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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
VC-Fonds Schleswig-Holstein  

Die MBG Schleswig-Holstein hat mit dem VC-Fonds (Venture-Capital – zu dt. „Wagniskapital“) einen für den Mittelstand in Schleswig-Holstein interessanten Fonds aufgelegt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- etablierte Unternehmen

- potentielle Nachfolger, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen

- technologieorientierte Unternehmen

Was wird gefördert?

Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen. Die Form der Beteiligung kann erfolgen als:

- Offene Beteiligungen

- Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

Art und Höhe der Zuwendung

Offene Beteiligung bis max. 500.000 € als Minderheitsbeteiligung, bis zu 24,9 % des Kapitals

Laufzeit: 7 Jahre

oder

Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

Bewerbungsverfahren

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH ist zu kontaktieren über info@mbg-sh.de.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen.

Weitere Informationen  
Venture Capital Fonds  

Das Förderprogramm fördert Unternehmen in Berlin, welche aus unterschiedlichen Technologiebranchen stammen und ein großes Wachstumspotenzial aufweisen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Für Unternehmen, die folgende Investmentkriterien erfüllen:

- technologische Innovationen oder innovative Geschäftsmodelle

- hohes Skalierungs- und Wertsteigerungspotenzial

- in eine der folgenden Branchen einzuordnen: Creative Industries, Digital Business, Life Science, Industrial Technologies oder Information and Communication Technologies (ICT)

- Unternehmen, die Alleinstellungsmerkmale oder einen mehrjährigen Entwicklungsvorsprung aufweisen

- Gründer- und Managementteams mit hoher persönlicher und fachlicher Kompetenz

- Unternehmen, die sich noch in der Frühphase befinden; Wachstumsfinanzierungen erfolgen nur bei Folgerunden

- gute mittelfristige Exit-Möglichkeit

 

Das Unternehmen sollte sich mehrheitlich im Besitz der aktiv tätigen Gesellschafter befinden, seinen Firmensitz in Berlin haben, die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden.

Was wird gefördert?

Minderheitenbeteiligungen am Unternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

- Erstinvestments: typischerweise bis 1 Mio. EUR

- Bei deutlich höherem Kapitalbedarf sind größere Erstinvestments möglich.

- In Folgerunden kann mit bestehenden und/oder neuen Investoren je nach Kapitalbedarf das Engagement auf bis zu 4 Mio. EUR Gesamtinvestment erhöht werden.

Bewerbungsverfahren

Nehmen Sie direkt mit der IBB Ventures Kontakt auf. Grundlage für ein erstes Gespräch ist eine Kurzbeschreibung bzw. eine Präsentation. Strikte Vertraulichkeit wird Ihnen zugesichert.

 

Die Gewährung einer Beteiligung durch den "VC Fonds" steht unter der grundsätzlichen Voraussetzung, dass sich weitere Partner, wie Venture-Capital-Gesellschaften, Industrieunternehmen oder Business Angels, in mindestens gleicher Höhe wie die "VC Fonds" am Unternehmen beteiligen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den "VC Fonds" investiert die IBB Ventures Beteiligungskapital (Venture Capital) in Berliner Wachstumsunternehmen verschiedener Technologiebranchen, bzw. der Kreativwirtschaft und stärkt damit deren Eigenkapitalbasis

Weitere Informationen  
KMU-Fonds Gründung & Wachstum  

Die Investitionsbank Berlin unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) KMU bei der Finanzierung Ihrer Investitionsvorhaben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft,

freiberufliche Unternehmen, Existenzgründer/innen mit Betriebsstätte in Berlin.

Was wird gefördert?

Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:

- Existenzgründungen und -festigungen

- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades-

- Neuansiedlungen

- Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei

- Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen

- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen

- Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens

 

Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Mit einer Kofinanzierung aus dem EFRE bietet der KMU-Fonds:

 

- Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer (im Rahmen von Berlin Kredit Vergabe nach dem Hausbankenverfahren),

- Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen (darüber hinaus auch über Berlin Start finanzierbar).

Bewerbungsverfahren

Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden.

Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.

 

Achtung:

Der Antrag muss i.d.R. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens etc.) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Freiberufler, Gründer oder kleine bzw. mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin werden mit Darlehen bei der Neuansiedlung, Übernahme oder Investition in die Zukunft des Betriebes unterstützt.

Weitere Informationen  
Universalkredit (UK5 und UK7)  

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen und von Angehörigen der freien Berufe.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Angehörigen der Freien Berufe 500 Mio. EUR nicht übersteigt.

Was wird gefördert?

Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:

• Investitionen

• Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen

• Waren

• Betriebsmittel

• Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten

Die Finanzierung von Vorhaben, die eine Begünstigung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ oder dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“ erhalten, ist nur im beihilfefreien UK7 möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 15 Mio. EUR je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des finanzierbaren Vorhabens.

Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR.

 

Im Universalkredit (UK5 und UK7) können 60%ige Haftungsfreistellungen beantragt und zugesagt werden.

Bewerbungsverfahren

Den Universalkredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die LfA unterstützt Unternehmen bei Investitionen, Gründungen uvm. mit dem Universalkredit.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Universal  

Finanzierungsmittel für wachsende Unternehmen (Große Unternehmen und KMU) zu günstigen und risikogerechten Konditionen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

31.12.2032

Für wen?

Gefördert werden können große Unternehmen (GU) sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können nur ab einem Fördervolumen von € 3,0 Mio. gefördert werden.

Was wird gefördert?

Betriebsübernahmen und Erweiterungen:

- Betriebsübernahmen in Hamburg, unabhängig von der Rechtsform des zu übernehmenden Unternehmens,

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von sog. Asset Deals.

Beim Erwerb einer tätigen Beteiligung durch ein Unternehmen oder eine natürliche Person muss der Erwerber grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis innehaben. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

 

Wachstumsfinanzierung und Investitionen:

Gefördert werden Wachstumsfinanzierungen und Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z.B:

- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen

- Immaterielle Vermögenswerte, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst- / Eigennutzung für das Unternehmen; keine Wohngebäude).

 

Betriebsmittel:

Gefördert wird die Finanzierung von Betriebsmitteln, inklusive laufender Kosten (Miete, Gehälter) und Warenlager sowie die Vorfinanzierung von Betriebsmitteln für konkret vorliegende Aufträge, deren Finanzierung dem Ausgleich eines vorübergehenden oder wachstumsbedingten, angemessenen Liquiditätsbedarfes oder der Ausweitung der Unternehmensaktivitäten dient (in Anlehnung an die vorhandene Vorhabensbeschreibung).

Art und Höhe der Zuwendung

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden.

 

Die Höhe der geförderten Finanzierungsmittel beträgt maximal € 10 Mio. pro Vorhaben, für KMU ab einem Fördervolumen in Höhe von € 3 Mio.

 

Optional kann das Kreditinstitut eine Haftungsfreistellung für den Ausfall des Unternehmens in Höhe von 50 % des Refinanzierungsdarlehens für die gesamte Finanzierungslaufzeit erhalten. Wird eine Haftungsfreistellung gewählt, beträgt die maximale Haftungsfreistellung je Risikoverbund € 5 Mio., die revolvierend ausgenutzt werden kann.

 

Die Finanzierungslaufzeit kann 5, 7, 8 oder 10 Jahre betragen, mit der Möglichkeit von bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut vereinbart.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die IFB Hamburg gewährt Kreditinstituten Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.Universalkredit  

Hilfen für Unternehmen im Kontext der Auswirkungen des Coronavirus: Für Unternehmen die wegen der Corona-Krise in Liquiditätsprobleme geraten sind, ist bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 5 Jahren das Haftungsfreistellungsangebot von 50% Risikoübernahme um eine 80%ige Risikoübernahme erweitert worden. Der Mindestbetrag für Haftungsfreistellungen entfällt.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gewerbliche mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. €; Angehörige der freien Berufe; Existenzgründer:Innen

 

Voraussetzungen:

Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.

Vorhaben die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen sowie der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sind nur in der beihilfefreien Variante förderfähig.

Umschuldungen von Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK sowie der KfW Bankengruppe sind nicht möglich.

Was wird gefördert?

Sie können Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf erhalten.

 

Mit dem Darlehen können Sie insbesondere Investitionsmaßnahmen finanzieren und/oder Ihren Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarf decken.

 

Voraussetzungen:

- Ihr Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.

- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

- Ihr Vorhaben hat einen positiven NRW-Effekt, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.

- Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € müssen Sie die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darlegen.

 

Bei Finanzierungen von Vorhaben im Ausland sind folgende Bedingungen zu beachten:

- Der Sitz Ihres Unternehmens liegt in Nordrhein-Westfalen.

- Die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.

Beispiele

Förderfähig sind unter Beachtung bestimmter Bedingungen:

 

- Fremdvermietungen

- in- und ausländische Umsatzsteuerbeträge, wenn der/die Antragsteller(in) vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart:

Ratendarlehen und endfällige Darlehen

 

Finanzierungsanteil:

bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

 

Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

 

Laufzeiten Ratendarlehen:

3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr

3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)

10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)

15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

 

Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre

 

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

 

Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.

Auszahlung: 100%

 

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.

 

Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.

 

Ab einem Darlehensbetrag von 5 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen festgelegt werden.

 

Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.

 

Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen aus NRW aufgrund der Corona-Krise.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der SBG für den Mittelstand  

Die Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) fördert Wachstums- und Turnaroundfinanzierungen, Unternehmensnachfolgen und Innovationen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, vor allem aus dem verarbeitenden Gewerbe und den produktionsnahen Dienstleistungen.

Was wird gefördert?

Das Leistungsspektrum umfasst Mezzanine-Finanzierungen unter anderem durch typisch stille und offene Beteiligungen, Finanzierungen von Anlage- und/oder Umlaufvermögen, strategische Managementunterstützung sowie Kontaktvermittlung zu Kooperations- und Netzwerkpartnern.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 100.000 EUR und 1 Mio. EUR, im Einzelfall bis zu 2,8 Mio. EUR. Die Laufzeit der Beteiligungen liegt in der Regel bei zehn Jahren, maximal bei zwölf Jahren.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu richten an die

SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Blasewitzer Straße 82

01307 Dresden

Tel. (03 51) 49 10-54 74

Fax (03 51) 49 10-2 54 89

E-Mail: info@sbg.sachsen.de

Internet: www.sbg.sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Unternehmen gefördert, die über ein überzeugendes, tragfähiges, dauerhaften Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept verfügen. Die Gesellschafter und bereits involvierte Financiers sollen durch eigene Finanzierungsbeiträge ihr Vertrauen in das Unternehmen bekunden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
  • http://www.sbg.sachsen.de/
 
SBG Nachfolge  

kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die das Unternehmen der nächsten Generation übergeben sowie Personen, die ein Unternehmen kaufen, werden gefördert

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, natürliche Personen

Was wird gefördert?

Unternehmensnachfolge, Kauf eines Unternehmens

Art und Höhe der Zuwendung

Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR

Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre

Rückführung individuell vereinbar

Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die eine Partnerschaft als eine Strategie sehen, zukünftig ein Unternehmen übernehmen oder kaufen möchten, werden mit einer Beteiligung von max. 1 Mio. Euro gefördert.

Weitere Informationen  
SBG Transformation  

Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ihr Unternehmen neu ausrichten und zukunftsfähig aufstellen möchten, können gefördert werden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Was wird gefördert?

Neuausrichtung des Unternehmens, Aufstellung des Unternehmens im Sinne der Zukunftsfähigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR

Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre

Rückführung individuell vereinbar

Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die eine Partnerschaft als Strategie sehen, ihr Unternehmen neu ausrichten und zukunftsfähig aufstellen möchten, können mit einer Beteiligung von max. 1 Mio Euro gefördert werden.

Weitere Informationen  
SBG Wachstum  

KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die ihre Kapazitäten ausbauen, ein neues Geschäftsfeld etablieren oder neue Märkte erschließen möchten, können in Form einer Beteiligung gefördert werden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

kleine oder mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Was wird gefördert?

- Investitionen

- Ausbau der Kapazitäten

- Etablierung neuer Geschäftsfelder

- Erschließung neuer Märkte

Art und Höhe der Zuwendung

Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR

Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre

Rückführung individuell vereinbar

Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die investieren möchten, werden mit einer Beteiligung von max. 1 Mio. Euro gefördert.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
  • https://sbg.sachsen.de/wachstum.html
 
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