kommunale Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung von Regionen beitragen.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/sachsen-anhalt-regio
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer:innen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.
Gefördert werden: Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen, Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf, mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Fremdfinanzierungsbedarfs ausmachen.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei bis zehn Jahre.
Eine Eigenbeteiligung ist grundsätzlich erforderlich.
Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.
ja
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-betriebsmitteldarlehen/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschafter:innen. Einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/Erfahrung des Gründers / der Gründerin bzw. der Gesellschafter/innen werden vorausgesetzt.
Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen. Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.
Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben von Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.
Die Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, wenn die Gesamtsumme 25.000 EUR nicht übersteigt.
Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 35.000 EUR nicht übersteigen.
Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespärch mit einem der beteiligten Kooperationspartner erfolgen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare von dem beteiligten Kooperationspartner zu stellen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/
