Förderwegweiser
Hamburg
Der IVF richtet sich an Startups aller Branchen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR, die ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten in Hamburg haben. Der Fonds adressiert Unternehmen, die die Seed-Phase bereits erfolgreich durchlaufen und die ersten Schritte der Unternehmensgründung wie den Team- und Organisationsaufbau, das Einwerbung von Beteiligungskapital und den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.
Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, welche idealerweise zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen.
Die Finanzierungen von IVF erfolgen in Form von Beteiligungen bzw. beteiligungsähnlichen
Finanzinstrumenten wie z.B. offenen Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen mit
Wandlungsoptionen und Wandeldarlehen. IVF beteiligt sich in jedem Fall mit weniger als 50 %
am Stammkapital der Zielunternehmen.
Beteiligungen dürfen insgesamt 7,0 Mio. EUR pro Zielunternehmen nicht überschreiten.
Das Aufstocken bestehender Beteiligungen im Rahmen der Höchstgrenze ist möglich.
Bei Interesse am Fonds schicken Sie bitte eine Mail mit einem Pitch Deck und Finanzplan an ivf@innovationsstarter.com.
nein
Um das Eigenkapital innovativer Startups in Hamburg zu stärken und sie bei ihrem weiteren Wachstum zu unterstützen, stellt der InnoVentureFonds aussichtsreichen Hamburger Unternehmen, die die Seed Phase erfolgreich absolviert haben, Beteiligungskapital zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : Bund/KfW und FHH
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://innovationsstarter.com/innoventurefonds/
Hamburg
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien aus Unternehmen, die über eine Betriebsstätte in Hamburg verfügen, sowie Hochschulen/Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Hamburg, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind.
- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben.
- Einzelbetriebliche FuE-Projekte sowie FuE-Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
- Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
- Förderfähige Kostenarten sind: Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.
Insbesondere folgende thematische Schwerpunkte stehen im Fokus der Förderung:
1. Nachhaltige Flugzeugsysteme und Produktion
- Innovationen im Bereich der Flugzeugenergiesysteme in Verbindung mit dem Einsatz von Wasserstoff
- Produktion, Montage, Betrieb und Wartung von Flugzeugen, Baugruppen und Komponenten unter Einbeziehung nachhaltigerer Verfahren und einer effektiven Kreislaufwirtschaft
- Digitale Entwicklungsmethoden zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks über den gesamten Product-Life-Cycle, einschließlich hardware- und softwarebasierter Digitalisierungen
- Automatisierung und Robotik in Konstruktion und Fertigung
2. Leichte, Modulare und Integrierte Flugzeugkabine
- Effiziente elektrische und elektronische Kabinensysteme inkl. zugehöriger Software
- Verbesserte Kabinenakustik
- Entwicklung neuer Kabinenkomponenten unter Verwendung leichterer und nachhaltiger Materialien
3. Nachhaltiger Flugzeugbetrieb - Wartung und Services
- Digitale Plattformen für digitale Produkte und Dienstleistungen
- MRO-Konzepte für Wasserstofftank und Verteilsysteme sowie Brennstoffzellensysteme
- Optimierungsprozesse für konventionelle Triebwerke mit Sustainable Aviation Fuels (SAF)
- Förderung der Qualifizierung von Mitarbeitenden für KI-gestütztes Arbeiten
- Entwicklung neuer Technologien und Verfahren für Fertigung, Reparatur und Wartung
4. Nachhaltiger Betrieb von Flughäfen
- Neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen für Wasserstoff und nachhaltige Flugkraftstoffe am Flughafen
- Sektorübergreifende Nachhaltigkeitsforschung, die Energieerzeugung, -speicherung, -transport und -versorgung einschließt.
5. Weiterentwicklung und Vernetzung von wasserstoffbezogenen Forschungsinfrastrukturen für Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge
- Projekte, Prozesse und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Flüssigwasserstoff-Bodendemonstrator am Flughafen Hamburg
- Demonstratoren für Brennstoffzellensysteme und nachhaltige Energienutzung in Luftfahrzeugen
PROFI Programm-Module
Gefördert werden Projekte in den folgenden PROFI Programm-Modulen:
- Programm für Innovation (PROFI) – Module Standard und Transfer
- Programm für Innovation (PROFI) – Modul PROFI Transfer Plus (EFRE)
- Zuschüsse bis zu 500.000 € bei Einzelprojekten und bis zu 2 Mio. € bei Kooperationsprojekten
- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens. Für Unternehmen liegt sie in der Regel zwischen 25 % und 60 %.
- Hochschulen / Forschungseinrichtungen werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % gefördert. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten muss mindestens 10 % betragen und sollte nicht über 40 % liegen.
Förderanträge sind bei der IFB Hamburg einzureichen
nein
Förderung, mit welcher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Luftfahrtindustrie am Standort Hamburg gestärkt werden soll. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen dabei gefördert werden in den Bereich „Dekarbonisierung der Luftfahrt“ (Clean Aviation) zu investieren. Damit wird gleichzeitig die Transformation der Branche hin zu einer klimaneutralen Luftfahrt vorangetrieben.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/innovationfocus-gate-ii
bundesweit
30.09.2026
Kommunen, Tourismusorganisationen, Naturparke, KMU, lokale Initiativen, Kultur- und Denkmalorganisationen aus ländlichen Regionen
Gesucht werden umweltverträgliche Projekte mit klarem Naturbezug, die in ländlichen Regionen angesiedelt sind und dort neue Impulse setzen. Förderfähig sind Projekte mit hohem Innovationsgrad, die einen nennenswerten Beitrag zur regionalen touristischen Entwicklung einer ländlichen Region leisten und Bezug zur Natur aufweisen.
Mit bis zu 100.000 EUR für Projektträger greift das neue Förderprogramm den Trend zu Naturaufenthalten auf. Ziel ist es, Reisen in weniger frequentierte Regionen zu fördern. Das Programm reagiert auf die starke Nachfrage nach Reisen aufs Land innerhalb Deutschlands.
Die Bewerbungsphase läuft von Juni bis September 2026, ausgewählte Projekte werden beim Deutschen Tourismustag am 19.11.2026 in Leipzig vorgestellt.
nein
Airbnb und der Deutsche Tourismusverband (DTV) legen einen gemeinsamen Förderfonds in Höhe von einer Million Euro auf, um innovative Tourismusprojekte im ländlichen Raum zu fördern. Der gemeinsame Fonds „NaturMomente" ist eine Reaktion auf die starke Nachfrage nach Reisen aufs Land in Deutschland – und soll dazu beitragen, das Bewusstsein, die Akzeptanz und die wirtschaftlichen Potenziale für den Tourismus im ländlichen Raum zu stärken. Er soll Vorhaben unterstützen, die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit mit ökologischer Verantwortung verbinden und zugleich die touristische Qualität in der jeweiligen Region verbessern.
- Zuwendungsgeber : Airbnb, Deutscher Tourismusverband
- Ansprechpartner (Projektträger) : Airbnb, Deutscher Tourismusverband
- https://www.deutschertourismusverband.de/presse/detail/gemeinsame-pressemitteilung-mit-airbnb-eine-million-euro-fuer-den-laendlichen-tourismus-airbnb-und-dtv-starten-gemeinsamen-foerderfonds
Hessen
Stille Beteiligung:
- Hessen Kapital I, II und III: Antragsberechtigt im Fall einer stillen Beteiligung sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die unabhängig von einem Großunternehmen sind.
Offene Beteiligung:
- Antragsberechtigt für Hessen Kapital I und II sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die unabhängig von einem Großunternehmen sind
- oder um kleine und mittlere Unternehmen, bei denen die Kriterien der EU-Definition nicht vollständig erfüllt sind, handeln. Es sollen in der Regel folgende Restriktionen gelten:
- Umsatz bis i.d.R. 150. Mio. Euro, maximal 250 Mio. Euro bei besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung
- Betriebsgröße i.d.R. bis maximal 499 Beschäftigte.
- Antragsberechtigt für Hessen Kapital III sind bereits gegründete Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen für die folgende Kriterien gelten:
- nicht börsennotierte kleine Unternehmen (zurzeit weniger als 50 Beschäftigte, höchstens € 10 Mio. Umsatz oder € 10 Mio. Bilanzsumme, Unabhängigkeit von einem Großunternehmen), deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt, die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden.
Das Programm dient der Wachstums- und Innovationsfinanzierung sowie der Liquiditätssicherung kleiner und mittlerer Unternehemen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine stille oder offene Beteiligung am Stamm-/Grundkapital.
Stille Beteiligung:
- Hessen Kapital I und Hessen Kapital II: beträgt zwischen 200.000 EUR und 5 Mio. EUR bei einer Laufzeit von 8 bis max. 12 Jahren.
- Hessen Kapital III: beträgt zwischen 100.000 EUR und 1,5 Mio. EUR bei einer Laufzeit von in der Regel 10 Jahren.
Offenen Beteiligung:
- Hessen Kapital I und II: Die offene Beteiligung soll möglichst € 200.000 nicht unterschreiten und beträgt maximal € 5.000.000 je Unternehmen.
- Hessen Kapital III: Die Beteiligung beträgt maximal € 400.000,00. Handelt es sich bei einem kleinen Unternehmen um ein innovatives Unternehmen, dann beträgt die Beteiligung maximal € 800.000.
Anfragen und Anträge sind bei der vom Land Hessen beauftragten BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH einzureichen.
ja
Mit der stillen und offenen Beteiligungen der Fondsreihe Hessen Kapital I-III haben KMUs die Möglichkeit ihre Eigenkapitalbasis zu erweitern.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beteiligungs-Managementgesellschaft mbH Hessen (BMH)
- https://www.bmh-hessen.de/downloads-presse
Hessen Vorhaben werden in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt
31.12.2028
Antragsberechtigt sind bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften. Pro Region wird nur eine Regionalmanagementgesellschaft gefördert.
Zur Mobilisierung regionaler Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotentiale unterstützt das Land Hessen bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften bei der Durchführung von Projekten.
Mit der Bereitstellung eines Regionalbudgets können Regionalmanagementgesellschaften Projekte durchführen zur
- Verbesserung der regionalen Kooperation,
- Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotentiale,
- Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings,
- Verbesserung der Fachkräfteversorgung.
Gefördert werden können Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten einschließlich projektbezogener Personalausgaben.
Ergänzend ist die Förderung von innovationsorientierten Einzelprojekten möglich, die der Profilierung des Innovationsstandortes Hessen und der Umsetzung der hessischen Innovationsstrategie (www.hessische-innovationsstrategie-2020.de) dienen.
Als besonders förderwürdig gelten Projekte, die ergänzend zu einer ressourcenschonenden Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emmissionen beitragen.
Zuwendungsfähig sind Sachausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Projekte sowie direkte Ausgaben für Personal.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Regionalbudget, mit dem eine Regionalmanagementgesellschaft unterstützt wird, beträgt bis zu 150.000 Euro pro Jahr.
Der Durchführungszeitraum für ergänzende Projektförderungen soll drei Jahre nicht überschreiten.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich.
ja
Das Programm „Regionalmanagement und Regionalbudget“ in Hessen fördert bestehende Regionalmanagementgesellschaften, um regionale Kooperationen zu stärken und regionale Wachstumspotenziale zu mobilisieren. Durch die Unterstützung innovativer und regionalmarketingorientierter Projekte trägt es zur Entwicklung und Profilierung Hessens als Innovationsstandort bei.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/regionalmanagement-regionalbudget/regionalmanagement-und-regionalbudget/417044
Hessen vorrangig in den Fördergebieten GRW und in den EFRE-Vorranggebieten
31.12.2028
Antragsberechtigt für die Vorbereitungsphase sind wirtschaftsnahe Einrichtungen (zum Beispiel regionale Wirtschaftsfördergesellschaften) oder KMU, die den Aufbau eines Clusternetzwerkes beabsichtigen.
Antragsberechtigt für die Aufbauphase sind Clustermanagement-Organisationen von Clusternetzwerken mit mindestens fünf Partnern. Mindestens drei Partner müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, wobei mehr als die Hälfte der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft KMU sein müssen.
Antragsberechtigt für die Verstetigungsphase sind Clustermanagement-Organisationen von Clusternetzwerken mit mindestens fünfzehn Partnern. Mindestens zehn Mitglieder müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, wobei mehr als die Hälfte der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft KMU sein müssen.
Antragsberechtigt für die Weiterentwicklungsphase sind Clustermanagement-Organisationen von Clusternetzwerken, die mindestens 36 Monate vor Beginn des Vorhabens gegründet wurden und mindestens zehn Mitglieder haben. Mindestens fünf Mitglieder müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, wobei mehr als die Hälfte der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft KMU sein müssen.
Wenn die Vernetzung von Clusternetzwerken untereinander (Cross-Clustering) Gegenstand der Förderung der Weiterentwicklungsphase ist, sind Clustermanagement-Organisationen gemeinsam mit weiteren Clustermanagement-Organisationen unabhängig von deren Bestandsdauer und Mitgliederzahl antragsberechtigt.
Für eine Förderung der Aufbau-, Verstetigungs- und Weiterentwicklungsphase soll die Mehrheit der Partner des Clusternetzwerks ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Hessen haben oder muss die Clustermanagement-Organisation ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.
Clusternetzwerke sind eine Kooperation von entlang der Wertschöpfungskette oder innerhalb einer Branche in räumlicher Nähe zusammenarbeitenden Unternehmen und Institutionen, die voneinander unabhängig sind. Zuwendungsfähig sind folgende vier Phasen der Entwicklung von Clusternetzwerken:
- die Vorbereitungsphase
- die Aufbauphase
- die Verstetigungsphase und
- die Weiterentwicklungsphase
Die Vorbereitungs- und die Aufbauphase sind für neue Clusternetzwerke in nicht ausreichend vernetzten Schlüsselbereichen der Hessischen Innovationsstrategie 2020 (www.hessische-innovationsstrategie-2020.de) zuwendungsfähig. Als nicht ausreichend vernetzt gelten Schlüsselbereiche, in denen zu Beginn des Vorhabens keine vergleichbaren und mit dem Vorhaben konkurrierenden Clusternetzwerke bestehen.
Gegenstand der Förderung der Verstetigungs- und Weiterentwicklungsphase ist, das Clustermanagement zu verbessern und vorhandene Clusternetzwerke zu verstetigen, weiterzuentwickeln und miteinander zu vernetzen.
Als besonders förderwürdig gelten Clusternetzwerke, die Beiträge zu einer ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emmissionen erwarten lassen.
Eigenleistungen und Sachleistungen können als zuwendungsfähig anerkannt werden. Näheres regeln u.a. die Richtlinien. Betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen sind nicht zuwendungsfähig.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Sie beträgt grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Lediglich in der Vorbereitungsphase ist eine Förderung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Die Zuwendung darf hier insgesamt eine Summe von maximal 25.000 Euro nicht überschreiten.
Für die Aufbau- und die Verstetigungsphase des Clusternetzwerks werden bei einer Projektlaufzeit von jeweils bis zu 36 Monaten jeweils Ausgaben bis zu 700.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt.
Für die Weiterentwicklungsphase des Clusternetzwerks werden bei einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 48 Monaten, jeweils Ausgaben bis zu 100.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt.
Sofern die Vernetzung von Clusternetzwerken untereinander (Cross-Clustering) Gegenstand der Förderung der Weiterentwicklungsphase ist, werden je Clusternetzwerk Ausgaben bis zu 60.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen. GRW-Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen.
Die Förderung der Weiterentwicklungsphase von Clusternetzwerken setzt die erfolgreiche Teilnahme der jeweiligen Clustermanagement-Organisation an thematischen Aufrufen des HMWEVW voraus. In den Aufrufen wird das Nähere bestimmt. Nach erfolgreicher Teilnahme an den Aufrufen sind die Anträge an die WIBank zu richten.
ja
Das Förderprogramm zielt darauf ab, durch die Unterstützung von Clusternetzwerken die regionale Entwicklung Hessens zu fördern und durch Innovationen die Wirtschaftskraft zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/regionale-innovationscluster
Hessen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Einzelpersonen die in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind,
- wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition gelten für die Vergabe von Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften zusätzliche Auflagen und Bestimmungen des Europäischen Beihilferechts. Hierbei muss sich das Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinie für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten „UIS-Leitlinie“, veröffentlicht im Amtsblatt der EU C249/1 vom 31.07.2014, zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission 2020/C224/02 vom 08.07.2020, befinden.
Mit den quotalen Ausfallbürgschaften des Landes Hessen können sowohl
- Betriebsmittelkredite/-rahmen,
- Avalrahmen,
- Investitionskredite
abgesichert werden. Sie begleiten u.a. Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out/In und können Liquiditätslücken schließen.
Das Bürgschaftsobligo bei Landesbürgschaften sollte mehr als 2,00 Mio. Euro betragen. Für Bürgschaften unterhalb dieser Grenze ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB H) Ansprechpartnerin.
Außerdem gibt es verschiedene Sonderprogramme wie:
- Bürgschaften bei Nachfolgeregelungen in Unternehmen:
- Häufig stellen eine fehlende Eigenkapitalbasis oder Sicherheiten bei der Finanzierung von Betriebsübernahme eine Hürde dar. Hier helfen Landesbürgschaften bei der Finanzierung der Betriebsübernahme, bei zukunftsorientierten Investitionen zur Produktportfoliobereinigung sowie bei der Besicherung von Betriebsmittellinien.
- Landesbürgschaften für die Nutzung erneuerbarer Energien
- Die Hessische Landesregierung will Unternehmen, die in den Ausbau Erneuerbarer Energien investieren, einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt verschaffen.
- Rückzahlung von Mezzaninkapital bei namhaftem Forderungsverzicht
- Um eine Anschlussfinanzierung sicherzustellen, wird seitens des Landes Hessen erwartet, dass vor Antragstellung auf eine Landesbürgschaft ein namhafter Forderungsverzicht verhandelt worden ist.
- Bürgschaften für Maßnahmen gegen Ärztemangel in strukturschwachen Regionen
- Um jungen Medizinern die Ansiedlung auf dem Land zu erleichtern, werden Landesbürgschaften für private Investoren zur Errichtung und Ausstattung von Ärztehäusern übernommen.
Die besonderen Ausprägungen der Sonderprogramme sollten über Kontaktaufnahme mit der WIBank erläutert werden.
Des Weiteren begleiten Landesbürgschaften Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) aller Größenordnungen bei Restrukturierungen und helfen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind.
Die Höhe der Landesbürgschaft wird im Einzelfall festgesetzt.
Sie darf, außer bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften, 80 Prozent der Kreditsumme nicht überschreiten.
Bei Investitionskrediten beträgt die Regelquote 70 Prozent, für Betriebsmittel- und Avalkredite 50 Prozent.
Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften können nur einmalig in 10 Jahren mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 90 Prozent Einsatz kommen. Diese sind auch Großunternehmen zugänglich.
Die Laufzeit der Bürgschaften sollte 15 Jahre nicht überschreiten.
Die Antragsbearbeitungsgebühr beträgt 1 Prozent des Bürgschaftsobligos (max. 60.000 Euro); die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt i.d.R. 1 Prozent der Bürgschaftssumme.
Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer ist außerdem verpflichtet, die Kosten etwaiger Prüfungen durch Beauftragte des Landes Hessen zu tragen.
Bürgschaftsinteressenten wenden sich an ihre Hausbank. Diese prüft, ob die Bedingungen für eine Landesbürgschaft erfüllt sind und nimmt mit der WIBank Kontakt auf, welche für das Land Hessen die Bürgschaften prüft und verwaltet.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens von Bürgschaften durch das Land Hessen hat sich die Kurzvorstellung des Finanzierungsbedarfes in komprimierter Zusammenfassung als Anfrage an die eingebundenen Ministerien (Finanz-, Wirtschafts- und Sozialministerium) als zielführend erwiesen.
Die Antragstellung erfolgt auf dem vorgesehenen Vordruck nebst beigefügten Unterlagen.
nein
Die Landesbürgschaften der WIBank helfen Lücken bei fehlenden Sicherheiten im Finanzierungsbedarf des Mittelstandes mit Hilfe von individuell konzipierten Angeboten zu schließen.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WIBank
- https://www.wibank.de/landesbuergschaften
Hessen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige, mit Sitz in Hessen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch gemeinnützige Sozialunternehmen in Form einer gGmbH oder gUG (haftungsbeschränkt) gefördert werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung im Rahmen von Unternehmensnachfolgen möglich. Das zu übernehmende Unternehmen muss u. a. die Antragsvoraussetzungen erfüllen und mindestens drei Jahre alt sein.
Existenzgründer, außer bei Unternehmensnachfolgen, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (EU-Definition) und Sanierungsfälle können leider kein Darlehen erhalten.
Die bereitgestellten Mittel können ohne Zweckbindung im Unternehmen verwendet werden, beispielsweise als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder Betriebsmittelfinanzierung aber auch für Investitionen.
Die WIBank stellt pro Endkreditnehmer einen Kreditbetrag zwischen 25.000 und 150.000 Euro bereit (für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs gilt aus beihilferechtlichen Gründen ein verminderter Höchstbetrag von 100.000 Euro). Dieser wird in Form eines unbesicherten Nachrangdarlehens mit einer Laufzeit von 7 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Laufzeit muss das Darlehen in einer Summe zurückgezahlt werden (endfälliges Darlehen). Außerplanmäßige Rückzahlungen sind nicht zulässig. Der für die jeweilige Darlehenszusage gültige Sollzinssatz wird am Tag der Zusage durch die WIBank für die gesamte Laufzeit festschrieben.
Der Zinssatz für Neuzusagen wird gemäß der aktuellen Marktkonditionen monatlich ermittelt.
Bitte beachten: Die Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.
D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen leider nicht angenommen werden.
ja
Die Förderung verbessert die Finanzierungsstruktur sowie die Liquiditätssituation bei Kleinunternehmen und Freiberuflern, um die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals zu ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/kapital-fuer-kleinunternehmen/kapital-fuer-kleinunternehmen/306918
Hessen
30.12.2028
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen sowie natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz bzw. ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Ebenso können Angehörige Freier Berufe einen Antrag stellen.
Der Innovationskredit unterstützt innovative und/oder schnell wachsende mittelständische Unternehmen und Gründer. Sie können mit seiner Hilfe materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren. Hierunter fallen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. Außerdem sind Unternehmensübertragungen von bzw. an innovativen Unternehme/n förderfähig. Alle Vorhaben können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden. Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 Euro, der Höchstbetrag 10 Mio. Euro.
Kombinationsmöglichkeit
Der Innovationskredit ist kombinierbar mit dem Förderprogramm PIUS-Invest, wobei die Möglichkeit besteht, dabei von der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts befreit zu bleiben. So können Investitionsvorhaben zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in gewerblichen Unternehmen im Rahmen von Prozess- und/ oder Organisationsinnovationen mit einem öffentlichen Zuschuss anteilig gefördert werden.
Die Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierungen kann drei (endfällig) oder fünf Jahre betragen. Für Investitionsfinanzierungen werden Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren angeboten.
Mit Ausnahme der endfälligen Variante werden die Darlehen als Ratentilgungsdarlehen mit gleichhoher vierteljährlicher Tilgung herausgelegt. Bei Darlehen mit einer Laufzeit von fünf, sieben oder zehn Jahren ist ein tilgungsfreies Jahr verbindlich. Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren können auch mit zwei tilgungsfreien Jahren beantragt werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes können dem Merkblatt der WIBank zum „Risikogerechten Zinssystem“ entnommen werden.
Der Antrag für das Darlehen der WIBank ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, der WIBank zuzuleiten.
Das Vorliegen der KMU, bzw. Small Midcap-Eigenschaft sowie die Erfüllung von mindestens einem der Innovationskriterien ist auf den hierfür vorgesehenen Formularen zu bestätigen. Die WIBank sagt der Hausbank bzw. dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens in Verbindung mit der Haftungsfreistellung zu.
ja
Der Innovationskredit Hessen unterstützt innovative und/oder schnell wachsende KMU und Gründer. Sie können mit seiner Hilfe materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/innovationskredit
Hessen
Jeweils der 15. Oktober für das folgende Jahr
Zuwendungsempfänger sind die Träger (Gemeinden und Landkreise) der jeweiligen kommunalen Museen. Eine Zuwendung können kommunale Träger für Museen erhalten, deren satzungsgemäßer Zweck zur qualifizierten Ergänzung, Entwicklung und Bewahrung der Museumslandschaft in Hessen beiträgt und die sich an den Ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) sowie den Museumsstandards des Deutschen Museumsbundes orientieren.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind museale Einrichtungen, die unmittelbar vom Bund, den Ländern oder vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert werden. Dies gilt auch, wenn die staatliche Finanzierung mittelbar durch einen Rechtsträger erfolgt, der selbst zum überwiegenden Teil vom Bund, den Ländern oder von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird.
Förderfähig sind Ausgaben für konservatorische, restauratorische und präparatorische Maßnahmen, sowie Maßnahmen der Museumstechnik und -gestaltung, die sich auf den Ausstellungs- und Depotbereich beziehen. Die Ausgaben für die Einrichtung von Arbeits- und Funktionsräumen sind nicht förderfähig.
- Sammlungskonzepte, (digitale) Sammlungserfassung und -erschließung (Inventarisierung, Dokumentation) und Onlinestellung von Objekten nach wissenschaftlichen Verfahrensmuster
- Inhaltliche und gestalterische Feinkonzepte, einschließlich Workshops und Coachings zu deren Erarbeitung
- Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen, Medienkonzepte sowie inklusive und digitale Maßnahmen im Kontext der Neukonzeption von Dauerausstellungen oder einzelnen Abteilungen
- Museumstechnik und Museumsgestaltung
- Sonderausstellungen, die an die Zielsetzung des Museums anknüpfen
- Vermittlungsprogramme durch qualifizierte externe Fachkräfte im Kontext von Sonderausstellungen
- Erstellung von langfristigen museumspädagogischen Materialien
- Präsentationen im musealen Außenbereich bei engem Bezug zum Museum und der Sammlung
- (Partizipative) Vermittlungs-, Bildungs- und Outreachprojekte durch fachlich qualifizierte externe Fachkräfte
- Bewahrung von Objekten (Konservierung, Restaurierung, Präparierung, Depot- und Notfallplanung) durch fachlich qualifizierte externe Kräfte
- Forschung und Vorhaben der Provenienzforschung
- Konzepte für digitale Strategien im Kontext der Museumarbeit
- Besuchenden- und Nichtbesuchendenstudien
- Ergänzung bestehender Sammlungen
Für die Antragstellung ist eine Mindestgrenze vorgegeben. Sie liegt bei kommunalen Museen bei 12.500 Euro Gesamtkosten (brutto) für die als förderfähig anerkannten Projekte. Auch eine Maximalgrenze gibt es: Das Antragsvolumen ist auf 160.000 Euro (brutto) pro Museumsträger begrenzt.
- Das Antragsformular bis zum 15. September jeden Jahres für das folgende Jahr bei der Geschäftsstelle des Verbandes anzufordern.
- Den Antrag mit allen Anlagen (Projektbeschreibung, Formale Angaben und Ausgaben- und Finanzierungsplan) fristgerecht bis zum 15. Oktober für das Folgejahr einzureichen.
- Den Antrag auszudrucken. Lassen Sie ein Exemplar von Museumsleitung und Träger als vertretungsberechtigten Personen Ihrer Institution unterschreiben und schicken Sie den vollständigen Antrag per Post an die Geschäftsstelle. Frist ist jeweils der 15. Oktober (Poststempel). Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder auf einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist mit dem Ablauf des folgenden Werktages.
nein
Förderprogramm für kommunale Museen in Hessen, das dem Erhalt und Ausbau von touristisch bedeutsamen Einrichtungen dient und eine breite Auswahl an konservatorischen, restauratorischen und präparatorischen Maßnahmen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hessischer Museumsverband
- https://museumsverband-hessen.de/foerderung/museumsfoerderung-hessen/kommunale-museen/#foerderung