Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
- etablierte Unternehmen
- potentielle Nachfolger, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen
- technologieorientierte Unternehmen
Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen. Die Form der Beteiligung kann erfolgen als:
- Offene Beteiligungen
- Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Offene Beteiligung bis max. 500.000 € als Minderheitsbeteiligung, bis zu 24,9 % des Kapitals
Laufzeit: 7 Jahre
oder
Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH ist zu kontaktieren über info@mbg-sh.de.
nein
Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/vc-fonds/
Berlin
Für Unternehmen, die folgende Investmentkriterien erfüllen:
- technologische Innovationen oder innovative Geschäftsmodelle
- hohes Skalierungs- und Wertsteigerungspotenzial
- in eine der folgenden Branchen einzuordnen: Creative Industries, Digital Business, Life Science, Industrial Technologies oder Information and Communication Technologies (ICT)
- Unternehmen, die Alleinstellungsmerkmale oder einen mehrjährigen Entwicklungsvorsprung aufweisen
- Gründer- und Managementteams mit hoher persönlicher und fachlicher Kompetenz
- Unternehmen, die sich noch in der Frühphase befinden; Wachstumsfinanzierungen erfolgen nur bei Folgerunden
- gute mittelfristige Exit-Möglichkeit
Das Unternehmen sollte sich mehrheitlich im Besitz der aktiv tätigen Gesellschafter befinden, seinen Firmensitz in Berlin haben, die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden.
Minderheitenbeteiligungen am Unternehmen
- Erstinvestments: typischerweise bis 1 Mio. EUR
- Bei deutlich höherem Kapitalbedarf sind größere Erstinvestments möglich.
- In Folgerunden kann mit bestehenden und/oder neuen Investoren je nach Kapitalbedarf das Engagement auf bis zu 4 Mio. EUR Gesamtinvestment erhöht werden.
Nehmen Sie direkt mit der IBB Ventures Kontakt auf. Grundlage für ein erstes Gespräch ist eine Kurzbeschreibung bzw. eine Präsentation. Strikte Vertraulichkeit wird Ihnen zugesichert.
Die Gewährung einer Beteiligung durch den "VC Fonds" steht unter der grundsätzlichen Voraussetzung, dass sich weitere Partner, wie Venture-Capital-Gesellschaften, Industrieunternehmen oder Business Angels, in mindestens gleicher Höhe wie die "VC Fonds" am Unternehmen beteiligen.
nein
Mit den "VC Fonds" investiert die IBB Ventures Beteiligungskapital (Venture Capital) in Berliner Wachstumsunternehmen verschiedener Technologiebranchen, bzw. der Kreativwirtschaft und stärkt damit deren Eigenkapitalbasis
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Ventures
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/vc-fonds.html
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft,
freiberufliche Unternehmen, Existenzgründer/innen mit Betriebsstätte in Berlin.
Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades-
- Neuansiedlungen
- Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei
- Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Mit einer Kofinanzierung aus dem EFRE bietet der KMU-Fonds:
- Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer (im Rahmen von Berlin Kredit Vergabe nach dem Hausbankenverfahren),
- Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen (darüber hinaus auch über Berlin Start finanzierbar).
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden.
Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss i.d.R. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens etc.) gestellt werden.
eingeschränkt
Freiberufler, Gründer oder kleine bzw. mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin werden mit Darlehen bei der Neuansiedlung, Übernahme oder Investition in die Zukunft des Betriebes unterstützt.
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kmu-fonds-gruendung-wachstum.html
Bayern
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Angehörigen der Freien Berufe 500 Mio. EUR nicht übersteigt.
Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:
• Investitionen
• Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen
• Waren
• Betriebsmittel
• Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten
Die Finanzierung von Vorhaben, die eine Begünstigung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ oder dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“ erhalten, ist nur im beihilfefreien UK7 möglich.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 15 Mio. EUR je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des finanzierbaren Vorhabens.
Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR.
Im Universalkredit (UK5 und UK7) können 60%ige Haftungsfreistellungen beantragt und zugesagt werden.
Den Universalkredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank.
nein
Die LfA unterstützt Unternehmen bei Investitionen, Gründungen uvm. mit dem Universalkredit.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/universalkredit.html
Hamburg
31.12.2032
Gefördert werden können große Unternehmen (GU) sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können nur ab einem Fördervolumen von € 3,0 Mio. gefördert werden.
Betriebsübernahmen und Erweiterungen:
- Betriebsübernahmen in Hamburg, unabhängig von der Rechtsform des zu übernehmenden Unternehmens,
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von sog. Asset Deals.
Beim Erwerb einer tätigen Beteiligung durch ein Unternehmen oder eine natürliche Person muss der Erwerber grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis innehaben. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
Wachstumsfinanzierung und Investitionen:
Gefördert werden Wachstumsfinanzierungen und Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z.B:
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen
- Immaterielle Vermögenswerte, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst- / Eigennutzung für das Unternehmen; keine Wohngebäude).
Betriebsmittel:
Gefördert wird die Finanzierung von Betriebsmitteln, inklusive laufender Kosten (Miete, Gehälter) und Warenlager sowie die Vorfinanzierung von Betriebsmitteln für konkret vorliegende Aufträge, deren Finanzierung dem Ausgleich eines vorübergehenden oder wachstumsbedingten, angemessenen Liquiditätsbedarfes oder der Ausweitung der Unternehmensaktivitäten dient (in Anlehnung an die vorhandene Vorhabensbeschreibung).
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden.
Die Höhe der geförderten Finanzierungsmittel beträgt maximal € 10 Mio. pro Vorhaben, für KMU ab einem Fördervolumen in Höhe von € 3 Mio.
Optional kann das Kreditinstitut eine Haftungsfreistellung für den Ausfall des Unternehmens in Höhe von 50 % des Refinanzierungsdarlehens für die gesamte Finanzierungslaufzeit erhalten. Wird eine Haftungsfreistellung gewählt, beträgt die maximale Haftungsfreistellung je Risikoverbund € 5 Mio., die revolvierend ausgenutzt werden kann.
Die Finanzierungslaufzeit kann 5, 7, 8 oder 10 Jahre betragen, mit der Möglichkeit von bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Ihren Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut vereinbart.
nein
Die IFB Hamburg gewährt Kreditinstituten Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/investieren-und-liquiditaet-sichern/liquiditaet-und-betriebsmittel/hamburg-kredit-universal
Nordrhein-Westfalen
Gewerbliche mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. €; Angehörige der freien Berufe; Existenzgründer:Innen
Voraussetzungen:
Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.
Vorhaben die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen sowie der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sind nur in der beihilfefreien Variante förderfähig.
Umschuldungen von Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK sowie der KfW Bankengruppe sind nicht möglich.
Sie können Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf erhalten.
Mit dem Darlehen können Sie insbesondere Investitionsmaßnahmen finanzieren und/oder Ihren Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarf decken.
Voraussetzungen:
- Ihr Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
- Ihr Vorhaben hat einen positiven NRW-Effekt, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.
- Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € müssen Sie die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darlegen.
Bei Finanzierungen von Vorhaben im Ausland sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Der Sitz Ihres Unternehmens liegt in Nordrhein-Westfalen.
- Die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.
Förderfähig sind unter Beachtung bestimmter Bedingungen:
- Fremdvermietungen
- in- und ausländische Umsatzsteuerbeträge, wenn der/die Antragsteller(in) vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Förderart:
Ratendarlehen und endfällige Darlehen
Finanzierungsanteil:
bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.
Laufzeiten Ratendarlehen:
3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)
10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)
15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.
Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.
Ab einem Darlehensbetrag von 5 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen festgelegt werden.
Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.
Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.
Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.
Der Antrag und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.
nein
Zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen aus NRW aufgrund der Corona-Krise.
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html
Sachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, vor allem aus dem verarbeitenden Gewerbe und den produktionsnahen Dienstleistungen.
Das Leistungsspektrum umfasst Mezzanine-Finanzierungen unter anderem durch typisch stille und offene Beteiligungen, Finanzierungen von Anlage- und/oder Umlaufvermögen, strategische Managementunterstützung sowie Kontaktvermittlung zu Kooperations- und Netzwerkpartnern.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 100.000 EUR und 1 Mio. EUR, im Einzelfall bis zu 2,8 Mio. EUR. Die Laufzeit der Beteiligungen liegt in der Regel bei zehn Jahren, maximal bei zwölf Jahren.
Anträge sind zu richten an die
SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
Blasewitzer Straße 82
01307 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-54 74
Fax (03 51) 49 10-2 54 89
E-Mail: info@sbg.sachsen.de
Internet: www.sbg.sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Es werden Unternehmen gefördert, die über ein überzeugendes, tragfähiges, dauerhaften Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept verfügen. Die Gesellschafter und bereits involvierte Financiers sollen durch eigene Finanzierungsbeiträge ihr Vertrauen in das Unternehmen bekunden.
- Zuwendungsgeber : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
- http://www.sbg.sachsen.de/
Sachsen
kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, natürliche Personen
Unternehmensnachfolge, Kauf eines Unternehmens
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR
Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre
Rückführung individuell vereinbar
Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung
Das Bewerbungsverfahren erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
nein
Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die eine Partnerschaft als eine Strategie sehen, zukünftig ein Unternehmen übernehmen oder kaufen möchten, werden mit einer Beteiligung von max. 1 Mio. Euro gefördert.
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/nachfolge.html
Sachsen
kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
Neuausrichtung des Unternehmens, Aufstellung des Unternehmens im Sinne der Zukunftsfähigkeit
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR
Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre
Rückführung individuell vereinbar
Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung
Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
nein
Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die eine Partnerschaft als Strategie sehen, ihr Unternehmen neu ausrichten und zukunftsfähig aufstellen möchten, können mit einer Beteiligung von max. 1 Mio Euro gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/transformation.html
Sachsen
kleine oder mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- Investitionen
- Ausbau der Kapazitäten
- Etablierung neuer Geschäftsfelder
- Erschließung neuer Märkte
Anteilige Finanzierung in Form einer stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300.000 EUR und 1,0 Mio. EUR
Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre
Rückführung individuell vereinbar
Prüfungsentgelt 2 % der stillen Beteiligung
Die Bewerbung erfolgt über die SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
nein
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die investieren möchten, werden mit einer Beteiligung von max. 1 Mio. Euro gefördert.
- Zuwendungsgeber : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- https://sbg.sachsen.de/wachstum.html