Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Strukturentwicklung Lausitz  

Mit dem Förderprogramm unterstützt die Staatskanzlei Brandenburg über die ILB mit Zuschüssen die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums im Lausitzer Braunkohlerevier in Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger, die Aufgaben in einem der unter Förderthemen genannten Förderbereiche erfüllen.

Was wird gefördert?

• öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau,

• Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,

• Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,

• touristische Infrastruktur,

• Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,

• Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,

• Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung; die Verpflichtungen des Unternehmers nach Bergrecht bleiben unberührt.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt,

 

Wirtschaftliche Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme:

 

• 35% - 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand

• 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der Deminimis-Verordnung (maximal 300.000 EUR), der DAWI-Deminimis-Verordnung (maximal 500.000 EUR) oder des DAWI-Freistellungsbeschlusses (maximal Nettokostenabdeckung)

 

Nicht wirtschaftliche Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme:

 

• bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

• Aufstockung des Fördersatzes in begründeten Einzelfällen und nach Maßgabe der LHO

Bewerbungsverfahren

Die Projektakteure reichen die Projektideen bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) ein.

 

Die WRL legt nach erfolgter Qualifizierung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Lausitz (IMAG Lausitz) Förderempfehlungen zu den Projekten vor.

 

Die IMAG Lausitz nimmt eine Bewertung und Priorisierung der Projekte vor und bestätigt die Förderwürdigkeit.

 

Die als förderwürdig bestätigten Projekte können im Anschluss bei der Bewilligungsbehörde (ILB) vor Beginn des Projektes online über das Kundenportal beantragt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Programms ist der Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft sowie die Förderung wirtschaftlichen Wachstums zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung der Braunkohle.

Weitere Informationen  
Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022  

Das Förderprogramm ist darauf ausgerichtet, die Anstellung von Werkstudierenden und Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Brandenburg zu fördern. Ziel ist es, durch die Förderung von Fachkräften und die Unterstützung von Innovationsvorhaben die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern und Fachkräfte zu sichern.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2028

Für wen?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.

Was wird gefördert?

Das Programm bezuschusst die Gehaltskosten für die Anstellung von qualifiziertem Personal in KMU im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.

 

Dabei werden zwei Positionen gefördert:

 

• Werkstudierende: Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Studierenden.

• Innovationsassistenten: Absolventen von Hochschulen oder der beruflichen Aufstiegsfortbildung.

 

Die innovative Aufgabe muss eine gezielte Veränderung im Unternehmen darstellen, bei der Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren erstmalig eingeführt werden. Die Aufgabe darf zuvor nicht im Unternehmen bearbeitet worden sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung als Zuschuss

Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Position (Werkstudierende oder Innovationsassistenten) und dem Bruttogehalt.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag können Sie online ab dem 1. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.

 

Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Richtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022“ bietet KMU in Brandenburg finanzielle Unterstützung für die Einstellung von qualifizierten jungen Fachkräften, um Innovationsprojekte voranzutreiben und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu erhöhen.

Weitere Informationen  
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023  

Im Rahmen dieses Programms unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

- Große Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Das Programm fördert im Lausitzer Revier Investitionen von KMU zur Diversifizierung, Modernisierung und Umstellung des Geschäftsbetriebs als Reaktion auf den Kohleausstieg.

 

Zudem werden gefördert:

 

• Transformationsberatung für KMU (Module Analyse und Implementierung).

• Startgeld Lausitz für neue KMU (bis 3 Jahre alt).

• Umweltschutzinvestitionen von Großen Unternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Zuschüsse nach der De-minimis-Verordnung sind auf maximal 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.

Weitere Informationen  
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022  

Mit der Förderung soll jungen Menschen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben ermöglicht und damit eine sichere berufliche Perspektive im Land Brandenburg geboten werden.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.07.2028

Für wen?

Für wen? Direkt förderberechtigt für Verbundausbildung sind Betriebe, die einen Ausbildungsvertrag abschließen und nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln können (Verbundpartner).

 

Zusätzlich sind Kammern und Bildungsträger für die Service-Module antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

1. Allgemeine Verbundausbildung (für Betriebe):

 

• Durchführung von Ausbildungsabschnitten bei Verbundpartnern (wenn der eigene Betrieb bestimmte Inhalte nicht vermitteln kann).

• Vermittlung von Zusatzqualifikationen.

• Fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung.

 

2. Service- und Netzwerk-Module:

 

• Förderung von Servicestellen und Koordinierungsstellen zur Stärkung der Ausbildungsinfrastruktur (relevant für Kammern/Bildungsträger, nicht für Einzelbetriebe).

Art und Höhe der Zuwendung

Allgemeine Verbundausbildung

- Personal- und Sachausgaben

- Pauschale pro Lehrgangstag und Auszubildenden:

- Modul „Verbundausbildung“: 36,30 Euro

- Modul „Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung" in Bezug auf

- Vermittlung von Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen“: 42,90 Euro

- Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung - 34,60 Euro.

Die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.

 

Service für Ausbildung

- Servicestellen Verbundausbildung und Begleitprojekt Servicestellen Verbundausbildung

- Personal- und Sachausgaben

- restliche Ausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von 35 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 80.000 Euro pro Jahr.

 

- Koordinierungsstelle Gutes Lernen im Betrieb

- Personal- und Sachausgaben

- restlichen Ausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro pro Jahr.

Bewerbungsverfahren

Eine Antragstellung kann laufend erfolgen. Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind mindestens vier Wochen vor Beginn der Vorhaben über das Internetportal der ILB zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Richtlinie sichert die Ausbildungsqualität in Brandenburger Betrieben. Tourismusunternehmen können die Förderung nutzen, um fehlende Ausbildungsinhalte durch Verbundpartner zu ergänzen (max. 90 % Zuschuss) und die Auszubildenden so optimal auf die Prüfung vorzubereiten.

Weitere Informationen  
Bürgschaft Klassik  

Die Bürgschaftsbank übernimmt Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Unternehmen mit Sitz in Brandenburg

Was wird gefördert?

- Existenzgründungen

- Beteiligungen an einem Unternehmen

- die Übernahme eines bestehenden Betriebes

- die Markteinführung nach Forschung und Entwicklung

Weiterhin:

- Betriebsmittelkredite, Warenlageraufstockungen, Investitionsfinanzierungen, Betriebserweiterung und -verlagerung, Rationalisierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie Avale für Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs-, Anzahlungs- und sonstige Bürgschaften.

Art und Höhe der Zuwendung

Kreditbetrag bis 2,5 Mio. Euro

80 Prozent Bürgschaft

Bewerbungsverfahren

Antrag über die Hausbank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaften für Unternehmen in Brandenburg für Investitionen und Betriebsmittel.

Weitere Informationen  
Brandenburg GO  

Brandenburg GO ist ein neuartiges Finanzierungsprodukt der Investitionsbank des Landes Brandenburg und der Bürgschaftsbank Brandenburg, das sich für Existenzgründungen, Nachfolgen und Start-ups eignet und in Zusammenarbeit mit den Hausbanken ausgereicht wird.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

- Existenzgründerinnen und -gründer

- Unternehmen in Brandenburg

Was wird gefördert?

Kredit für

- Existenzgründungen

- Unternehmensnachfolge

Art und Höhe der Zuwendung

- max. 250.000 Euro Kreditvolumen

- 100 Prozent Finanzierung, auch ohne Eigenkapital

- 80 Prozent Kreditabsicherung durch Bürgschaftsbank

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die Bürgschaftsbank Brandenburg zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Über die Bürgschaft wird innerhalb von max. 10 Tagen entschieden.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand  

Um Investoren ohne ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten zu unterstützen, übernimmt die Bürgschaftsbank Brandenburg Bürgschaften für Kredite.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Der Antragsteller muss kreditwürdig sein. Der zu verbürgende Kredit darf nicht vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sein. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Für kleinere Vorhaben steht das klassische Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg zur Verfügung. Nicht-KMU können gegebenenfalls über die PricewaterhouseCoopers GmbH Landesbürgschaften beantragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75% des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von 4 Mio. EUR nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25% des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut. Das Land unterstützt die Bürgschaftsbank mit einer Rückbürgschaft in Höhe von 80% des Bürgschaftsbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaften helfen, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zu finanzieren ist, aber bankübliche Sicherheiten fehlen. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.

Weitere Informationen  
MeinTracy  

MeinTracy zeigt die Leistung und Qualität touristischer Webseiten und gibt Hinweise und Tipps, wie diese verbessert werden können. Die Nutzung ist kostenlos. Erforderlich ist lediglich eine Registrierung im Tourismusnetzwerk Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Die Nutzung von MeinTracy ist grundsätzlich für alle Tourismusbetriebe im Land Brandenburg möglich.

Was wird gefördert?

MeinTracy ist eine Software, mit deren Hilfe die Stärken und Schwächen touristischer Webseiten erkannt und gezielt verbessert werden können. Darüber hinaus misst MeinTracy die Leistung des Google MyBusiness Eintrags und der Social Media Auftritte.

Art und Höhe der Zuwendung

Kostenfreie digitale Dienstleistung.

Bewerbungsverfahren

Die Registrierung erfolgt über die Webseite des Tourismusnetzwerk Brandenburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

MeinTracy bewertet die Leistung und Qualität von touristischen Webseiten und bietet Empfehlungen sowie Verbesserungsvorschläge an. Die Nutzung ist kostenfrei, es wird lediglich eine Registrierung im Tourismusnetzwerk Brandenburg benötigt.

Weitere Informationen  
Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)  

Wenn Sie mit einem Projekt den ökologisch nachhaltigen Strukturwandel in den deutschen Braunkohleregionen voranbringen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden.

Fördergebiet

Brandenburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

Anträge wieder ab Frühjahr 2026 möglich

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse,

- kommunale Zusammenschlüsse, wie Zweckverbände, Landschaftsverbände, Regionalverbände,

- Unternehmen,

- Stiftungen, Vereine und Verbände,

- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie

- andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionelle Maßnahmen, wie

- Erstellung integrierter kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte

- Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte

- Erstellung unterstützender beziehungsweise thematisch fokussierter umweltbezogener kommunaler Managementkonzepte

- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

- außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss. Je nach Fördernehmerin/Fördernehmer und Fördergegenstand erhalten Sie

- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und

- für Maßnahmen im Bereich „Citizen Science“ bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze im Rahmen von Förderaufrufen bitte bis zum jeweiligen Stichtag bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung von kommunalen Modellvorhaben nach dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Kommunen und andere Akteure in Strukturwandelregionen bei der Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele und dem Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • https://www.z-u-g.org/komona/
 
ÖPP-Finanzierung Brandenburg  

Das Programm fördert Investitionen von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) in die kommunale Infrastruktur.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Finanziert werden bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) Bauunternehmen, Projektgesellschaften und Finanzierungsinstitute.

Was wird gefördert?

Das Program fördert öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau wie:

 

- soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, etc.)

- Sporteinrichtungen - Verwaltungsgebäude

- Sicherheitseinrichtungen, Leitstellen, etc.

- Hochschulen und Forschungseinrichtungen

- Ver- und Entsorgungsvorhaben

- kommunale Verkehrsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung kann in in verschiedenen Formen erfolgen:

 

- Forfaitierung mit Einredeverzicht (Beteiligung bis zu 75%)

- Projektfinanzierung (Beteiligung bis zu 50%)

- Projektbezogenen Bankenrefinanzierung

Bewerbungsverfahren

Äntrage können bei der ILB oder der Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm fördert die ILB öffentliche Auftraggeber und Privatwirtschaft bei der Finanzierung von ÖPP-Projekten.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 561 bis 570 von 616