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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Start-up BW International  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landeskampagne „Start-up BW” die gezielte Vernetzung von heimischen Start-ups mit internationalen Kunden und Lieferanten.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- die Teilnahme an Delegationsreisen der bw-i (Baden-Württemberg International) und an Start-up-Konferenzen,

- Messebeteiligungen im In- und Ausland sowie

- Qualifizierung von Start-ups im Vorfeld zu Messen sowie flankierende Maßnahmen zum Matching auf Messen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

 

Delegationsreisen und Start-up Konferenzen:

Innerhalb der EU: Teilnahmebeitrag und 50 % der Reisekosten (insgesamt maximal EUR 1.000 pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up)

Außerhalb der EU: Teilnahmebeitrag und 50% der Reisekosten (insgesamt maximal 2.000 Euro je teilnehmende Person pro Start-up)

 

Messebeteiligungen im In- und Ausland:

Teilnahmebeiträge von 1.000 bis 2.000 Euro pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5 qm²-Standlösung, maximal drei Teilnahmen pro Messe)

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an Baden-Württemberg International (bw-i), Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Baden-Württembergische Start-ups werden bei der Teilnahme an internationalen Markterschließungs-, Delegationsreisen sowie Messen und internationalen Start-up Events finanziell unterstützt. Mit dem Programm soll die Sichtbarkeit baden-württembergischer Start-ups und Gründungen auf internationalem Level erhöht werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Baden-Württemberg International (bw-i) Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
  • https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/international/
 
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen in Baden-Württemberg bei der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch Innovationsgutscheine zu unterstützen. Diese Gutscheine fördern spezifische Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen. Existenzgründer:innen sind antragsberechtigt, sofern diese ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen.

Was wird gefördert?

- Innovationsgutschein BW: Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife.

 

- Innovationsgutschein Hightech BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, die älter als fünf Jahre sind.

 

- Innovationsgutschein Start-up BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben in Wachstumsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, welche vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden.

 

Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase können ebenso mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch

 

- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500 für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.,

- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.

- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können fortlaufend online eingereicht werden und werden nach formalen Kriterien sowie inhaltlich durch einen Innovationsausschuss bewertet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.

Weitere Informationen  
Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen in Bayern (RÖFE)  

Über die RÖFE kann die Errichtung, die Erweiterung, die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen gefördert werden. Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten und insbesondere der Steigerung der Übernachtungszahlen dienen sowie deren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 22.06.2022 bis 31.12.2026, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Vorrangig werden Vorhaben im ländlichen Raum gefördert. Außerhalb der genannten Gebiete kommt eine Förderung in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.

Zuwendungsempfänger sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, die der deutlichen und nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz von touristischen Infrastruktureinrichtungen dienen, ohne dass dadurch der touristische Nutzen gesteigert werden muss. Die Förderung soll zum Wohle der Gemeinschaft als Ganzes der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten und insbesondere der Steigerung der Übernachtungszahlen dienen sowie ihren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern.

 

Auf Grundlage eines vorzulegenden Nachhaltigkeitskonzepts wird ein spezieller Fokus auf identifikations- und imagebildende Projekte sowie auf Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung gesetzt. Besondere Berücksichtigung finden interkommunale Maßnahmen.

Beispiele

Als nicht einnahmeschaffende Basiseinrichtungen sind insbesondere förderfähig:

die Errichtung, die Erweiterung, die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von

- Kurparks,

- Kur- bzw. Wanderwege

- unentgeltliche Rastplätze in anerkannten Kur- und Erholungsorten

- unentgeltliche Tourismusämter und touristische Informationszentren

 

Als einnahmeschaffende Basiseinrichtungen sind insbesondere förderfähig:

die Errichtung, die Erweiterung, die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von

- Tagungs- und Veranstaltungsräumen

- Veranstaltungszentren

- Sole- und Heilwasserleitungen

 

sowie die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von

- Häusern des Gastes

- Kurhäusern,

- Kurmittelhäusern,

- Hallen- bzw. Thermalbädern ausschließlich für den nicht-medizinischen Bereich

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Weg der Anteilfinanzierung als Investitionszuschuss gewährt.

 

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000 Euro betragen, bei Loipenspur- und Wegepflegegeräten reichen 50.000 Euro. Eigenständige Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit können bereits ab zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 Euro gefördert werden.

 

Der Ausgangfördersatz beträgt 35 Prozent. Unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Maßnahmenträgers sowie weiterer Faktoren kann ein höherer Fördersatz gewährt werden. Der Zuwendungsempfänger hat sich in jedem Fall angemessen, mindestens in Höhe von 20 Prozent an der Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben zu beteiligen.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen und können ganzjährig gestellt werden. Zuständig für die Bewilligungen sind die Regierungen. Die notwendigen Formulare sind über den untenstehenden Link zu finden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprogramm werden Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur in Bayern gefördert, besondere Berücksichtigung finden Investitionen im ländlichen Raum, interkommunale Projekte und identifikations- und imagebildende Vorhaben. Zusätzliche Förderung für Barrierefreiheit ist möglich.

Weitere Informationen  
LEADER (2023-2027) Bayern  

Der Freistaat Bayern unterstützt innovative Vorhaben und Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der LEADER-Elemente Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung zur eigenständigen und selbstbestimmten Entwicklung der ländlichen Regionen beitragen.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

- Ergänzend zu den Regelungen in der RRL EU-Invest ist eine Antragstellung durch Bund und Länder sowie Bundes- und Landesbehörden nicht möglich.

- Für das Projekt „LAG-Management“ sind nur entweder die jeweilige LAG oder eine Gebietskörperschaft (Landkreis, Kommune) des LAG-Gebiets oder eine für das LAG-Gebiet zuständige regionale Entwicklungsgesellschaft o. Ä. antragsberechtig.

- Eine Antragstellung durch einen anderen als die LAG ist dabei nur möglich, wenn eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen LAG und Antragsteller vorliegt und die LAG dem Antragsteller für die Übernahme des LAG-Managements kein Entgelt bezahlt.

- Für das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ ist nur die LAG antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- die vorbereitende Unterstützung zur Erstellung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) – (Antragstellung bereits abgeschlossen),

- Projekte zur Umsetzung der LES einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG),

- gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsprojekte zwischen LAGs,

- das LAG-Management.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in unterschiedlicher Höhe je nach Art des Projektes.

Die jeweilige Anteilsfinanzierung und maximale Förderhöhe entnehmen Sie der aktuellen Förderrichtlinie.

Bewerbungsverfahren

Zentraler Ansprechpartner für Information, Beratung und Koordination ist der Leader-Koordinator beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ansprechpartner und Anschriften sind im Internet veröffentlicht. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LEADER steht für "Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale" und bedeutet übersetzt "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft". Mit den geförderten LEADER-Projekten der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) wird die ländliche Entwicklung auch in Bayern vorangetrieben.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Bayern; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • https://www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027/index.html
 
Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung  

Die BayBG, die Bürgschaftsbank Bayern und die LfA Förderbank Bayern unterstützen eigenkapitalschwache Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen bei der Finanzierung des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Das Unternehmen muss mindestens 5 Jahre alt sein.

Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelbedarf

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines verbürgten Darlehens, das in einem festen Verhältnis mit einer typisch stillen Beteiligung kombiniert wird.

Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten.

Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen mindestens 100.000 EUR und maximal 500.000 EUR. Dabei stehen Darlehens- und Beteiligungsbetrag im Verhältnis von 75:25 zueinander.

Der Bürgschaftssatz für Darlehen beträgt einheitlich 80%.

Bewerbungsverfahren

Anträge von Unternehmen des Dienstleistungsgewerbes sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen. Anträge von Unternehmen in den Bereichen Handel, Hotel und Gaststätten sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Bayern GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei dieser Förderung werden verbürgte Kredite in Kombination mit der Eigenkapital verbessernden Beteiligung der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH kombiniert.

Weitere Informationen  
Kulturgutdigitalisierung für bavarikon  

bavarikon ist das Portal zur Kunst, Kultur und Landeskunde des Freistaates Bayern. Im Rahmen des Staatshaushalts stehen für die Digitalisierung von Objekten aus kulturellen Einrichtungen in Bayern und für deren Online-Präsentation im Portal Fördermittel zur Verfügung. Zum einen dient das Portal als Schaufenster der bayerischen Kultur. Zum anderen ist bavarikon als zentrale Plattform eine entscheidende Infrastrukturmaßnahme für die Digitalisierung von Kulturgut. bavarikon ermöglicht bayerischen Kultureinrichtungen die Beteiligung an Innovationen (z. B. 3D-Digitalisierung).

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern, wie z. B. Museen, Archive, Bibliotheken, historische Vereine und Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Digitalisierung von Objekten, die für die kulturelle Identität Bayerns von herausgehobener Bedeutung sind.

Beispiele

Digitalisiert werden:

 

- hochwertige Spitzenstücke, die systematisch und übergreifend aufgenommen werden sollen

- spezielle, vertieft erschlossene und redaktionell bearbeitete Themenschwerpunkte

- landesweite Querschnittsthemen, wie Sprache, Orte, Denkmäler, Personen etc.

Art und Höhe der Zuwendung

Es werden die Ausgaben für Digitalisierung und Erschließung gefördert. Restaurierungsmaßnahmen oder die Beschaffung von Scannern können nicht gefördert werden.

 

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung bzw. Mittelzuweisung und ist im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel der Höhe nach nicht begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren umfasst einen Vorantrag und einen Hauptantrag. Der bavarikon-Rat, der über die Voranträge beschließt, tagt zweimal jährlich. Anträge, die in der Sitzung des bavarikon-Rats behandelt werden sollen, sind spätestens drei Monate zuvor der bavarikon-Geschäftsstelle zur Kenntnis zu bringen und in der Folge zwei Monate vorher bei der bavarikon-Geschäftsstelle einzureichen. Die Termine sind auf der bavarikon Homepage über den untenstehenden Link einsehbar.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

bavarikon ist kein abgeschlossenes Angebot, sondern gewinnt laufend weitere Kulturobjekte als Inhalte und Kultureinrichtungen als Partner hinzu. Über die Aufnahme neuer Inhalte ins Portal entscheidet ein halbjährlich tagender Rat, in dem verschiedene bayerische Kulturinstitutionen vertreten sind.

Weitere Informationen  
ScaleUp-Fonds Bayern  

Mit diesem Fonds unterstützen wir bereits erfolgreich etablierte, stark expandierende Tech-Unternehmen, die sich in einer kapitalintensiven Phase befinden – die international wachsen oder den Exit realisieren wollen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Der ScaleUp-Fonds Bayern steht grundsätzlich innovativen, technologie- und wachstumsorientierten Unternehmen aller Branchen nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen offen.

Was wird gefördert?

Die Beteiligungen dienen der Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben. Das Innovationsvorhaben muss zu weiteren Wachstumsschritten des Beteiligungsnehmers beitragen und insbesondere einen der folgenden Inhalte haben:

- (Weiter)Entwicklung neuer Produkte/Verfahren (inklusive technischer Dienstleistungen) zur Verbreiterung des Produkt- und Leistungsangebots des Beteiligungsnehmers inklusive deren Markteinführung bzw. im Life Science-Bereich: Durchführung von klinischen Studien (zur Erreichung der Exit-/Auslizensierungsfähigkeit oder als Basis für die anschließende Phase des Markteintritts inklusive nachhaltiger Umsatzgenerierung)

- Ausbau Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien

- Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exit-Strategien.

Art und Höhe der Zuwendung

a) Die Beteiligung des ScaleUp-Fonds Bayern beträgt in der Regel zwischen 10,0 Mio. Euro und 25,0 Mio. Euro je Beteiligungsnehmer. Im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden.

b) Auf den unter a) genannten Beteiligungshöchstbetrag werden Beteiligungen, die von weiteren, von der Bayern Kapital GmbH gemanagten Beteiligungsfonds an den Beteiligungsnehmer ausgereicht

wurden, angerechnet.

Bewerbungsverfahren

Der Beteiligungsantrag beim ScaleUp-Fonds Bayern muss vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Beteiligungsnehmer und dem/den privaten Investor/en gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

ScaleUps sind wichtig für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Bayern. Sie müssen auch finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Ideen zu verwirklichen, mit innovativen Produkten am Markt zu wachsen und international erfolgreich zu werden.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Seedfonds  

Der Seedfonds Bayern unterstützt in Kooperation mit einem Business-Coach neu gegründete innovative und wachstumsorientierte High-tech-Unternehmen mit Beteiligungskapital bei der Umsetzung einer innovativen Idee oder Erfindung während der Seedphase. Der Seedfonds Bayern extended stellt bayerischen Technologieunternehmen in der Übergangsphase von 9 -12 Monaten Beteiligungskapital bis zu 500 T€ zur Bewältigung der Lücke zwischen Seed-Phase und Start-Up-Phase zur Verfügung.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht älter als zwei Jahre) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, die höchstens 5 Jahre in das Handelsregister eingetragen sind.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Kosten und Investitionen (=Seedphasenvorhaben) insbesondere für

• den Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen

• Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für die erste Verfahrens- und Produktentwicklung inkl. dafür notwendiger Forschungsarbeiten und Patentanmeldungen

• Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen

• Aufwendungen des beratenden unternehmerischen Experten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung des Bayern Kapital Innovationsfonds II beträgt pro Seedphasenvorhaben, das im

Rahmen von Artikel 22 AGVO finanziert wird, in der Regel 750.000,00 Euro, maximal jedoch

800.000 Euro (vgl. Artikel 22 Abs. 3 c i. V. m. Abs. 5 AGVO).

Bewerbungsverfahren

Antragstellende Unternehmen für eine Beteiligung nach Artikel 22 AGVO dürfen im Zeitpunkt der Beteiligung insbesondere höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein (vgl. Artikel 22 Abs. 2 AGVO).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Form der Anschubfinanzierung wird jungen bayerischen Unternehmen Beteiligungskapital zur Finanzierung des Unternehmensaufbaus zur Verfügung gestellt. Denkbarer Projektinhalt ist ein innovatives und technologieorientiertes Produkt oder eine entsprechende Dienstleistung aus dem Tourismus.

Weitere Informationen  
Auftragsgarantien  

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, um ihnen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und ihre Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Jahresumsatz (Konzernumsatz) 500 Mio. EUR nicht überschreiten sollte.

Was wird gefördert?

Übernommen werden Auftragsgarantien für

– Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien) und Inlandsaufträgen (Inlandsavale) sowie

– auftragsbezogene Betriebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen (Vorfinanzierungen),

die von den Hausbanken bzw. – im Fall von Exportgarantien und Inlandsavalen – von den Versicherungsunternehmen der Antragsteller übernommen bzw. eingeräumt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Auftragsgarantien. Auftragsgarantien werden bis zu einem Höchstbetrag von 50% des Gegenwertes des von der Hausbank zu stellenden Avals bzw. des eingeräumten Kredits übernommen. Das Risiko aus Auftragsgarantien soll den Höchstbetrag von 5 Mio. EUR je Kreditnehmer grundsätzlich nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen.

Anträge sind zu stellen, bevor von der Hausbank ein Aval übernommen bzw. ein Kredit eingeräumt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Auftragsgarantien unterstützt die LfA bayerische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, damit wird der Zugang zu internationalen Märkten erleichtert.

Weitere Informationen  
Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)  

Der Freistaat Bayern unterstützt die strukturelle Weiterentwicklung der Weinanbaugebiete in Franken, am Bayerischen Bodensee und an der Donau. Eine leistungsfähige Infrastruktur im Weintourismus soll das weintouristische Profil der Regionen schärfen. Die entstehenden Partnerschaften und Netzwerke schaffen eine Wertschöpfung in der Region und stabilisieren die Strukturen in Weinbau, Gastronomie, Direktvermarktung und Tourismus.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

 

Die geförderten Maßnahmen müssen Sie innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.

Hierzu gehören:

 

- Touristische Infrastrukturmaßnahmen

 

- Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse

 

- Regionale Marketingkonzepte

 

- Qualitätskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt

- bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie

- bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,

 

jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.

 

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich. Die Förderanträge sind bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Institut für Weinbau und Oenologie, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung dient dazu, neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln sowie die Qualität touristischer Angebote und digitaler Mittel im Informations-, Service- und Erlebnisbereich zu steigern.

Weitere Informationen  
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