Förderwegweiser
Sachsen
Unternehmen aller Größenklassen in Sachsen
Mitfinanzierung von Gründung und Nachfolge sowie Wachstum und Innovation von Unternehmen aller Größenklassen in Sachsen
Kombination von stiller und direkter Beteiligung möglich.
Die Förderung erfolgt in Form einer direkten Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Beteiligungshöhe beträgt bis maximal 49% der Geschäftsanteile, maximal jedoch 750.000 EUR.
Die Laufzeit der Beteiligung wird individuell vereinbart.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@mbg-sachsen.de
Internet: www.mbg-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
Dieses Programm ermöglicht direkte Beteiligungen zur Mitfinanzierung von Gründung und Nachfolge sowie Wachstum.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/direkt/
Sachsen
Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Existenzgründer:innen / kleine und junge Unternehmen, die ausbilden sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen, ökologisch nachhaltige sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen.
stille Beteiligung zur Mitfinanzierung der Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel
stille Beteiligung
Maximale Beteiligungshöhe bis zu € 100.000
Laufzeit 7 bis 10 Jahre
Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.
eingeschränkt
KMU sowie Existenzgründer:innen werden mitfinanziert ber Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel in Höhe von max. 50.000 Euro
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/mikromezzanin-beteiligung/
Startup, wachstumsorientierter Mittelständler, kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ein innovatives ökologisches, digitales und soziales Geschäftsmodell und den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.
Innovationen von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR
anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde
Die Vergabe erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft
nein
KMU mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die neue Produkte, Technologien oder Dienstleistungen auf dem Markt bringen wollen werden mit einer Beteiligung von max. 5 Mio. Euro unterstützt
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/innovation.html
Baden-Württemberg
- Gemeinden,
- gemeindliche Zusammenschlüsse und
- im Rahmen von Kooperationsvorhaben auch Landkreise, sofern sich an dem
Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens
50 Prozent beteiligen
Es werden bauliche Investitionen für
- die Errichtung,
- die Sanierung und
- die Modernisierung
öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.
Zu den förderfähigen Tourismuseinrichtungen zählen insbesondere:
- Tourist-Informationszentren, die dem Standard der DTV i-Marke entsprechen,
- Rad- und Wanderwege,
- Strand- und Badestelleneinrichtungen,
- Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und
Erholungsorten Baden-Württemberg (KurorteG) und unter Berücksichtigung
der Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. (DHV)
und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV) die für den betreffenden
Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurorte-Charakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel
Kurparks),
- saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
- Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,
- Museumsbahnen, sofern die Strecke nicht mehr zu regelmäßigen Verkehrszwecken benutzt wird,
- Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze,
- sonstige Einrichtungen, die für die touristische Entwicklung der Kommune von
Bedeutung sind.
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Fördersatz kann auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden, wenn
- eine Gemeinde oder ein Ortsteil nach dem Kurortegesetz prädikatisiert ist,
- sich bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt mindestens eine prädikatisierte Kommune/ ein prädikatisierter Ortsteil beteiligt,
- es sich um ein Vorhaben handelt, welches in einem unmittelbarem Zusammenhang mit einem zertifizierten Rad- oder Wanderweg steht.
Der Zuschuss kann höchstens bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
betragen
- bei Hallen- und Freibädern in prädikatisierten Orten,
- bei Rad- und Wanderwegen, die nicht zertifiziert sind.
Der Zuschuss kann bis zu 20 Prozent und höchstens 200.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten pro Vorhaben betragen
- für kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen oder Teile von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die wirtschaftlich in einem funktionierenden Marktumfeld und üblicherweise mit der Absicht der Gewinnerzielung
betrieben werden (z. B.: gastronomische Bereiche, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche, Parkplätze und Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze).
Vorhaben, bei denen für Konstruktions- und sonstige wesentliche Bauteile überwiegend ökologisch hochwertige Baustoffe eingesetzt werden, wie zum Beispiel Holz,
erhalten zusätzlich fünf Prozent Förderbonus bezogen auf die zuwendungsfähigen
Kosten.
Bagatell- und Höchstfördergrenze:
- Bauliche Investitionen, deren zuwendungsfähige Kosten 50.000 Euro nicht
übersteigen, werden nicht gefördert.
- Die Zuwendung für ein Vorhaben oder einen selbstständigen Bauabschnitt eines Gesamtvorhabens beträgt höchstens 2,5 Millionen Euro.
Vor einer Antragsstellung muss eine Antragsberatung beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium in Anspruch genommen werden.
Der vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist elektronisch über die Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.
Antragsfrist ist jeweils der 1. Oktober für das folgende Förderjahr.
nein
Zuwendungsziel des Tourismusinfrastrukturprogramms ist der qualitative und zukunftsorientierte Ausbau der öffentlichen Tourismusinfrastruktur durch Errichtungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Programm zielt auf eine Anreizwirkung für die öffentlichen Träger, Investitionen in den Tourismus als freiwillige Aufgabe zu tätigen.
- Zuwendungsgeber : Zuwendungsgeber: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : örtlich zuständiges Regierungspräsidium
- https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6006083
Baden-Württemberg
30.06.2027
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen aus dem touristisch geprägten, stationären Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Das sind zum Beispiel:
- Hotels, Gasthöfe, Pensionen
- Ferienunterkünfte
- Campingplätze
- Restaurants, Gaststätten
Des Weiteren sind kleine und mittlere Unternehmen der touristisch geprägten Freizeitbranche antragsberechtigt. Das sind zum Beispiel:
- Klettergarten
- Bike-Park
- Baumwipfelpfad
- Themenparks
Die Antragsteller müssen einen Gewerbebetrieb angemeldet haben und diesen überwiegend zu
touristischen Zwecken betreiben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur die Unternehmen, nicht die Gesellschafter.
Natürliche Personen als Investoren werden in der Tourismusfinanzierung Plus nur gefördert, wenn sie die geförderten Immobilien und Mobilien an eine Betriebsgesellschaft vermieten, die diese Wirtschafts-güter gewerblich für touristische Zwecke nutzt. Außerdem muss eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Investor (natürliche Person) und der Betriebsgesellschaft vorliegen. Weiter hat die Vermietung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen, das heißt die Mieteinnahmen müssen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach §15 EStG darstellen.
Gefördert werden folgende Investitionen in touristische Einrichtungen:
- Modernisierungen und Sanierungen von bestehenden Gebäuden
- Erweiterungen von bestehenden Gebäuden in Verbindung mit Modernisierungen
- Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen im Bestand
- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind
- Digitale Innovationen zur dauerhaften Qualitätsverbesserung des Angebots
- Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Freizeiteinrichtungen.
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Finanziert werden können Kosten für:
- Erwerb von Betriebsgrundstücken und -gebäuden
- Bau- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten) und technische Anlagen
- Inneneinrichtung, Küchentechnik
- Außenanlagen
- Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, KI-gestützte Soft- und Hardware)
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen.
- Immaterielle Investitionen
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Die Zinssätze und die Tilgungszuschüsse können variieren, abhängig von der Erfüllung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien durch das Unternehmen.
- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro
- Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 5 Millionen Euro
Der Förderantrag ist bei der eigenen Hausbank zu stellen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Darlehen aus dem Programm "Tourismusfinanzierung Plus", das die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.
ja
Als Tourismusbetrieb erhalten Sie ein langfristiges Förderdarlehen. Sie können damit vor allem Baumaßnahmen günstig finanzieren. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
- Zuwendungsgeber : Land Baden-Württemberg; Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank); Hausbank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/tourismusfinanzierung.html
Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen (auch Einzelunternehmen); Freiberufler
Erwerb einer tätigen Beteiligung; Erwerb von Anlage- und/oder Umlaufvermögen; Erwerb immaterieller Gegenstände.
Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro). Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für den Erwerb tätiger Beteiligungen benötigen, sollen die Schwierigkeiten kleinen und mittleren Unternehmen bei der Realisierung von Nachfolgelösungen vermindert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-nachfolgedarlehen-fuer-kmu
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt
- kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
- Existenzgründer
Investitionen für in der Regel gewerblich eigengenutzte Gebäude und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden bzw. von Produktionsanlagen
Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Millionen Euro)
Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden
Einstufiges Verfahern: Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen, für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-grunderwerbsdarlehen
Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen
Existenzgründer
Freiberufler
- Investitionen (z.B. in Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen)
- Auftragsvorfinanzierung
- Betriebsmittel/-ausgaben
- Ausgaben der Markterschließung oder Markteinführung
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 1,5 Millionen Euro), Laufzeit bis zu 15 Jahren, davon fünf Jahre tilgungsfrei
Antragsunterlagen auf der Internetseite der Inverstitionsbank, siehe Link.
nein
Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Die Gewährung von Mezzaninedarlehen erfolgt mit dem Ziel, KMU den Zugang zum Kapitalmarkt für zukünftige Vorhaben zu erleichtern.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-mezzaninedarlehen-fuer-kmu
Sachsen-Anhalt
- Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind
Geländeerschließung für den Tourismus.
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,
Anbindung von Gewerbebetrieben (Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen, Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und –verteilungsanlagen, Errichtung oder Ausbau von Abwasser- und Energieleitungen),
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren, Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Errichtung oder Ausbau von Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt),
Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung bzw. Reinigung von gewerblichen Abwasser und Abfall, Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastrukturen,
Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, sofern diese Voraussetzung einer nach der Gemeinschaftsaufgabe förderfähigen Infrastrukturmaßnahme sind, Regionalbudget, Experimentierklausel, Integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement.
Der Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten.
In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden: die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein.
Einstufiges Verfahren: Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
nein
Die GRW Infrastrukturförderung ist ein Programm aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und fokussiert Geländeerschließungen für den Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung/tourismus
Sachsen-Anhalt
- kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäi-schen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
Investitionen
Betriebsmittel
Auftragsvorfinanzierung
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 EUR.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 3 Mio. EUR.
Darlehenslaufzeit bis 15 Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-mittelstandsdarlehen-2021-2027
