Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
30.06.2029
Begünstigte der Zuwendung sind
- Gemeinden und Kreise
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (z.B. Industrie- und Handelskammern)
- Integrierte regionale Entwicklungskonzepte
- Regionalmanagement
- Regionalbudget
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines
zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel.
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027 bereit.
nein
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Die Förderung erfolgt dabei mit Mitteln der GRW und Landesmitteln.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-regionale-kooperationen-1/
Saarland
Anträge können kleine* und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen stellen.
Besonders sind Unternehmen angesprochen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Genau wie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen zählen diese zu den Zielgruppen-Unternehmen des Fonds. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
* gemäß KU-Definition der Europäischen Kommission
Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmitelfinanzierungen
Beteiligungsbetrag:
Maximal € 50 000,00
Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei € 150.000,00, wobei die anfängliche Förderung auf € 75.000,00 begrenzt ist.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal 10 Jahre.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KBG Saarland zu stellen.
nein
Kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit max. 50.000 Euro im Bereich der Verbesserung des Eigenkapitals unterstützt
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, NextGeneration EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/unser-leistungsangebot3
bundesweit
Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026, Anträge können ganzjährig eingereicht werden
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Im Detail bedeutet das:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- sonstige juristische Personen des privaten Rechts
- kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände
- sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert!
Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Dies beinhaltet Vorhaben in Bezug auf:
- Abwasserbehandlung
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Circular Economy
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung und Klimaschutz
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz
Die Investition muss in Deutschland realisiert werden und die positiven Umweltschutzeffekte müssen der Tätigkeit des Antragstellers zugeordnet werden können.
Umbau eines Altbaus zu einem Hotelgebäude nach Passivhaus-Standard
Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Investitionszuschuss von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen und bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.
Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Konditionen für einen Kredit können über die Seite der KfW direkt aufgerufen werden.
Für Messungen oder Messprogramme zur Erfolgskontrolle kann in der Regel ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der in diesem Zusammenhang entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Die Art der gewünschten Förderung ist im Antrag anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.
Die Bewerbung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das mit der Einreichung einer Projektskizze zur Begutachtung durch die KfW und das Umweltbundesamt beginnt. Bei positivem Prüfergebnis werden Bewerber durch die KfW zur Antragstellung aufgefordert. Es erfolgt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium, das die Förderentscheidung trifft.
nein
Ein Förderprogramm, das den mutigen Einsatz von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen unterstützt, und touristische Unternehmungen bei klimafreundlicher Entwicklung dienen kann.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.umweltinnovationsprogramm.de/foerderinformationen
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Beteiligungen an Auslandsmessen sowie Delegations- und Unternehmerreisen.
NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:
Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.
Es gibt regelmäßig keine finanzielle Förderung. Die Unterstützung erfolgt in Form der Organisation der Maßnahmen (Messestand, Delegationsreise, Symposium etc.).
Weiterführende Informationen:
NRW.International GmbH
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Tel. (02 11) 71 06 71-0
Fax (02 11) 71 06 71-20
E-Mail: info@nrw-international.de
Internet: www.nrw-international.de
nein
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen zur Wiederherstellung und Entwicklung von naturnahen Flussauen.
- Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen (z. B. Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede)
- Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze
- Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse
- Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen (z. B. Hecken, Feldraine)
- Extensivierung der Auennutzung
- Förderung standortgerechter Nutzungen
- Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen
- Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen (z. B. Wege, Versorgungsleitungen, Meliorationsmaßnahmen)
- Entwicklung naturnaher Uferbereiche (z. B. Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechselzonen)
- Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen
- Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Wiederansiedlung von Pflanzenarten).
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel höchstens 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Die Vorhaben sollen nach spätestens zehn Jahren Laufzeit abgeschlossen sein.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen unter Verwendung der Mustergliederung und des Musterfinanzierungsplans per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe ist dem BfN ein förmlicher Förderantrag vorzulegen.
nein
Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässerlandschaften und setzt neue Akzente für Freizeit, Erholung und Tourismus.
- Zuwendungsgeber : BMU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- https://www.blaues-band.bund.de/Projektseiten/Blaues_Band/DE/00_Home/home_node.html
Saarland
31.12.2028
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und/oder Gastronomiebereichs mit Betriebsstätten im Saarland. Die Betriebsstätte, in der das Fördervorhaben umgesetzt werden soll, muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Zudem müssen im Unternehmen mindestens zwei Dauerarbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten vorhanden sein – Eigentümerinnen oder Eigentümer zählen hierbei nicht mit. Der Antragstellende muss die betrieblichen touristischen Investitionen selbst vornehmen, die geförderten Maßnahmen eigenbetrieblich nutzen und die Beschäftigten direkt anstellen.
- Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Tourismusbetriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)
- Modernisierungsinvestitionen in bestehende Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Ferienwohnungen
Investitionsvorhaben sind grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.
1. Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen)
2. Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit, z. B. Investitionen z.B. in
- Kälte- und Wärmeschutzisolierung
- Begrünung
- Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z. B. energiesparende Leuchtmittel/ Elektrogeräte)
- Barrierefreiheit
- Heizsysteme (keine stromerzeugenden Anlagen)
- Maßnahmen der Wasserersparnis
3. Ausgaben für Planungsleistungen,
4. Ausgaben für die Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern
- Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Netto-Ausgaben.
- Investitionsgrenzen: 25.000 Euro netto Mindestinvestition, 600.000 Euro netto förderfähige Höchstinvestition
- Maximale Zuwendungshöhe: 300.000 Euro (Höchstförderbetrag)
Vor Antragstellung bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erfolgt ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH, in dem hinsichtlich Nachhaltigkeit im Rahmen des Fördervorhabens beraten wird. Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Beratungsprotokoll und einem Kostenplan festgehalten.
Die Antragstellung selbst erfolgt über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI.
nein
Ziel des Förderprogramms ist es, Betriebe zukunftssicher aufzustellen – durch mehr Nachhaltigkeit, Modernisierungen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit dem Programm werden Unternehmen darin unterstützt, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen und sich langfristig erfolgreich am Markt zu behaupten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Tourismus Zentrale Saarland GmbH
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/tourismus/tourismusfoerderung/mittelstandsprogramm
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe,
- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen für Dritte erbringen.
Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und
-unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.
Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz wesentlich zu verbessern, Ressourcen zu schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume zu stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu dienen.
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)
- Luftreinhaltung
- Lärmschutz
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- naturnahe Gestaltung von Firmengeländen
- umweltfreundlicher Verkehr
- sonstige Umweltschutzmaßnahmen
In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.
- maximal 25 Millionen EUR pro Vorhaben
- Es werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert
- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt
- Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden
- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre
Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
ja
Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften (“Circular Economy“).
- Zuwendungsgeber : KFW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Umweltprogramm-(240-241)/
bundesweit
Die Teilnahme ist dabei nicht nur auf Neugründungen beschränkt – auch Gründer/innen, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben, sind herzlich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen, sofern der Hauptsitz ihres Unternehmens in Deutschland liegt.
Es werden die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität bewertet. Eine entscheidende Rolle spielt auch, ob mit dem Konzept soziale Verantwortung übernommen wird oder ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Der wirtschaftliche Erfolg, die ökologische Nachhaltigkeit sowie die Förderung eines integrativen, diversen Arbeitsumfeldes fließen ebenfalls in die Beurteilung ein.
Das Preisgeld für die Landessieger/innen beträgt jeweils 1.000 EUR. Landessieger/innen qualifizieren sich durch den Landessieg ferner für den Bundessieg, der mit weiteren 9.000 EUR dotiert ist. Zusätzlich vergibt die Jury den Sonderpreis "Junge Gründer/innen" (5.000 EUR Preisgeld). Alle Landessieger/innen nehmen anschließend am Online-Voting für den Publikumspreis teil. Er ist mit zusätzlichen 5.000 EUR verbunden.
(Stand Juni 2025)
Jährlich können sich sich Unternehmen bei der KFW auf den Award für das Folgejahr bewerben. Die Jury besteht aus erfahrenen Personen aus der KfW, Förderbanken, Politik und Wirtschaft.
nein
Seit 1998 zeichnet die KfW einmal jährlich wegweisende Unternehmen aus. Teilnehmen können Start-ups aller Branchen, die innerhalb der letzten 5 Jahre gegründet bzw. im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurden.
- Zuwendungsgeber : KFW Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bank
- https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/F%C3%B6rderauftrag-und-Geschichte/KfW-Awards/KfW-Award-Gr%C3%BCnden/
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften,
die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln,
- mit Unternehmenssitz in Deutschland
- mit Unternehmenssitz im Ausland für Vorhaben in Deutschland.
Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.
Es werden die folgenden Maßnahmen gefördert:
- Anschaffungen (Investitionen)
- Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- Material- und Warenlager
- Unternehmensnachfolge und -beteiligung
Die Förderung erfolgt als Darlehen und kann variabel ohne Risikoübernahme (KfW 375) oder mit Risikoübernahme (KfW 376) abgeschlossen werden.
Es werden bis zu 100 Prozent der Förderfähigen Kosten finanziert.
Mindestlaufzeit: 2 Jahre
Der maximale Fördersatz hängt von der Art der Maßnahme ab.
- Investitionen: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Übernahme und Beteiligung: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Betriebsmittel: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)
- Warenlager: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
eingeschränkt
Ein vielseitig einsetzbarer Kredit für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe, Hausbank
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Investitionen-und-Wachstum/F%C3%B6rderprodukte/KfW-F%C3%B6rderkredit-gro%C3%9Fer-Mittelstand-(375-376)/?redirect=686465
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,
- alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
- Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Es können grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanziert werden, darunter auch Stadt- und Dorfentwicklung, inklusive touristische Infrastruktur, und Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlichen Personennahverkehrs. Die Förderung ist allerdings an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln
- Grundstücke müssen innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben worden sein
– Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar
- Das Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen
beispielsweise
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur
- Verkehrsinfrastruktur
- Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband)
- Betriebsmittel
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
- Investitionen gemeinnütziger Unternehmen, bspw. in Gebäude, Anlagen, Ausstattung
Die Kredithöhe beträgt bis zu 50 Millionen Euro und es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Im Einzelfall kann der maximale Kreditbetrag auch überschritten werden. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.
Der "IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ist bei der jeweiligen Hausbank oder einem Kreditinstitut zu beantragen. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
eingeschränkt
Der Investitionskredit ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen, u.a. in die touristische Infrastruktur.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe; Hausbank
- https://www.kfw.de/148