Förderwegweiser
Hamburg
Antragsberechtigt sind
- Natürliche Personen und
- Juristische Personen, wenn sie weniger als zwei Jahre bestehen, weniger als 50 Personen
beschäftigen und ihr Jahresumsatz bzw. ihre Jahresbilanz 10 Mio. € nicht übersteigt.
Gefördert werden innovative Vorhaben, die Teil einer Unternehmensgründung bzw. eines Unternehmensaufbaus sind. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne Einschränkung auf Wirtschaftszweige und kann sich auf innovative Vorhaben beziehen, die Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zum Gegenstand haben. Die Förderung greift für die Phase der Vorgründung (Pre-Seed) und die erste Phase des Unternehmensaufbaus/Wachstums (Seed).
Förderfähig sind Ausgaben für:
- Erarbeitung von Marktstudien/Durchführung von Machbarkeitsstudien
- Strategieentwicklung/Business Plan, Markterschließungs- und Wachstumsstrategie
- Suche nach Partnern/Gründungsteams/Mitarbeitern/Personalrecruiting
- Qualifizierung/Weiterbildung
- Prototypenentwicklung und -test/Umsetzung inkl. Produktionseinrichtungen
- Sicherung von Rechten/Patententwicklungen/Patentierungen
- Vermarktungsaktivitäten inkl. Aufbau von Vertriebsstrukturen
Zuschuss, welcher in Ausnahmefällen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben ausmacht, pro Vorhaben jedoch maximal 150.000 EUR. Die Förderung erfolgt in bis zu drei Etappen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die IFB Innovationsstarter GmbH
nein
Um die hiesige Startup-Szene zu stärken und zum Aufbau aussichtsreicher Unternehmen beizutragen fördert das Förderprogramm InnoRampUp insbesondere technologisch innovative Startups in Hamburg mit Zuschüssen.
- Zuwendungsgeber : Land Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Innovationsstarter GmbH
- https://innovationsstarter.com/innorampup/
Hamburg
29.06.2027
Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg. Es muss sich um ein Klein- oder Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU handeln, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre ist. Das Unternehmen darf nicht börsennotiert sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Die Forschungs- und Entwicklungskosten des Unternehmens müssen in mindestens einem der drei Jahre vor Gewährung der Beihilfe mindestens 10 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausgemacht haben.
Der Innovationsstarter Fonds Hamburg II stellt (nachfolgend IFH II) jungen und innovativen Unternehmen in der Frühphase ihres Gründungs- und Wachstumsprozesses Risikokapital zur Verfügung. Der IFH II verfolgt dabei nachstehend genannte Ziele:
- Förderung von jungen innovativen Unternehmen aller Branchen in Hamburg
- Erschließen von Innovationspotentialen
- Schaffen von Unternehmen und Arbeitsplätzen
- Verbesserung Gründungsklima
- Schließen von Angebotslücke bezüglich Eigenkapital für junge innovative Unternehmen
- Realisieren von Rückflüssen
- Beihilfefreie Beteiligungen sollen insgesamt 1,5 Mio. EUR pro Zielunternehmen
nicht überschreiten.
- Beteiligungen in Form freigestellter Beihilfen sind auf insgesamt
1 Mio. EUR pro Zielunternehmen beschränkt.
- Maximal darf eine Beteiligung 800.000 EUR pro Finanzierungsrunde betragen.
Anträge auf Übernahme einer Beteiligung sind einzureichen bei:
IFB Innovationsstarter GmbH
Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
www.innovationsstarter.com
nein
Der Innovationsstarter Fonds beteiligt sich an Startups und stellt Ihnen damit Risikokapital zur Verfügung. Der Innovationsgrad des Unternehmens muss nachgewiesen werden.
- Zuwendungsgeber : Land Hamburg, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Innovationsstarter GmbH
- https://innovationsstarter.com/innovationsstarter-fonds/
Hamburg
30.12.2026
Unternehmen aller Größen mit Betriebsstätte in Hamburg aus allen Branchen und Technologien sowie mit diesen kooperierende Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben.
- Einzelbetriebliche FuE-Projekte sowie FuE-Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
- Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen (PROFI Transfer).
- Förderfähige Kostenarten sind: Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.
- Zuschüsse bis 500.000 € bei Einzelprojekten und 1 Mio. € bei Kooperationsprojekten.
- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens. Für Unternehmen liegt sie in der Regel zwischen 25 % und 55 %.
- Hochschulen / Forschungseinrichtungen werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % gefördert. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten muss mindestens 10 % betragen und sollte nicht über 40 % liegen.
Anträge auf Förderung sind bei der IFB Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen
sich die Förderungswürdigkeit ergibt, zu stellen.
nein
Zur Unterstützung des Wissenstransfers aus der Forschung und Wissenschaft in die Praxis unterstützt die IFB Hamburg Kooperationen zwischen beiden Einheiten.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/profi-standard-und-profi-transfer
Hamburg
30.12.2026
Unternehmen aller Größen mit Betriebsstätte in Hamburg aus allen Branchen und Technologien sowie mit diesen kooperierende Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
- Innovative Projekte, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben und damit zur Ressourcen- und Emissionseinsparung beitragen.
- Insbesondere Vorhaben, die zu marktfähigen Produkten führen, die besonders ressourceneffizient im Herstellungsprozess, in der Produktnutzung und/oder der anschließenden Verwertung sind (produktintegrierter Umweltschutz).
- Einzelbetriebliche Projekte sowie Kooperationsvorhaben von mehreren Unternehmen oder mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
- Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen (PROFI Umwelt Transfer).
- Förderfähige Kosten sind Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.
- Zuschüsse bis 500.000 € (in Ausnahmefällen bis zu 1 Mio. €)
- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens. Für Unternehmen liegt sie in der Regel zwischen 25 % und 55 %.
- Hochschulen / Forschungseinrichtungen werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % gefördert. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten muss mindestens 10 % betragen und sollte nicht über 40 % liegen.
Für KMU kann zusätzlich die Erstellung einer „Ökobilanz“ mit einer Förderquote von 80 % (max. 40.000 €) gefördert werden.
Anträge auf Förderung sind bei der IFB Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen
sich die Förderungswürdigkeit ergibt, zu stellen.
nein
Die IFB Hamburg unterstützt den Transfer von Forschung und Entwicklung im Bereich der Umweltwissenschaften in die Praxis. Im Vordergrund stehen dabei Ressourcen- und Materialeffizienz sowie Verbesserungen in der Kreislaufwirtschaft.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/profi-umwelt-und-profi-umwelt-transfer
Hamburg
30.12.2026
- Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg – bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – die gemeinsam mit einer Hamburger Hochschule oder Forschungseinrichtung und ggf. einem weiteren Unternehmen einen Antrag stellen.
- Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind.
- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben.
- Kooperationsprojekte von Unternehmen in Zusammenarbeit mit Hochschulen/Forschungseinrichtungen und/oder weiteren Unternehmen.
- Förderfähige Kostenarten sind: Personalkosten mit einer Restkostenpauschale von 40 % für alle sonstigen projektnotwendigen Kosten.
Die Technologiefelder:
- Gesundheit
- Klima und Energie
- Mobilität
- Materialwissenschaften und Neue Materialien
- Data Science und Digitalisierung
- Fördervolumen: bis zu 2 Mio. €.
- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens und liegt in der Regel zwischen 40 % und 60 %.
- Die Förderquote für die kooperierenden Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen liegt bei 100 %. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten soll 10 % nicht unterschreiten und darf nicht über 40 % liegen.
Anträge auf Förderung sind bei der IFB Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen
sich die Förderungswürdigkeit ergibt, zu stellen. Förderungen im Modul PROFI Transfer Plus (EFRE) werden über ein elektronisches Datenaustauschsystem beantragt.
nein
Das Förderprogramm "PROFI Transfer Plus" fördert den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, speziell für die Themenbereiche Klima und Energie, Gesundheit, Mobilität, Digitalisierung und neue Materialwissenschaften.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/profi-transfer-plus
Hamburg
Unternehmen in Hamburg:
Finanziert werden Vorhaben, die eine arbeits-, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Bedeutung für Hamburg haben.
Unterstützt werden die Finanzierung oder Risikoübernahme für die Umsetzung wirtschaftlich sinnvoller Vorhaben am Standort Hamburg oder Investitionen in Wohnungsbauprojekte in Hamburg.
Beteiligungen der IFB Hamburg an einem Konsortium unter Führung einer anderen Bank sind möglich als Bar- oder Avalkredit, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen.
Anträge sind an die IFB Hamburg zu richten.
nein
Hamburger unternehmen werden finanziell unterstützt, wenn diese in die Hamburger Wirtschaft investieren oder anderweitig von gesellschaftspolitischer Bedeutung sind.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-investition
Hamburg
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg
Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt drei verschiedene Fördermodule:
- Modul „Klimaschonender Neubau“ (KSN) für Nichtwohngebäude
- Modul „Ökobilanzierung“
- Modul „Qualitätssicherung Holzbau“ (QS-H); teilweise verpflichtend
Modul „Klimaschonender Neubau"
Gefördert wird bei Flächen in Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 100 m² Nutzfläche, die unter den Anwendungsbereich des GEG §2 fallen und dabei mindestens dem Standard eines „Effizienzgebäude 40“ (EG 40) entsprechen.
Weiterhin wird gefördert bei Flächen in Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 400 m² Nutzfläche, die nicht unter den Anwendungsbereich des GEG fallen.
Modul „Ökobilanzierung“
Gefördert wird die freiwillig durchgeführte Berechnung und Dokumentation der Treibhausgasemissionen (Global Warming Potential, kurz: GWP) und des Primärenergiebedarfs nicht erneuerbar (PEne).
Modul „Qualitätssicherung Holzbau“ (QS-H)
Gefördert wird die freiwillig oder verpflichtend durchgeführte Begleitung der Planungs- und Bauphase durch eine:n Qualitätssichernde:n Holzbau.
- Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Ergebnis des berechneten Treibhauspotenzials der Gebäudekonstruktion (GWP) in kg CO2-Äq./(m²a).
- Als Anreiz für die Optimierung der Gebäudekonstruktion im Rahmen der Umsetzung wird die Bewilligungssumme durch die IFB Hamburg pauschal um 20 % als vorläufiger "Optimierungs-Puffer" erhöht.
-Der Höchstbetrag der Förderung liegt jedoch bei maximal 20 % der förderfähigen Kosten. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 5 Prozentpunkte. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000,00 € je Bauteil und 200.000,00 € je Förderfall.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Der Antrag erfolgt über den Kontakt der IFB Hamburg.
nein
Zur Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in Hamburg unterstützt die IFB Hamburg Projekte, in welchen klimaschonende Baustoffe verwendet werden.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/immobilienwirtschaft/nichtwohngebaeude-bauen-und-modernisieren/nichtwohngebaeude-bauen/verwendung-von-holz-beim-neubau-von-nichtwohngebaeuden
Hamburg
31.12.2032
Gefördert werden können große Unternehmen (GU) sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können nur ab einem Fördervolumen von € 3,0 Mio. gefördert werden.
Betriebsübernahmen und Erweiterungen:
- Betriebsübernahmen in Hamburg, unabhängig von der Rechtsform des zu übernehmenden Unternehmens,
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von sog. Asset Deals.
Beim Erwerb einer tätigen Beteiligung durch ein Unternehmen oder eine natürliche Person muss der Erwerber grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis innehaben. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
Wachstumsfinanzierung und Investitionen:
Gefördert werden Wachstumsfinanzierungen und Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z.B:
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen
- Immaterielle Vermögenswerte, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst- / Eigennutzung für das Unternehmen; keine Wohngebäude).
Betriebsmittel:
Gefördert wird die Finanzierung von Betriebsmitteln, inklusive laufender Kosten (Miete, Gehälter) und Warenlager sowie die Vorfinanzierung von Betriebsmitteln für konkret vorliegende Aufträge, deren Finanzierung dem Ausgleich eines vorübergehenden oder wachstumsbedingten, angemessenen Liquiditätsbedarfes oder der Ausweitung der Unternehmensaktivitäten dient (in Anlehnung an die vorhandene Vorhabensbeschreibung).
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden.
Die Höhe der geförderten Finanzierungsmittel beträgt maximal € 10 Mio. pro Vorhaben, für KMU ab einem Fördervolumen in Höhe von € 3 Mio.
Optional kann das Kreditinstitut eine Haftungsfreistellung für den Ausfall des Unternehmens in Höhe von 50 % des Refinanzierungsdarlehens für die gesamte Finanzierungslaufzeit erhalten. Wird eine Haftungsfreistellung gewählt, beträgt die maximale Haftungsfreistellung je Risikoverbund € 5 Mio., die revolvierend ausgenutzt werden kann.
Die Finanzierungslaufzeit kann 5, 7, 8 oder 10 Jahre betragen, mit der Möglichkeit von bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Ihren Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut vereinbart.
nein
Die IFB Hamburg gewährt Kreditinstituten Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-universal
Hamburg
29.06.2027
- Alle Grundeigentümerinnen und -eigentümer, Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers sowie dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte erbringen
- Wärmepumpen und erforderliche Umfeldmaßnahmen
- Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3
- Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung für Wärmepumpen, Geothermie, PVT/Solarthermie-Kollektoren oder Wärmespeicher
Die förderfähigen Investitionsausgaben für Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen werden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 20 % gefördert.
Die Förderung beträgt dabei höchstens 9.000 € je Einfamilienhaus oder Wohneinheit, maximal jedoch 100.000 € je Mehrfamilienhaus.
Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung höchstens 9.000 € für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 100.000 € je Nichtwohngebäude.
Der Antrag ist über das eAntragsportal der IFB Hamburg einzureichen, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen.
ja
Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser ist für ein Drittel der Hamburger CO2-Emissionen verantwortlich. Aus diesem Grund gewährt die IFB Hamburg Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/waermepumpen#section_7410
Hamburg
Der IVF richtet sich an Startups aller Branchen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR, die ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten in Hamburg haben. Der Fonds adressiert Unternehmen, die die Seed-Phase bereits erfolgreich durchlaufen und die ersten Schritte der Unternehmensgründung wie den Team- und Organisationsaufbau, das Einwerbung von Beteiligungskapital und den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.
Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, welche idealerweise zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen.
Die Finanzierungen von IVF erfolgen in Form von Beteiligungen bzw. beteiligungsähnlichen
Finanzinstrumenten wie z.B. offenen Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen mit
Wandlungsoptionen und Wandeldarlehen. IVF beteiligt sich in jedem Fall mit weniger als 50 %
am Stammkapital der Zielunternehmen.
Beteiligungen dürfen insgesamt 7,0 Mio. EUR pro Zielunternehmen nicht überschreiten.
Das Aufstocken bestehender Beteiligungen im Rahmen der Höchstgrenze ist möglich.
Bei Interesse am Fonds schicken Sie bitte eine Mail mit einem Pitch Deck und Finanzplan an ivf@innovationsstarter.com.
nein
Um das Eigenkapital innovativer Startups in Hamburg zu stärken und sie bei ihrem weiteren Wachstum zu unterstützen, stellt der InnoVentureFonds aussichtsreichen Hamburger Unternehmen, die die Seed Phase erfolgreich absolviert haben, Beteiligungskapital zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : Bund/KfW und FHH
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://innovationsstarter.com/innoventurefonds/