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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Bürgschaft  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung der Finanzierung von u.a selbstgenutzten gewerblichen Immobilien oder auch Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Standort in Sachsen.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages bzw. maximal 2,5 Mio. EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Zusätzlich können Kosten für Gründercoaching bis 500 EUR übernommen werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Weitere Informationen  
Innovative Wege in Beschäftigung  

Das Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des ESF Plus 2021–2027 fördert mit der Aktion „C1 Innovative Wege in Beschäftigung“ Projekte zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Im Fokus stehen innovative Ansätze, die die Beschäftigungsfähigkeit stärken, soziale Teilhabe fördern und nachhaltige Perspektiven für benachteiligte Personengruppen schaffen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

10.07.2026

Für wen?

Zuwendungsempfänger/-innen können alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung

mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sein, die über die notwendige Infra-

struktur und Erfahrung mit den Zielgruppen verfügen. Kooperationen mit weiteren Part-

nern sind grundsätzlich zulässig.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Personal-, Sach- und Gemeinkosten von Trägern, deren Kon-

zepte geeignet sind, Menschen für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt vorzube-

reiten und möglichst nachhaltig in Beschäftigung zu bringen. Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose und Arbeitslose, die Leistungen nach SGB II beziehen und die das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit

Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Antrag

gewährt. Die Gesamtkosten des Projektes dürfen den Betrag von 600.000 € nicht über-

schreiten.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene Projektantrag für den 6. Ideenwettbewerb ist bis zum 10.07.2026,

12:00 Uhr, online über das "serviceportal.schleswig-holstein.de" einzu-

reichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung leistet im Rahmen der Aktion „C1 Innovative Wege in Beschäftigung“ einen wichtigen Beitrag zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Durch innovative und zielgruppenspezifische Ansätze werden nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe gestärkt, sondern auch nachhaltige berufliche Perspektiven geschaffen.

Weitere Informationen  
Förderung für die sächsischen Braunkohlereviere  

Das Sächsische Kabinett hat die »Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen – RL InvKG« beschlossen. Mit der Richtlinie werden investive Projekte für den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren ausgewählt und unterstützt.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Gemeinden, Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung, die sich auf dem sächsischen Teil des Lausitzer Reviers bzw. des Mitteldeutschen Reviers befinden = Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und deren Gemeinden und Unternehmen sowie die kreisfreie Stadt Leipzig und ihre Unternehmen

 

- Zusätzlich antragsberechtigt: sonstige öffentliche und private Träger im Fördergebiet, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen

Was wird gefördert?

Maßnahmen in folgenden Bereichen:

- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,

- Verkehr,

- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,

- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,

- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,

- touristische Infrastruktur,

- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung,

- Klima- und Umweltschutz sowie

- Naturschutz und Landschaftspflege.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendung mindestens 25.000 TEUR

Max. Zuschuss: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Der Fördersatz kann vom Freistaates Sachsen auf Basis der Einstufung im Kommunalen Frühwarnsystems wie folgt angehoben werden:

- um 2,5 % bei Kommunen in kritischer Haushaltslage (Kat. C)

- um 5,0 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D)

- in Ausnahmefällen um 7,5 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D) in Fällen von außerordentlichem überregionalem strukturpolitischem Interesse

 

Anhebung des Fördersatzes unter den genannten Kriterien gilt auch für Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.

Bei Gewährung einer Beihilfe richtet sich der Fördersatz nach den Bestimmungen der anzuwendenden beihilferechtlichen Regelungen.

Bewerbungsverfahren

Grundvoraussetzung für die Beantragung von Projekten über das Förderportal der SAB ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestätigter Projektvorschlag

 

Für Projektträger kommunaler Maßnahmen:

- Einreichung des vollständigen Förderantrages innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Bestätigungsschreibens der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) über den Abschluss des Vorverfahrens.

- SAS berät bei der Weiterentwicklung der Projekte.

 

 

Für Projektträger von Landesmaßnahmen:

Projektträger, die das Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, melden sich vor Antragstellung telefonisch bei den Kundenberaterinnen der SAB.

 

 

Ab Eingang Ihres Förderantrages übernimmt die SAB die weiterführende Antragsprüfung.

 

Förderergänzungsdarlehen:

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Vorfinanzierungs- bzw. Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Nähere Informationen und Ansprechpartner: www.sab.sachsen.de/kommunalfinanzierung/vorfinanzierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Akteure, die in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) (RIGA) - Gewerbliche Wirtschaft  

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte) und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind

- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)

- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren

Beispiele

Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen

- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.

- Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von Ihrem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, Ihrem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) abhängig. Darüber hinaus kann für Betriebe mit Tarifbindung in C-Fördergebieten in Grenzregionen ein Bonus i.H.v. 10 % Anwendung finden.

- Für Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen liegt der Förderhöchstsatz bei 50 % (Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen).

- Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.

Bewerbungsverfahren

- Antragsunterlagen gemäß der Aufstellung einzureichender Unterlagen zusammenstellen

- Förderantrag über das Förderportal erstellen

- Förderantrag ausdrucken und rechtsverbindlich unterschreiben

- Förderantrag im Förderportal unter „Vorhaben“ > „Aufgaben“ > „Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen“ hochladen

- Nach Registrierung des Antrags Erhalt einer Eingangsbestätigung mit der Angabe Ihrer Antragsnummer

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft in Sachsen werden anteilig mit einer individuellen Höhe bezuschusst

Weitere Informationen  
ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen  

Maßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

- Träger:innen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die genannten Vorhaben durchführen

- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich

Was wird gefördert?

- Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben außerhalb der sächsischen Hochschulen, die Gründerinnen und Unternehmerinenn bzw. Unternehmensnachfolgerinnen unterstützen.

- Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces

-> Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

- Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben

- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal

- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 30%, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten

- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu 2 Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als 8 Monaten bewilligt werden

 

Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren, Coworking-Spaces

- Zuschuss bis zu 80,00 % der förderfähigen Ausgaben

- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal.

- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 40,00 %, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten.

- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als acht Monaten bewilligt werden

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces werden mit einem Zuschuss von max. 80% gefördert

Weitere Informationen  
ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung  

Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.

Was wird gefördert?

- Vorhaben für eine zukunftsorientierte Berufliche Bildung in Sachsen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Projektaufrufe)

 

- Regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte)

 

- Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen beziehungsweise Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen (Zusatzqualifikation).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird gefördert

Weitere Informationen  
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung  

In die Berufsausbildung im eigenen Unternehmen investieren

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden

Was wird gefördert?

Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden

Art und Höhe der Zuwendung

- Der Zuschuss beträgt 30 EUR je Teilnehmertag beim Verbundpartner. Es werden max. die im Zuwendungsbescheid bewilligten Verbundteilnehmertage gefördert.

- Die zu bewilligende Förderung für die Verbundausbildung ergibt sich aus der Multiplikation der 30 EUR mit den geplanten Teilnehmertagen im Rahmen eines Ausbildungsjahres. Es sind nur beantragte und tatsächlich durchgeführte Verbundteilnehmertage förderfähig. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer durch den Verbundaprtner und die Teilnehmer bestätigten Teilnehmerliste im Rahmen des Verwendungsnachweises.

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Möglichkeit der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig ist, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken

Weitere Informationen  
Hessen schmecken  

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderung für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel.

Was wird gefördert?

Besonderer Fokus:

- Start-ups und Innovationen

- Gründungen und Jungunternehmen mit neuen Ideen

- Digitale Geschäftsmodelle

- Regionale Netzwerke, Markthallen

Beispiele

- Investitionen in Produktionsstätten wie Metzgerei oder Bäckerei

- Neue Verkaufsstellen wie digitale oder hybride ganztags zugängliche Einkaufsmöglichkeiten

- Logistiklösungen wie Bündelung und Lieferservice

 

- Bau und Technik, das heißt Neubau, Umbau, Anschaffung oder Modernisierung von Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung mit Verarbeitungs-, Kühl- oder Abfülltechnik, Lager- und Logistiklösungen

- Planungskosten nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im unmittelbaren Zusammenhang mit Investitionsvorhaben

- Fahrzeuge für Lieferung oder mobilen Verkauf wie Verkaufs- und Kühlfahrzeuge

- Digitale Lösungen und Online-Plattformen, das heißt IT-Entwicklung für digitale Vermarktungsplattformen oder regionale Online-Plattformen

- Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Produktpräsentation (Produktdesign für den Markteintritt neuer Produkte, Vermarktungskonzepte oder -initiativen; Werbematerialien)

- Netzwerk- und Kooperationsprojekte, zum Beispiel der Aufbau eines Erzeugerzusammenschlusses

- Personalkosten für neu eingestelltes Personal in einer maximal zweijährigen Gründungs- oder Aufbauphase, zum Beispiel bei Vermarktungsinitiativen oder Verarbeitungsnetzwerken

Planung, Beratung, Qualitätsmanagement, Rechts- oder Zertifizierungsberatung

Art und Höhe der Zuwendung

- Investive Projekte (Beispiel: Technik, Bau): Förderquote 45 %, Max. Fördersumme (Netto) 300.000 Euro

- Bei besonderem Landesinteresse als Modellprojekt (Beispiel: Startups, Innovation): Förderquote bis 70 %; Max. Fördersumme (Netto) 300.000 Euro

- Nicht-investive Projekte (Beispiel: Marketing, Beratung): Förderquote 80 %, Max. Fördersumme (Netto) 100.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Informationen, elektronische Antragsstellung und Download wichtiger Unterlagen bei der WIBank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unter dem Motto „Hessen schmecken – mehr Heimat auf dem Teller“ soll die Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Lebensmitteln gestärkt werden.

Weitere Informationen  
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)  

Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist

- Angehörige der freien Berufe

- Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach Gründung

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:

- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung

- Anschaffung notwendiger Hardware und Software

- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe

- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben

- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei

- Tilgung monatlich in festen Raten

 

Darlehenshöhe und Auszahlung

- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR

- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen

- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen

- Auszahlung in einer Tranche

Bewerbungsverfahren

Antragstellung im Förderportal

- Einreichung des Antrags

- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen

- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

 

 

Antragstellung über Hausbank

- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens

- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU und Freiberufler:innen werden mit einem Darlehen von max. 250.000 Euro bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.

Weitere Informationen  
Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung Sachsen  

Gefördert wird die Entwicklung wettbewerbsfähiger oder grenzübergreifender Destinationen und Durchführung von touristischen Marketingmaßnahmen in Sachsen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Tourismusmarketing:

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.

 

Destinationsentwicklung:

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)

Was wird gefördert?

Tourismusmarketing

- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens

- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens

- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen

- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen

 

 

Destinationsentwicklung

- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen

- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen

- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen

Beispiele

Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung

- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn kann mit dem Vorhaben gestartet werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.

Weitere Informationen  
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