Förderwegweiser
Bremen
Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.
Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen, wirtschaftliche Aktivitäten, die im Interesse des Landes Bremen liegen.
Bereitstellung als Kredit oder als Bürgschaft (Bürgschaften zugunsten Ihrer Hausbank).
- Mindestbetrag EUR 150.000 (BAB-Anteil). Bei Bürgschaften an KMU unter EUR 1,25 Mio. ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen.
- Grundsätzlich gelten die Konditionen der Hausbank individuell für Ihr Finanzierungsvorhaben.
- Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre.
- Tilgungsfreijahre sind möglich
- Besicherung gleichrangig mit der Hausbank.
ja
Unternehmenswachstum erfordert oft zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Mit klassischen Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder durch Gewährung von Bürgschaften wird das Engagement der Hausbank gestärkt und beispielsweise Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen ermöglicht.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Die Fördebank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/wachsen/kredite/wachstum-ergaenzungsfinanzierung.html
Bremen
Antragsberechtigt sind Unternehmen
- der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
- sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
- Freiberuflich Tätige mit Sitz im Land Bremen
- Idealvereine mit Sitz im Land Bremen
- nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen
Verbürgt werden können Kredite für Investitionen, Betriebsmittelkredite und Avalkredite, Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens.
- Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag
- maximal 80 % für Wirtschaftsunternehmen
- Max. Laufzeit: 15 Jahre
Kosten der Bürgschaftsübernahme:
Für die Bearbeitung und Übernahme einer Bürgschaft berechnen wir:
- Antragsentgelt in Höhe von 1 v. H. der beantragten Bürgschaftssumme
- Verwaltung der Bürgschaft 0,75 v. H. p.a. des Bürgschaftsbetrages
Anträge für die Übernahme der Bürgschaft werden bei der eigenen Hausbank eingereicht.
eingeschränkt
Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel und Avale, die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bremer Aufbau-Bank GmbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/landesbuergschaften
Bremen Niedersachsen Metropolregion Nordwest
30.12.2027
Zuwendungsempfänger sind Vereinsmitglieder der MR HB-OL, die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Gebiet der MR HB-OL sowie rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die oder deren Projektvorschläge der Kooperation zwischen Bremen und Niedersachsen dienen.
Gefördert werden können Vorhaben zu den Handlungsfeldern Wärmewende, Sektorenkopplung und energetische Nachbarschaften, Umsetzung der Wasserstoffstrategie Metropolregion Nordwest, Fachkräfte für die Energiewende, Fläche für die Energiewende sowie Energieeffizienz und weiteren regionalen Bedarfen der Energietransformation.
- Kommunale Wärmewende: interkommunale Planungsgemeinschaften, Umsetzung der kommunalen Wärmeversorgung etc.,
- Energie- und Wärmegemeinschaften oder Energy Sharing,
- rechtliche Rahmenbedingungen und standardisierte Genehmigungsverfahren,
- neue Technologien zur Energieerzeugung und –speicherung,
- Energietransformation in der räumlichen Planung: Multicodierung und kombinierte Flächennutzung, Steuerungskonzepte für Flächenkonkurrenzen, integrierte und sektorenübergreifende regionale Energiekonzepte (Wind, PV, Biogas, Geothermie etc.),
- Datenverfügbarkeit für die Energietransformation,
- Werbung / Berufsorientierung für Berufe im Bereich Energie, Umwelt- und Klimaschutz
- Schaffung von Transparenz in der Angebotslandschaft in den Bereichen Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung für Fachkräfte der Energiewende,
- Anreizsysteme zur Energieeinsparung,
- Energieeffizienz-Netzwerke zu innovativen Fragestellungen.
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
- Die Zuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge sind an die Geschäftsstelle des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im
Nordwesten e. V. zu richten.
ja
Der Förderfonds ist für Kommunalverwaltungen, Zweckverbände und DMOs der Metropolregion von hoher Relevanz. Er bietet Zuschüsse zur Finanzierung von strategischen Kooperationsprojekten, die zur nachhaltigen Transformation der Destination beitragen. Dazu gehören Projekte zur Klimaresilienz, der Wärmewende und der Entwicklung regionaler Energiekonzepte für die touristische Infrastruktur.
- Zuwendungsgeber : Freien Hansestadt Bremen; Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
- https://www.metropolregion-nordwest.de/foerderfonds
Bremen
30.12.2029
- juristische Personen des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet des Landes Freie Hansestadt Bremen einschließlich ihrer senatorischen Dienststellen und Einrichtungen sowie die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven; hierzu zählen ebenso die staatlichen Hochschulen
- juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Organisationsformen und Sondervermögen des Landes und seiner Stadtgemeinden, in denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung überführt sind gemäß der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Freien Hansestadt Bremen sowie der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Stadt Bremerhaven;
- nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine im Sinne von § 21 BGB in Verbindung mit § 52 AO mit Sitz im Land Freie Hansestadt Bremen.
Nicht-investive Maßnahmen, insbesondere
- Ganzheitliche Konzepte, fachübergreifende Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Gutachten, Studien, Analysen (insb. Risikobewertungen, Gefährdungsanalysen),
- Simulationen, Modellierungen, Fachkarten und Modellrechnungen,
- Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts- und Informationssysteme,
- Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten und Umsetzungshemmnissen, (z.B. Sensibilisierungs-/Informationskampagnen, Beteiligungsverfahren, Beratungen)
Investive Maßnahmen, insbesondere
- innovative ökosystembasierte Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels;
- Anpassung und Verbesserung öffentlicher Infrastrukturen der Daseinsvorsorge mit Hilfe ökosystembasierter Lösungen (z. B. kleinräumige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserwirtschaft im Quartier im Sinne des Schwammstadtprinzips);
- Maßnahmen zur klimaangepassten Verbesserung des städtischen Umfelds, z. B. Umgestaltungen/Sanierungen öffentlicher Räume in multifunktionale Flächen, um innerstädtische Retentions- und Überflutungsflächen bei Starkregenereignissen zu schaffen;
- Herstellung und Verbesserung technischer Infrastruktur, z. B. für Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts-/Informationssystemen;
- Prototypen sowie pilothafte Maßnahmen zur Umsetzung von Konzepten, Strategien oder Leitlinien zur Steigerung der Klimaresilienz.
Die Förderung wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung oder Vollfinanzierung als nicht rückzahlbare Förderung gewährt.
- Für öffentliche Einrichtungen des Landes Bremen und seiner Stadtgemeinden gemäß Punkt A) sowie deren Beteiligungen gemäß Punkt B) wird eine Vollfinanzierung gewährt.
- Für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine gemäß Punkt C) wird eine Anteilfinanzierung von bis zu 95 % gewährt. Im Rahmen der Förderentscheidung wird die Höhe des Eigenanteils des Antragstellers in die Bewertung einbezogen.
Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH
nein
Übergeordnetes Ziel der Strategie ist, die Toleranz und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen und deren Folgen sowie die Vorsorge und das Reaktionsvermögen der Stadtgemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dadurch besteht ein langfristig ausgerichteter strategischer Rahmen, wie sowohl den schleichenden als auch den abrupt auftretenden Klimafolgen begegnet werden kann. Langfristiges Ziel ist es, gute Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit auch bei potenziell eintretenden Klimafolgen in der Region zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/zup-klimanpassung
Bremen
30.06.2027
- Kleine und mittelständische Unternehmen
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Fremde Kosten - im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - für
- Leistungen im Bereich Marktforschung und Wissenstransfer
- die Analyse von Markt, Kunden und Wettbewerb
- die Entwicklung geeigneter Marketingstrategien und Vertriebswege
- förderfähige Kosten sind hierbei Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie
- mehrere Dienstleister im Förderprojekt sind kombinierbar
- Zuschüsse bis zu 50 % der Fremdkosten
- max. 20.000 € Zuschuss pro Vorhaben
Projektskizzen und konkrete Anträge müssen entsprechend den jeweiligen Fördervoraussetzungen eingereicht werden. Ein zweistufiges Antragsverfahren ist üblich, beginnend mit einer Projektskizze gefolgt von einer detaillierten Projektbeschreibung.
ja
Dieses Förderprogramm ist ein Zuschuss, der KMU und Existenzgründern in Bremen bei der Markteinführung ihrer besonders innovativen Produkte hilft. Es finanziert notwendige externe Beratungsleistungen in den Bereichen Marktanalyse, Marketingstrategie und Vertrieb.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation des Landes Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/wachsen/innovationsfoerderung/bab-idl.html
bundesweit
31.12.2029
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.
Antragsberechtigt sind:
• juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
• rechtsfähige Personengesellschaften
• selbstständig und freiberuflich Tätige
Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.
Voraussetzungen:
• Veranstaltungsort innerhalb Bayerns
• findet erstmals statt, oder erst zum maximal dritten Mal in Bayern
• Veranstaltungsprogramm: mind. 2 Tage mint jeweils mind. 4h
• Teilnehmeranzahl mind. 100 vor Ort
• Externe Veranstaltungsräumlichkeit
• Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenkosten
• Ausgaben für Bewirtung (Catering)
• Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.
• Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende
• Ausgaben für allgemeine Organisation
• Registrierung/Hostessen vor Ort
• Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit
• Ausgaben für die Sicherheit
• Schutz- und Hygienemaßnahmen
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Förderhöhe wird gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage.
• min. 12.000€ bis max. 125.000€
• zusätzliche Boni: Teilnehmer aus dem Ausland/ Nebensaison
Die Antragsstellung erfolgt online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Dort können auch alle notwendigen Unterlagen hochgeladen werden. Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen.
eingeschränkt
Dieses Programm bietet Veranstaltern und Kongressagenturen einen Zuschuss zur Deckung der direkten Veranstaltungskosten (z.B. Miete, Catering, Technik, Honorare). Es ist das zentrale Instrument, um neue, überregionale Kongresse nach Bayern zu holen oder bestehende Veranstaltungen in den Freistaat zurückzuverlagern. Der Antragsteller muss die Räumlichkeiten extern anmieten, und die Förderung ist auf zwei Mal in fünf Jahren begrenzt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/kongressinitiative-bayern/kongressinitiative-bayern-voraussetzungen/
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen). Landkreise sind antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Sportstätte sind.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von kommunalen Sportstätten (gedeckt oder ungedeckt), die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Maßnahmen in:
• Freibädern/Hallenbädern: Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und des Chemikalieneinsatzes sowie zur klimaneutralen Wärmeversorgung
• Kunstrasenplätzen: Sanierung von Kunstrasenplätzen mit zertifizierten, nachhaltigen Materialien
• Barrierefreiheit: Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit
• Energieeffizienz: Notwendige Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzgebäude-Stufe 85 (Sanierung) oder 55 (Ersatzneubau)
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) und wird grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung gewährt
Zuschusshöhe und Obergrenzen:
• Mindestförderung: Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro.
• Höchstförderung: Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro.
• Regelförderung: Eigenanteil mind.55 Prozent der Gesamtausgaben
• Haushaltsnotlage: Eigenanteil mind. 25 Prozent der Gesamtausgaben
Die Zuwendung kann von der Kommune an Dritte (z. B. Sportvereine) weitergeleitet werden.
Zweistufiges Verfahren:
1. Einreichung der Projektskizze (Frist: 15. Januar 2026) über das Förderportal des Bundes.
2. Nach Beschluss des Haushaltsausschusses folgt die Antragstellung (Phase 2) der ausgewählten Kommunen.
eingeschränkt
Das Programm ist der zentrale Baustein zur Sanierung der kommunalen Freizeit- und Sportinfrastruktur. Es ermöglicht Kommunen die Modernisierung von Bädern, Sportanlagen und Freianlagen. Der Fokus liegt auf der Erhöhung der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit der Anlagen, was indirekt den Gesundheits- und Freizeittourismus stärkt. Wichtig: Die Förderung gilt nur für öffentlich zugängliche und nicht-gewerblich betriebene Sportstätten.
- Zuwendungsgeber : Der Bund mit Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
- https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Bremen
29.06.2028
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
Investitionen & Betriebsmittel
- Erweiterung des Unternehmens
- Entwicklung und Ausbau von Geschäftsfeldern
- Wachstumsbedingten Liquiditätsbedarf
- Neuausrichtung des Unternehmens, z.B. nach einer Konsolidierungsphase
- Finanzierung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
Die Bremer Aufbau Bank GmbH (BAB) bietet über ihre Tochtergesellschaft, BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM), die Stärkung Ihres Eigenkapitals an in Form von:
Stille Beteiligung:
- Wirtschaftliches Eigenkapital als Nachrangdarlehen
- Beteiligungsvolumina insbesondere im Co-Investment bis zu 1,5 Mio. €
- Faire Konditionen mit fester Grundvergütung und gewinnabhängiger Vergütung
- Laufzeit der Beteiligung, bis zu 10 Jahren
Offene Beteiligung:
- Beteiligung direkt am Kapital der Gesellschaft als Minderheitsgesellschafter
- Beteiligungsvolumina als Alleininvestor:in bis zu 200.000 €, im Co-Investment bis zu 1,5 Mio. €
- Teilhabe an Gewinn und an der Wertsteigerung, keine jährliche Vergütung
- Exit-Perspektive nach 7 Jahre (Beteiligungshorizont)
Dem Antrag sind detaillierte Angaben über das Unternehmen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse (Umsatz, Beschäftigte, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen nebst erforderlichen Erläuterungen usw.), das Investitionsvorhaben und die Finanzierung beizufügen.
Antragsannehmende Stelle ist die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH.
eingeschränkt
Zielsetzung ist es KMU in der Gründungs-, Wachstums- und Übertragungsphasen bei nachhaltigen Marktchancen für einen begrenzten Zeitraum zusätzliches Eigenkapital und/oder eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung zu stellen und so die Finanzierungsbedingungen für KMU mittelbar und unmittelbar zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/beteiligungskapital
Bremen
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zu erfüllen.
Gefördert werden junge Unternehmen (Unternehmensalter < 5 Jahre) und etablierte Unternehmen (Unternehmensalter ab 5 Jahre).
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (gewerblicher Anteil)
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen
- Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten)
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
- Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € (mindestens 5.000,-€) pro Vorhaben mit einer Konditionenfestschreibung von max. 10 Jahren und bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren
- Auf die günstigen KfW-Konditionen wird eine weitere Zinsvergünstigung von 0,03 % gewährt
- Besonders günstige Zinsen in Bremen und Bremerhaven (Regionalfördergebiete) und für junge Unternehmen
- Eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von insgesamt 2 Bankarbeitstagen und neun Monaten
- Keine Berechnung einer Entschädigung im Fall der Nichtabnahme eines Kredits
- Die Förderung erfolgt ausschließlich gemäß der De-minimis-Verordnung (EU)
Antrag über Ihre Hausbank
nein
Für den ERP-BFK KMU nutzt die BAB die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Förderkredit KMU der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und verbessert diese um weitere Fördermehrwerte.
- Zuwendungsgeber : Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB).
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/bfk
Bremen
- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Kriterien der EU Kommission
- Freiberuflich Tätige
- Natürliche Personen
- Existenzgründer wenn Sie mindestens 3 Jahre bestehen, mindestens aber über aussagefähige Jahresabschlüsse von 2 Geschäftsjahren verfügen.
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes
Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50% beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten.
Antrag über Ihre Hausbank.
nein
Der ERP-BFKH KMU ist eine Variante des ERP-Bremer Förderkredites KMU (ERP-BFK KMU): Ihre Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %. Sie wird also von der BAB zur Hälfte von der Haftung freigestellt, das Risiko aus dem ERP-BFK KMU somit zwischen der BAB und Ihrer Hausbank geteilt.
- Zuwendungsgeber : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/bfkh