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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

592 Treffer:
KlimaRäume  

Der Projektaufruf 2026 im Bundesprogramm ‚Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel‘ unterstützt Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2026

Für wen?

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden

(Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende

und projektbegleitende Maßnahmen

Beispiele

- die Etablierung neuer sowie die Aufwertung und Vernetzung bestehender Grün-

und Freiräume, einschließlich kulturhistorischer Parkanlagen im Eigentum

Dritter, zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der Kalt- und

Frischluftversorgung, der Biodiversität sowie der Aufenthaltsqualität,

 

-ie gezielte Schaffung und Aufwertung wohnortnaher Freiräume und die

Erhöhung des Grünanteils, u. a. durch Erhalt und Erneuerung des

Baumbestands sowie die Pflanzung klimaresilienter Gehölze zur Verbesserung

der Kühlungs- und der Erholungsfunktion und der Gesundheitsvorsorge in

klimatisch defizitären Siedlungsgebieten (Klimaoasen),

 

- großräumige Maßnahmen zur klimaresilienten (Um)Gestaltung von

Verkehrsräumen, Stadtplätzen, Brachflächen sowie der integrierten Ausweitung

und Neuanlage von blau-grüner Infrastruktur auf Quartiersebene,

 

- Maßnahmen zur Stärkung eines naturnahen Wasserhaushaltes in

Siedlungsgebieten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der

Versickerungs- und Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und

der Wasserverfügbarkeit, u. a. durch Entsiegelung von Flächen, Optimierung

des Wasserverbrauchs sowie durch innovative Bewässerungssysteme zum

Erhalt der Vegetation in Siedlungsgebieten und Grünanlagen, einschließlich der

Nutzung von Grauwasser.

 

- Aufwertung von Gewässern in Siedlungsgebieten (wie Bachläufe, Teiche,

Uferbereiche) zum Schutz vor Überflutungen, Hitzestress, Eutrophierung sowie

zur Förderung der Gesundheitsvorsorge der Anwohnenden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförde-

rung. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung im Rahmen einer Teilfinanzierung

auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Projektskizzen sind über das Projektskizzenformular in easy-Online bis zum 30. Juni

2026 einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm setzt wichtige Impulse für nachhaltige und widerstandsfähige Strukturen und trägt zur zukunftsfähigen Entwicklung von Städten und ländlichen Räumen bei.

Weitere Informationen  
Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder  

„Das Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Sportstätten‘ – Projektaufruf 2026 mit dem Schwerpunkt Schwimmbäder – unterstützt Kommunen bei der Modernisierung und nachhaltigen Erneuerung ihrer Bäderinfrastruktur.“

Fördergebiet

Geltungsdauer

19.06.2026

Für wen?

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kom-

munen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind kommunale Schwimmbäder, d. h. bauliche Anlagen mit

einem oder mehreren Schwimm- oder Badebecken sowie deren typische bauliche Be-

standteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Die zu fördernden Schwimmbäder

müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der förderge-

genständlichen Schwimmbäder

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung

grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendungen werden bei der

Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro (Mindesthöhe

der beantragten Fördersumme).

Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro (maximale Förder-

höhe)

Bewerbungsverfahren

rojektskizzen sind über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender

URL bis zum 19. Juni 2026 einzureichen:

foerderportal.bund.de/easyonline

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt zeitgemäßer, energieeffizienter Schwimmbäder und stärkt damit langfristig Sport, Gesundheit und Lebensqualität vor Ort

Weitere Informationen  
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