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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

592 Treffer:
Mikrodarlehen ESF Plus 2021-2027  

Das Land gewährt Existenzgründerinnen und -gründern bei einer Neugründung oder Übernahme eines bestehenden Betriebes vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein verzinsliches Darlehen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2028

Für wen?

- Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit Neugründungen oder Betriebsübernahmen

- Antragsteller/-innen sind grundsätzlich natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen

- Antragsteller/-innen müssen ihren Wohn- und (künftigen) Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben

Was wird gefördert?

Mikrodarlehen für Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit

- einer Gründung/Übernahme vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit

- und in den ersten 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Es können Darlehen bis zu einer Höhe von insgesamt 25.000 Euro ausgereicht werden, wenn aus der Planungsrechnung eine entsprechende Finanzierungslücke nachzuweisen ist.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist schriftlich bei der GSA mbH einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Existenzgründerinnen und -gründern Darlehen, wenn bei diesen eine Finanzierungslücke besteht. Damit wird sowohl die selbstständige Tätigkeit im Land Mecklenburg-Vorpommern gestärkt, als auch der ländliche Raum.

Weitere Informationen  
Flexible Bedienformen  

Das Land Niedersachsen fördert den Ausbau des ÖPNV. Ziel der Förderung ist in den Pendler- und Verflechtungsräumen der Städte neue und alternative Angebote im ÖPNV zu schaffen. Der ÖPNV soll so attraktiv gestaltet werden, dass deutlich mehr Menschen ihn für regelmäßige Fahrten nutzen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31-12-2027

Für wen?

Aufgabenträger für den ÖPNV i. S. des § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft an Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden.

Was wird gefördert?

- die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr.

- der Betrieb alternativer Bedienungsangebote und digitaler On-Demand-Verkehre außerhalb des klassischen ÖPNV

- Maßnahmen zur Verbesserung der zielgerichteten Einführung von flexiblen Bedienformen und alternativen Bedienungsangeboten (Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Konzepte für Angebotsformate unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern, Maßnahmen zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit) (Pauschalierungspflicht soweit die förderfähigen Gesamtkosten 200.000 Euro nicht übersteigen.)

Art und Höhe der Zuwendung

- Beratung zu flexiblen Bedienformen

- Zuschuss 40 % (Regionenkategorie SER) bzw. 60 % (Regionenkategorie ÜR) der

zuwendungsfähigen Ausgaben in Form einer Anteilfinanzierung

- Maximalzuschuss 600.000 €

- Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Konzepte für Angebotsformate

unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern, Maßnahmen zur Unterstützung

ehrenamtlicher Arbeit unterliegen der Pauschalierungspflicht soweit die

förderfähigen Gesamtkosten 200.000 Euro nicht übersteigen

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank zu stellen. Dort

werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unter die Förderung fallen die bessere Erreichbarkeit von Knotenpunktensowie Angebote, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen oder erweitern. Der motorisierte Individualverkehr soll zu einer verstärkten Nutzung von CO2-armen Mobilitätsangeboten verschoben werden.

Weitere Informationen  
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023  

Im Rahmen dieses Programms unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Das Programm fördert im Lausitzer Revier Investitionen von KMU zur Diversifizierung, Modernisierung und Umstellung des Geschäftsbetriebs als Reaktion auf den Kohleausstieg.

 

Zudem werden gefördert:

 

• Transformationsberatung für KMU (Module Analyse und Implementierung).

• Startgeld Lausitz für neue KMU (bis 3 Jahre alt).

• Umweltschutzinvestitionen von Großen Unternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Zuschüsse nach der De-minimis-Verordnung sind auf maximal 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.

Weitere Informationen  
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025  

Dieses Programm dient der Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft beitragen.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Produktive Investitionen von KMU

 

KMU im Landkreis Uckermark sollen beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft bei folgenden Transformationen unterstützt werden:

 

• Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

 

• Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung),

 

• Diversifizierung einer Betriebsstätte.

Transformationsberatung für KMU

 

Gefördert wird die Beratung für KMU durch akkreditierte Beratungsunternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung nach AGVO

 

Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 45 Prozent bei kleinen Unternehmen und 35 Prozent bei mittleren Unternehmen erfolgen.

 

Förderung nach De-minimis-Verordnung

 

Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent erfolgen.

 

Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro brutto nicht übersteigen.

Transformationsberatung für KMU

 

Förderung nach AGVO

 

Gefördert werden externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag können Sie über das Kundenportal 2 der ILB stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützt werden Investitionen von KMU in der Uckermark während der EU-Förderperiode von 2021-2027.

Weitere Informationen  
NSeed  

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellt jungen innovativen Unternehmen Beteiligungskapital für Investitionen in der Nachgründungsphase und der ersten Wachstumsphase sowie zur Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen zur Verfügung.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Gründungen von kleinen, jungen, innovativen Unternehmen. Unternehmen, deren Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren einen innovativen Charakter aufweisen

Was wird gefördert?

Finanzierung der Nachgründungsphase (Seed) und erster Wachstumsphase, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Unternehmen, die im Regelfall noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, können Finanzierungen mit Volumina zwischen 150.000 Euro bis 500.000 Euro erhalten;

Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit NSeed können junge Unternehmen in der Seed-Phase Kapitalengpässe mittels eine Beteiligung überwinden. Eine jährliche Vergütung ist für die Beteiligung wird fällig, die aber abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers ist.

Weitere Informationen  
NMittelstand  

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) fördert überwiegend mittlere Unternehmen (KMU) durch Beteiligungskapital, um die Marktchancen der Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen jetzt und für die Zukunft auszubauen sowie Folgeinvestitionen zu sichern .

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aber auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf (Betriebsmittelfinanzierungen), Finanzierungen zum Ausbau der Marktposition und Sicherung von Folgeinvestitionen,

Investitionen in das Anlage- und Umlaufvermögen

Verbesserung der Unternehmensperspektive für Zukunftsentwicklungen

Unternehmensnachfolge

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligungen

 

NBank beteiligt sich über die NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung

Beteiligungsfinanzierungen von 700.000 Euro bis max. 5 Millionen Euro

 

Offene Beteiligungen

NBank beteiligt sich über die NBank Capital direkt am Kapital der Gesellschaft

Ausschließlich Minderheitsbeteiligungen

Keine feste Laufzeit

Investitionshorizont mindestens sieben Jahre

 

Details siehe Link

Bewerbungsverfahren

Zunächst Erstgespräch mit der NBank, siehe Link.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Investitionen, Wachstumspotential und Beschäftigung zu erhalten, sowie MBO/MBI und Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.

Weitere Informationen  
NBeteiligung  

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellt Unternehmen Beteiligungskapital für Investitionen bei wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf sowie zur Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen zur Verfügung.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf – Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen

Beispiele

Investitionen in Gebäude, Attraktionen, Maschinen, etc. oder in innovative Ideen für neue Angebote und Technologien

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Beteiligungensvolumen zwischen 250.000 Euro bis 600.000 Euro für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind; Beteiligungsvolumen bis max. 2,5 Mio. Euro, wenn ein privater Co-Investor vorhanden ist;

Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft; Beteiligungslaufzeit 7-10 Jahre, im Einzelfall bis 12 Jahre

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprogramm können kleine oder mittlere Unternehmen durch eine Beteiligung der Nbank Kapitalengpässe überwinden und Wachstumschancen nutzen, wofür allerdings auch eine jährliche Vergütung abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers zu entrichten ist.

Weitere Informationen  
Landeskulturförderung  

Das Land Niedersachsen fördert Investitionen, auch im Bereich der Digitalisierung, und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen bzw. im Fall von Stipendien Künstler in den jeweiligen Bereichen.

Was wird gefördert?

Notwendige Anschaffungen sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der baulichen und technischen Infrastruktur, so dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann

Beispiele

Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen; digitale Infrastruktur; Veranstaltungstechnik; Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität; Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität; Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt je nach Förderbereich zwischen 5.000 und 50.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 34, zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm soll darüber hinaus zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen.

Weitere Informationen  
NBank Investkredit  

Das Förderdarlehen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bei Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen. Mit der Darlehensvergabe sollen Investitionen in Transformationsprozesse gefördert werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Energie und technologische Transformation sowie Umstellungsinvestitionen aufgrund der Beeinträchtigung von Lieferketten.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

26.12.2026

Für wen?

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Niedersachsen

Was wird gefördert?

- Investitionen in Niedersachsen, die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen

- Betriebsmittel zum Ausgleich von veränderungs- und wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe

Beispiele

Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:

- Die Errichtung von Photovoltaik- oder Biogasanlagen

- Anschaffung von Maschinen und Geräten

- Anschaffung von Medizintechnik

- Hofläden

- Energetische Baumaßnahmen

- Gewerblich geführte Ferienwohnungen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Darlehensbetrag: 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen in Niedersachsen.

Weitere Informationen  
Touristische Projekte in Niedersachsen  

Ziel der Förderung ist es, den Tourismus in Niedersachsen zukunftsfähig zu gestalten. Unterstützt werden Projekte, die auf verändertes Reise- und Informationsverhalten reagieren, innovative Angebots- und Organisationsstrukturen entwickeln und aktiv zur digitalen sowie klimafreundlichen Transformation der Branche beitragen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

30.04.2026

Für wen?

- Touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit bzw. Verantwortung

- Tourismusorganisationen, welche Tourismusmarketing direkt unterhalb der Ebene der Landesmarketingorganisation (TMN) betreiben

- Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt touristische Projekte und Organisationen bei der Anpassung an verändertes Reiseverhalten, Klimawandel und digitale Transformation.

Das wird gefördert:

- Projekte landesweit tätiger touristischer Organisationen zur Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen

- Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu modernen Destinationsmanagementstrukturen

- Entwicklung neuartiger touristischer Angebote und erste Schritte zur Markteinführung

- Innovative Kooperationen mit touristischen Partnern zur Angebotsverbesserung und Zielgruppenerschließung

- Nachhaltige Projekte zur Schaffung oder Weiterentwicklung klimafreundlicher und klimaangepasster Angebote

- Digitale Maßnahmen, die die Transformation des Tourismus voranbringen

- Besondere Projekte von landesweitem Interesse, die nicht über andere Programme förderfähig sind

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zwischen bis zu 50 % bzw. bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro pro Projekt.

 

Die Bedingungen:

- rechtzeitige Antragstellung vor Beginn des Vorhabens (jährlich zum 30.04.)

- Ausgabenerstattungsprinzip

- Beitrag zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots

- Laufzeit der Projekte von maximal 18 Monaten

Bewerbungsverfahren

Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung touristischer Projekte aus Landesmitteln stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

1. Schritt: Persönliche Beratung (Anja Benik, 0511 30031 9868, anja.benik@nbank.de)

2. Schritt: Antragsformular herunterladen und ausfüllen

3. Schritt: Zusätzlich benötige Antragsunterlagen

4. Beantragen Sie Ihre Förderung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung werden Tourismusakteure dabei unterstützt, sich an neue Reisegewohnheiten, digitale Entwicklungen und die Folgen des Klimawandels anzupassen – und so die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der touristischen Angebote langfristig zu sichern.

Weitere Informationen  
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