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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Garantien für Beteiligungen durch die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen eingehen

Was wird gefördert?

Mit den Beteiligungen sollen vorrangig folgende Vorhaben finanziert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich der Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Garantie gewährt.

Die Garantie wird für maximal 1 Mio. EUR Beteiligungssumme gewährt (im Ausnahmefall bis zu 2,5 Mio. EUR).

Der Garantiegrad beträgt grundsätzlich bis zu 70% der Beteiligungssumme.

Bewerbungsverfahren

Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeiten wollen, müssen sich vorab dort akkreditieren lassen. Akkreditierte Beteiligungsgesellschaften erhalten einen festen Ansprechpartner in der Bürgschaftsbank, der frühzeitig in die Verhandlungen von Unternehmensbeteiligungen einbezogen werden soll, um bereits parallel zu den Verhandlungen zwischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Unternehmen eine Garantieübernahme prüfen zu können. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Bestehende Unternehmen  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, wenn ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Junge und bestehende kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit mindestens einem endgültigen Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr (dessen Stichtag nicht länger als 24 Monate zurück liegt).

Was wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.

Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Arten von Investitionen und Betriebsmittel; auch Bauvorhaben und Immobilienerwerb.

Art und Höhe der Zuwendung

Mit Ausfallbürgschaften von max. T€ 200 Bürgschaftsbetrag und einem Verbürgungsgrad von max. 70 %

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Download der Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für KMU oder Angehörige der Freien Berufe Schleswig-Holstein die für ihr Vorhaben nicht banmäßig ausreichende Sicherheiten zur Verfügung haben. Dabei darf es sich nicht um einen Sanierungskredit handeln.

Weitere Informationen  
Ausfallbürgschaften BB-SH  

Unternehmen, deren Hausbank für die Finanzierung durch einen Kredit weitere Sicherheiten benötigt, können bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH eine Ausfallbürgschaft beantragen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, denen wegen nicht ausreichender Sicherheiten die Kreditaufnahme erschwert wurde.

Was wird gefördert?

Betriebliche Existenzgründungen, innovative Geschäfts- oder Produktideen, Moderniesierungs-Investitionen, Firmen-Übernahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Übernahme einer Ausfallbürgschaft

Bewerbungsverfahren

Online bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Über die Hausbank können Unternehmen, deren Hausbank für die Finanzierung durch einen Kredit weitere Sicherheiten benötigt, bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH eine Ausfallbürrgschaft beantragen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
  • https://sh.ermoeglicher.de/de/
 
Förderung von Naturparken  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.07.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere:

 

- Kosten für die personelle und sachliche Betreuung der Naturparke

- Kosten für die Aufstellung bzw. Fortschreibung des Naturparkeinrichtungsplanes (Naturparkplan) sowie Kosten für die Ausarbeitung gesonderter Entwicklungsthemen

- Maßnahmen zur Ordnung des Erholungswesens (z.B. Bau und Ausbau von Wanderwegen und Reitwegen in landschaftsgerechter Bauweise; Bau von Rast-, Ruhe- und sonstigen Plätzen in landschaftsgerechter Bauweise; Bau, Beschaffung und Aufstellung von Schutzhütten, Naturbeobachtungsständen, fest verankerten Tischen, Bänken; Beschilderung der Naturparke, Orientierungstafeln, Wegemarkierungen, Erläuterungstafeln sowie Informationsmaterial; Sicherung und Einzäunung schutzwürdiger Bereiche)

- Landschaftspflegerische Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Ordnung des Erholungswesens

- Grünordnungsmaßnahmen zur Verbesserung von Natur und Landschaft an Ortsrändern, Straßen und Wegen sowie an Gewässern; innerhalb der Ortslage jedoch nur, wenn eine Verbindung zur freien Landschaft besteht.

- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für die Schaffung von barrierefreien Bereichen in den Naturparken bis zu 100%.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken sowie einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume zu leisten und die Förderung einer nachhaltigen und naturverträglichen Tourismusnutzung.

Weitere Informationen  
Naturerlebnisräume  

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen für Ausgaben zur Anlage oder Einrichtung von Naturerlebnisräumen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Schleswig-Holstein, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.

Was wird gefördert?

uwendungsfähig sind Ausgaben und Vorhaben zur Anlage und Einrichtung von Naturerlebnisräumen. Dies sind insbesondere:

 

- Erstellung einer Entwicklungskonzeption

- Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschl. der Errichtung von Informationsgebäuden

- Besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche

- Planung, Bau, Aufstellung bzw. Einrichtung wie z.B.

- Bau bzw. Ausbau von Wegen und Pfaden

- Bau von Park-, Ruhe-, Spiel-, und Lernplätzen

- Bau bzw. Beschaffung und Aufstellung von Hütten, Sitzmöglichkeiten, Abfallbehältnissen und sanitären Anlagen

- Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen

- Aufstellung von Beschilderungen, Einzäunungen und Sicherungen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss; Die Unterstützung beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu 50%, soweit landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen im Vordergrund stehen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Kosten für Planung, Bauleitung sowie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen werden nach gesonderten Regelungen gefördert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die zuständige untere Naturschutzbehörde zu richten an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Naturerlebnisräume sollen den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren.

Weitere Informationen  
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