Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in Schleswig-Holstein.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank. Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von KMU Standard und KMU 50 bis zu 1,25 Mio. EUR. Der Höchstbetrag im Rahmen von KMU Sofort liegt bei 250.000 EUR und für eine Bürgschaft ohne Bank bei 100.000 EUR. Die Bürgschaft erstreckt sich grundsätzlich auf maximal 80% (bei KMU Sofort 70%, bei KMU 50 50%) des Kreditbetrags.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Download der Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/
nein
Für KMU oder Angehörige der Freien Berufe Schleswig-Holstein die für ihr Vorhaben nicht banmäßig ausreichende Sicherheiten zur Verfügung haben. Dabei darf es sich nicht um einen Sanierungskredit handeln.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Bestehende Unternehmen
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/bestehende-unternehmen/?sword_list%5B0%5D=bürgschaften&sword_list%5B1%5D=bestehende&sword_list%5B2%5D=unternehmen
Schleswig-Holstein
Grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, denen wegen nicht ausreichender Sicherheiten die Kreditaufnahme erschwert wurde.
Betriebliche Existenzgründungen, innovative Geschäfts- oder Produktideen, Moderniesierungs-Investitionen, Firmen-Übernahmen.
Übernahme einer Ausfallbürgschaft
Online bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
nein
Über die Hausbank können Unternehmen, deren Hausbank für die Finanzierung durch einen Kredit weitere Sicherheiten benötigt, bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH eine Ausfallbürrgschaft beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de/home/was-ist-eine-ausfallbuergschaft/
Rheinland-Pfalz
Der Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortsetzung der Ausbildung übernimmt. Voraussetzung dabei ist, dass die oder der Auszubildende im Zusammenhang mit der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens, eines Liquidations- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, einer Betriebsstilllegung oder –schließung oder durch den Wegfall der Ausbildungsberechtigung den jeweiligen Ausbildungsplatz verloren hat.
Es muss sich um einen Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung handeln, der in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz eingetragen worden ist.
Der Ausbildungsbetrieb muss seine Betriebsstätte oder Praxis in Rheinland-Pfalz haben.
Das Programm fördert die Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieb entstehen.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Je Ausbildungsverhältnis kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag des Ausbildungsbetriebes nach Ablauf der restlichen Ausbildungszeit.
Anträge sind über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder den sonstigen Stellen gem. Berufsbildungsgesetz spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung einzureichen.
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB
ja
Bei dem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der sicherstellen soll, dass Auszubildende, die ihre Ausbildung auf Grund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebes nicht fortführen können, die Ausbildung in einem neuen Betrieb fortsetzen und abschließen können.
- Zuwendungsgeber : Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/142.html#tab372-0
Nordrhein-Westfalen
keine Angabe
Antragsberechtigt sind im Rahmen von direkten Finanzierungen Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) und Wasser-/Abwasserverbände sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen alle sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.
Unterstützt werden Unternehmens- und Projektfinanzierungen für Investitionen in Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung, soziale Infrastruktur und Bildung, öffentlich-private Partnerschaften, Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben und von Netzen/Produktionskapazitäten im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich, damit in Verbindung stehende Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt je Vorhaben mindestens 5 Mio. EUR. An Konsortialfinanzierungen beträgt die Beteiligung bis zu 50%.
Anträge sind durch den Endkreditnehmer oder die Hausbank zu stellen an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40188 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Tel. (02 11) 9 17 41-12 45
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Bei Konsortialfinanzierungen muss die Hausbank die Konsortialführung übernehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKInfrastrukturfinanzierungen-fuer-Projektfinanzierungen/15365/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Investitionen in:
- Energiesparmaßnahmen
- Vermeidung und Verringerung des Wassereinsatzes, von Abwässern, Abfällen, Lärm- und Schadstoffemissionen,
- Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit vermieteten oder verpachteten Immobilien, sofern die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschritten werden.
- Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag: 10 Mio. Euro
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Zinsgünstiger Kredit für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Energiesparmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/603.html
Rheinland-Pfalz
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Gefördert werden: mittel- und langfristiger Betriebsmittelbedarf, Warenlager
Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag: 5 Mio. Euro
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Betriebsmitteln.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/605.html
Saarland
Antragsberechtigt sind
– Existenzgründer und -festiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,
– Angehörige der Freien Berufe,
– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der KMU-Definitionder EU erfüllen,
– natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht, sowie
– Unternehmen, insbesondere auch Zweckgesellschaften in Form von Ausbildungskooperationen gemäß KMU-Definition der EU, bei denen Aufwendungen zur Sicherung des gegenwärtigen und zukünftigen Fachkräftebedarfs anfallen.
Folgende Maßnahmen werden mitfinanziert:
– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– gewerbliche Baukosten,
– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
– Betriebs- und Geschäftsausstattung,
– immaterielle Vermögensgegenstände in Verbindung mit Technologietransfer (z.B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen),
– Errichtung bzw. Übernahme von Unternehmen, Übernahme einer tätigen Beteiligung, Festigungsmaßnahmen, erneute Unternehmensgründung (bei Existenzgründern und jungen Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),
– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen bei etablierten Unternehmen (bei etablierten Unternehmen ab fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),
– Immobilien-/Mobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung/-verpachtung zur gewerblichen Nutzung.
Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen gewährt. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 2 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens auf den dafür vorgesehenen Vordrucken der KfW über die Hausbank bei der
Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) eingereicht werden.
ja
Mit der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland wird die Realisierung von Investitionen, die mittel- und langfristig finanziert werden müssen durch vergünstigte Zinssätzen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
- https://www.sikb.de/steckbrief_guwwachstum
Thüringen
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR und weniger als 500 Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Mitfinanziert werden
– die Gründung von Unternehmen, auch als Übernahme, Ausgründung oder MBO sowie
– die Festigung bestehender Unternehmen, insbesondere Investitionsvorhaben, die Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übertragung von Geschäftsanteilen sowie die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer offenen oder stillen Beteiligung.
Stille Beteiligungen können zwischen 50.000 EUR und 1,25 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) betragen, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
Offene Beteiligungen können bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen betragen. Der Anteil am gezeichneten Kapital muss dabei unter 25% bleiben.
Anfragen sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG).
ja
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
- https://mbg-thueringen.de/
Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen
Existenzgründer
Freiberufler
- Investitionen (z.B. in Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen)
- Auftragsvorfinanzierung
- Betriebsmittel/-ausgaben
- Ausgaben der Markterschließung oder Markteinführung
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 1,5 Millionen Euro), Laufzeit bis zu 15 Jahren, davon fünf Jahre tilgungsfrei
Antragsunterlagen auf der Internetseite der Inverstitionsbank, siehe Link.
nein
Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Die Gewährung von Mezzaninedarlehen erfolgt mit dem Ziel, KMU den Zugang zum Kapitalmarkt für zukünftige Vorhaben zu erleichtern.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-mezzaninedarlehen-fuer-kmu
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 60% des Kreditbetrages bzw. maximal 1,5 Mio. EUR. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 20 Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01054 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de
Diese leitet den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB); Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB); Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- http://www.bbs-sachsen.de/buergschaften/guw-buergschaft/