Förderwegweiser
Sachsen-Anhalt
Betriebsstätten (selbständig oder unselbständig) der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt mit überwiegender Geschäftstätigkeit gemäß den in der Positivliste aufgeführten Gütern oder Leistungen bzw. mit überwiegend überregionalem Absatz (mehr als 50 % des Umsatzes erfolgt durch einen Absatz außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte), die gem. den erlassenen Landesregelungen förderfähig sind.
Eine Förderung im Tourismusbereich kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesinteresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.
- förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal drei Jahren
- alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 EUR bis höchstens 80.000 EUR je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben)
Voraussetzung:
- Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen bei Vorhaben mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR
- Dabei können pro geschaffenem Dauerarbeitsplatz bis zu 750.000 EUR und pro gesichertem Dauerarbeitsplatz bis zu 500.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen gefördert werden
In Sachsen-Anhalt werden bei der Förderung folgende Subventionswertobergrenzen festgelegt:
- für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen i.d.R. 35 %
- für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen i.d.R. 25 %
- für sonstige Betriebsstätten i.d.R. 15 %
des förderfähigen Investitionsvolumens.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt festgelegten Subventionswertobergrenzen. Weitere Subventionen für das Vorhaben (z. B. Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften) werden angerechnet.
ja
Es wird die Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in Sachsen-Anhalt gefördert wobei sich die Höhe der Förderung an der Größe des Unternehmens richtet.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/grw-unternehmensfoerderung/grw-unternehmensfoerderung
Sachsen-Anhalt
- Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind
Geländeerschließung für den Tourismus. Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, Anbindung von Gewerbebetrieben (Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen, Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und –verteilungsanlagen, Errichtung oder Ausbau von Abwasser- und Energieleitungen), Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren, Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Errichtung oder Ausbau von Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt), Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung bzw. Reinigung von gewerblichen Abwasser und Abfall, Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastrukturen, Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, sofern diese Voraussetzung einer nach der Gemeinschaftsaufgabe förderfähigen Infrastrukturmaßnahme sind, Regionalbudget, Experimentierklausel, Integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement.
Der Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten. In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden: die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein.
Einstufiges Verfahren: Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
nein
Die GRW Infrastrukturförderung ist ein Programm aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und fokussiert Geländeerschließungen für den Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung/tourismus
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.
Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung
- Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie 4.0 (z.B. Vernetzung von Anlagen
- Big-Data-Potentiale erkennen und nutzen
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
- Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0 (Veränderung von Arbeitsabläufen, Qualifikationen, Beitrag der Geschäftsleitung)
- Organisationsentwicklung / Change- und Projektmanagement
- Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte
Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH.
eingeschränkt
Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.
- Zuwendungsgeber : WFB, Bremerhavener BIS, Land Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40/
Bremen Hamburg Niedersachsen Schleswig-Holstein
31.12.2027
Förderfähige Antragssteller:
- öffentliche Behöden
- (öffentliche) Dienstleister
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Kammern, Verbände, Vereine
- Organisationen der Wirtschaftsförderung
- Unternehmen
- Nichtregierungsorganisationen
Programmprioritäten:
- Robuste und intelligente Wirtschaft
- Grüner Umschwung
- Klimaresilienz
- Bessere Governance
„Regular Projects“: Größere Projekte, die Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen
der Region im Einklang mit den Programmprioritäten entwickeln
o Partnerschaft: 8-15 Partner aus mindestens drei Ländern
o Projektlaufzeit: 3-5 Jahre
o Gesamtvolumen: 2-6 Mio. Euro
o Antragsverfahren: zweistufig
„Small-Scale-Projects“: Projekte, die neue Partnerschaften aufbauen, neue Territorien
einbeziehen, neue Themenbereiche behandeln sowie Voraussetzungen für größere Projekte
schaffen
o Partnerschaft: 3-7 Partner aus 3-7 Ländern
o Projektlaufzeit: 18 Monate
o Gesamtvolumen (Empfehlung): 200.000 Euro, max. 500.000
o Antragsverfahren: einstufig
Das Antragsverfahren findet im Interreg-Nordseeprogramm ausschließlich in elektronischer Form über das Online Monitoring System (OMS) statt.
Für den "6.Call" können nur Ergebnisse ausgewählt werden, die im Rahmen eines VIB-Interreg-Nordseeprojekts erzielt wurden, um weiterentwickelt und verbreitet zu werden. Die Ergebnisse müssen im Indikatorenmodul gemeldet und genehmigt worden sein.
nein
Es werden Projekte in Bundesländern der Nordseeregion im Bereich robuste und intelligente Wirtschaft, grüner Umschwung, Klimaresilienz und bessere Governance gefördert.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Interreg
- https://een-hhsh.de/fileadmin/user_upload/Hamburg_Schleswig-Holstein/Kurzinfos_zu_den_EU-Foerderprogrammen/Kurzinfo_Interreg_North_Sea_Region.pdf
Bremen
30.06.2026
Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Kultur- und Sportveranstaltungen gleich welcher Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts, ausgenommen natürliche Personen. Als Veranstalter:in gilt, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko der Veranstaltung trägt.
Gefördert wird die Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen im Land Bremen.
- Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur,
- Festivals,
- Ausstellungen und ähnliche Aktivitäten, bei denen kulturelle Zwecke eindeutig im Vordergrund stehen,
- Sportveranstaltungsformate mit überregionaler Reichweite.
Insbesondere werden Veranstaltungen gefördert, die barrierefreie, nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen sowie in der Stadt Bremen Veranstaltungen, die die jeweiligen Themenjahre stärken.
- Kosten für die Vermarktung, Kommunikation, Vorbereitung und Umsetzung der
Veranstaltung;
− Miet- oder Leasingkosten für Immobilien und Kulturstätten (Fremdkosten);
− Reisekosten;
− Kosten für Materialien und Ausstattung; Gerüste für Ausstellungen und
Bühnenbilder;
− Kosten für Leihe von Ausrüstung;
− sonstige Kosten, die unmittelbar durch die Veranstaltung entstehen, wie z.B.
veranstaltungsbezogene Personal- und Honorarkosten sowie Lizenzen und
Konzessionen
Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Förderbetrag darf nicht höher sein als der Betrag, der erforderlich ist, um Verluste für den betreffenden Zeitraum zu decken.
Der Förderbetrag soll in der Regel den Betrag von 150.000 EUR je Veranstaltung nicht überschreiten, kann aber im begründeten Einzelfall erhöht werden, sofern ein außerordentliches städtisches Interesse an der Durchführung der Veranstaltung vorliegt.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss Angaben über die folgenden Bereiche in Bezug auf die Veranstaltung enthalten:
- Veranstaltungsbeschreibung/ Begründung der überregionalen Wirksamkeit
- Kalkulation/ Einnahme- und Ausgabenrechnung
- Werbemitteleinsatz/ Vermarktung
- Besuchererwartung nach Besucherherkunft
- Medienkooperation/ Medienresonanz
- Synergieeffekte/ Vernetzungen
- Nachhaltigkeit/ Klimaverträglichkeit
Nähere Ausführungen zu den Bewertungskriterien sowie die zu verwendenden
Antragsformulare werden auf den Webseiten der jeweiligen Ansprechpartner bereitgestellt.
Anhand der vorgegebenen Bewertungskriterien prüfen die jeweiligen Ansprechpartner die Förderfähigkeit und erstellen dann ein Ranking der förderfähigen Anträge. In Bremen und Bremerhaven kommen Vergabeausschüsse zusammen, die auf der Grundlage der Rankings über die Förderung und die Förderhöhe entscheiden.
eingeschränkt
Förderprogramm für Veranstalter:innen, die auf die Event- und Kulturstandorte Bremen und Bremerhaven aufmerksam machen möchten und auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit setzen.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH für Anträge in der Stadt Bremen; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH für Anträge in der Stadt Bremerhaven
- https://www.wfb-bremen.de/de/page/marketing/kultur-und-sportveranstaltungsfoerderung
Bremen
Der Einstieg ist jährlich zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August möglich
Ideenträger*innen/Existenzgründen*innen (Start-ups/Klassische Gründungen) mit fester Gründungsabsicht. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Berufs- oder Hochschulabschluss.
Die Gründung und Realisierung des Geschäftsvorhabens (Geschäftssitz) muss im Bundesland Bremen erfolgen.
Technologieorientierte oder wissensbasierte Dienstleistungs-/Produktidee oder eine wissensintensive Dienstleitsungsidee, die auf eigener oder der Fachkompetenz des Antragstellers beruht können gefördert werden.
Gewährung von Zuschüssen, nach Erarbeitung von Meilensteinaufgaben,
diese umfassen:
- Erarbeitung Geschäftskonzept & Vorbereitung Unternehmensgründung
- Weiterentwicklung der Dienstleistungs-/Produktidee zu einem verkaufsfähigen Angebot, während der Förderlaufzeit
-Qualifizierung und Vorbereitung für die Rolle als Unternehmer/in durch die Teilnahme am ca. 100-stündigen Ausbildungsprogramm
- Vorbereitung der Aufnahme der operativen Geschäftsfähigkeit im Bundesland Bremen und Abwicklung erster Kundenaufträge
Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, welcher max. 8.500 EUR beträgt. Hierfür muss am 12-monatigen Ausbildungsprogramm im Umfang von 100 Stunden teilgenommen werden.
Bausteine des Programms sind:
- Geschäftsentwicklung und Businessplanung,
- betriebswirtschaftliche Qualifizierung,
- Marketing-, Akquise-, Markteintritts- und Vertriebstraining,
- Kommunikationstraining und Teamcoaching,
- Gründungs-Intensivbegleitung über regelmäßige Feedbackgespräche zur Businesskonzeptentwicklung und zu allen Fragen und Problemen der Teilnehmenden,
- Peergroup-Ansatz und Networking-Angebote,
- finanzielle Förderung als Hilfe zum Lebensunterhalt (projektbezogen 8.500 Euro).
Dreistufiges Verfahren:
- Einreichung Kurzbewerbung zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August jeden Jahres
- Präsentation des Projektvorhabens im Rahmen eines 60-minütigen Auswahlgesprächs mit einem Auswahlgremium
- Einreichung eines Vollantrages auf Empfehlung durch das Auswahlgremium
eingeschränkt
Regelmäßige Coachings ermöglichen Existenzgründern Unternehmensgründungen in Bremen. Neben der umfassenden Qualifizierung der Teilnehmenden ist es das Ziel, innerhalb von 6 Monaten (verkürzte Programmlaufzeit) oder 12 Monaten aus der Gründungsidee über die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftskonzeptes die Gründung einschließlich operativer Geschäftsaufnahme und Abwicklung erster Kundenaufträge zu realisieren.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Die Fördebank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/programme/coachingprogramm
Bremen
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz / Betriebsstätte im Land Bremen.
Beratungen externer Unternehmensberater/-innen über wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen.
- Aufbau eines Managementsystems
- Unternehmenserweiterung
- Restrukturierung des Unternehmens
- Neupositionierung am Markt
- innovative Kostenstrukturanalyse
- innerbetriebliche Qualifizierung. U. a. mit folgenden Themen:
- Unternehmensleitbilder, Beurteilungssysteme, Unternehmensführung,
- Change-, Projekt- und Qualitätsmanagement,
- Qualifizierungen von Meister/-innen und Vorarbeiter/-innen.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig ist ein Tageshonorar (umfasst 8 Stunden) von maximal 700 Euro. Die maximale Förderung beträgt 7.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller.
Anfragen an: info@starthaus-bremen.de
nein
Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht KMUs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/allgemeine-beratung
Bremen
30.12.2027
- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen
- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozess- und Organisationsinnovationen
- Innovationscluster
- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
- Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung).
- Max. Förderung: Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (KMU)
- Obergrenzen: Max. 150.000 € für Einzelprojekte, max. 250.000 € für Verbundprojekte.
Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Projektträger).
eingeschränkt
Die PFAU-Förderung unterstützt Ihre Vorhaben mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt und dabei insbesondere den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/pfau
Bremen
30.12.2027
- Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen des Landes Bremen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, im Rahmen von Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen
- Anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Infrastrukturen im Umweltschutz beitragen
- Anwendungsfernere Vorhaben, insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit Hilfe von überregional zu akquirierenden Drittmitteln weitergeführt werden können
- Ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen
- Vorlaufende Forschungsstudien als Vorbereitung umfangreicherer Forschungsvorhaben
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für
- Einzelprojekte bis zu 200.000 EUR
- Verbundprojekte bis 250.000 EUR
Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
eingeschränkt
Neben innovativen und anwendungsorientierten Projekten mit Umweltschutzschwerpunkt, stärkt das Programm zusätzlich die Forschung, welche Impulse für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Land Bremen und in der Region gibt.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank; GmbH BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/auf
Bremen
- Kleine und mittlere Unternehmen entsprechend den KMU-Kriterien der EU
- Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet
Arbeitsplatz schaffende oder sichernde Maßnahmen aller Wirtschaftszweige
mit Krediten im Rahmen zulässiger Beihilfewerte nach geltenden De-minimis-Regelungen:
- Höhe max. 1 Mio. EUR
- Laufzeit und Verzinsung sind vorhabenabhängig
Anträge sind bei der BAB zu stellen.
eingeschränkt
Durch das Angebot von Liquiditätshilfen stärkt und stabilisiert die BAB die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen im Land Bremen.
- Zuwendungsgeber : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/liquiditaetshilfen