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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

592 Treffer:
Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)  

Wenn Sie mit einem Projekt den ökologisch nachhaltigen Strukturwandel in den deutschen Braunkohleregionen voranbringen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden.

Fördergebiet

Brandenburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

Anträge wieder ab Frühjahr 2026 möglich

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse,

- kommunale Zusammenschlüsse, wie Zweckverbände, Landschaftsverbände, Regionalverbände,

- Unternehmen,

- Stiftungen, Vereine und Verbände,

- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie

- andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionelle Maßnahmen, wie

- Erstellung integrierter kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte

- Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte

- Erstellung unterstützender beziehungsweise thematisch fokussierter umweltbezogener kommunaler Managementkonzepte

- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

- außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss. Je nach Fördernehmerin/Fördernehmer und Fördergegenstand erhalten Sie

- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und

- für Maßnahmen im Bereich „Citizen Science“ bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze im Rahmen von Förderaufrufen bitte bis zum jeweiligen Stichtag bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung von kommunalen Modellvorhaben nach dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Kommunen und andere Akteure in Strukturwandelregionen bei der Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele und dem Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • https://www.z-u-g.org/komona/
 
ÖPP-Finanzierung Brandenburg  

Das Programm fördert Investitionen von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) in die kommunale Infrastruktur.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Finanziert werden bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) Bauunternehmen, Projektgesellschaften und Finanzierungsinstitute.

Was wird gefördert?

Das Program fördert öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau wie:

 

- soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, etc.)

- Sporteinrichtungen - Verwaltungsgebäude

- Sicherheitseinrichtungen, Leitstellen, etc.

- Hochschulen und Forschungseinrichtungen

- Ver- und Entsorgungsvorhaben

- kommunale Verkehrsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung kann in in verschiedenen Formen erfolgen:

 

- Forfaitierung mit Einredeverzicht (Beteiligung bis zu 75%)

- Projektfinanzierung (Beteiligung bis zu 50%)

- Projektbezogenen Bankenrefinanzierung

Bewerbungsverfahren

Äntrage können bei der ILB oder der Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm fördert die ILB öffentliche Auftraggeber und Privatwirtschaft bei der Finanzierung von ÖPP-Projekten.

Weitere Informationen  
Existenzgründungsberatung  

Existenzgründungsberatung in Form von Bezuschussungen in Höhe von bis zu 80% der Beratungskosten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Existenzgründer/-innen, die im Land Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenz gründen bzw. ein solches Unternehmen erwerben wollen.

Was wird gefördert?

Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen mit einem anteiligen Zuschuss an den Beratungskosten.

Beispiele

Beratung von Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz von 700 EUR), maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen der Existenzgründungsberatung wird eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung für Gründungsvorhaben im Land Bremen unterstützt.

Weitere Informationen  
BAFA-Beratungsförderung  

Bezuschussung von Beratungsleistungen von jungen und Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Gewerbetreibende und Freiberufler, die rechtlich selbstständig sind, zu den KMUs gezählt werden und die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

 

Um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, müssen Beratungen konzeptionell durchgeführt und dokumentiert werden. Konzeptionell beinhaltet:

- eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens,

- die Benennung der ermittelten Schwachstellen und

- darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.

 

Die Maßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert

Art und Höhe der Zuwendung

Grundsätzlich gilt:

- Bemessungsgrundlage: 3.500 EUR Beratungshonorar (netto)

- Fördersatz: 50 %

- Zuschuss: 1.750 EUR

- Maximal zwei Beratungen pro Jahr, jedoch nicht mehr als fünf innerhalb der Richtliniendauer

 

Für Unternehmen, die sich im ersten Jahr nach der Gründung befinden gilt zudem, dass ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner geführt werden muss. Der Nachweis darüber ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht selbstständigen KMUs, die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung  

Die Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung unterstützt KMU unter anderem bei der Finanzierung von Nachfolgeregelungen in Form von Barkrediten oder Bürgschaften.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.

Was wird gefördert?

Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen, wirtschaftliche Aktivitäten, die im Interesse des Landes Bremen liegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Bereitstellung als Kredit oder als Bürgschaft (Bürgschaften zugunsten Ihrer Hausbank).

- Mindestbetrag EUR 150.000 (BAB-Anteil). Bei Bürgschaften an KMU unter EUR 1,25 Mio. ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen.

- Grundsätzlich gelten die Konditionen der Hausbank individuell für Ihr Finanzierungsvorhaben.

- Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre.

- Tilgungsfreijahre sind möglich

- Besicherung gleichrangig mit der Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmenswachstum erfordert oft zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Mit klassischen Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder durch Gewährung von Bürgschaften wird das Engagement der Hausbank gestärkt und beispielsweise Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen ermöglicht.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften Bremen  

Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen übernimmt die BAB Bürgschaften für Kredite an vertrauenswürdige Kreditnehmer zur Finanzierung volkswirtschaftlich erwünschter, im besonderen Interesse des Landes liegender Vorhaben.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen

- der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen

- sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen

- Freiberuflich Tätige mit Sitz im Land Bremen

- Idealvereine mit Sitz im Land Bremen

- nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen

Was wird gefördert?

Verbürgt werden können Kredite für Investitionen, Betriebsmittelkredite und Avalkredite, Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

- Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag

- maximal 80 % für Wirtschaftsunternehmen

- Max. Laufzeit: 15 Jahre

 

Kosten der Bürgschaftsübernahme:

Für die Bearbeitung und Übernahme einer Bürgschaft berechnen wir:

- Antragsentgelt in Höhe von 1 v. H. der beantragten Bürgschaftssumme

- Verwaltung der Bürgschaft 0,75 v. H. p.a. des Bürgschaftsbetrages

Bewerbungsverfahren

Anträge für die Übernahme der Bürgschaft werden bei der eigenen Hausbank eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel und Avale, die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Metropolregion Nordwest - Förderfonds  

Der Förderfonds Metropolregion Nordwest ist das zentrale Instrument der Länder Bremen und Niedersachsen zur Förderung innovativer, regionaler Kooperationsprojekte. Der aktuelle Fokus liegt auf der Energietransformation und der Stärkung der Zukunftsfähigkeit im Kooperationsraum der Metropolregion.

Fördergebiet

Bremen Niedersachsen Metropolregion Nordwest

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Vereinsmitglieder der MR HB-OL, die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Gebiet der MR HB-OL sowie rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die oder deren Projektvorschläge der Kooperation zwischen Bremen und Niedersachsen dienen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Vorhaben zu den Handlungsfeldern Wärmewende, Sektorenkopplung und energetische Nachbarschaften, Umsetzung der Wasserstoffstrategie Metropolregion Nordwest, Fachkräfte für die Energiewende, Fläche für die Energiewende sowie Energieeffizienz und weiteren regionalen Bedarfen der Energietransformation.

Beispiele

- Kommunale Wärmewende: interkommunale Planungsgemeinschaften, Umsetzung der kommunalen Wärmeversorgung etc.,

- Energie- und Wärmegemeinschaften oder Energy Sharing,

- rechtliche Rahmenbedingungen und standardisierte Genehmigungsverfahren,

- neue Technologien zur Energieerzeugung und –speicherung,

- Energietransformation in der räumlichen Planung: Multicodierung und kombinierte Flächennutzung, Steuerungskonzepte für Flächenkonkurrenzen, integrierte und sektorenübergreifende regionale Energiekonzepte (Wind, PV, Biogas, Geothermie etc.),

- Datenverfügbarkeit für die Energietransformation,

- Werbung / Berufsorientierung für Berufe im Bereich Energie, Umwelt- und Klimaschutz

- Schaffung von Transparenz in der Angebotslandschaft in den Bereichen Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung für Fachkräfte der Energiewende,

- Anreizsysteme zur Energieeinsparung,

- Energieeffizienz-Netzwerke zu innovativen Fragestellungen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

- Die Zuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die Geschäftsstelle des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im

Nordwesten e. V. zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Förderfonds ist für Kommunalverwaltungen, Zweckverbände und DMOs der Metropolregion von hoher Relevanz. Er bietet Zuschüsse zur Finanzierung von strategischen Kooperationsprojekten, die zur nachhaltigen Transformation der Destination beitragen. Dazu gehören Projekte zur Klimaresilienz, der Wärmewende und der Entwicklung regionaler Energiekonzepte für die touristische Infrastruktur.

Weitere Informationen  
Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)  

Das „Zentrale Umsetzungsprogramm Klimaanpassung“ zielt darauf ab, Vorhaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz im Sinne der Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu fördern.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.12.2029

Für wen?

- juristische Personen des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet des Landes Freie Hansestadt Bremen einschließlich ihrer senatorischen Dienststellen und Einrichtungen sowie die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven; hierzu zählen ebenso die staatlichen Hochschulen

- juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Organisationsformen und Sondervermögen des Landes und seiner Stadtgemeinden, in denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung überführt sind gemäß der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Freien Hansestadt Bremen sowie der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Stadt Bremerhaven;

- nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine im Sinne von § 21 BGB in Verbindung mit § 52 AO mit Sitz im Land Freie Hansestadt Bremen.

Was wird gefördert?

Nicht-investive Maßnahmen, insbesondere

- Ganzheitliche Konzepte, fachübergreifende Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Gutachten, Studien, Analysen (insb. Risikobewertungen, Gefährdungsanalysen),

- Simulationen, Modellierungen, Fachkarten und Modellrechnungen,

- Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts- und Informationssysteme,

- Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten und Umsetzungshemmnissen, (z.B. Sensibilisierungs-/Informationskampagnen, Beteiligungsverfahren, Beratungen)

 

Investive Maßnahmen, insbesondere

- innovative ökosystembasierte Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels;

- Anpassung und Verbesserung öffentlicher Infrastrukturen der Daseinsvorsorge mit Hilfe ökosystembasierter Lösungen (z. B. kleinräumige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserwirtschaft im Quartier im Sinne des Schwammstadtprinzips);

- Maßnahmen zur klimaangepassten Verbesserung des städtischen Umfelds, z. B. Umgestaltungen/Sanierungen öffentlicher Räume in multifunktionale Flächen, um innerstädtische Retentions- und Überflutungsflächen bei Starkregenereignissen zu schaffen;

- Herstellung und Verbesserung technischer Infrastruktur, z. B. für Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts-/Informationssystemen;

- Prototypen sowie pilothafte Maßnahmen zur Umsetzung von Konzepten, Strategien oder Leitlinien zur Steigerung der Klimaresilienz.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung oder Vollfinanzierung als nicht rückzahlbare Förderung gewährt.

 

- Für öffentliche Einrichtungen des Landes Bremen und seiner Stadtgemeinden gemäß Punkt A) sowie deren Beteiligungen gemäß Punkt B) wird eine Vollfinanzierung gewährt.

- Für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine gemäß Punkt C) wird eine Anteilfinanzierung von bis zu 95 % gewährt. Im Rahmen der Förderentscheidung wird die Höhe des Eigenanteils des Antragstellers in die Bewertung einbezogen.

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Übergeordnetes Ziel der Strategie ist, die Toleranz und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen und deren Folgen sowie die Vorsorge und das Reaktionsvermögen der Stadtgemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dadurch besteht ein langfristig ausgerichteter strategischer Rahmen, wie sowohl den schleichenden als auch den abrupt auftretenden Klimafolgen begegnet werden kann. Langfristiges Ziel ist es, gute Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit auch bei potenziell eintretenden Klimafolgen in der Region zu erhalten.

Weitere Informationen  
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)  

Das Programm zielt darauf ab, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Bremen bei der Steigerung ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Es fördert die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zur Schaffung und Stabilisierung hochwertiger Arbeitsplätze.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

- Kleine und mittelständische Unternehmen

- Existenzgründerinnen und Existenzgründer

Was wird gefördert?

Fremde Kosten - im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - für

- Leistungen im Bereich Marktforschung und Wissenstransfer

- die Analyse von Markt, Kunden und Wettbewerb

- die Entwicklung geeigneter Marketingstrategien und Vertriebswege

- förderfähige Kosten sind hierbei Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie

- mehrere Dienstleister im Förderprojekt sind kombinierbar

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschüsse bis zu 50 % der Fremdkosten

- max. 20.000 € Zuschuss pro Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Projektskizzen und konkrete Anträge müssen entsprechend den jeweiligen Fördervoraussetzungen eingereicht werden. Ein zweistufiges Antragsverfahren ist üblich, beginnend mit einer Projektskizze gefolgt von einer detaillierten Projektbeschreibung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Förderprogramm ist ein Zuschuss, der KMU und Existenzgründern in Bremen bei der Markteinführung ihrer besonders innovativen Produkte hilft. Es finanziert notwendige externe Beratungsleistungen in den Bereichen Marktanalyse, Marketingstrategie und Vertrieb.

Weitere Informationen  
Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft (KiB)  

Die Kongressinitiative Bayern ist ein Förderprogramm der Staatsregierung, das die Ansiedlung und Durchführung überregionaler Fachtagungen und Kongresse im Freistaat unterstützt. Ziel ist es, Bayern als Wissens- und Tagungsstandort zu stärken und die Auslastung der Tagungsinfrastruktur zu verbessern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.

 

Antragsberechtigt sind:

• juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

• rechtsfähige Personengesellschaften

• selbstständig und freiberuflich Tätige

Was wird gefördert?

Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.

 

Voraussetzungen:

• Veranstaltungsort innerhalb Bayerns

• findet erstmals statt, oder erst zum maximal dritten Mal in Bayern

• Veranstaltungsprogramm: mind. 2 Tage mint jeweils mind. 4h

• Teilnehmeranzahl mind. 100 vor Ort

• Externe Veranstaltungsräumlichkeit

Beispiele

• Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenkosten

• Ausgaben für Bewirtung (Catering)

• Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.

• Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende

• Ausgaben für allgemeine Organisation

• Registrierung/Hostessen vor Ort

• Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit

• Ausgaben für die Sicherheit

• Schutz- und Hygienemaßnahmen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Die Förderhöhe wird gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage.

• min. 12.000€ bis max. 125.000€

• zusätzliche Boni: Teilnehmer aus dem Ausland/ Nebensaison

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung erfolgt online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Dort können auch alle notwendigen Unterlagen hochgeladen werden. Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Programm bietet Veranstaltern und Kongressagenturen einen Zuschuss zur Deckung der direkten Veranstaltungskosten (z.B. Miete, Catering, Technik, Honorare). Es ist das zentrale Instrument, um neue, überregionale Kongresse nach Bayern zu holen oder bestehende Veranstaltungen in den Freistaat zurückzuverlagern. Der Antragsteller muss die Räumlichkeiten extern anmieten, und die Förderung ist auf zwei Mal in fünf Jahren begrenzt.

Weitere Informationen  
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