Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2027
Alle natürlichen und juristischen Personen, die ausgewiesene Expertise in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrungen während der dualen Berufsbildung belegen können. Für Koordinierungsstellen sind darüber hinaus nachweisbare, anerkannte Kompetenzen in der zentralen Koordinierung bundesweiter Netzwerke und Zugänge zu relevanten internationalen Kooperationspartnern erforderlich.
Gefördert werden
- Ansprache, Information und individuelle Beratung von Unternehmen, Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal in Deutschland zu Auslandspraktika beziehungsweise zur Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum
- Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung von Einzel- oder Gruppenentsendungen ins Ausland, die Aufnahme im Inland sowie Reisen von Mobilitätsberatenden im In- und Ausland
- begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte
- die zentrale Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung.
Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Ausgaben für erforderliche Reisen sowie bestimmte Sachausgaben.
Mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben sind in Form einer Eigenbeteiligung aufzubringen.
Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Der Antrag besteht aus dem ausgefüllten Antragsformular, dem Formular für den Finanzierungsplan sowie Erläuterungen zum Finanzierungsplan. Dem Antrag ist außerdem eine genaue Beschreibung des Vorhabens beizufügen.
nein
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.berufsbildung-ohne-grenzen.de/unternehmen
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind
- Kammerorganisationen, insbesondere
-> die Handwerkskammern,
-> die Industrie- und Handelskammern und
-> die Kammern der Freien Berufe
- andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist, wie z. B. die Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden.
Gefördert wird der Einsatz von Beratern / Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die in ihrer Region Unternehmen vorrangig bei der Fachkräftesicherung durch Ausbildung unterstützen.
Um dem unterschiedlichen Aufwand bei der Ausbildungsstellenbesetzung mit inländischen Jugendlichen im Verhältnis zu Ausbildungssuchenden aus dem Ausland sowie Geflüchteten gerecht zu werden, werden die Angebote anhand von Modulen (Modul 1: Passgenaue Besetzung, Modul 2: Willkommenslotsen, Modul "Leitstelle", Modul "Begleitstruktur") angeboten.
Die Berater / Willkommenslotsen vernetzen sich mit relevanten regionalen Akteuren, um Synergien bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden sowie der Integration von Geflüchteten und Jugendlichen aus dem Ausland zu erzielen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Module
- „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ maximal 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und
- „Leitstelle“ und „Begleitstruktur“ maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Förderfähig sind Ihre notwendigen projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben (in den Modulen „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ bis zu TVöD 10), eine Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben sowie die notwendigen Reisekosten.
Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushalts im Sinne der Richtlinie sind jährlich bis zum 30. September des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen. Die Antragsformulare werden jährlich angepasst und rechtzeitig über die Leitstelle zur Verfügung gestellt.
ja
Mit dem Förderprogramm werden vorrangig mittelständische Unternehmen aktiv bei der nachhaltigen Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs unterstützt. Ziel (Zuwendungszweck) des Förderprogramms ist es, Unternehmen bundesweit und möglichst flächendeckend niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen bzgl. der Besetzung von Ausbildungsstellen anzubieten. Dies dient der fortlaufenden Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/passgenaue-besetzung-willkommenslotsen.html
bundesweit
Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben
Beratung und Informationen für Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben. Kooperationen und Informationsaustausch unter den Mitgliedern des Netzwerkes.
Angebote für Ihr Unternehmen:
- Informationsmaterialien, Checklisten und Know-how zu Rechtsfragen, Fördermöglichkeiten und Ansprechpersonen
- Praxis-Tipps zur Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung und Beschäftigung
- Veranstaltungen und Webinare, sowie regelmäßige Updates
- Erfahrungsaustausch und Kooperation sowie gute Beispiele aus dem betrieblichen Alltag
- Sichtbarkeit Ihres Engagements auf Veranstaltungen und in der Presse
Die Registrierung erfolgt über die Website von Netzwerk Unternehmen Flüchtlinge integrieren.
ja
NETZWERK Unternehmen Flüchlinge integrieren bietet Unternehmen Unterstützung, wenn diese Flüchtlinge einstellen oder bereits eingestellt haben in Form von Beratung, Informationen und Vernetzung.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
- https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/
bundesweit
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz sowie Unternehmer:innen mit Wohnsitz in Deutschland.
Die Bundesregierung kann Direktinvestitionen Ihres Unternehmens im Ausland gegen politische Risiken im Anlageland durch die Übernahme von Garantien absichern.
Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben. Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, das
- im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt,
- zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und
- in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.
Folgende Direktinvestitionen, die auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:
- Beteiligungen,
- Ausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten mit Kapital (Dotationskapital),
- beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank) oder
- andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas, Schuldverschreibungen.
Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, wenn die Bundesgarantien beantragt werden.
Folgende politische Risiken werden abgedeckt:
- die Verstaatlichung, Enteignung oder Maßnahmen, die einer Enteignung gleichzusetzen sind (Enteignungsfall),
- der Bruch von rechtsverbindlichen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen (BZ-Fall),
- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr sowie terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen (Kriegsfall),
- Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) sowie
- die Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers (KT-Fall).
Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt.
Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie.
Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Auf Antrag kann sie auch mehrfach um jeweils bis zu zehn Jahre verlängert werden.
Der Antrag läuft über die Webseite InvestitionsGarantien.de
Bereits vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme möglich.
Über Anträge auf Übernahme einer Garantie entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
nein
Unternehmen können sich Vorhaben im Ausland, die von politischen Risiken betroffen sein könnten mit Garantien absichern lassen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesgarantien-investitionsgarantien.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
- Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.
Verbundprojekte, die einen zentralen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweisen und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden können:
- klimaneutrales Schiff (MARITIME.zeroGHG)
- maritimer Umweltschutz (MARITIME.green)
- maritime Digitalisierung (MARITIME.smart)
- maritime Sicherheit (MARITIME.safe)
- maritime Ressourcen (MARITIME.value)
Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahren (Ausnahmen möglich)
Die Höhe der Förderung beträgt für
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der zweiten Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.
nein
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Technologieprojekte der maritimen Branche am Standort Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/maritimes-forschungsprogramm.html
bundesweit
31.12.2030
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.
Förderfähige Kosten sind:
a) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden die gesamten gebäudebezogenen Inves-
titionskosten (exklusive Transaktionskosten und Kosten des Grundstückerwerbs)
b) bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe sanierten Bestandsgebäuden die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik ) sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.
Beispiel:
- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,
- Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,
c) die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.
Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).
Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.
Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.
Höchstsätze:
1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Die Antragstellung erfolgt digital über das elektronische Antragsformular der BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende_node.html).
eingeschränkt
Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW-Bank, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind bestehende Schiffbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und die zu fördernde Innovation ganz oder bezogen auf den durch den Antragsteller durchgeführten Teil der Wertschöpfung überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland ausführen. Tochtergesellschaften von Werften sind auch antragsberechtigt, sofern die Werft direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile dieses Unternehmens hält.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als Schiffbau-, Schiffreparatur- und Schiffumbauwerft bei der Umsetzung der folgenden schiffbaulichen Innovationen:
- neue Typschiffe beziehungsweise Offshore-Strukturen: Entwicklung, Entwurf und Konstruktion von Prototypen
- neue Komponenten und Systeme eines Schiffes beziehungsweise einer Offshore-Struktur: innovative Schiffsteile, die als separate Komponenten vom Schiff beziehungsweise der Offshore-Struktur getrennt werden können
- Entwicklung neuer Verfahren im Schiffbau: Planung und Entwicklung der erforderlichen Anlagen und Ausrüstungen als Voraussetzung für die Anwendung innovativer Prozesse in Planung, Entwurf und Entwicklung, technisches Management, Fertigung und Logistik des Schiffbaus
- Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau: Anwendung eines innovativen Verfahrens in der Liefer-, Waren- oder Materialkette
Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung und wird im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Produktinnovationen und die Entwicklung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 25 Prozent, für mittlere Unternehmen höchstens 35 Prozent und für kleine Unternehmen höchstens 45 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 15 Millionen pro Vorhaben
- bei der Anwendung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 15 Prozent und für kleine und mittlere Unternehmen höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 7,5 Millionen pro Vorhaben
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde zu richten. Über die Form der Antragstellung und die notwendigen Formblätter wird unter www.bafa.de/isb informiert.
nein
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit im Schiffbau zu setzen. Die Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, marktfähige Lösungen für die großen technologischen Herausforderungen der Branche zu entwickeln.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/innovativer-schiffbau.html
bundesweit
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismusbranche
Es wird praxisorientiertes Wissen zu digitalen Technologien, zu Datensystemen und weiteren digitalen Lösungen entlang der gesamten Reisekette vermittelt.
Wirtschaft und digitale Lösungsanbieter werden miteinander vernetzt.
Durch gezielte Informationsangebote, Veranstaltungen, Workshops und Mentoring-Programme werden Unternehmen der Tourismusbranche befähigt, ihre Geschäftsmodelle resilient und im besten Fall nachhaltig und regenerativ zu gestalten.
Beratungsleistung, Wissensvermittlung
Geschäftsstelle
Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus
Technische Universität Berlin
Hardenbergstr. 16-18
10623 Berlin
E-Mail: info@digitalzentrum-tourismus.de
Tel.: +49 30 314 70095
nein
Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche bei der nachhaltigen, digitalen Transformation.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelstand Digital
- https://digitalzentrum-tourismus.de/
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind (bei gegebener Rechtsfähigkeit):
– KMU und freiberuflich Tätige
– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise)
– kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein;
– gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
– soziale und gesundheitliche Einrichtungen
– Kultureinrichtungen
- Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247
- Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- Contracting-Orientierungsberatung
Die verschiedenen Arten der Energieberatung können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden. Eine erneute Förderung für denselben Antragsteller und Beratungsgegenstand ist frühestens vier Jahre nach Auszahlung einer vorherigen Förderung möglich.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Je nach gewähltem Beratungsmodul können folgende Zuschüsse erhalten werden:
Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247:
- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto), 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.000
- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto), 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 600
Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599:
- 50% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal EUR 4.000, die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab
Contracting-Orientierungsberatung:
- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto), 50% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.500
- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto), 50% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 5.000
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim BAFA über das Online-Portal zu stellen.
ja
Das Ziel der Förderung ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen und so Effizienzpotentiale optimal auszuschöpfen
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieberatung-nichtwohngebaeude-anlage-86727.html
bundesweit
30.06.2027
Partner können sein, sind aber nicht beschränkt auf:
- weitere kommunale Gebietskörperschaften
- IHKs, Handwerkskammern
- Vereine
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Bildungseinrichtungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
Gefördert werden der Aufbau regionaler Netzwerke, die Entwicklung thematischer regionaler Zukunftskonzepte und darauf aufbauender Umsetzungskonzepte (Inhalte der Entwicklungsphase) sowie deren Umsetzung im Rahmen einzelner Umsetzungsprojekte (Inhalte der Umsetzungsphase). Darüber hinaus wird die Beschäftigung und Weiterbildung von Projektmanagenden während der Entwicklungs- und Umsetzungsphase gefördert.
Förderung als Zuschuss
Förderfähig sind:
- in der Entwicklungsphase bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten, maximal EUR 240.000 je Verbund
- in der Umsetzungsphase bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten, maximal EUR 1,5 Millionen je Verbund. Wenn mindestens eine finanzschwache Kommune am Verbund beteiligt ist, kann der Eigenanteil um bis zu 10 Prozentpunkte abgesenkt werden
- für beide Phasen die Personalausgaben beziehungsweise -kosten für die Vollzeitbeschäftigung einer Projektmanagerin oder eines Projektmanagers je Verbund, wobei die maximale Zuwendungssumme EUR 80.000 brutto jährlich beträgt
Das BMWE veröffentlicht thematische Wettbewerbsaufrufe sowie eventuell ergänzende Bestimmungen zu den Unterlagen, Fristen und der Art der Einreichung. Die Wettbewerbsaufrufe sollen alle 2 Jahre erfolgen.
nein
Der Modellwettbewerb „Zukunft Region“ zielt auf eine Stärkung der Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen in Deutschland. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Wirtschaftskraft in den Regionen stehen in einem engen Zusammenhang.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/zukunft-region-2.html