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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Pro FIT – Frühphasenfinanzierung  

Mit der "Pro FIT -Frühphasenfinanzierung" hilft die IBB Ihnen die Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin. Sie streben die Durchführung eines Innovationsprojektes ("FuE-Ankerprojekt") an und dürfen maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen, maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird.

Was wird gefördert?

- Personalausgaben (v.a. Geschäftsführer)

- Investitionsausgaben

- laufende Betriebsausgaben

 

In beiden Frühphasen sind alle notwendigen und angemessenen Ausgaben Ihres Unternehmens förderfähig, die weder direkt im Zusammenhang mit dem "Ankerprojekt" (Innovationsprojekt) noch im Zusammenhang mit Ihren umsatzbezogenen Kundenaufträgen anfallen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Abhängigkeit der jeweiligen Frühphase gewährt.

 

Frühphase 1

- Finazierung bis zu 50% mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem Darlehen

- Dauer: max. 1 Jahr

- zinslose Darlehen

 

Frühphase 2

- Die Ausgaben werden mit einem Darlehen finanziert.

- Die Frühphase 2 endet spätestens mit Abschluss des Innovationsprojekts.

 

In beiden Frühphasen ist eine Finanzierung von 100% der förderfähigen Ausgaben möglich. Die Gesamtzuwendung kann für beide Phasen max. 500.000 EUR betragen, wovon max. 200.000 EUR auf die Frühphase 1 entfallen. Die Darlehen werden ohne Stellung einer Sicherheit gewährt.

Bewerbungsverfahren

Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden Zuschüsse und Darlehen für technologisch hochinnovative Gründungen gewährt. Durch die Förderung sollen die Unternehmen befähigt werden, zum einen die Grundlagen für eine eigenständige Innen- und Außenfinanzierungskraft zu schaffen und zum anderen mit höherem Erfolg neue technologische Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und in den Markt einzuführen. Dadurch sollen Einkommen und Beschäftigung in der Region stimuliert werden.

Weitere Informationen  
BBBsocial  

Das Programm der Bürgschaftsbank Berlin richtet sich exklusiv an gemeinwohlorientierte Unternehmen, die zur Erreichung ihrer sozialen Ziele eine Finanzierung benötigen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

• Kleine und mittlere Unternehmen

• Start-ups

• Gründer:innen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe

• Auch gemeinnützige Rechtsformen (z. B. gGmbH, e. V.)

• Jeweils mit Betriebsstätte und/oder Finanzierungsvorhaben in Berlin

 

Die Voraussetzung ist, dass sich die Betriebsstätte bzw. das Finanzierungsvorhaben in Berlin befindet.

Was wird gefördert?

Bürgschaften zur Absicherung von Investitionskrediten für gemeinwohlorientierte Vorhaben in Berlin, wie:

• Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark etc.

• Gründungen/Start-ups

• Geschäftsübernahmen

• Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen

• Expansionen in neue Märkte

• Investitionsvorhaben von freien KITA- und Schulträgern

Art und Höhe der Zuwendung

• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags

• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR

Bewerbungsverfahren

Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Bürgschaftsprogrammes "BBBsocial" ist die Förderung der Sozialen Ökonomie in Berlin durch einen erleichterten Zugang zu Finanzierungen und die Integration von Sozialen Unternehmen in die klassischen Finanzierungsstrukturen (Banken), um die Zukunftsfähigkeit eines sozialen, integrativen und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsstandortes zu sichern.

Weitere Informationen  
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)  

Das Förderprogramm bietet ein zinsgünstiges Darlehen für all jene, die ihr Business mit dem Digitalisierungsdarlehen auf das nächste Level bringen möchten.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist

- Angehörige der freien Berufe

- Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach Gründung

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:

- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung

- Anschaffung notwendiger Hardware und Software

- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung

- Investitionen in Produktionsmaschinen mit integrierter Software

 

Voraussetzungen:

- Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen

- Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse

- Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe

- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben

- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei

- Tilgung monatlich in festen Raten

 

Darlehenshöhe und Auszahlung

- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR

- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen

- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen

- Auszahlung in einer Tranche

Bewerbungsverfahren

Antragstellung im Förderportal

- Einreichung des Antrags

- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen

- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

 

Antragstellung über Hausbank

- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens

- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU und Freiberufler:innen werden mit einem Darlehen von max. 250.000 Euro bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.

Weitere Informationen  
Förderprogramm RIKA - Qualifizierende Projekte  

Sie planen ein Qualifizierungsprojekt, das die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben mittels regionaler Ansätze als auch die Chancengerechtigkeit bei der Existenz- und Alterssicherung erhöht? Die NBank bietet Beratung zu allen Schwerpunkten des Förderprogramms RIKA (Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt).

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern die Eignung bzw. fachliche und administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation ggf. der Kooperationspartnerinnen und –partner gegeben ist.

Was wird gefördert?

- Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die durch das Projekt sowohl arbeitsmarktorientierte Beratung als auch eine Kompetenzerweiterung erfahren

- Maßnahmen aus einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching

Aufstiegsförderung

Digitalisierung

Handwerk und Technik

Gleichstellung und/oder bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie oder Pflege

Geflüchtete oder zugewanderte Frauen

Alleinerziehende

- Projekte, die Frauen bei der Gründung eines Unternehmens unterstützen

- Erwünscht sind regionale kooperative Ansätze, die räumlichen Gegebenheiten, Herausforderungen des Arbeitsmarktes, vorhandene Netzwerkstrukturen und Unternehmen vor Ort einbeziehen sowie die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit verbessern

Art und Höhe der Zuwendung

- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank

- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben

 

Bedingungen:

- Folgende Ausgaben sind förderfähig: Personalausgaben für das Fachpersonal (ohne allgemeines Verwaltungspersonal), Honorarausgaben sowie Ausgaben für die Teilnehmenden (wie z. B. Unterhalt, Freistellungskosten)

- Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben („Restkostenpauschale“) in Höhe von 36 % abgegolten.

- Die Förderung Ihres Vorhabens setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt. Die Bewertung (Förderwürdigkeitsprüfung) erfolgt durch die NBank anhand der eingereichten Unterlagen und der ausgefüllten Projektbeschreibung.

Bewerbungsverfahren

Den Antrag stellen Sie i. d. R. bitte mindestens 3 Monate vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die sowohl Beratung als auch Kompetenzerweiterung erfahren möchten.

Weitere Informationen  
Soziale Innovation - Projekte  

Das Programm fördert innovative und übertragbare Projekte, die durch neue und verbesserte Ansätze soziale Herausforderungen löst sowie lokale und regionale Bedarfe deckt. Dabei werden Handlungskonzepte gefördert, die darstellen, wie Unternehmen und Arbeitskräfte besser an die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen angepasst werden können oder wie sich der Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sichern und verbessern lässt. Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder

Personengesellschaften handelt.

Was wird gefördert?

Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:

 

• Arbeitswelt im Wandel:

Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation

Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes

 

• Daseinsvorsorge:

Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte

Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden

Art und Höhe der Zuwendung

• unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung

• Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu

70% im SER-Gebiet und bis zu 80% im ÜR-Gebiet

• Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig

• Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.

• Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch

Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten

• Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf

die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.

•Vorliegen einer gesicherten Gesamtfinanzierung

•Projektlaufzeit ist auf maximal 36 Monate begrenzt

Bewerbungsverfahren

Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.

Schritt 1: Einreichen einer Projektidee

Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur

Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und

frühestem Projektbeginn.

Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail

an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

 

Schritt 2: Antragstellung

Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens

zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch

die Antragstellung geführt.

 

Sozial-innovative Projektideen zur 6. Förderrunde können ab sofort bei der NBank als Bewilligungsstelle bis zum 22.05.2026 eingereicht werden. Informationen über den nächsten Förderaufruf liegen aktuell noch nicht vor.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt Projekte zu den Bereichen "Arbeitswelt im Wandel" und " Daseinsvorsorge" in Niedersachsen mit bis zu maximal 750.000 €.

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