Förderwegweiser
Niedersachsen
- Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte
in Niedersachsen mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.
- Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (gem. Artikel 2 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017). D.h. bis zu 499 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
- Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einem Unternehmen.
- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Die Zuschusshöhe beträgt:
… für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
… für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
… für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
... für Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 Euro (Nicht-KMU sind nur als Partnerunternehmen im Rahmen eines Verbundvorhabens mit mindestens einem KMU förderfähig)
... zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 500.000 Euro begrenzt
... für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung
Die Personalausgaben müssen mindestens 50% aller förderfähigen Ausgaben betragen.
Das Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank, wo Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung geführt werden.
Antragsstichtag ist der 15.01.2026
nein
Der Förderaufruf zielt auf die Entwicklung von Innovationen ab, die eine Kreislaufwirtschaft und eine ressourceneffiziente, nachhaltige niedersächsische Wirtschaft vorantreiben. Die Kreislaufwirtschaft bietet das Potential für zahlreiche Innovationen in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Entsprechend werden Innovationen zur Etablierung einer Circular Economy in allen Branchen, die von einer Kreislaufwirtschaft profitieren können, adressiert.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Innovationsf%C3%B6rderprogramm-f%C3%BCr-Forschung-und-Entwicklung-in-Unternehmen-(IFP).html#gutzuwissen
Sachsen-Anhalt
10.05.2026
Gefördert werden Engagierte und Vereine aus Sachsen-Anhalt.
Gefördert werden Maßnahmen, die das bürgerschaftliche Engagement im Kulturbereich des Landes Sachsen-Anhalt unterstützen. Die Mikroprojekte sollen die kulturelle Vielfalt des Landes Sachsen-Anhalt dokumentieren und bereichern
Als Fördersumme können pro beantragtem Mikroprojekt zwischen 100,00 und 1.000,00 Euro gewährt werden. Die Gewährung der Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung bis zur Höhe von 100 %. Ausgeschlossen sind Verpflegungskosten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Antragsformulars an den LHB zu stellen. Die Frist endet am 10.05.2026.
nein
Die Förderung unterstützt engagierte Personen und Vereine in Sachsen-Anhalt, die kreative Ideen umsetzen möchten.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.engagiert-fuer-kultur.de/mikrokulturfonds/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit.
Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung der Kreativität durch Erhalt und Erwerb kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie zur Entwicklung der kulturellen Bildung älterer Menschen.
Das zu fördernde Projekt muss zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen: Öffnung neuer Zugänge in Kultureinrichtungen für ältere Menschen; Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren; Kooperation und Vernetzung verschiedener Akteure der Altenkulturarbeit in der Kommune, der Region bzw. dem Land Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Bagatellgrenze liegt für Gemeinden und Gemeindeverbände bei 12.500 EUR und für alle anderen Antragsteller bei 2.000 EUR.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist bis zum 21. September eines Jahres eine Projektskizze beim
Kompetenzzentrum für Kultur und Bildung im Alter (Kubia)
Küppelstein 34
42857 Remscheid
Tel. (0 21 91) 79 42 94
Fax (0 21 91) 79 42 90
E-Mail: foerderfonds@ibk-kultur.de
Internet: ibk-kubia.de
einzureichen.
Nach positivem Bescheid sind die Anträge vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zum 20. November für das Folgejahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Der Antragsteller muss eine angemessene Eigenleistung erbringen. Das zu fördernde Projekt muss zeitlich befristet sein. Die Bewilligungsbehörde kann den Antragsteller verpflichten, die Projektergebnisse und -erfahrungen auszuwerten und zu dokumentiere
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen; Kompetenzzentrum für Kultur und Bildung im Alter (Kubia)
- https://www.kubia.nrw/foerderung/fonds/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind: bei KGB Start: Existenzgründer und junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die maximal zwei Jahre alt sind, bei KGB Nachfolge: Existenzgründer bei Betriebsübernahmen und Unternehmer, die ihre Nachfolge regeln wollen, bei KGB Wachstum: etablierte wachstumsorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die mindestens zwei Jahre alt sind.
Folgende Vorhaben werden unterstützt: Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung, Kooperationen, Neuregelungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern. Es stehen folgende Programmvarianten zur Verfügung: KGB Start – für Gründungs- und Festigungskosten für Investitionen, Warenlager und Wachstum, KGB Nachfolge – für den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen einschließlich notwendiger zusätzlicher Investitionen, Auszahlungen im Zusammenhang mit Neuregelungen des Gesellschafterkreises,
KGB Wachstum – für Investitionen und Wachstum.
Die Förderung wird als typische stille Beteiligung gewährt.
Die Beteiligung beträgt bei KBG Start 50.000 EUR bis 250.000 EUR, bei KBG Nachfolge 50.000 EUR bis 500.000 EUR (max. 50% Finanzierungsanteil), bei KBG Wachstum 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR (max. 75% Finanzierungsanteil). Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre.
Anträge auf eine Beteiligung sollten vor Beginn des zu finanzierenden Projektes gestellt werden.
Anträge sind zu richten an die
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@kbg-nrw.de
Internet: www.kbg-nrw.de
ja
Die Beteiligung soll das im Unternehmen vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. Im Rahmen von KBG Start erfolgt die Finanzierung komplementär zur Hausbankfinanzierung, in der Regel ist das ERP-Kapital für Gründung einzubinden.
- Zuwendungsgeber : Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
- https://kbg-nrw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/forderprodukte/stille-beteiligung/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus werden auch Existenzgründungen abgesichert.
Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.
Vornehmlich Kooperationen, Innovationsprojekte, Umstellungen bei Strukturwandel oder Erweiterung, grundlegende Rationalisierungen oder Betriebsumstellungen finanzieren zu können.
Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70% der Beteiligungssumme gewährt.
Anträge sind von dem beteiligungssuchenden Unternehmen auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bei einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de
nein
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die ihre Eigenkapitalbasis erweitern oder ihre Finanzverhältnisse konsolidieren müssen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15201/beteiligungsgarantien-der-buergschaftsbank-nordrhein-westfalen.html#absatz-ku-1
Nordrhein-Westfalen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von
— Unternehmen
— Existenzgründer(innen) (auch im Nebenerwerb),
— Angehörige der freien Berufe
mit Investitionsort in NRW.
Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg
erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Gefördert werden KMU
mit Investitionsort in NRW. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten
Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs gefördert werden, wenn
die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat. Bei Existenzgründungen muss der
Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
Informationen erteilt auch die
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Kreditgarantiegesellschaft
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de
ja
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Maßnahme muss einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen; KFW
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK; Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKMittelstandskredit/15207/nrwbankproduktdetail.html
Nordrhein-Westfalen
30-06-2027
Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
- Ausgaben für Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb
- Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Vorfeld von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen sowie vor dem Übergang zum Haupterwerb eines im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmens.
- Ausgaben für Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.
Die Zuwendung wird als Teilfinanzierung in Form von Festbeträgen je Einheit
gewährt. Sie erfolgt in der Form eines nicht rückzahlbaren zweckgebundenen
Zuschusses. Der Umfang der förderfähigen Beratungstagewerke bemisst sich nach der Art des
förderfähigen Vorhabens.
Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung erfolgt über das
EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare bei
der bewilligenden Stelle.
Bewilligende Stelle für Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und
Beteiligungen im Handwerk ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-
westfälischen Handwerks (LGH) e. V., Auf´m Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf.
Bewilligende Stelle für Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und
Beteiligungen bei Industrie, Handel und Dienstleistungen sowie für Zirkelberatungen
ist die IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP), Berliner Allee 12, 40212
Düsseldor
nein
Ziel ist es, Gründungen verstärkt auf innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen auszurichten sowie die Chancen für die Schaffung neuer sowie die Sicherung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhöhen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen,EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH); IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)
- https://www.lgh.nrw/index.php/beratungsprogramm-wirtschaft
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Sie können als KMU einen Zuschuss erhalten, wenn Sie sich auf Auslandsmessen präsentieren. Das gilt ggf. auch für die virtuelle Beteiligung.
NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:
Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr
Förderturnus: max. dreimal pro Unternehmen
Weiterführende Informationen:
NRW.International GmbH
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Tel. (02 11) 71 06 71-0
Fax (02 11) 71 06 71-20
E-Mail: info@nrw-international.de
Internet: www.nrw-international.de
nein
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.International GmbH
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15385/messe-meets-mittelstand-nrw.html
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.
Förderungswürdig sind z.B. Veranstaltungen, Ausstellungen, Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte, die Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 2.000 Euro je Maßnahme. Je Zuwendungsempfänger kann nur eine Maßnahme jährlich berücksichtigt werden.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Anträge, die über das Online-Antragsverfahren Heimat.WEB gestellt werden, werden für das lfd. Jahr bis 31. Oktober angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden im nächsten Jahr berücksichtigt.
nein
Die Zuwendung erfolgt zur Deckung von Ausgaben für einzelne abgegrenzte Vorhaben als Projektförderung gemäß zu § 23 LHO, Nummer 2.1 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- https://www.mhkbd.nrw/themenportal/heimat-foerderung-best-practices-0/heimat-scheck-der-moeglichmacher
Nordrhein-Westfalen
30.09.2026
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbständig machen wollen oder in den zurückliegenden zwölf Monaten ein innovatives Kleinst- oder Kleinunternehmen gegründet haben. Sie müssen die Geschäftsführung hauptberuflich ausüben.
Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben.
Mit dem Zuschuss können Sie folgende innovative Vorhaben finanzieren:
-Entwicklung von Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind und im eigenen Unternehmen umgesetzt werden sollen
-neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses bzw. Stipendiums für bis zu zwölf Monate. Die Höhe der Förderung beträgt 1.200 EUR pro Monat je Gründer. Im Rahmen von Teams können max. drei Gründer gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt damit 14.400 Euro je Gründer und 43.200 Euro je Team.
Anträge sind vor dem Ablauf von zwölf Monaten seit der Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag in das Handelsregister, spätestens jedoch bis zum 30. September 2026 unter Verwendung der Antragsformulare bei einem zertifizierten Gründernetzwerk zu stellen.
nein
Ziel der Förderung ist es, Gründerinnen und Gründer mit einer innovativen Geschäftsidee in der Gründungsphase durch die Gewährung von Stipendien zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : zertifizierte Gründernetzwerke
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/GruenderstipendiumNRW/15916/produktdetail.html?backToResults=true