Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
Die Zielunternehmen sind etablierte Gesellschaften mit Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial sowie erfahrenem Management.
Es können mit der NRW.BANK im Rahmen von Einzelinvestments mit regionalem Fokus auf Nordrhein-Westfalen Finanzierungen vereinbart werden. Das Angebot ist branchenübergreifend.
Es kommen folgende Beteiligungen infrage:
- qualifizierte Minderheiten
- eigenkapitalnahes Mezzanine-Kapital
Förderart: Minderheitsbeteiligung oder Mezzanine-Kapital
Höchstbetrag: bis 20 Mio. €
Förderdauer: 5 bis 7 Jahre
Anfrage telefonisch oder per E-Mail an beteiligungen@nrwbank.de bei der NRW.BANK.
nein
Unternehmen mit Wachstums- oder Wertsteigerungspotenzial sowie erfahrenem Management können Mezzanine-Kapital oder eine direkte Minderheitsbeteiligung in Höhe von max. 20 mio. Euro erhalten.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15308/nrwbank-einzelinvestments.html
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe sind mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor mit Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen, die sich in einer besonderen Finanzierungssituation befinden und deren Umsatz in der Regel 15 bis 200 Mio € beträgt, maximal jedoch 500 Mio €.
Der NRW.BANK.Spezialfonds unterstützt Unternehmen in besonderen Finanzsituationen:
- Turn Around
- Post-Insolvenz
- Restrukturierung
Finanzierungsart: offene Beteiligung, im Einzelfall auch kombiniert mit Mezzanine-Finanzierungsformen
Finanzierungsanteil: Co-Investment, pari passu zu den Bedingungen eines zuvor nicht am Unternehmen beteiligten, privaten Investors mit Sanierungsexpertise, der NRW.BANK.Spezialfonds stellt maximal 49% des erforderlichen Kapitals
Höchstbetrag: 5 Mio. €
Anfrage telefonisch oder per E-Mail an beteiligungen@nrwbank.de bei der NRW.BANK.
nein
Mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor werden bei besonderen Finanzsituationen mit einer offenen Beteiligung gefördert.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15547/nrwbank-spezialfonds.html
Sachsen-Anhalt
31.12.2028
Gebietskörperschaften
- Konzepte und dafür erforderliche Nebenaufwendungen
- Investitionen (bspw. in technische Anlagen)
- Bauvorhaben
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben
Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.
nein
Der Zweck der Zuwendung besteht in der Unterstützung von Vorhaben, welche die Anpassung der Regionen im Land Sachsen-Anhalt an die Folgen des Klimawandels, wie zum Beispiel Hochwasser- und Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme, beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und ihr Risikomanagement verbessern.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt, Europäische Union (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/sachsen-anhalt-klima-iii
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2029
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (auch Genossenschaften und Contracting-Unternehmen),
- kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände in Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft, sowie
- Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Gesellschaften, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.
Die Förderung kann erhalten werden für:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,
- die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,
- investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem
- Abwärme- oder Kältenutzung,
- Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen,
- Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und
- Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,
- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie
- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.
Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu richten.
nein
Das Land gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen grundsätzlich zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/klimaschutzfoerderrichtlinie-unternehmen.html
Niedersachsen
31.12.2027
- Landkreise, Städte und Gemeinden
- Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbände
Landkreise, Städte und Gemeinden können die Zuwendung oder Teile davon als Erstempfänger an juristische Personen, Personenvereinigungen und natürliche Personen (Letztempfänger) weiterleiten.
städtebaulicher Infrastruktur:
einschließlich historischer Innenstädte, Kultureinrichtungen, Kulturdenkmalen und das Stadtbild prägenden Gebäuden. Zur städtebaulichen Infrastruktur gehören auch die administrative Infrastruktur und innerörtliche Erschließungsanlagen wie Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie Parkflächen und Grünanlagen.
sozialer Infrastruktur:
wie z. B. Einrichtungen der Kinderbetreuung, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Grundversorgung dienende Freizeitinfrastruktur wie Sportstätten oder touristischer Infrastruktur wie Kuranlagen.
verkehrlichen Infrastruktur:
einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen. Zur verkehrlichen Infrastruktur gehören auch außerörtliche überwiegend öffentliche Straßen und Wege sowie Brücken.
wasser- und abfallwirtschaftlichen Infrastruktur:
einschließlich Trinkwasserversorgungsanlagen, Abwasseranlagen (Kläranlagen, Kanalisation), Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Deponien), Nebenanlagen wie Anlagen zur energetischen Nutzung von Klär- und Deponiegas, abschwemmgefährdete Altlasten sowie Hochwasserschutzanlagen, einschließlich deren Zufahrten sowie die Gewässerinfrastruktur einschließlich innerörtlicher Wasserläufe.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- entstandene Schäden in der Zeit vom 24.12.2023 bis 30.04.2024
- vorbereitende Arbeiten, einschließlich Gutachten
- Leistungen von Beauftragten für Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen
- Abriss
- Reparaturmaßnahmen oder Ersatzbau, auch an anderer Stelle
- wesentliche funktionsbezogene Einrichtungsgegenstände
- Maßnahmen der Abwehr von Gefahren und Begrenzung von hochwasserbedingten Schäden an Hochwasserschutzanlagen und den Hochwasserschutz unterstützenden Anlagen in der Zeit vom 24. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024
- erhöhte Energiekosten für den Betrieb von Schöpfwerkspumpen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Landes als Anteilfinanzierung (80 % Förderung; haushaltsschwache Kommunen nach § 13 NFAG bis zu 95 %)
Der Antrag ist beim Kundenportal der NBank zu stellen
nein
Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von hochwasserbedingten Schäden am Sachvermö- gen und damit zusammenhängenden geringwertigen Vermögensgegenständen, soweit diese Vermögens- werte der Erfüllung der den Kommunen, Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbänden zugeordneten öffentlichen Aufgaben dienen. Als Schaden gelten auch hochwasserbedingte erhöhte Energiekosten für den Betrieb von Schöpfwerkspumpen und Trocknungsgeräten.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Hochwasserhilfe-2023-%C3%B6ffentliche-Infrastruktur.html#aufeinenblick
Sachsen-Anhalt
30-06-2031
Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen.
Zusammenarbeit von Kommunen, Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte, Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen, Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen, Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten.
Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge.
Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro
Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.
nein
Mit dem Programm werden kommunale Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung von Regionen beitragen.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/sachsen-anhalt-regio
Hamburg
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), die ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben bzw. diese weniger als ein Jahr Bestand hat, und juristische Personen, die weniger als ein Jahr bestehen.
- juristische Personen, die weniger als ein Jahr bestehen, die in der Regel weniger als
5 Mitarbeiter/innen (in Vollzeitäquivalenten inkl. tätigen Gründern) beschäftigen und deren
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 500 T€ nicht übersteigt.
Gefördert werden Gründungsvorhaben, die innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die sich signifikant vom Wettbewerb abheben und Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg zeigen. Das Programm unterstützt auch Startups, die sich dem Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen widmen.
Zuwendungsart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung.
Form der Zuwendung und Bewilligungszeitraum: Die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. Der Maximalbetrag pro Gründungsvorhaben beträgt 75.000 € für Gründungsteams bzw. 45.000 € für Einzelgründungen.
Höhe der Zuwendung: Pauschal 2.500 € pro Monat je geförderter Gründerperson bei Vollzeit.
Antragsformulare sind über die IFB Innovationsstarter GmbH erhältlich, die auch die Antragstellung unterstützt. Anträge sind bei der IFB Innovationsstarter GmbH einzureichen.
nein
InnoFounder unterstützt die Entwicklung und Umsetzung innovativer und wissensbasierter Gründungsvorhaben in Hamburg. Es bietet finanzielle Unterstützung, um die Vorbereitung und Realisierung dieser Vorhaben zu erleichtern und das Gründungsklima in Hamburg zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Land Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Innovationsstarter GmbH
- https://innovationsstarter.com/innofounder/
Hamburg
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber in Hamburg.
Die geförderten Arbeitsplätze sollen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben. Geförderte Teilzeitarbeitsverhältnisse müssen eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/Woche umfassen und sozialversicherungspflichtig sein. In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden/Woche.
Die Höhe der zweijährigen Förderung beträgt je Förderjahr von Job4000 30% des Bruttolohnes. Der Wechsel aus Inklusionsbetrieben auf einen anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes wird mit einem zweijährigen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50% des Bruttolohnes unter Einschluss des Arbeitgeberanteils zum Sozialversicherungsbeitrag gefördert.
Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden Antragsstelle ist das Integrationsamt Hamburg
nein
„Job4000“ ist ein Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.
- Zuwendungsgeber : Land Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Integrationsamt Hamburg
- https://www.hamburg.de/integrationsamt/114998/job-4000/
Mecklenburg-Vorpommern
Das Land fördert gewerbliche Unternehmen aller Sektoren: das produzierende Gewerbe, das Dienstleistungsgewerbe sowie den Handel. Voraussetzung ist, dass das zu fördernde Unternehmen ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhält.
Es werden u.a. folgende Maßnahmen begleitet:
- Investitionsvorhaben, ohne Ausschluss einzelner Kosten
- Bestandsfinanzierungen (Vorräte, Forderungen, Aufträge)
- Liquiditätshilfen
- Neustrukturierung von Finanzierungen
- Nachfolgelösungen, MBOs, MBIs, Spin Offs
- Finanzierung von Konzerntöchtern / Aufbau einer konzernunabhängigen Finanzierung
Bürgschaften werden in Höhe von maximal 80% des Kreditbetrages übernommen.
Die vom Land zu verbürgende Obergrenze liegt für Betriebsmittelkredite bei € 24,9 Mio., für Investitionskredite i.d.R. darüber.
Betriebsmittelkredite werden für die Dauer von maximal 8 Jahren verbürgt, Investitionskredite für maximal 15 Jahre und Immobilienfinanzierungen für maximal 20 Jahre. Für Betriebsmittelkredite wird die Bürgschaft nach der Hälfte der Laufzeit i.d.R. degressiv verlaufen.
Ausnahmen sind beispielsweise für die Finanzierung großvolumiger Einzelprojekte möglich.
Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen
nein
Ziel ist es, volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-mecklenburg-vorpommern.html
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2026
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie sonstige nichtkommerzielle Organisationen und Einrichtungen.
- Die Vorhaben müssen nachweislich geeignet sein, den Europagedanken zu fördern
und sich mit der europäischen Integration befassen.
- Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. In
Ausnahmefällen kann auch für Vorhaben von Zuwendungsempfängern mit Sitz
außerhalb des Landes eine Zuwendung gewährt werden, sofern an dem Vorhaben
überwiegend Einwohnerinnen und Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern
teilnehmen.
Projekte wie europäische Begegnungen, Studien- und Informationsreisen, Konferenzen, Seminare, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Ausstellungen, Publikationen. Gefördert werden insbesondere Projekte unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, im Rahmen der jährlichen Europawoche, EU-Projekttage sowie im Vorfeld der Europawahlen in Mecklenburg-Vorpommern und der europapolitischen Bildung.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 3.000 EUR je Projekt.
Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zu richten
nein
Mit der Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die den Europagedanken fördern und sich mit der europäischen Integration befassen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.europa-mv.de/europapolitik/europagedanke/