Förderwegweiser
Bayern
29.06.2027
Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.
Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung / Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen.
Insbesondere können gefördert werden:
• Investitionen, die zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung dienen (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) können. Gleiches gilt für Investitionen, die die erstmalige Klassifizierung fördern können
• Investitionen in Zimmereinrichtung und Zimmerausstattung
• Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den
Gästezimmern
• Investitionen in Komfortverbesserungen
• Investitionen in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig
• Investitionen in besondere Gästebereiche (z.B. Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume)
• Investitionen in Barrierefreiheit
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Größe und Standort des Unternehmens:
• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)
• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt
• 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)
• 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Förderprogramm für ein qualitatives Gastangebot in Bayern, das größere Investitionsprojekte in Hotellerie und Gastronomie unterstützt, um die Tourismusstandort Bayern aufzuwerten.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/
Bayern
31.12.2029
Gefördert werden bayerische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der Freien Berufe, die erste Auslandsaktivitäten angehen oder ihr laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen wollen.
Förderfähig ist die Markterschließung maximal zweier neuer Länder. Allgemein werden Maßnahmen, die der Erschließung des neuen Zielmarktes dienen, gefördert.
Aus insgesamt sieben Fördermöglichkeiten kann ein individuelles Maßnahmenpaket zusammengestellt werden. Zu den Fördermöglichkeiten zählen beispielsweise:
- die erstmalige Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen,
- Markteinstiegsberatungen und Geschäftspartnersuche,
- für das Zielland konzipierte Werbemaßnahmen sowie
- Personalschulungen.
• Fachmessen und Fachausstellungen (virtuelle und stationäre)
• Marketing: Markteinstiegsberatung und Geschäftspartnersuche
• Werbemaßnahmen (digital und print)
• Beratungsleistungen
• Schulungen (virtuelle und stationäre)
• Zertifizierungen
• Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt.
Bis zu 60.000 Euro Förderung für die Erschließung neuer Zielmärkte im Ausland.
Das Antragsformular wird unter Hilfesteller der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vollständig ausgefüllt und bei der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum eingereicht.
nein
Gerade für den Mittelstand liegen in der Internationalisierung Chancen für Produktivitätswachstum und Innovation. Durch die erfolgreiche Umsetzung von Internationalisierungsstrategien können KMU neue Wachstumschancen nutzen, wettbewerbsrelevantes Know-how aufbauen und über Exporterfolge zur heimischen Standort- und Beschäftigungssicherung beitragen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://weltweit-erfolgreich.de/bayern/foerdermittel/go-international/
Berlin
30.12.2027
Antragsberechtigt sind Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen;
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Einrichtungen; öffentliche und private Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung
in Berlin.
Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt:
• die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,
• dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,
• Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,
• der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,
• die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,
• die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)
Ausgaben für:
• Investitionen
• Planungsleistungen
• ingenieurtechnische Leistungen Dritter
Je nach Förderschwerpunkt auch:
• Personal
• Sachmittel
• Reisen
• sonstige Dienstleistungen Dritter
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Die Förderquoten und Beihilfeintensität variieren je nach Projekt und werden nach spezifischen EU-Regulierungen und beihilferechtlichen Bedingungen festgelegt.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Es gibt spezifische Antragsprozeduren und Dokumentationsanforderungen.
Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
eingeschränkt
Das BENE 2 Programm zielt darauf ab, durch finanzielle Unterstützung verschiedener nachhaltiger Entwicklungsprojekte Berlin auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, wobei sowohl Umweltschutz als auch sozioökonomische Entwicklungen gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Senat (Berlin), gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln.
- Ansprechpartner (Projektträger) : B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
- https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/foerderprogramme/bene/foerderperiode-2021-2027/
Berlin
Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte hervorbringen.
Investitionszuschuss in das Anlagevermögen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- Diversifizierung der Produktion
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Modernisierung des Produktionsprozesses
Großunternehmen (GU)
- Errichtungsinvestitionen
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
Darüber hinaus sind besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft als eigenständige oder als Teil der oben genannten Vorhaben förderfähig.
Alternativ Lohnkostenzuschuss
- lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze unter bestimmten Voraussetzungen
- Zuschuss für Investitionsvorhaben mit einem Mindestvolumen von 10.000 EUR
- Investitionszeitraum maximal 36 Monate
Investitionszuschuss bis zu
max. 30% für kleine
max. 20% für mittlere
max. 10% für große Unternehmen
Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im D-Fördergebiet
Investitionszuschuss bis zu
max. 20% für kleine
max. 10% für mittlere
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin über den digitaen Antragsprozess im IBB Kundenportal gestellt werden.
Die Kundenberatung der IBB unterstützt gerne bei der Antragstellung.
ja
Mit der "GRW"-Förderung können geplanten Investitionen realisiert werden und Stärken am nationalen und internationalen Markt ausgebaut werden. Die IBB trägt damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin bei.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw.html
Berlin Brandenburg
Beteiligungen Plus werden an Existenzgründer:innen sowie junge und bestehende Unternehmen aller Branchen vergeben, die ihre Eigenkapitalquote verbessern wollen. Eine fachliche wie kaufmännische Qualifikation, ein überzeugendes Businesskonzept und wirtschaftlich geordnete Verhältnisse des Unternehmers sind Voraussetzung.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft unterstützt mit Beteiligung Plus die Finanzierung nahezu aller wirtschaftlich tragfähigen und betriebswirtschaftlich sinnvollen Investitionen und Betriebsmittel.
Im Rahmen der Beteiligung Plus übernimmt die MBG Ausfallbürgschaften in Höhe von bis zu 80% für Hausbankkredite bis zu 2.5 Mio. Euro sowie eine max. Beteiligung i.H.v. 1.5 Mio. Euro für unternehmerische Vorhaben.
Die Beteiligung Plus ist ein Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die Tilgung beginnt in der Regel frühestens nach 5 Jahren und wird individuell vereinbart.
Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.
nein
Diese Kombination aus Beteiligungskapital und Bürgschaft optimiert die Finanzierungsstruktur, stärkt die Kreditwürdigkeit und erleichtert so die Umsetzung Ihrer Vorhaben.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
Berlin
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens drei Jahren bestehen, ihr Vorhaben in Berlin umsetzen und deren Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nicht älter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und ein positives Eigenkapital ausweist.
Das BBB-Express-Programm ist für Bestandsunternehmen:
• zur Realisierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen
• zur Sicherung von Betriebsmitteln/Avalen
• zur Anpassung von Warenbeständen
Besicherung von Unternehmensfinanzierungen bis zu 250.000 Euro mit einer 70-prozentigen Bürgschaft.
Die Antragstellung erfolgt durch die Bank. Die Bank kann mittels eines Online-Antrags direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites an das Unternehmen erhalten. Die Bürgschaftsurkunden werden innerhalb von fünf Arbeitstagen vergeben.
eingeschränkt
Mit dem Bürgschaftsprogramm BBB-Express werden Entscheidungen über eine Bürgschaft innerhalb von fünf Werktagen vergeben.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/unsere-produkte/bbb-express/
Berlin
Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen.
Coaching von maximal 30 Stunden zur Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Gründung.
• Produktentwicklung
• Identifizierung des Kundenkreises
• Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien
• begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“
Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen
Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar. Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment.nein
Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- https://www.zgs-consult.de/arbeit/coaching-vor-der-gruendung/
Berlin
Gewerbliche Unternehmen oder freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.
Besicherung von Avalen und Krediten
• zur Finanzierung der Erstinvestitionen
• zur betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen
• für die zeitlich begrenzten Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes
• zum Kauf von Geschäftsanteilen
• Gewährung von Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Avalen und Krediten
für Vorhaben von 2 bis 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag
• Bürgschaftsquote bis zu 70% des Kreditbetrages
Die Beantragung einer Landesbürgschaft erfolgt formgebunden über den Kreditgeber, d.h., dass der Kreditnehmer seinen Antrag über die finanzierende Hausbank bei der IBB einreicht. Die Hausbank ergänzt den Bürgschaftsantrag um eine eigene Stellungnahme zum Kreditnehmer und zum zu finanzierenden Vorhaben.
Bei welcher Institution Sie den Bürgschaftsantrag einreichen, ist abhängig von der Höhe des Bürgschaftsbetrags.
• Vorhaben bis 2 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag: BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
• Vorhaben von 2 bis 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag: Investitionsbank Berlin
• Vorhaben über 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag: PricewaterhouseCoopers AG (PwC)
ja
Bei fehlenden Sicherheiten ermöglicht dieses Programm die Aufnahme von neuen Krediten oder eines Avals für die Finanzierung von Vorhaben.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/landesbuergschaften.html
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin, deren Existenzgründungsphase (drei Jahre) beendet ist, soweit sie nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen
- Liquidität eines Unternehmens
- Mitfinanzierung der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung Ihres Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen
Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen:
• Höhe des Darlehens in der Regel bis zu 1 Mio. EUR, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR
• Laufzeit: bis zu 5 Jahren
Antrag online im IBB Kundenportal einreichen.
eingeschränkt
Zusätzliche Liquiditätsunterstützung für Berliner Unternehmen. Auch Kleinst- und Solounternehmer haben Zugang zum Beantragungsverfahren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin (IBB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html
Berlin
31.12.2027
- KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen
- Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen
mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin
Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.
Konkret gefördert werden:
- projektbezogene Personalausgaben
- Restkosten des Vorhabens in Höhe eines Pauschalsatzes von 40 % der Personalausgaben
Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
- Darlehen bis zu 1 Mio. EUR
- Zuschüsse bis zu 500.000 EUR
Bezogen auf die förderfähigen Projektausgaben betragen die maximalen Fördersätze im Einzelnen bis zu:
Phase der industriellen Forschung
- 80 % (inkl. KMU- und Verbundbonus) als Zuschuss
Phase der experimentellen Entwicklung
- nur bei Forschungseinrichtungen in Verbünden 40% als Zuschuss
- nur bei Großunternehmen in Verbünden 25% als Zuschuss
- nur bei KMU max. 80 % als Darlehen
Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung
- nur KMU max. 80 % als Darlehen
Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.
eingeschränkt
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations-, dabei vor allem der Forschungs- und Entwicklungsintensität unter Berücksichtigung der im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Cluster, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pro-fit-projektfinanzierung.html
