Förderwegweiser
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) u.a. der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Förderfähig sind:
– Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
– Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
– Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,
– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
– grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
– Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag des Regionalkredits beträgt 10 Mio. EUR je Vorhaben.
Für die Antragstellung ist der Vordruck 90 IH „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe -“ bzw. der Vordruck 90 FV „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -“ zu verwenden.
Der Antrag ist zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ und - soweit es sich um ein Bauvorhaben handelt - einer Erklärung über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen, die den Antragsteller auch über die Möglichkeiten der Auszahlung berät.
ja
Um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayrischer Unternehmen zu unterstützen, werden im Rahmen der Regionalförderung einzelbetriebliche Investitionen gefördert. Der Tourismussektor ist für das Land ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und wird daher entsprechend berücksichtigt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern; LfA Förderbank Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/
Bayern
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Die geförderten Maßnahmen müssen Sie innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.
Hierzu gehören:
- Touristische Infrastrukturmaßnahmen
- Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse
- Regionale Marketingkonzepte
- Qualitätskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben)
Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie
- bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich. Die Förderanträge sind bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Institut für Weinbau und Oenologie, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, einzureichen.
eingeschränkt
Die Förderung dient dazu, neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln sowie die Qualität touristischer Angebote und digitaler Mittel im Informations-, Service- und Erlebnisbereich zu steigern.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
- https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/foerderung-der-strukturellen-weiterentwicklung-der/index.html
Bayern
Die Unterstützung richtet sich an Privatpersonen, Kommunen (sog. Gebietskörperschaften) und Kirchen, um die Erhaltung und Instandsetzung der Denkmäler zu fördern.
Förderungsfähig sind grundsätzlich nur Bauwerke und sonstige historische Anlagen, die Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind. Gefördert werden kann prinzipiell jede Bau- oder Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Erhaltungsmaßnahme, die mit dem Denkmal zusammenhängt und den üblichen Aufwand bei vergleichbaren, nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigt.
Dies sind z.B. Arbeiten an der Außenhaut des Gebäudes wie Dach oder Fassade oder Maßnahmen an denkmalwerten Teilen des Gebäudeinneren wie z. B. die Restaurierung historischer Treppen, Wandmalereien oder Stuckarbeiten.
Grundlegende Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen für Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden ist die Denkmaleigenschaft des Gebäudes (Art. 1 Abs. 2 DSchG). Zuschussfähig sind diejenigen Kosten, die, bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Die individuelle Höhe der zuschussfähigen Kosten legt das Landesamt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens fest.
Ein angemessener Eigenanteil des Eigentümers wird vorausgesetzt. Unter diesem wird in der Regel eine Summe von mindestens 10 % der Kosten der Gesamtmaßnahme verstanden.
Zudem ist es auch möglich Steuererleichterungen zu beantragen.
Das zweistufige Vorgehen, um ggf. einen Zuschuss zu erhalten:
Stufe 1: Kontaktieren Sie Ihre Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) und stellen Sie dort Ihren Antrag vorzugsweise online (wenn möglich) oder in Papierform. Die UDB gehört normalerweise zur Verwaltung des Landkreises oder der Stadt, in der Ihr Baudenkmal liegt. Sie besprechen Ihre geplante Maßnahme mit der zuständigen Ansprechperson vor Ort. In der Regel bezieht die UDB das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ein.
Stufe 2: Stellen Sie Anträge auf Förderung, wenn die denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung und der Finanzierungsplan weitgehend gesichert sind, grundsätzlich nur über die untere Denkmalschutzbehörde.
WICHTIG: Bitte reichen Sie Ihren Antrag entweder online oder postalisch ein, aber nicht auf beiden Wegen!
ja
Ein zeitlich unbegrenztes Förderangebot für Denkmaleigentümer in Bayern, das das Ziel verfolgt, Orte von besonderer Bedeutung für Geschichte, Kultur und Vergangenheit zu bewahren.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Untere Denkmalschutzbehörden bzw. Kreisverwaltungsbehörden
- https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse_steuer/index.html#navtop
Bayern
31.12.2029
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Unternehmen.
Mit dem Vorhaben muss die Möglichkeit für eine ganzjährige Nutzung der Seilbahnanlagen
verbunden sein. Das Vorhaben soll sowohl auf den Winter- als auch auf den Sommertourismus
ausgerichtet sein. Hierzu ist mit der Antragstellung ein Konzept für die Ganzjahresnutzung
vorzulegent.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarerer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer
Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Der Fördersatz beträgt bis zu 35 %
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen und können ganzjährig gestellt werden. Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und Qualität von Seilbahnen in Bayern bieten und die Entwicklung von ganzjährig betriebenen Anlagen unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Bezirksregierungen
- https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/tourismusfoerderung-seilbahnen-und-nebenanlagen/index.html
Bayern
Förderzeitraum ist vom 01.01.2023 bis 31.12.2026, Anträge können ganzjährig gestellt werden
Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern erhalten, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen.
Gefördert werden
- die Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden,
- die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Konzepten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung,
- die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
- die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
- die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur Darstellung klimaverträglicher Mobilitätsangebote,
- weitere Konzepte mit Klimabezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
- die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
- weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Klimaanpassung.
Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
- bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)
- bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
- bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)
Förderanträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung zu stellen.
Hinweis: Derzeit werden keine neuen Anträge auf Förderung aus der KommKlimaFöR angenommen. Bereits eingereichte Anträge werden jedoch weiterbearbeitet.
eingeschränkt
Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sowie zur Klimaanpassung unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Bezirksregierungen
- https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/kommunal/index.htm
Bayern
31.12.2026
Zuwendungsempfänger können sein:
– kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
– Träger der Naturparke,
– Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
– Eigentümer oder Besitzer der für Vorhaben vorgesehenen Grundstücke,
– Träger der Koordinierungsstellen
Gefördert werden unter anderem:
- Vorhaben zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten
- Vorhaben zum Erhalt und zur Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparken auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne und Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Naturparke als Vorbildlandschaften sowie ihrer Funktion für Arten- und Biotopvielfalt
- Vorhaben zur naturverträglichen Besucherlenkung, zur Förderung des Naturverständnisses und des Naturerlebnisses
Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Weg der Projektförderung zu den förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen gewährt. Die Zuwendungen können je nach Maßnahme bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Bei Maßnahmen mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung können in begründeten Einzelfallen höhere Zuwendungen bis zu 90 Prozent gewährt werden, sofern eine ausreichende Beteiligung des Maßnahmeträgers sichergestellt ist. Im Ausnahmefall kann für Moorschutzmaßnahmen eine 100-Prozent-Förderung bewilligt werden.
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (Untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
nein
Förderprogramm für den Erhalt von ökologisch wertvollen Lebensräumen in Bayern, um das Naturerbe für zukünftige Generationen zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Kreisverwaltungsbehörden
- https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/landschaftspflege_naturparkrichtlinien/index.htm
Bayern
31.12.2026
Bei dem antragsgegenständlichen Projekt muss es sich um das Projekt eines Museums
handeln. 2Ein Museum ist eine dauerhafte Einrichtung, die keinen Gewinn erzielen will,
öffentlich zugänglich ist und im Dienst der Gesellschaft und deren Entwicklung steht. 3Sie
sammelt, erwirbt, bewahrt, erforscht, präsentiert und vermittelt in Form von Originalen das
materielle und immaterielle Erbe der Menschheit und deren Umwelt zum Zweck von Studien,
der Bildung und des Genusses. 4Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Museumsträger.
- Konzepte (z. B. Machbarkeitsstudien, Nutzungs- und Ausstellungskonzepte)
- Museumseinrichtung und Ausstellungsgestaltung (außer Sonder- und Wechselausstellungen)
- Schaffung geeigneter konservatorischer Bedingungen für die Präsentation und Verwahrung von
Museumsgut in Ausstellungs- und Depoträumen, z. B. durch die Planung von Maßnahmen der
Klimastabilisierung und des Lichtschutzes sowie zur Einrichtung von Depots (präventive
Konservierung)
- Konservierung und Restaurierung von Museumsgut (aktive Konservierung)
- Projekte im Bereich der Inventarisation und Dokumentation sowie der Digitalisierung
- Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung von Museumsbeständen, insbesondere zur
Provenienzforschung
- Didaktische Erschließung von Museumsbeständen (z. B. durch Infographik oder audiovisuelle
Medien)
- Transferierung von Architekturobjekten in wissenschaftlich geleitete Freilichtmuseen
- Museumspädagogische Projekte, u. a. Planung und Einrichtung von museumspädagogischen
Räumen
- Nachhaltige Projekte der Öffentlichkeitsarbeit
- Ergänzung und Abrundung bestehender Sammlungen durch Erwerb in begründeten Einzelfällen
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung für die Dauer von maximal drei Jahren gewährt. Eine mehrjährige Förderung kommt ab einer Mindestfördersumme von 200 000 Euro bei zweijährigen Projekten bzw. von 300 000 Euro bei dreijährigen Projekten in Betracht; bei der Schaffung von befristeten Projektstellen sind Ausnahmen hiervon möglich.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind schriftlich bei der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern einzureichen. Dem Antrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere die Beschreibung des Projekts, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Terminplanung. Vor der Antragsstellung wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referenten empfohlen.
eingeschränkt
Umfassendes Förderprogramm für nichtstaatliche Museen in Bayern, das unterschiedlichste Museumsträger in ihrer vielfältigen Tätigkeit als Bewahrer und Aussteller von Kulturgut unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen
- https://museumsberatung-bayern.de/foerderung
Bayern
31.12.2026
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Soll die Einrichtung einer Regionalen Initiative durch eine Förderung vorbereitet werden, ist antrags- und zuwendungsberechtigt die räumlich betroffene Gebietskörperschaft (im Regelfall: Landkreis) bzw. eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.
Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung innovativer, regionaler Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:
- Demografischer Wandel
- Wettbewerbsfähigkeit (beinhaltet Tourismus)
- Siedlungsentwicklung
- Regionale Identität
- Klimawandel
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Die Regelförderung für Regionalmanagements und Regionalmarketings beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr und Regionaler Initiative.
Der Förderbetrag erhöht sich
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von zwei Landkreisen umfassen um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von drei Landkreisen umfassen um bis zu 75.000 Euro pro Projektjahr.
- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
Die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg können jeweils zusätzlich zur Regelförderung einen Förderbetrag von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr beantragen.
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Der Start einer Förderphase ist jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats möglich.
Es sind die besonderen Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie zu beachten.
eingeschränkt
Förderprogramm für Maßnahmen in Bayern, die dazu beitragen, regionale Entwicklungsunterschiede auszugleichen. Vor allem die Aspekte Wettbewerbsfähigkeit (inkl. Innovation und Fachkräftesicherung) und regionale Identität (inkl. Wertschöpfungsketten, regionale Produkte, Innenmarketing, Standortmarketing und kulturelle Projekte) haben touristische Relevanz.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/648750953578?localize=false
Bayern
Unternehmen und Freiberufler mit Jahresumsatz (Gruppenumsatz) bis zu 500 Mio. EUR.
Gefördert werden:
Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
Druckluft / Vakuum / Absaugtechnik
Elektrische Antriebe / Pumpen
Elektrifizierung von Prozessen
Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
Wärmerückgewinnung / Abwärmenutzung
Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
Energieeffizienz und Energiemanagement von Datenzentren
Verglichen mit dem Marktzins deutlich günstigere Konditionen*
Flexible Laufzeiten zwischen 5 und 20 Jahre
Zinsbindungen bis zu 10 Jahren
Bei Bedarf bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich
Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 15 Mio. EUR
Mit den Darlehen lassen sich Vorhaben zu 100 Prozent finanzieren.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei derLfA Förderbank Bayern zu stellen.
eingeschränkt
Bei Energiekrediten vermindert sich der zurückzuzahlende Darlehensbetrag durch die Gewährung von Tilgungszuschüssen. Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden somit erleichtert.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/foerderangebot/darlehen/index.php
Bayern
Unternehmen und Freiberufler mit Jahresumsatz (Gruppenumsatz) bis zu 500 Mio. EUR.
Mit dem Energiekredit Gebäude finanzieren werden Investitionen in klimafreundliche gewerbliche Neubauvorhaben sowie die energetische Sanierung von gewerblichen Gebäuden, die zu einer Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes führen, gefördert.
Darüber hinaus werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik zur Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Wärmedämmung, Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore) sowie entsprechende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert.
Günstige Konditionen
Flexible Laufzeiten zwischen 5 und 20 Jahre
Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
3 tilgungsfreie Jahre möglich
Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 20 Mio. EUR
Mit den Darlehen können Vorhaben zu 100 Prozent finanziert werden
Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen.
nein
Zielsetzung des Energiekredit Gebäude ist es, den Anreiz für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor zu stärken, um damit die Energiewende in Bayern weiter voranzubringen.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/foerderangebot/darlehen/index.php
