Förderwegweiser
bundesweit
30.06.2026
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden
(Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.
Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende
und projektbegleitende Maßnahmen
- die Etablierung neuer sowie die Aufwertung und Vernetzung bestehender Grün-
und Freiräume, einschließlich kulturhistorischer Parkanlagen im Eigentum
Dritter, zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der Kalt- und
Frischluftversorgung, der Biodiversität sowie der Aufenthaltsqualität,
-ie gezielte Schaffung und Aufwertung wohnortnaher Freiräume und die
Erhöhung des Grünanteils, u. a. durch Erhalt und Erneuerung des
Baumbestands sowie die Pflanzung klimaresilienter Gehölze zur Verbesserung
der Kühlungs- und der Erholungsfunktion und der Gesundheitsvorsorge in
klimatisch defizitären Siedlungsgebieten (Klimaoasen),
- großräumige Maßnahmen zur klimaresilienten (Um)Gestaltung von
Verkehrsräumen, Stadtplätzen, Brachflächen sowie der integrierten Ausweitung
und Neuanlage von blau-grüner Infrastruktur auf Quartiersebene,
- Maßnahmen zur Stärkung eines naturnahen Wasserhaushaltes in
Siedlungsgebieten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der
Versickerungs- und Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und
der Wasserverfügbarkeit, u. a. durch Entsiegelung von Flächen, Optimierung
des Wasserverbrauchs sowie durch innovative Bewässerungssysteme zum
Erhalt der Vegetation in Siedlungsgebieten und Grünanlagen, einschließlich der
Nutzung von Grauwasser.
- Aufwertung von Gewässern in Siedlungsgebieten (wie Bachläufe, Teiche,
Uferbereiche) zum Schutz vor Überflutungen, Hitzestress, Eutrophierung sowie
zur Förderung der Gesundheitsvorsorge der Anwohnenden.
Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförde-
rung. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung im Rahmen einer Teilfinanzierung
auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Projektskizzen sind über das Projektskizzenformular in easy-Online bis zum 30. Juni
2026 einzureichen.
nein
Das Programm setzt wichtige Impulse für nachhaltige und widerstandsfähige Strukturen und trägt zur zukunftsfähigen Entwicklung von Städten und ländlichen Räumen bei.
- Zuwendungsgeber : Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- https://www.anpassung-klimawandel.bund.de/KLIMA/SharedDocs/Downloads/DE/Projektaufruf-KlimaR%C3%A4ume-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=6
19.06.2026
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kom-
munen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.
Gegenstand der Förderung sind kommunale Schwimmbäder, d. h. bauliche Anlagen mit
einem oder mehreren Schwimm- oder Badebecken sowie deren typische bauliche Be-
standteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Die zu fördernden Schwimmbäder
müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der förderge-
genständlichen Schwimmbäder
Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung
grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendungen werden bei der
Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro (Mindesthöhe
der beantragten Fördersumme).
Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro (maximale Förder-
höhe)
rojektskizzen sind über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender
URL bis zum 19. Juni 2026 einzureichen:
eingeschränkt
Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt zeitgemäßer, energieeffizienter Schwimmbäder und stärkt damit langfristig Sport, Gesundheit und Lebensqualität vor Ort
- Zuwendungsgeber : Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium für Wohnen,Stadtentwicklung und Bauwesen
- https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-sb-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=7