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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Liquiditätshilfen BERLIN  

Die Liquiditätshilfen BERLIN dienen der Liquiditätssicherung eines Unternehmens sowie der Mitfinanzierung der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin, deren Existenzgründungsphase (drei Jahre) beendet ist, soweit sie nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen

Was wird gefördert?

- Liquidität eines Unternehmens

- Mitfinanzierung der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung Ihres Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen

Art und Höhe der Zuwendung

Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen:

• Höhe des Darlehens in der Regel bis zu 1 Mio. EUR, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR

• Laufzeit: bis zu 5 Jahren

Bewerbungsverfahren

Antrag online im IBB Kundenportal einreichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zusätzliche Liquiditätsunterstützung für Berliner Unternehmen. Auch Kleinst- und Solounternehmer haben Zugang zum Beantragungsverfahren.

Weitere Informationen  
Pro FIT – Projektfinanzierung  

Mit der Finanzierung können Ihre Ideen in allen Phasen des Innovationsprozesses gefördert werden.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

- KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

- Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen

- Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen

mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.

Beispiele

Konkret gefördert werden:

- projektbezogene Personalausgaben

- Restkosten des Vorhabens in Höhe eines Pauschalsatzes von 40 % der Personalausgaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

- Darlehen bis zu 1 Mio. EUR

- Zuschüsse bis zu 500.000 EUR

 

Bezogen auf die förderfähigen Projektausgaben betragen die maximalen Fördersätze im Einzelnen bis zu:

Phase der industriellen Forschung

- 80 % (inkl. KMU- und Verbundbonus) als Zuschuss

Phase der experimentellen Entwicklung

- nur bei Forschungseinrichtungen in Verbünden 40% als Zuschuss

- nur bei Großunternehmen in Verbünden 25% als Zuschuss

- nur bei KMU max. 80 % als Darlehen

Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung

- nur KMU max. 80 % als Darlehen

Bewerbungsverfahren

Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations-, dabei vor allem der Forschungs- und Entwicklungsintensität unter Berücksichtigung der im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Cluster, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind.

Weitere Informationen  
Pro FIT – Frühphasenfinanzierung  

Mit der "Pro FIT -Frühphasenfinanzierung" hilft die IBB Ihnen die Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin. Sie streben die Durchführung eines Innovationsprojektes ("FuE-Ankerprojekt") an und dürfen maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen, maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird.

Was wird gefördert?

- Personalausgaben (v.a. Geschäftsführer)

- Investitionsausgaben

- laufende Betriebsausgaben

 

In beiden Frühphasen sind alle notwendigen und angemessenen Ausgaben Ihres Unternehmens förderfähig, die weder direkt im Zusammenhang mit dem "Ankerprojekt" (Innovationsprojekt) noch im Zusammenhang mit Ihren umsatzbezogenen Kundenaufträgen anfallen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Abhängigkeit der jeweiligen Frühphase gewährt.

 

Frühphase 1

- Finazierung bis zu 50% mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem Darlehen

- Dauer: max. 1 Jahr

- zinslose Darlehen

 

Frühphase 2

- Die Ausgaben werden mit einem Darlehen finanziert.

- Die Frühphase 2 endet spätestens mit Abschluss des Innovationsprojekts.

 

In beiden Frühphasen ist eine Finanzierung von 100% der förderfähigen Ausgaben möglich. Die Gesamtzuwendung kann für beide Phasen max. 500.000 EUR betragen, wovon max. 200.000 EUR auf die Frühphase 1 entfallen. Die Darlehen werden ohne Stellung einer Sicherheit gewährt.

Bewerbungsverfahren

Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden Zuschüsse und Darlehen für technologisch hochinnovative Gründungen gewährt. Durch die Förderung sollen die Unternehmen befähigt werden, zum einen die Grundlagen für eine eigenständige Innen- und Außenfinanzierungskraft zu schaffen und zum anderen mit höherem Erfolg neue technologische Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und in den Markt einzuführen. Dadurch sollen Einkommen und Beschäftigung in der Region stimuliert werden.

Weitere Informationen  
BBBsocial  

Das Programm der Bürgschaftsbank Berlin richtet sich exklusiv an gemeinwohlorientierte Unternehmen, die zur Erreichung ihrer sozialen Ziele eine Finanzierung benötigen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

• Kleine und mittlere Unternehmen

• Start-ups

• Gründer:innen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe

• Auch gemeinnützige Rechtsformen (z. B. gGmbH, e. V.)

• Jeweils mit Betriebsstätte und/oder Finanzierungsvorhaben in Berlin

 

Die Voraussetzung ist, dass sich die Betriebsstätte bzw. das Finanzierungsvorhaben in Berlin befindet.

Was wird gefördert?

Bürgschaften zur Absicherung von Investitionskrediten für gemeinwohlorientierte Vorhaben in Berlin, wie:

• Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark etc.

• Gründungen/Start-ups

• Geschäftsübernahmen

• Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen

• Expansionen in neue Märkte

• Investitionsvorhaben von freien KITA- und Schulträgern

Art und Höhe der Zuwendung

• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags

• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR

Bewerbungsverfahren

Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Bürgschaftsprogrammes "BBBsocial" ist die Förderung der Sozialen Ökonomie in Berlin durch einen erleichterten Zugang zu Finanzierungen und die Integration von Sozialen Unternehmen in die klassischen Finanzierungsstrukturen (Banken), um die Zukunftsfähigkeit eines sozialen, integrativen und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsstandortes zu sichern.

Weitere Informationen  
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)  

Das Förderprogramm bietet ein zinsgünstiges Darlehen für all jene, die ihr Business mit dem Digitalisierungsdarlehen auf das nächste Level bringen möchten.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist

- Angehörige der freien Berufe

- Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach Gründung

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:

- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung

- Anschaffung notwendiger Hardware und Software

- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung

- Investitionen in Produktionsmaschinen mit integrierter Software

 

Voraussetzungen:

- Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen

- Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse

- Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe

- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben

- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei

- Tilgung monatlich in festen Raten

 

Darlehenshöhe und Auszahlung

- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR

- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen

- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen

- Auszahlung in einer Tranche

Bewerbungsverfahren

Antragstellung im Förderportal

- Einreichung des Antrags

- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen

- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

 

Antragstellung über Hausbank

- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens

- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU und Freiberufler:innen werden mit einem Darlehen von max. 250.000 Euro bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.

Weitere Informationen  
Förderprogramm RIKA - Qualifizierende Projekte  

Sie planen ein Qualifizierungsprojekt, das die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben mittels regionaler Ansätze als auch die Chancengerechtigkeit bei der Existenz- und Alterssicherung erhöht? Die NBank bietet Beratung zu allen Schwerpunkten des Förderprogramms RIKA (Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt).

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern die Eignung bzw. fachliche und administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation ggf. der Kooperationspartnerinnen und –partner gegeben ist.

Was wird gefördert?

- Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die durch das Projekt sowohl arbeitsmarktorientierte Beratung als auch eine Kompetenzerweiterung erfahren

- Maßnahmen aus einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching

Aufstiegsförderung

Digitalisierung

Handwerk und Technik

Gleichstellung und/oder bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie oder Pflege

Geflüchtete oder zugewanderte Frauen

Alleinerziehende

- Projekte, die Frauen bei der Gründung eines Unternehmens unterstützen

- Erwünscht sind regionale kooperative Ansätze, die räumlichen Gegebenheiten, Herausforderungen des Arbeitsmarktes, vorhandene Netzwerkstrukturen und Unternehmen vor Ort einbeziehen sowie die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit verbessern

Art und Höhe der Zuwendung

- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank

- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben

 

Bedingungen:

- Folgende Ausgaben sind förderfähig: Personalausgaben für das Fachpersonal (ohne allgemeines Verwaltungspersonal), Honorarausgaben sowie Ausgaben für die Teilnehmenden (wie z. B. Unterhalt, Freistellungskosten)

- Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben („Restkostenpauschale“) in Höhe von 36 % abgegolten.

- Die Förderung Ihres Vorhabens setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt. Die Bewertung (Förderwürdigkeitsprüfung) erfolgt durch die NBank anhand der eingereichten Unterlagen und der ausgefüllten Projektbeschreibung.

Bewerbungsverfahren

Den Antrag stellen Sie i. d. R. bitte mindestens 3 Monate vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die sowohl Beratung als auch Kompetenzerweiterung erfahren möchten.

Weitere Informationen  
Soziale Innovation - Projekte  

Das Programm fördert innovative und übertragbare Projekte, die durch neue und verbesserte Ansätze soziale Herausforderungen löst sowie lokale und regionale Bedarfe deckt. Dabei werden Handlungskonzepte gefördert, die darstellen, wie Unternehmen und Arbeitskräfte besser an die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen angepasst werden können oder wie sich der Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sichern und verbessern lässt. Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder

Personengesellschaften handelt.

Was wird gefördert?

Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:

 

• Arbeitswelt im Wandel:

Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation

Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes

 

• Daseinsvorsorge:

Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte

Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden

Art und Höhe der Zuwendung

• unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung

• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu

70% im SER-Gebiet und bis zu 80% im ÜR-Gebiet

• Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig

• Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.

• Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch

Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten

• Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf

die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.

•Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung

•Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt

Bewerbungsverfahren

Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.

Schritt 1: Einreichen einer Projektidee

Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur

Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und

frühestem Projektbeginn.

Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail

an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

 

Schritt 2: Antragstellung

Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens

zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch

die Antragstellung geführt.

 

Sozial-innovative Projektideen zur 6. Förderrunde können ab sofort bei der NBank als Bewilligungsstelle bis zum 22.05.2026 eingereicht werden. Informationen über den nächsten Förderaufruf liegen aktuell noch nicht vor.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt Projekte zu den Bereichen "Arbeitswelt im Wandel" und " Daseinsvorsorge" in Niedersachsen mit bis zu maximal 750.000 €.

Weitere Informationen  
IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur  

Mit diesem zinsgünstigen und langlaufenden Darlehen wird die Finanzierung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen in Schleswig-Holstein gefördert, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaanpassung, Mobilität und soziale Infrastruktur.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- Gemeinden, Kreise und Ämter, jeweils inkl. ihrer Eigenbetriebe

- Zweckverbände gemäß GkZ, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen

- Wasser- und Bodenverbände gemäß WVG, die sich allein aus Gemeinden, Kreisen und/oder Ämtern zusammensetzen

Was wird gefördert?

Das IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur dient ausschließlich der öffentlichen Finanzierung nicht wirtschaftlich genutzter Infrastruktur. Die Finanzierung von Infrastruktur, die kommerziell genutzt werden soll, bzw. von wirtschaftlichen Tätigkeiten des Darlehensnehmers ist ausgeschlossen.

 

Finanziert werden

- der Neubau,

- der Ersatzneubau,

- die Erweiterung,

- die Instandsetzung,

- die energetische Modernisierung

 

insbesondere in Bezug auf folgende Infrastruktur:

- Infrastruktur, die zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse genutzt wird, z. B. Rathaus, Feuerwehr , kommunale Verwaltung.

- Öffentliche Schulen, kommunale Kindertagesstätten und sonstige Einrichtungen sozialer Infrastruktur, die die Kommune unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitstellt, z. B. Jugendtreffs.

- Straßen, Rad- und Fußwege, Plätze und Grünanlagen, Brücken, Tunnel, Kanäle sowie lokale Freizeitanlagen, die die Kommune unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitstellt.

- Infrastruktur für den Stadtverkehr, z. B. Straßenbahngleise für den öffentlichen Nahverkehr, die potentiellen Nutzerinnen und Nutzern zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt wird .

Beispiele

die Erneuerung sowie die Instandhaltung kommunaler Radwege

Art und Höhe der Zuwendung

- Darlehenslaufzeit und Sollzinsbindung bis zu 40 Jahre

- Finanzierung in Höhe von 100 % der Investitionskosten möglich

- Abschreibungskonforme Finanzierung, jedoch max. 40 Jahre Darlehenslaufzeit

Bewerbungsverfahren

Antrag per Telefon oder E-Mail mit bereits ausgefüllter Vorhabensbeschreibung (Kontaktdaten finden Sie über den Link).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses zinsgünstige Langzeitdarlehen fördert kommunale Infrastrukturprojekte in Schleswig-Holstein. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Energieeffizienz, Klimaanpassung, nachhaltiger Mobilität und sozialer Infrastruktur.

Weitere Informationen  
GRW Infrastrukturförderung  

Dier GRW Infrastrukturförderung ist ein Programm aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und fokussiert Geländeerschließungen für den Tourismus.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände

- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

- Geländeerschließung für den Tourismus.

- Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus

Beispiele

Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,

Anbindung von Gewerbebetrieben (Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen, Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und –verteilungsanlagen, Errichtung oder Ausbau von Abwasser- und Energieleitungen),

Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren, Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Errichtung oder Ausbau von Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt),

Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung bzw. Reinigung von gewerblichen Abwasser und Abfall, Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastrukturen,

Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, sofern diese Voraussetzung einer nach der Gemeinschaftsaufgabe förderfähigen Infrastrukturmaßnahme sind, Regionalbudget, Experimentierklausel, Integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten.

In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden: die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren: Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.

 

Stichtage 2026: 31.03. und 31.07.2026

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GRW Infrastrukturförderung ist ein Programm aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und fokussiert Geländeerschließungen für den Tourismus.

Weitere Informationen  
Connecting Europe Facility (CEF) for Transport  

CEF Transport unterstützt die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, indem es zur Umsetzung wichtiger Projekte in Europa beiträgt.

Fördergebiet

bundesweit

Was wird gefördert?

CEF unterstützt:

- Verkehrsmanagementsysteme,

- Innovationen,

- bei der Verringerung der Umweltbelastung,

- bei der Steigerung der Energieeffizienz und

- der Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Art und Höhe der Zuwendung

Insgesamt stehen zur Verfügung:

- 25,8 Mrd. € von 2021 bis 2027 zur Förderung von Verkehrsinfrastrukturprojekten,

- 11,2 Milliarden € aus dem Kohäsionsfonds für förderfähige Länder

- 1,75 Milliarden € für die militärische Mobilität, um die Infrastruktur für militärische und zivile Zwecke nutzbar zu machen

Bewerbungsverfahren

Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich hier: cinea.ec.europa.eu/programmes/connecting-europe-facility/how-apply_en

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch EU-finanzierte Projekte trägt die CEF Verkehr zur Fertigstellung des Kernnetzes und des Gesamtnetzes bei, die politische Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) sind.

Weitere Informationen  
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