Förderwegweiser
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Gefördert werden Betriebsmittelbedarf, Investitionen
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
- 2 Mio. € für Investitionskredite
- 500.000 € für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/601-aus-und-weiterbildungskredit-rlp.html
Rheinland-Pfalz
Alle rheinland-pfälzischen Museen in kommunaler und nichtkommunaler Trägerschaft können grundsätzlich gefördert werden, sofern bestimmte Voraussezungen erfüllt sind.
Bis auf Weiteres steht die Förderung digitaler Angebote und der digitalen Sammlungspräsentation von Museen im Vordergrund. Förderfähig sind sowohl Hardware als auch projektbezogene Personalkosten. Daneben sind auch bereits begonnene Projekte sowie weitere Maßnahmen förderfähig. Der Museumsverband Rheinland-Pfalz behält sich vor, wechselnde Förderschwerpunkte zu benennen.
- Maßnahmen zur Sammlungspflege und zum Sammlungserhalt (z. B. Restaurierungen, Geräte zur Klima-Überwachung),
- Maßnahmen zur Neupräsentation der Sammlung (z. B. Konzept für Neupräsentation oder Umsetzung – auch in Teilschritten, bzw. Teilprojekten)
- Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen (z. B. Vitrinen, Ausstellungsmedien, Texttafeln)
-Projekte zur verbesserten Besucherorientierung (z. B. Leitsystem, Museumspädagogik),
- Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Inhalte von Dauer-und Wechselausstellungen sowie der barrierefrei verfügbaren Informationen des Museums im Internet (z. B. Gebärdensprachvideo, Museumsbeschreibung in Leichter Sprache etc.)
- Maßnahmen zur digitalen Erschließung und Publikation von Sammlungen (EDV-Infrastruktur für Erstellung, Verarbeitung und Langzeitspeicherung digitaler Inhalte, z. B. Laptops, PCs, Scanner, Kameras, Festplatten etc.).
Die Zuwendungen werden bis zu einer Zuwendungshöhe von 50.000 € grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Festbetragsfinanzierung kommt u.a. dann ausnahmsweise nicht in Betracht, wenn zurückliegende Verwendungsnachweise vergleichbarer Kulturprojekte der Antragstellerin oder des Antragstellers nicht fristgerecht vorgelegt wurden oder zu Rückforderungen berechtigten. Museen können maximal 50 % der Gesamtkosten als Förderung beantragen, d. h. der Eigenanteil inkl. Eigenmittel, Mittel Dritter, Einnahmen und Erlösenmuss 50 % der Gesamtkosten entsprechen.
Förderanträge für Projekte des folgenden Haushaltsjahres können bis 1. November eines Kalenderjahres beim Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V. eingereicht werden. Bis zum 1. Mai eines Jahres können zusätzlich Förderanträge für Projekte im laufenden Haushaltsjahr gestellt werden. Das Förderverfahren beginnt mit einer Beratung durch den Museumsverband Rheinland-Pfalz.
nein
Die Förderung dient im Sinne einer gezielten Museumsentwicklung dem Auf- und Ausbau der Infrastruktur der Museen und der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
- Ansprechpartner (Projektträger) : Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
- https://www.museumsverband-rlp.de/foerderung/finanzielle-foerderung
Rheinland-Pfalz Saarland
31.12.2027
Voraussetzung für die Förderung ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb eines Projektes (mindestens zwei Projektpartnern aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten im Kooperationsraum der Großregion).
Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen oder gleichgestellte Stellen, Gebietskörperschaften (lokale, regionale etc.), universitäre oder wissenschaftliche Einrichtungen, einschließlich Kompetenzzentren und Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen, die Unternehmen unterstützen, wie Handwerkskammern, Handelskammern, Entwicklungsagenturen, Technologietransfereinrichtungen.
Darüber hinaus Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der zivilen Gesellschaft (Vereinssektor, gemeinnützige Organisationen), Vereine und Verbäde sowie Unternehmen im Programmgebiet INTERREG V A Großregion.
Für die Periode 2021-2027 wurden die folgenden Ziele fromuliert.
1. ein grüneres, CO2-freies Europa: Förderung von Vorhaben zum Klimawandel
2 . ein sozialeres Europa: Fördeung zur Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen
3. ein bürgernäheres Europa: Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in anderen als städtischen Gebieten.
4. eine bessere Governance (INTERREG-Ziel): Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie zwischenmenschlicher Aktionen für mehr Vertrauen
Die Strategie des Programms ist schwerpunktmäßig auf die Bereiche Beschäftigung, räumliche Entwicklung und Wirtschaft ausgerichtet, wobei die Förderung der Beschäftigung auf dem großregionalen Arbeitsmarkt an erster Stelle der Prioritäten steht.
Die geförderten Projekte müssen sich inhaltlich in eine der vier großen Prioritätsachsen des Programms einordnen:
- Prioritätsachse 1: Voranbringen der Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarktes durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität
- Prioritätsachse 2: Förderung einer umweltfreundlichen Entwicklung der Großregion und einer Verbesserung des Lebensumfelds
- Prioritätsachse 3: Verbesserung der Lebensbedingungen
- Prioritätsachse 4: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion steigern
- Digitale Kommunikationsstrategien in der touristischen Großregion
- Grenzüberschreitendes Ticketing
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Allgemeinen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektvorschläge können im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden.
ja
Die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist ein wichtiges Anliegen der EU. Dieses Programm bietet die Chance, durch grenzüberschreitendende Kooperationen wie z.B. bei der Erschließung gemeinsamer Naturräume oder der digitalen Vermarktung Synergien der Zusammenarbeit gezielt nutzen zu können.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD); Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- http://www.interreg-gr.eu
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind
– bei Existenzgründungs- bzw. Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen,
– bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Gefördert werden Beratungen
– von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder eine tätige Beteiligung,
– von natürlichen Personen zur schrittweisen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung sowie
– von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen (Betriebsübergabeberatung).
- Nicht zurückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung der gestellten Rechnung der Beratungskosten.
- Der Zuschuss beträgt bis zu 50 v. H. der in Rechnung gestellten Beratungskosten, entsprechend 400 Euro pro Tagwerk.
- Förderung von bis zu sechs Tagewerken.
- Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten)
Anträge sind vor Beauftragung des Beraters an die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu stellen.
ja
Ziel der Förderung ist es, Gründungswillige bei den Vorbereitungen auf die Selbständigkeit zu unterstützen und Betriebsinsolvenzen zu vermeiden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
- https://isb.rlp.de/foerderung/134.html
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden Existenzgründer/-innen und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz (in Ausnahmefällen 75 Mio. Euro Umsatz) im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre sowie Existenzgründer.
Die MBG fördert unter anderem:
- Neuerrichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben
- Nachfolgen/Betriebsübernahmen
- die Gründung einer ersten selbstständigen Vollexistenz (maximal 250.000 Euro)
- in Ausnahmefällen auch die Entwicklung und Einführung neuer Technologien sowie innovativer Produkte und Verfahren bei etablierten Unternehmen (maximal 100.000 Euro).
Die MBG beteiligt sich regelmäßig als typisch stiller Gesellschafter. Das mögliche Beteiligungskapital beträgt maximal 1,5 Mio. €. Dabei können im Einzelfall subventionsrechtliche Vorschriften die Höhe der Kapitalbeteiligung beeinflussen.
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Rückzahlung zum Nennwert.
Anträge sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
nein
Mittelständische Unternehmen sind die zentralen Träger unserer Marktwirtschaft. Mit dem Programm soll die knappe Eigenkapitalausstattung verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- https://mbg-rlp.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/mbg-beteiligung/
Rheinland-Pfalz
Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände Zuwendungsempfänger sein.
Förderfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von öffentlicher Tourismusinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung ist und überwiegend dem Tourismus dient.
Förderfähig sind auch touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0). Dies können zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz sein. Auch entsprechend innovative, erlebnisorientierte und digital unterstütze Vorhaben der regionalen Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen.
Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel:
- öffentliche Besucherattraktionen
- Beschilderung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege im Rahmen regionaler Konzepte
- Steganlagen für den Bootstourismus
- Wasserwanderrastplätze
- Anlaufstellen für Besucher
- Tourist-Informationen
- Häuser des Gastes
- Kurparke
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter. Es können auf Antrag Investitionszuschüsse bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege kann der Fördersatz bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben betragen.
Mindestvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 75.000 EUR und 300.000 EUR (förderfähige Ausgaben) sind zu beachten.
Förderanträge können nur nach vorheriger Beratung durch die Bewilligungsbehörde gestellt werden. Es gibt derzeit keine jährliche Fristen für Antragstellungen.
Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollen (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gelten gesonderte Verfahrenswege. Die Bewilligungsbehörde führt über einen oder mehrere Förderaufrufe eine Vorauswahl von Projekten durch, die dem formalen Förderantrag vorgelagert sind (zweistufiges Verfahren). Projektträger bewerben sich mit ihrem Vorhaben im Rahmen eines Förderaufrufs („Call“). Antragsberechtigte werden im Zuge des Förderaufrufes ermittelt. Für die zur Antragstellung genehmigten Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Förderaufrufe mit der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden auf dieser Homepage veröffentlicht.
nein
Destinationen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz können mit Hilfe dieses Förderprogrammes ihre Infrastrukturprojekte mit Investitionszuschüssen von bis zu 85 % von der Landesregierung fördern lassen.
- Zuwendungsgeber : Land Rheinland-Pflaz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/08/Abteilung_3/Tourismus/VV_oeffentliche_Tourismusinfrastruktur.pdf
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen und Fremdenverkehrsbetriebe, deren Wirtschaftszweig (5stellige Kennzeichnung der amtlichen Statistik) in der „Positivliste“ bzw. „bedingten Positivliste“ (Anhang 4.1 und 4.2 im Koordinierungsrahmen) aufgeführt wird, bis auf einige Ausnahmen, die unter Nummer 9.2 der VV von einer Förderung ausgeschlossen sind.
Unterstützt wird
- bei kleinen und mittleren Unternehmen
-> die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)
-> der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)
-> die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
-> die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- sowie bei Großunternehmen (Förderung nur im C-Fördergebiet möglich)
-> die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)
-> die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebstätte ausgeübte Tätigkeit ist
Die Förderung setzt unter anderem die Schaffung von neuen bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen voraus.
Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen, Eigenleistungen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Es werden nur Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 20.000 Euro oder mehr zulässt und die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens von 10 % bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen (in den LK Birkenfeld und Südwestpfalz jeweils 5 % mehr). Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. EUR überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 % für den 10 Mio. EUR übersteigenden Betrag gewährt.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (= grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten. Nach Antragstellung erfolgt eine Antragskomplettierung durch ergänzende Angaben von Seiten der Investorin oder des Investors, sowie fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (IHK, HWK) bzw. ergänzend der Agentur für Arbeit.
Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens 3 Monate nach Antragstellung begonnen werden.
nein
Förderprogramm für gewerbliche Tourismusbetriebe für Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/153.html#tab681-0
Niedersachsen
Kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder Sitz einer Betriebsstätte in Niedersachsen haben, und ihre Forschungskooperationspartner können sich mit ihren Projektbeschreibungen bei der NBank bewerben. Die internationalen Projektpartner reichen Ihre Projektbeschreibung jeweils in Ihren Regionen ein.
Die Bewertung der Projekte erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, der NBank, dem Niedersachsen.next sowie den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ÄrL) auf Basis der folgenden Qualitätskriterien (Details hierzu entnehmen Sie bitte der Produktinformation sowie dem zu Grunde liegenden Scoringmodell):
- Innovationsgehalt,
- technisches Risiko,
- Realisierbarkeit,
- Marktfähigkeit,
- Bedeutung für die niedersächsische Wirtschaft,
- Nachhaltige Entwicklung,
- Gleichstellung und Nichtdiskriminierung,
- Gute Arbeit sowie
- Beiträge zur regionalen Entwicklung.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendung, bezogen auf die förderfähigen Ausgaben, beträgt:
- für mittlere Unternehmen bis zu 35 % sowie
- für kleine Unternehmen bis zu 45 %.
Der Zuwendungshöchstbetrag wird im Rahmen des Wettbewerbs auf 500.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Bei Verbundprojekten kann insgesamt bis 1 Mio. Euro für Unternehmen gewährt werden. Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen sind möglich. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Produktinformation sowie der zu Grunde liegenden Richtlinie.
Die Einreichung erfolgt als formale Antragstellung über das Kundenportal der NBank unter www.nbank.de
eingeschränkt
Um die Finanzierung von Projekten zu unterstützen wurde „VInnovate“ gegründet, womit vorhandene Förderprogramme in den Regionen der Vanguard-Initiative verknüpft werden sollen. Niedersachsen beteiligt sich mit dem Niedersächsischen Innovationsförderprogramm und bietet kleinen und mittleren Unternehmen an, sich auch in Kooperation mit Forschungseinrichtungen, daran zu beteiligen.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen, enterprise europe network
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/Service/Aktuelles/Grenz%C3%BCberschreitende-Innovationsprojekte-leicht-umgesetzt-mit-VInnovate-2026/
Niedersachsen
30.06.2026
Gefördert werden regionale Strukturprojekte, die Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen und die hierfür erforderlichen Netzwerke schaffen und pflegen.
Die Koordinierungsstellen unterstützen Frauen bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive für eine existenzsichernde Beschäftigung. Die Aufgaben orientieren sich an den Vorgaben der RIKA-Richtlinie und umfassen unter anderem:
lebensphasenorientierte Beratung
Informations- und Orientierungsveranstaltungen
Initiierung von Qualifizierungsangeboten
Aufbau und Pflege von Unternehmensverbünden
regionale Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Koordinierungsstellen können im Rahmen ihrer Aufgaben eigene Schwerpunkte setzen. Zur Steigerung der Beratungszahlen kann ein Fokus auf besondere Zielgruppen gelegt werden. Besonders erwünscht ist die Ausrichtung auf Zielgruppen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf wie:
Alleinerziehende
Frauen mit Migrations- oder Fluchterfahrung
ältere Frauen
Frauen mit Gewalterfahrung
Auch aufsuchende Beratungsangebote (z. B. in Kooperation mit Müttertreffs, Stadtteiltreffs oder Frauenhäusern) sind möglich.
Um die regionale Struktur weiterzuentwickeln, sind Anträge für zusätzliche Standorte, insbesondere in der niedersächsischen Übergangsregion, ausdrücklich erwünscht.
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben
Antragstellung: ausschließlich digital im Kundenportal der NBank.
Für Antragstellende ohne Vorerfahrung ist eine obligatorische Erstberatung vorgesehen.
nein
Mit diesem Programm werden Strukturprojekte, die als die sogenannte „Koordinierungsstelle“ für Frauen und Wirtschaft agieren gefördert.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/RIKA-Koordinierungsstellen.html#wenfoerdernwir
bundesweit
30.06.2029
Der Kreis der Antragsberechtigten ergibt sich aus Ziffer 3 der Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“ vom 18. Februar 2026. Zur Antragsabgabe werden gemäß den genannten Voraussetzungen insbesondere
Städte und Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten),
Landkreise („Kreise“ in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) und
Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände)
aufgerufen. Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (zum Beispiel interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen) sind ebenfalls zulässig.
Gegenstand der Förderung sind die Erstellung und Fortschreibung von Mobilitätsplänen sowie
prozessbegleitende Maßnahmen. Fördervorhaben können insbesondere auch Folgeprojekte zum
Inhalt haben, d. h. Vorhaben, die auf bestehenden Projekten aufbauen oder diese erweitern.
Der Basisfördersatz des Förderaufrufes beträgt grundsätzlich bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz kann für finanzschwache Kommunen auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.
Das Antragsverfahren verläuft in zwei Stufen über das Förderportal des Bundes „easy-Online“.
nein
Mit disem Programm soll das Ziel erreicht werden eine bundesweite strategische Planungsgrundlage auf kommunaler Ebene zu schaffen und die Anzahl an nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in Deutschland zu erhöhen.
- Zuwendungsgeber : Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://nachhaltig-mobil-planen.de/_SUMP/DE/Informieren-Vernetzen/SUMP-Foerderung/sump-foerderung.html