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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Kombi-Darlehen Mittelstand  

Förderung von Neubau- und Sanierungsvorhaben von effizienten Nichtwohngebäuden und von Immobilien.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Anträge stellen können

- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, Verein, eingetragene Genossenschaft,

Europäische Gesellschaft)

- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)

- Stiftungen

- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer, Gesellschafterin)

 

Gefördert werden auch die gemeinnützigen Organisationen in diesen Rechtsformen (zum Beispiel Träger der freien Wohlfahrtspflege, Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Stiftungen, Verbände).

Was wird gefördert?

Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Gebäude finanzieren. Das

Vorhaben muss gleichzeitig in einem der folgenden Bundesprogramme gefördert werden:

- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)

- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)

- Klimafreundlicher Neubau (KFN – NWG)

Beispiele

- Errichtung (Neubau) oder Ersterwerb

- Umfassende Sanierung von bestehenden Gebäuden oder Ersterwerb von sanierten Gebäuden

- Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden

- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

- Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung)

- Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

- Heizungsoptimierung

- Energetische Erstberatung (bei Vorhaben der Sozialwirtschaft)

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil:

- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Bundesförderung

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 10.000 Euro

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

- bis zu 25 Millionen Euro

Die Höchstgrenzen für die Kumulierung von Fördermitteln der Bundesförderung sind zu beachten.

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) von derzeit 1,0 % auf den Darlehensbetrag.

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Einsatz erneuerbarer Energien und nachhaltige Baustoffe stärken nicht nur den Klimaschutz, sondern verbessern auch die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen und schaffen Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert daher das Land alle Neubau- und Sanierungsvorhaben von effizienten Nichtwohngebäuden und von Immobilien, die für sozialwirtschaftliche Zwecke genutzt werden in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen  
Kombi-Bürgschaft 50 der L‑Bank  

50% Bürgschaft für Darlehen aus anderen Förderprogrammen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition und -abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die L-Bank bietet mit der Kombi-Bürgschaft 50 die

Übernahme von Bürgschaften für Förderdarlehen aus

folgenden Förderprogrammen an:

- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung BadenWürttemberg (GuW-BW)

- Investitionsfinanzierung

- Kombi-Darlehen Mittelstand (KDM)

- Innovationsfinanzierung 4.0

- Energiefinanzierung

- ELR-Kombi-Darlehen

- Liquiditätskredit

- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und

Wettbewerb

- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und

Verbraucherschutz

- Tourismusfinanzierung Plus

Art und Höhe der Zuwendung

Bei Bruttodarlehensbeträgen über 4 bis in der Regel 30 Millionen Euro verbürgt die L-Bank grundsätzlich maximal 50 % der Finanzierung. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro bezogen auf ein Vorhaben.

Für geringere Beträge ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.

Bewerbungsverfahren

Der Antragsteller/Endkreditnehmer beantragt die Kombi-Bürgschaft 50 zusammen mit dem zu verbürgenden Förderdarlehen bei seiner Hausbank auf dem Antragsformular für das Förderdarlehen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank bietet eine 50% Bürgschaft für ausgewählte Förderprogramme in Baden-Württemberg an.

Weitere Informationen  
Allgemeine Bürgschaften  

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite, die zwischengeschaltete Institute an mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg vergeben.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

Investitionsfinanzierungen:

- Gründung

- Erweiterung

- Modernisierung

- Wachstum

- Standortverlagerung

- Digitalisierung

- Transformation

 

Finanzierung von Betriebsübernahmen:

- Kredite für Nachfolgeregelungen

- Gesellschafterwechsel

- Management-Buy-outs/Management-Buy-ins Unternehmenskauf

- Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)

 

Betriebsmittelfinanzierung:

- Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen

- Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antragsteller/Endkreditnehmer stellt den Antrag für eine Bürgschaft bei seiner Hausbank. Diese leitet dann den Antrag direkt an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank übernimmt allgemeine Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens oder für Betriebsmittel- beziehungsweise Avalfinanzierungen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW  

Eigenkapitalstärkung für Start-ups und Mittelständler mit innovativem Geschäftsmodell durch anteilige Refinanzierung und Haftungsfreistellung für Beteiligungsgebende

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Start-up oder hat als mittelständisches Unternehmen einen Gruppenumsatz von maximal

75 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

- innovative (z.B. ökologisches, soziales oder digitales) Geschäftsmodelle

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungssumme pro Unternehmen: 400.000 bis 10 Millionen Euro, vorzugsweise über mehrere

Finanzierungsrunden.

Bewerbungsverfahren

Sprechen Sie Ihre Investoren auf das Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW an. Diese sind Ihre Ansprechpersonen und verhandeln die Art und Höhe der Finanzierung mit Ihnen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Mittel der L-Bank wird das Eigenkapital der Unternehmen für weiteres Wachstum gesteigert.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstums­finanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)  

Mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) können Unternehmen ihre Investitionen in Baden-Württemberg günstig finanzieren.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, wirtschaftlicher Verein, eingetragene Genossenschaft, Europäische Gesellschaft)

- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)

- Stiftungen des privaten Rechts, sofern sie unternehmerisch tätig sind

- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer 1, Gesellschafterin)

Was wird gefördert?

- alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)

- Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)

- Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen)

- Rationalisierung, Modernisierung

- Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette

- Erwerb von Unternehmen

- Betriebsmittelfinanzierung (auch unabhängig von Investitionen)

 

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg

liegen.

Beispiele

- Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten

- Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung und so weiter)

- Betriebsfahrzeuge / Nutzfahrzeuge

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und

Beteiligungen.

- Betriebsmittel und Warenlager

- Immaterielle Investitionen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil:

- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 10.000 Euro

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 5 Millionen Euro

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das GuW-BW ist der Allrounder für fast alle Finanzierungsvorhaben des Mittelstands in Baden-Württemberg. Besonders attraktiv: Wer eine Klimaschutzstrategie verfolgt oder nachhaltige Investitionen tätigt, profitiert durch den Nachhaltigkeitsbonus von zusätzlichen Zinsverbilligungen.

Weitere Informationen  
Spitze auf dem Land!  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ländlichen Raum, die mit neuen, hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen überzeugen, werden durch die Förderlinie unterstützt.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten.

- Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.

- Die Zuwendung muss mind. 200.000 Euro betragen.

- Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro.

- Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.

Bewerbungsverfahren

Sie können sich ganzjährig über Ihre zuständige Gemeinde bewerben. Jeweils zum 28.02. und zum 31.08. müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind unter anderem die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes.

Weitere Informationen  
Holz Innovativ Programm  

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes über das Holz Innovativ Programm die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Vorhaben können von natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden modellhafte Bauvorhaben mit Holz oder Holzhybridlösungen zur Demonstration der innovativen Holzverwendung in Bauvorhaben, die eine besondere Strahlkraft und damit verbundene Außenwirkung entfalten. Im Vordergrund stehen Vorhaben im öffentlichen Raum mit hoher Bedeutung. Ebenso können Lösungen gefördert werden, die Bauaufgaben im urbanen Raum wie Aufstockung, Verdichtung und energetische Sanierung vorbildlich umsetzen oder Laubhölzer konstruktiv zum Einsatz bringen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

- Die Förderung kann im Regelfall zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro, jedoch maximal 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Bewerbungsverfahren

Um am Vorauswahlverfahren teilzunehmen, ist eine Vorhabensskizze elektronisch im bereitgestellten Format bei der L-Bank per E-Mail an efre@l-bank.de und hip@mlr.bwl.de einzureichen.

 

Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Holz als wichtiger regionaler und regenerativer Rohstoff leistet schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Zugleich ist Holz die Basis einer der umsatzstärksten und beschäftigungswirksamsten Wirtschaftssektoren in Deutschland.

Weitere Informationen  
Klimaschutz-Plus  

Das Land Baden-Württemberg fördert Investitionen und nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Minderung von CO 2-Emmissionen im Gebäudesektor.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind je nach Programmteil und Vorhaben

– Kommunen und Zweckverbände,

– selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts,

– Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,

– mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die Kriterien der KMU-Definition, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25%, erfüllen,

– Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen,

– Kirchengemeinden,

– eingetragene, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Das Programm gliedert sich in zwei Bereiche:

 

1. Investitionen (Teil A – CO2-Minderungsprogramm):

• Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen, Holzpellet-/Hackschnitzelheizungen, Solarthermie oder Anschluss an Wärmenetze.

• Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Dämmung, Fenster) bei Nichtwohngebäuden.

• Sanierung von Lüftungsanlagen.

• Nutzung von Abwärme (z. B. aus gewerblichen Prozessen).

 

2. Struktur & Strategie (Teil B):

• Einführung von Energiemanagementsystemen.

• Erstellung von CO2-Bilanzen.

• Teilnahme am European Energy Award (für Kommunen).

• Spezifische Beratungsleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Für Investitionen (Teil A):

• Die Förderung berechnet sich nach der CO2-Einsparung: 50 Euro pro Tonne vermiedenem CO2

• Maximal 30 % der förderfähigen Ausgaben.

• Maximal 200.000 Euro pro Vorhaben.

• Mindestzuschuss: 3.000 Euro.

 

Für Strukturmaßnahmen (Teil B):

• Hier gelten meist Festbeträge oder feste Förderquoten (abhängig von der Maßnahmenart).

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich und zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der L-Bank einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Klimaschutz-Plus ist das zentrale Landesprogramm für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Es lohnt sich besonders für Unternehmen und Kommunen, die ihre Heiztechnik erneuern oder dämmen wollen (Teil A) oder professionelle Energiemanagement-Strukturen aufbauen möchten (Teil B).

Weitere Informationen  
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)  

Derzeit liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung sowie der Stärkung von Klimaresilienz. Seit dem Programmjahr 2024 ist im Hinblick auf den Klimaschutz der Neubau von Gebäuden nur noch mit CO2-speichernden Materialen förderfähig.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.12.2028

Für wen?

Sowohl Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen und Unternehmen können im ELR Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist jedoch immer die Gemeinde.

Was wird gefördert?

Das ELR unterstützt Projekte zur integrierten Strukturentwicklung in vier zentralen Förderschwerpunkten:

 

Innenentwicklung & Wohnen:

• Umnutzung von leerstehenden Gebäuden (z. B. Scheunen, alte Schulen) zu Wohnraum

• Umfassende Modernisierung von Altbauten

• Wohnraumschaffung durch Aufstockungen oder Anbauten.

• Kommunale Modellprojekte zur Klimaanpassung im Wohnumfeld (z. B. „Schwammstadt“-Elemente gegen Starkregen/Hitze)

 

Grundversorgung

• Investitionen zur Sicherung der lokalen Versorgung und Gastronomie

• Beispiele: Erweiterung von Bäckereien/Backstuben, Anbau von Tagescafés oder Umbau von Gebäuden zu Dorfläden.

 

Arbeiten

• Investitionen zur Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze

 

Gemeinschaftseinrichtungen

• Bau, Sanierung oder Zusammenlegung von Einrichtungen, die das soziale Miteinander fördern.

• Beispiele: Dorfgemeinschaftshäuser, vielseitig genutzte Festhallen und Treffpunkte.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Fördersätze variieren aufgrund der ELR-Verwaltungsvorschrift und beihilferechtlicher Vorgaben sehr stark. Die Förderung liegt zwischen 10 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn gefördert wird, beträgt die Fördersumme mindestens 5.000 € und maximal 1.000.000 €.

Bewerbungsverfahren

• Antragstellung über die Gemeinde: Interessierte müssen ihren Antrag bei der Gemeinde einreichen, in der das Vorhaben umgesetzt wird. Die Gemeinde prüft das Vorhaben, priorisiert es und stellt dann den Aufnahmeantrag beim Land.

 

• Fristen beachten: Der Stichtag, an dem die Gemeinde die gesammelten Anträge beim Regierungspräsidium einreichen muss, ist in der Regel der 30. September für das folgende Förderjahr.

 

• Wichtig: Bauherren und Unternehmen müssen ihre Unterlagen daher frühzeitig bei der Gemeinde einreichen, damit diese bearbeitet werden können.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.

Weitere Informationen  
Innovationsfinanzierung  

Die L-Bank unterstützt mit der Innovationsfinanzierung Vorhaben, die für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung sind. Gefördert werden die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren, die Einführung innovativer Geschäftsmodelle sowie Vorhaben von generell innovativen Unternehmen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sowie Freiberufler.

 

• Größere mittelständische Unternehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen, aber einen Gruppenumsatz von 500 Millionen Euro nicht überschreiten und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Was wird gefördert?

Die Förderung gliedert sich in drei Stufen:

 

• Stufe 1 (Basisinnovationen): Markteinführung eigener Innovationen, Übernahme fremder Innovationen (ohne eigene Entwicklung) sowie der allgemeine Kapitalbedarf für innovative Unternehmen.

 

• Stufe 2 (Level-Up Innovationen): Konkrete Entwicklungsprojekte (neue Produkte/Prozesse), die dazugehörigen Folgeinvestitionen sowie neue Geschäftsmodelle.

 

• Stufe 3 (High-End Innovationen): Besonders umfangreiche Entwicklungsvorhaben (über 5 % des Jahresumsatzes) sowie die Entwicklung und Umsetzung von Lösungen mit Künstlicher Intelligenz (KI).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss (für KMU).

 

Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

 

Darlehensbetrag:

• Mindestens: 10.000 Euro.

• Maximal: 5 Millionen Euro (für KMU).

• Maximal: 25 Millionen Euro (für größere Unternehmen).

 

Tilgungszuschuss :

• KMU erhalten derzeit einen Tilgungszuschuss bis zu 2,0 % (je nach Vorhaben)

• Größere Unternehmen erhalten aktuell keinen Tilgungszuschuss

Bewerbungsverfahren

Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt. Diese leitet den Antrag an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Innovationsfinanzierung bietet mit ihren drei Stufen eine maßgeschneiderte Lösung für jedes Vorhaben, von der einfachen Markteinführung bis zur komplexen KI-Entwicklung. Besonders für KMU ist das Programm attraktiv, da der integrierte Tilgungszuschuss das finanzielle Risiko senkt und Innovationen bezahlbar macht.

Weitere Informationen  
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