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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
Interreg VI B Donauraum  

"Interreg VI B Donauraum" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder im Donauraum. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg Bayern

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Donauraum" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

 

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Bosnien-Herzegowina, die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Teile der Ukraine.

Was wird gefördert?

Gefördert werden z. B. Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien, der Aufbau von Informationszentren, Kompetenz-, Wissens- und Technologietransferzentralen und anderen gemeinsamen Institutionen sowie kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

 

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.

Aktuell sind keine Bewerbungen möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Eine zentrale Herausforderung ist die sehr unterschiedliche Wirtschaftskraft der beteiligten Regionen. Die Förderung ökonomischer und sozialer Innovationen bildet deshalb einen Schwerpunkt. Des Weiteren Projektvorhaben, die den Herausforderungen des Klimawandels begegnen. Zudem gilt es das Potential das die kulturelle und landschaftliche Vielfalt der Donauregionen bietet zu nutzen und zu bewahren.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • https://interreg-danube.eu
 
Interreg VI B Nordwesteuropa  

"Interreg VI B Nordwesteuropa" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Nordwesteuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Nordwesteuropa" haben. Förderfähige Partner sind dabei z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

 

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern (die Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben), Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen (die Region Leine-Weser), Rheinland-Pfalz und Saarland die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, die Republik Irland, Luxemburg und Teile der Niederlande und Frankreichs.

Was wird gefördert?

Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

 

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.

Akteull sind keine Bewerbungen möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Programmraum Nordwesteuropa umfasst einige der wirtschaftsstärksten Regionen Europas und ist geprägt von einem Nebeneinander zahlreicher Metropolregionen und Großstädte sowie ländlich geprägter, wirtschaftsschwächerer Regionen. Die Hauptherausforderungen dieses Raums sind Klimaneutralität, Ressourcenschutz sowie ökonomische Resilienz durch vor Ort ansässige Innovationstreiber. Daneben spielen auch soziale Themen, wie der Zugang zu Arbeitsmärkten, Gesundheit und Kultur eine große Rolle.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • https://www.nweurope.eu
 
Infrakredit Kommunal  

Mit dem Infrakredit Kommunal der LfA steht den Kommunen eine attraktive, langfristige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind bayerische

• kommunale Gebietskörperschaften,

• rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie

• kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur Bayerns:

• Verkehrsinfrastruktur einschließlich öffentlicher Personennahverkehr

• Ver- und Entsorgung einschließlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

• Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb (nur nicht umlagefähige Kosten)

• Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger

• Touristische Infrastruktur

• Wissenschaft, Technik, Kulturpflege

 

Soweit Investitionen bzw. Investitionsmaßnahmen in oder an Gebäuden mitfinanziert werden, sind die technischen Mindeststandards gemäß Merkblatt „Infrakredit Kommunal“ einzuhalten.

Beispiele

• Straßenausbau

• Teilerneuerung der Wasserversorgung

• Bau einer Kläranlage

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kommunen erhalten mit dem Infrakredit Kommunal einen langfristigen Direktkredit mit günstigen Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.

 

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Kalenderjahr und Antragsteller 150 Mio. EUR. Auf diesen Höchstbetrag sind Darlehenszusagen anzurechnen, die der Antragsteller im gleichen Kalenderjahr im IKK - Investitionskredit Kommunen der KfW (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) erhalten hat.

 

Bei Darlehensbeträgen bis 2 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.

 

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen über 2 Mio. EUR maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktdarlehen. Darlehensanträge sind bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen. Sie können vorab per E-Mail oder Fax übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden.

 

Nur Anträge, die bis spätestens 15. November eingereicht werden, können noch im laufenden Kalenderjahr genehmigt und/oder ausgezahlt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm wird u.a. auch der Ausbau und Investitionen in die touristische Infrastruktur einer Region.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstumskredit:Für junge Unternehmen  

Für Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler innerhalb der 5-jährigen Existenzgründungsphase sieht der Gründungs- und Wachstumskredit eine Unterstützung vor.

Fördergebiet

Bayern Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem besonders günstigen Zinssatz

Für wen?

Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler innerhalb der 5-jährigen Existenzgründungsphase

Was wird gefördert?

Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:

• Investitionen

• Waren

• Betriebsmittel

Beispiele

- Investitionen wie

• den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

• Baukosten und Baunebenkosten

• den Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen

• die Betriebs- und Geschäftsausstattung

• Nebenkosten der Anschaffung bzw. Herstellung

• immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Lizenzen, Software, Konzessionen oder Firmenwert

• Eigenleistungen

 

- Betriebsmittel wie

• Personalkosten (z. B. Löhne und Gehälter)

• Fort- und Weiterbildungskosten

• Mieten, Kautionen

• Marketingkosten

• Beratungskosten

• Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

• Genehmigungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 20 Mio. EUR und mit den Darlehen lassen sich Vorhaben zu 100 Prozent finanzieren. Flexible Laufzeiten zwischen 2 und 20 Jahre und zusätzlich Zinsbindungen bis zu 20 Jahren. Bei Bedarf bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der Hausbank des Kreditnehmers einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der GuW-Kredit ist die ideale Wahl für KMU und Freiberufler in Bayern, die größere Wachstumsinvestitionen (Immobilien, Anlagen) oder Betriebsmittel (Waren, Personalkosten) finanzieren wollen. Mit Darlehen bis zu 20 Mio. Euro pro Vorhaben und Laufzeiten von bis zu 20 Jahren bietet der Kredit attraktive Konditionen und kann bei Bedarf durch eine Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) der LfA den Zugang zur Finanzierung über die Hausbank erleichtern.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstumskredit:Für etablierte Unternehmen  

Besonders günstige Konditionen sieht der breit einsetzbare Gründungs- und Wachstumskredit vor. Attraktive Darlehensprogramme gibt es auch für besondere Einsatzzwecke, so z. B. Innovationen oder Investitionen in erneuerbare Energien bzw. zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Fördergebiet

Bayern Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem besonders günstigen Zinssatz

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

Was wird gefördert?

Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:

• Investitionen

• Waren

• Betriebsmittel

Beispiele

Investitionen wie

• der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

• Baukosten und Baunebenkosten

• der Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen

• Betriebs- und Geschäftsausstattung

• immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Lizenzen, Software, Konzessionen oder Firmenwerte

 

Betriebsmittel wie:

• Personalkosten (z. B. Löhne und Gehälter)

• Fort- und Weiterbildungskosten

• Mieten, Kautionen

• Marketingkosten

• Beratungskosten

• Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

• Genehmigungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 20 Mio. EUR je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des förderfähigen Vorhabens, mit flexiblen Laufzeiten zwischen 2 bis 20 Jahren.

Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der Hausbank des Kreditnehmers einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der GuW-Kredit ist die ideale Wahl für KMU und Freiberufler in Bayern, die größere Wachstumsinvestitionen (Immobilien, Anlagen) oder Betriebsmittel (Waren, Personalkosten) finanzieren wollen. Mit Darlehen bis zu 20 Mio. Euro pro Vorhaben und Laufzeiten von bis zu 20 Jahren bietet der Kredit attraktive Konditionen und kann bei Bedarf durch eine Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) der LfA den Zugang zur Finanzierung über die Hausbank erleichtern.

Weitere Informationen  
Nachhaltigkeit in KMU  

Das Förderprogramm unterstützt die Nachhaltigkeit in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg zur Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg

Was wird gefördert?

• Potenzialermittlung: Gutachten und Beratung zur Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements.

 

• Stoffstrom-Investitionen: Investive Vorhaben zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen (Rezyklaten) und zur Abfallvermeidung.

 

• Wasser-Investitionen: Investive Vorhaben zur Senkung des Frischwasserverbrauchs und zur Reduzierung der Abwasserlast (inkl. Schadstofffracht).

 

• Wissenstransfer: Projekte zum Austausch über das Programmziel.

Beispiele

Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für

- Anlagenaggregate

- Materialkosten

- Bau- und Planungsleistungen

- Lieferkosten für Anlagen(-Aggregate) und Material

- Gutachten, Voruntersuchungen, Planungen und Qualitätssicherung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.

 

Fördertatbestand 1:

 

Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben

pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 100.000,00 EUR möglich

 

Fördertatbestand 2 und 3:

 

Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen

Förderung in Höhe von 50,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen

pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 600.000,00 EUR möglich

 

Fördertatbestand 4:

 

Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben

pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 50.000,00 EUR möglich

Bewerbungsverfahren

Der Antrag kann online über das Kundenportal der ILB vorgenommen werden. Er muss im Vorfeld der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Nachhaltigkeit in KMU“ unterstützt Brandenburger Unternehmen bei Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und Klimaverträglichkeit. Ziel ist es, ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB; Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
  • https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/nachhaltigkeit-in-kmu-2025/
 
Innovationsfinanzierung  

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsgünstige Kredite für die langfristige Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben von neu gegründeten und etablierten Unternehmen bereit. Auch die Entwicklung oder Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells wird gefördert.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, größere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern ihr Jahresumsatz 500 Mio. EUR nicht übersteigt und sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit

 

Es werden neue Produkte, Prozesse oder Dienst-

leistungen oder die Verbesserung und Innovation gefördert:

Es wird in 3 Förderstufen unterschieden:

(Förderstufe 1: Basisinnovation)

- Produkt-, Prozess-, Dienstleistungs- oder Geschäftsmodell-Innovation

 

(Förderstufe 2: LevelUp-Innovation).

großes Entwicklungsprojekt der Förderstufe 2 oder die Entwicklung von KI-Anwendungen

und/oder in deren Umsetzung investieren.

 

(Förderstufe 3: HighEnd-Innovation)

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel

finanzieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, max. jedoch 5 Mio. EUR für KMU und bis zu 25 Mio. EUR für Nicht-KMU. Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 10.000 EUR. Des weiteren:

- Tilgungsfreie Anlaufjahre: 0 bis 2

- Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit,

max. 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Innovationsfinanzierung können kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Mittelständler ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Weitere Informationen  
Digitalisierungsfinanzierung  

Die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen für mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg. Das Programm unterstützt Investitionen in die Digitalisierung von Prozessen, IT-Sicherheit und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

• Freiberuftlich Tätige,

• KMU mit weniger als 250 Angestellten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. €,

• in bestimmten Fällen größere mittelständige Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von max. 500 Mio. €,

 

die Digitalisierungsprojekte planen.

Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.

Was wird gefördert?

• Investitionen in die IT-Infrastruktur (Förderstufe 1)

• Digitalisierung von Prozessen, IT-Sicherheit und Weiterbildung (Förderstufe 2)

• Einsatz von Zukunftstechnologie (Förderstufe 3)

Beispiele

• Förderstufe 1: Hardware, Software, Netzwerke, Cloud

• Förderstufe 2: Ermöglichung von neuen Produkten/Dienstleistungen durch Digitalisierung

• Förderstufe 3: Big Data-Anwendungen, KI

Art und Höhe der Zuwendung

• Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

• Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro

• Maximaler Bruttodarlehensbetrag: 5 Millionen Euro (für KMU), bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU) in den Förderstufen 2 und 3

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können mit der Digitalisierungsfinanzierung ihre Aufwendungen für -Infrastruktur und IT-Sicherheit, für Automatisierung, Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsabläufen und für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz finanzieren.

Weitere Informationen  
Sondervermögen "Infrastruktur"  

Die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur verfolgt das Ziel, bestehende Defizite im Bereich der Infrastruktur, die in der Aufgabenzuständigkeit von Ländern und Kommunen liegen, abzubauen.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

31-12-2036

Für wen?

Kreisfreie Städte

Landkreise

Einheitsgemeinden

Verbandsgemeinden

Was wird gefördert?

- Sachinvestitionen der Träger von Infrastruktureinrichtungen, sofern sie der Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen

- Begleit- oder Folgemaßnahmen in unmittelbarem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang und bis unter 50 Prozent

Beispiele

- Baumaßnahmen

- Erwerb beweglicher Sachen, soweit keine Erfassung als sächliche Verwaltungsaufgaben

- Erwerb unbeweglicher Sachen

- Erwerb dauerhafter Rechte und zeitlich begrenzter Rechte im Bereich Digitalisierung

- Entwicklung und Beauftragung digitaler Verfahren

- mit Baumaßnahmen verbundene Baunebenkosten oder vorbereitende Planungsleistungen

- nötige Gutachten oder Untersuchungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme

Art und Höhe der Zuwendung

- Mindestinvestitionsvolumen 50.000 Euro

- Investitionsmaßnahmen müssen auf längerfristige Nutzung auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderung abzielen

- Frühester Beginn der Investitionsmaßnahme 01.01.2025, vollständige Anzeige der Maßnahme bis maximal 31.12.2036, Abschluss aller Maßnahmen bis 31.12.2042

Bewerbungsverfahren

Anzeigen der Investitionsvorhaben und Auszahlungsanträge sind über das IB-Kundenportal einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bereitstellung finanzieller Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur dient dazu, bestehende Infrastrukturdefizite in den Zuständigkeitsbereichen von Ländern und Kommunen gezielt zu reduzieren.

Weitere Informationen  
Digital Innovation  

Das Programm ist ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, das investive Digitalisierungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt. Die Fördermittel werden in zeitlich begrenzten Wettbewerbsrunden vergeben. Achtung: Die 6. Wettbewerbsrunde startetb am 23.März 2026.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte, insbesondere:

 

• Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services.

• Digitalisierung von Marketing- und Vertriebsstrategien

• Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit.

• Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen.

 

Der Innovationsgehalt muss durch den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien gegeben sein, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht vernetzt eingesetzt wurden.

Art und Höhe der Zuwendung

• Art: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung).

• Höhe: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.

• Maximalbetrag: 70.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben.

• Mindestbetrag: 3.000 Euro Zuschuss.

• Besonderheit: Beratungsleistungen sind bis maximal 6.000 Euro förderfähig.

Bewerbungsverfahren

• Das Verfahren ist als Wettbewerb organisiert. Anträge können nur innerhalb der definierten Zeitfenster (Wettbewerbsrunden) eingereicht werden.

• Es muss ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze eingereicht werden.

• Die Unterlagen stehen vorab im Downloadbereich der IB zur Verfügung.

• Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt KMU in Sachsen-Anhalt gezielt bei investiven Digitalisierungsvorhaben und der Erhöhung der IT-Sicherheit. Durch Zuschüsse von bis zu 70.000 Euro sollen betriebliche Abläufe modernisiert und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gesichert werden. Die Vergabe erfolgt über Wettbewerbsrunden.

Weitere Informationen  
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