Förderwegweiser
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft,
freiberufliche Unternehmen, Existenzgründer/innen mit Betriebsstätte in Berlin.
Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades-
- Neuansiedlungen
- Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei
- Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Mit einer Kofinanzierung aus dem EFRE bietet der KMU-Fonds:
- Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer (im Rahmen von Berlin Kredit Vergabe nach dem Hausbankenverfahren),
- Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen (darüber hinaus auch über Berlin Start finanzierbar).
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden.
Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss i.d.R. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens etc.) gestellt werden.
eingeschränkt
Freiberufler, Gründer oder kleine bzw. mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin werden mit Darlehen bei der Neuansiedlung, Übernahme oder Investition in die Zukunft des Betriebes unterstützt.
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kmu-fonds-gruendung-wachstum.html
Bayern
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Angehörigen der Freien Berufe 500 Mio. EUR nicht übersteigt.
Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:
• Investitionen
• Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen
• Waren
• Betriebsmittel
• Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten
Die Finanzierung von Vorhaben, die eine Begünstigung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ oder dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“ erhalten, ist nur im beihilfefreien UK7 möglich.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 15 Mio. EUR je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des finanzierbaren Vorhabens.
Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR.
Im Universalkredit (UK5 und UK7) können 60%ige Haftungsfreistellungen beantragt und zugesagt werden.
Den Universalkredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank.
nein
Die LfA unterstützt Unternehmen bei Investitionen, Gründungen uvm. mit dem Universalkredit.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/universalkredit.html
Sachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, vor allem aus dem verarbeitenden Gewerbe und den produktionsnahen Dienstleistungen.
Das Leistungsspektrum umfasst Mezzanine-Finanzierungen unter anderem durch typisch stille und offene Beteiligungen, Finanzierungen von Anlage- und/oder Umlaufvermögen, strategische Managementunterstützung sowie Kontaktvermittlung zu Kooperations- und Netzwerkpartnern.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 100.000 EUR und 1 Mio. EUR, im Einzelfall bis zu 2,8 Mio. EUR. Die Laufzeit der Beteiligungen liegt in der Regel bei zehn Jahren, maximal bei zwölf Jahren.
Anträge sind zu richten an die
SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
Blasewitzer Straße 82
01307 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-54 74
Fax (03 51) 49 10-2 54 89
E-Mail: info@sbg.sachsen.de
Internet: www.sbg.sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Es werden Unternehmen gefördert, die über ein überzeugendes, tragfähiges, dauerhaften Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept verfügen. Die Gesellschafter und bereits involvierte Financiers sollen durch eigene Finanzierungsbeiträge ihr Vertrauen in das Unternehmen bekunden.
- Zuwendungsgeber : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
- http://www.sbg.sachsen.de/
Sachsen
kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, natürliche Personen
Unternehmensnachfolge, Kauf eines Unternehmens
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR
Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre
Rückführung individuell vereinbar
Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung
Das Bewerbungsverfahren erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
nein
Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die eine Partnerschaft als eine Strategie sehen, zukünftig ein Unternehmen übernehmen oder kaufen möchten, werden mit einer Beteiligung von max. 1 Mio. Euro gefördert.
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/nachfolge.html
Sachsen
kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
Neuausrichtung des Unternehmens, Aufstellung des Unternehmens im Sinne der Zukunftsfähigkeit
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR
Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre
Rückführung individuell vereinbar
Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung
Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
nein
Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die eine Partnerschaft als Strategie sehen, ihr Unternehmen neu ausrichten und zukunftsfähig aufstellen möchten, können mit einer Beteiligung von max. 1 Mio Euro gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/transformation.html
Sachsen
kleine oder mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- Investitionen
- Ausbau der Kapazitäten
- Etablierung neuer Geschäftsfelder
- Erschließung neuer Märkte
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR
Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre
Rückführung individuell vereinbar
Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung
Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
nein
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die investieren möchten, werden mit einer Beteiligung von max. 1 Mio. Euro gefördert.
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/wachstum.html
Sachsen
Existenzgründer:innen oder aufstrebende Gründer:innen in Sachsen, die Unterstützungsbedarfe haben.
- Entwickeln von unternehmerischen Ideen
- Eingehen von Kooperationen, um eine solide Ausgründungsszene zu schaffen
- Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft
Die Förderung erfolgt durch ein Partnernetzwerk sowie das Start-Up Lab Sachsen
Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
ja
Existenzgründer:innen oder aufstrebende Gründer:innen werden bei den ersten bzw. nächsten Schritten beraten.
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH; Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA); Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/gruendung.html
LP; JB
Startup, wachstumsorientierter Mittelständler, kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ein innovatives ökologisches, digitales und soziales Geschäftsmodell und den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.
Innovationen von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR
anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde
Die Vergabe erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft
nein
KMU mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die neue Produkte, Technologien oder Dienstleistungen auf dem Markt bringen wollen werden mit einer Beteiligung von max. 5 Mio. Euro unterstützt
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/innovation.html
Sachsen-Anhalt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbürgten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Das antragstellende Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder ein förderwürdiges Vorhaben durchführen.
Bürgschaften können für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite übernommen werden.
Investitionsfinanzierungen (z.B. Gründung, Erweiterung, Modernisierung), Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen), Avalfinanzierungen (z.B. Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale).
Die Förderung erfolgt als Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt in der Regel 80% des Ausfalls. Zinsen und Provisionen werden in der im Einzelfall festgesetzten Höhe verbürgt. Sie dürfen den Rahmen marktüblicher Konditionen nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.
Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Vorhabenbeginn bei der Investitionsbank einzureichen.
ja
Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium der Finanzen, Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt
Sachsen-Anhalt
31.12.2028
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Ein Netzwerk soll in der Regel fünf Unternehmen nicht unterschreiten. Den Netzwerken müssen jeweils mindestens zur Hälfte KMU der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt angehören
Personal- und Sachausgaben bestehender und neu zu gründender Netzwerke von Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen, die im Rahmen des Projektes Kapazitäten und Knowhow der Netzwerkpartner bündeln bzw. weiteres Knowhow erschließen, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent für zuwendungsfähige Sach-und Personalkosten
- Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 60.000 Euro Zuschuss
- Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 170.000 Euro Zuschuss
Die Projektlaufzeit darf 36 Monate nicht überschreiten.
Bewilligende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg.
Die Auswahl der zu fördernden Netzwerke erfolgt im Rahmen eines Ideenwettbewerbes durch eine Projektjury
nein
KMU der Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt werden für die Bildung und Arbeit in einem Netzwerk mit dem Ziel neuartige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, gefördert.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/netzwerke-foerdern/cross-innovation