Förderwegweiser
Mecklenburg-Vorpommern
30.12.2028
- Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit Neugründungen oder Betriebsübernahmen
- Antragsteller/-innen sind grundsätzlich natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen
- Antragsteller/-innen müssen ihren Wohn- und (künftigen) Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
Mikrodarlehen für Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit
- einer Gründung/Übernahme vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- und in den ersten 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Es können Darlehen bis zu einer Höhe von insgesamt 25.000 Euro ausgereicht werden, wenn aus der Planungsrechnung eine entsprechende Finanzierungslücke nachzuweisen ist.
Der Antrag ist schriftlich bei der GSA mbH einzureichen.
nein
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Existenzgründerinnen und -gründern Darlehen, wenn bei diesen eine Finanzierungslücke besteht. Damit wird sowohl die selbstständige Tätigkeit im Land Mecklenburg-Vorpommern gestärkt, als auch der ländliche Raum.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
- https://www.gsa-schwerin.de/startseite/aktuelles/detailansicht/news/mikrodarlehen-fuer-existenzgruendungen-und-unternehmensnachfolgen-in-m-v
31-12-2027
Aufgabenträger für den ÖPNV i. S. des § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft an Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden.
- die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr.
- der Betrieb alternativer Bedienungsangebote und digitaler On-Demand-Verkehre außerhalb des klassischen ÖPNV
- Maßnahmen zur Verbesserung der zielgerichteten Einführung von flexiblen Bedienformen und alternativen Bedienungsangeboten (Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Konzepte für Angebotsformate unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern, Maßnahmen zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit) (Pauschalierungspflicht soweit die förderfähigen Gesamtkosten 200.000 Euro nicht übersteigen.)
- Beratung zu flexiblen Bedienformen
- Zuschuss 40 % (Regionenkategorie SER) bzw. 60 % (Regionenkategorie ÜR) der
zuwendungsfähigen Ausgaben in Form einer Anteilfinanzierung
- Maximalzuschuss 600.000 €
- Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Konzepte für Angebotsformate
unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern, Maßnahmen zur Unterstützung
ehrenamtlicher Arbeit unterliegen der Pauschalierungspflicht soweit die
förderfähigen Gesamtkosten 200.000 Euro nicht übersteigen
Der Antrag ist vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank zu stellen. Dort
werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.
nein
Unter die Förderung fallen die bessere Erreichbarkeit von Knotenpunktensowie Angebote, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen oder erweitern. Der motorisierte Individualverkehr soll zu einer verstärkten Nutzung von CO2-armen Mobilitätsangeboten verschoben werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen,EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Flexible-Bedienformen.html#aufeinenblick
Brandenburg
29.06.2027
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Das Programm fördert im Lausitzer Revier Investitionen von KMU zur Diversifizierung, Modernisierung und Umstellung des Geschäftsbetriebs als Reaktion auf den Kohleausstieg.
Zudem werden gefördert:
• Transformationsberatung für KMU (Module Analyse und Implementierung).
• Startgeld Lausitz für neue KMU (bis 3 Jahre alt).
• Umweltschutzinvestitionen von Großen Unternehmen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Zuschüsse nach der De-minimis-Verordnung sind auf maximal 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren begrenzt.
Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.
nein
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/just-transition-fund-jtf-unternehmensfoerderung-2023/
Brandenburg
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Produktive Investitionen von KMU
KMU im Landkreis Uckermark sollen beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft bei folgenden Transformationen unterstützt werden:
• Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
• Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung),
• Diversifizierung einer Betriebsstätte.
Transformationsberatung für KMU
Gefördert wird die Beratung für KMU durch akkreditierte Beratungsunternehmen.
Förderung nach AGVO
Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 45 Prozent bei kleinen Unternehmen und 35 Prozent bei mittleren Unternehmen erfolgen.
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent erfolgen.
Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro brutto nicht übersteigen.
Transformationsberatung für KMU
Förderung nach AGVO
Gefördert werden externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.
Ihren Antrag können Sie über das Kundenportal 2 der ILB stellen.
nein
Unterstützt werden Investitionen von KMU in der Uckermark während der EU-Förderperiode von 2021-2027.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/just-transition-fund-jtf-unternehmensfoerderung-uckermark-2025/
Niedersachsen
Gründungen von kleinen, jungen, innovativen Unternehmen. Unternehmen, deren Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren einen innovativen Charakter aufweisen
Finanzierung der Nachgründungsphase (Seed) und erster Wachstumsphase, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen
Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Unternehmen, die im Regelfall noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, können Finanzierungen mit Volumina zwischen 150.000 Euro bis 500.000 Euro erhalten;
Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft
Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.
nein
Mit NSeed können junge Unternehmen in der Seed-Phase Kapitalengpässe mittels eine Beteiligung überwinden. Eine jährliche Vergütung ist für die Beteiligung wird fällig, die aber abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers ist.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/NSeed.html#aufeinenblick
Niedersachsen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aber auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf (Betriebsmittelfinanzierungen), Finanzierungen zum Ausbau der Marktposition und Sicherung von Folgeinvestitionen,
Investitionen in das Anlage- und Umlaufvermögen
Verbesserung der Unternehmensperspektive für Zukunftsentwicklungen
Unternehmensnachfolge
Typisch stille Beteiligungen
NBank beteiligt sich über die NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung
Beteiligungsfinanzierungen von 700.000 Euro bis max. 5 Millionen Euro
Offene Beteiligungen
NBank beteiligt sich über die NBank Capital direkt am Kapital der Gesellschaft
Ausschließlich Minderheitsbeteiligungen
Keine feste Laufzeit
Investitionshorizont mindestens sieben Jahre
Details siehe Link
Zunächst Erstgespräch mit der NBank, siehe Link.
nein
Ziel der Förderung ist es, Investitionen, Wachstumspotential und Beschäftigung zu erhalten, sowie MBO/MBI und Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/NMittelstand.html#aufeinenblick
Niedersachsen
Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf – Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen
Investitionen in Gebäude, Attraktionen, Maschinen, etc. oder in innovative Ideen für neue Angebote und Technologien
Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Beteiligungensvolumen zwischen 250.000 Euro bis 600.000 Euro für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind; Beteiligungsvolumen bis max. 2,5 Mio. Euro, wenn ein privater Co-Investor vorhanden ist;
Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft; Beteiligungslaufzeit 7-10 Jahre, im Einzelfall bis 12 Jahre
Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.
nein
Mit diesem Förderprogramm können kleine oder mittlere Unternehmen durch eine Beteiligung der Nbank Kapitalengpässe überwinden und Wachstumschancen nutzen, wofür allerdings auch eine jährliche Vergütung abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers zu entrichten ist.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/NBeteiligung.html#aufeinenblick
Niedersachsen
Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen bzw. im Fall von Stipendien Künstler in den jeweiligen Bereichen.
Notwendige Anschaffungen sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der baulichen und technischen Infrastruktur, so dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann
Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen; digitale Infrastruktur; Veranstaltungstechnik; Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität; Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität; Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt je nach Förderbereich zwischen 5.000 und 50.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 34, zu richten.
ja
Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm soll darüber hinaus zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/landeskulturfoerderung-niedersachsen.html
Niedersachsen
26.12.2026
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Niedersachsen
- Investitionen in Niedersachsen, die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Betriebsmittel zum Ausgleich von veränderungs- und wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe
Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:
- Die Errichtung von Photovoltaik- oder Biogasanlagen
- Anschaffung von Maschinen und Geräten
- Anschaffung von Medizintechnik
- Hofläden
- Energetische Baumaßnahmen
- Gewerblich geführte Ferienwohnungen
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehensbetrag: 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.
eingeschränkt
Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen in Niedersachsen.
- Zuwendungsgeber : NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank (Hausbanken übernehmen die Antragsstellung)
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/NBank-Investkredit-(NIK).html#wichtigeinformationen
Niedersachsen
30.04.2026
- Touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit bzw. Verantwortung
- Tourismusorganisationen, welche Tourismusmarketing direkt unterhalb der Ebene der Landesmarketingorganisation (TMN) betreiben
- Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.
Die Förderung unterstützt touristische Projekte und Organisationen bei der Anpassung an verändertes Reiseverhalten, Klimawandel und digitale Transformation.
Das wird gefördert:
- Projekte landesweit tätiger touristischer Organisationen zur Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen
- Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu modernen Destinationsmanagementstrukturen
- Entwicklung neuartiger touristischer Angebote und erste Schritte zur Markteinführung
- Innovative Kooperationen mit touristischen Partnern zur Angebotsverbesserung und Zielgruppenerschließung
- Nachhaltige Projekte zur Schaffung oder Weiterentwicklung klimafreundlicher und klimaangepasster Angebote
- Digitale Maßnahmen, die die Transformation des Tourismus voranbringen
- Besondere Projekte von landesweitem Interesse, die nicht über andere Programme förderfähig sind
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zwischen bis zu 50 % bzw. bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro pro Projekt.
Die Bedingungen:
- rechtzeitige Antragstellung vor Beginn des Vorhabens (jährlich zum 30.04.)
- Ausgabenerstattungsprinzip
- Beitrag zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots
- Laufzeit der Projekte von maximal 18 Monaten
Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung touristischer Projekte aus Landesmitteln stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.
1. Schritt: Persönliche Beratung (Anja Benik, 0511 30031 9868, anja.benik@nbank.de)
2. Schritt: Antragsformular herunterladen und ausfüllen
3. Schritt: Zusätzlich benötige Antragsunterlagen
4. Beantragen Sie Ihre Förderung
nein
Mit der Förderung werden Tourismusakteure dabei unterstützt, sich an neue Reisegewohnheiten, digitale Entwicklungen und die Folgen des Klimawandels anzupassen – und so die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der touristischen Angebote langfristig zu sichern.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Touristische-Projekte.html#downloads