Förderwegweiser
Baden-Württemberg Bayern
30.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Donauraum" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Bosnien-Herzegowina, die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Teile der Ukraine.
Gefördert werden z. B. Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien, der Aufbau von Informationszentren, Kompetenz-, Wissens- und Technologietransferzentralen und anderen gemeinsamen Institutionen sowie kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.
Aktuell sind keine Bewerbungen möglich.
nein
Eine zentrale Herausforderung ist die sehr unterschiedliche Wirtschaftskraft der beteiligten Regionen. Die Förderung ökonomischer und sozialer Innovationen bildet deshalb einen Schwerpunkt. Des Weiteren Projektvorhaben, die den Herausforderungen des Klimawandels begegnen. Zudem gilt es das Potential das die kulturelle und landschaftliche Vielfalt der Donauregionen bietet zu nutzen und zu bewahren.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://interreg-danube.eu
Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
30.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Nordwesteuropa" haben. Förderfähige Partner sind dabei z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern (die Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben), Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen (die Region Leine-Weser), Rheinland-Pfalz und Saarland die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, die Republik Irland, Luxemburg und Teile der Niederlande und Frankreichs.
Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.
Akteull sind keine Bewerbungen möglich.
nein
Der Programmraum Nordwesteuropa umfasst einige der wirtschaftsstärksten Regionen Europas und ist geprägt von einem Nebeneinander zahlreicher Metropolregionen und Großstädte sowie ländlich geprägter, wirtschaftsschwächerer Regionen. Die Hauptherausforderungen dieses Raums sind Klimaneutralität, Ressourcenschutz sowie ökonomische Resilienz durch vor Ort ansässige Innovationstreiber. Daneben spielen auch soziale Themen, wie der Zugang zu Arbeitsmärkten, Gesundheit und Kultur eine große Rolle.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://www.nweurope.eu
Bayern
Antragsberechtigt sind bayerische
• kommunale Gebietskörperschaften,
• rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie
• kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
Gefördert werden folgende Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur Bayerns:
• Verkehrsinfrastruktur einschließlich öffentlicher Personennahverkehr
• Ver- und Entsorgung einschließlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
• Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb (nur nicht umlagefähige Kosten)
• Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
• Touristische Infrastruktur
• Wissenschaft, Technik, Kulturpflege
Soweit Investitionen bzw. Investitionsmaßnahmen in oder an Gebäuden mitfinanziert werden, sind die technischen Mindeststandards gemäß Merkblatt „Infrakredit Kommunal“ einzuhalten.
• Straßenausbau
• Teilerneuerung der Wasserversorgung
• Bau einer Kläranlage
Die Kommunen erhalten mit dem Infrakredit Kommunal einen langfristigen Direktkredit mit günstigen Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Kalenderjahr und Antragsteller 150 Mio. EUR. Auf diesen Höchstbetrag sind Darlehenszusagen anzurechnen, die der Antragsteller im gleichen Kalenderjahr im IKK - Investitionskredit Kommunen der KfW (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) erhalten hat.
Bei Darlehensbeträgen bis 2 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen über 2 Mio. EUR maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktdarlehen. Darlehensanträge sind bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen. Sie können vorab per E-Mail oder Fax übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden.
Nur Anträge, die bis spätestens 15. November eingereicht werden, können noch im laufenden Kalenderjahr genehmigt und/oder ausgezahlt werden.
nein
Mit dem Förderprogramm wird u.a. auch der Ausbau und Investitionen in die touristische Infrastruktur einer Region.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/infrastruktur/infrakredit_kommunal/index.php
Bayern Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem besonders günstigen Zinssatz
Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler innerhalb der 5-jährigen Existenzgründungsphase
Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:
• Investitionen
• Waren
• Betriebsmittel
- Investitionen wie
• den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
• Baukosten und Baunebenkosten
• den Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
• die Betriebs- und Geschäftsausstattung
• Nebenkosten der Anschaffung bzw. Herstellung
• immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Lizenzen, Software, Konzessionen oder Firmenwert
• Eigenleistungen
- Betriebsmittel wie
• Personalkosten (z. B. Löhne und Gehälter)
• Fort- und Weiterbildungskosten
• Mieten, Kautionen
• Marketingkosten
• Beratungskosten
• Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
• Genehmigungskosten
Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 20 Mio. EUR und mit den Darlehen lassen sich Vorhaben zu 100 Prozent finanzieren. Flexible Laufzeiten zwischen 2 und 20 Jahre und zusätzlich Zinsbindungen bis zu 20 Jahren. Bei Bedarf bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich.
Anträge sind bei der Hausbank des Kreditnehmers einzureichen.
nein
Der GuW-Kredit ist die ideale Wahl für KMU und Freiberufler in Bayern, die größere Wachstumsinvestitionen (Immobilien, Anlagen) oder Betriebsmittel (Waren, Personalkosten) finanzieren wollen. Mit Darlehen bis zu 20 Mio. Euro pro Vorhaben und Laufzeiten von bis zu 20 Jahren bietet der Kredit attraktive Konditionen und kann bei Bedarf durch eine Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) der LfA den Zugang zur Finanzierung über die Hausbank erleichtern.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.lfa.de/website/de/foerderangebote/gruendung-wachstum/gruendung/Gruendungs-und-Wachstumskredit-GuW/index.php
Bayern Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem besonders günstigen Zinssatz
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:
• Investitionen
• Waren
• Betriebsmittel
Investitionen wie
• der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
• Baukosten und Baunebenkosten
• der Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
• Betriebs- und Geschäftsausstattung
• immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Lizenzen, Software, Konzessionen oder Firmenwerte
Betriebsmittel wie:
• Personalkosten (z. B. Löhne und Gehälter)
• Fort- und Weiterbildungskosten
• Mieten, Kautionen
• Marketingkosten
• Beratungskosten
• Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
• Genehmigungskosten
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 20 Mio. EUR je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des förderfähigen Vorhabens, mit flexiblen Laufzeiten zwischen 2 bis 20 Jahren.
Vorhaben im GuW-Fördergebiet profitieren von einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.
Anträge sind bei der Hausbank des Kreditnehmers einzureichen.
nein
Der GuW-Kredit ist die ideale Wahl für KMU und Freiberufler in Bayern, die größere Wachstumsinvestitionen (Immobilien, Anlagen) oder Betriebsmittel (Waren, Personalkosten) finanzieren wollen. Mit Darlehen bis zu 20 Mio. Euro pro Vorhaben und Laufzeiten von bis zu 20 Jahren bietet der Kredit attraktive Konditionen und kann bei Bedarf durch eine Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) der LfA den Zugang zur Finanzierung über die Hausbank erleichtern.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/wachstum/foerderangebot/darlehen/index.php
Brandenburg
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
• Potenzialermittlung: Gutachten und Beratung zur Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements.
• Stoffstrom-Investitionen: Investive Vorhaben zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen (Rezyklaten) und zur Abfallvermeidung.
• Wasser-Investitionen: Investive Vorhaben zur Senkung des Frischwasserverbrauchs und zur Reduzierung der Abwasserlast (inkl. Schadstofffracht).
• Wissenstransfer: Projekte zum Austausch über das Programmziel.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für
- Anlagenaggregate
- Materialkosten
- Bau- und Planungsleistungen
- Lieferkosten für Anlagen(-Aggregate) und Material
- Gutachten, Voruntersuchungen, Planungen und Qualitätssicherung.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
Fördertatbestand 1:
Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben
pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 100.000,00 EUR möglich
Fördertatbestand 2 und 3:
Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen
Förderung in Höhe von 50,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen
pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 600.000,00 EUR möglich
Fördertatbestand 4:
Förderung in Höhe von 60,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben
pro Unternehmen und Vorhaben ist eine Förderung von maximal 50.000,00 EUR möglich
Der Antrag kann online über das Kundenportal der ILB vorgenommen werden. Er muss im Vorfeld der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm „Nachhaltigkeit in KMU“ unterstützt Brandenburger Unternehmen bei Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und Klimaverträglichkeit. Ziel ist es, ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB; Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/nachhaltigkeit-in-kmu-2025/
Baden-Württemberg
30.06.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, größere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern ihr Jahresumsatz 500 Mio. EUR nicht übersteigt und sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Angehörige der Freien Berufe.
Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit
Es werden neue Produkte, Prozesse oder Dienst-
leistungen oder die Verbesserung und Innovation gefördert:
Es wird in 3 Förderstufen unterschieden:
(Förderstufe 1: Basisinnovation)
- Produkt-, Prozess-, Dienstleistungs- oder Geschäftsmodell-Innovation
(Förderstufe 2: LevelUp-Innovation).
großes Entwicklungsprojekt der Förderstufe 2 oder die Entwicklung von KI-Anwendungen
und/oder in deren Umsetzung investieren.
(Förderstufe 3: HighEnd-Innovation)
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel
finanzieren.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, max. jedoch 5 Mio. EUR für KMU und bis zu 25 Mio. EUR für Nicht-KMU. Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 10.000 EUR. Des weiteren:
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: 0 bis 2
- Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit,
max. 10 Jahre
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.
ja
Mit der Innovationsfinanzierung können kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Mittelständler ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/innovationsfinanzierung-4.0.html
Baden-Württemberg
30.06.2027
• Freiberuftlich Tätige,
• KMU mit weniger als 250 Angestellten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. €,
• in bestimmten Fällen größere mittelständige Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von max. 500 Mio. €,
die Digitalisierungsprojekte planen.
Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.
• Investitionen in die IT-Infrastruktur (Förderstufe 1)
• Digitalisierung von Prozessen, IT-Sicherheit und Weiterbildung (Förderstufe 2)
• Einsatz von Zukunftstechnologie (Förderstufe 3)
• Förderstufe 1: Hardware, Software, Netzwerke, Cloud
• Förderstufe 2: Ermöglichung von neuen Produkten/Dienstleistungen durch Digitalisierung
• Förderstufe 3: Big Data-Anwendungen, KI
• Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
• Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro
• Maximaler Bruttodarlehensbetrag: 5 Millionen Euro (für KMU), bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU) in den Förderstufen 2 und 3
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
ja
Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können mit der Digitalisierungsfinanzierung ihre Aufwendungen für -Infrastruktur und IT-Sicherheit, für Automatisierung, Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsabläufen und für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz finanzieren.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungsfinanzierung.html
Sachsen-Anhalt
31-12-2036
Kreisfreie Städte
Landkreise
Einheitsgemeinden
Verbandsgemeinden
- Sachinvestitionen der Träger von Infrastruktureinrichtungen, sofern sie der Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen
- Begleit- oder Folgemaßnahmen in unmittelbarem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang und bis unter 50 Prozent
- Baumaßnahmen
- Erwerb beweglicher Sachen, soweit keine Erfassung als sächliche Verwaltungsaufgaben
- Erwerb unbeweglicher Sachen
- Erwerb dauerhafter Rechte und zeitlich begrenzter Rechte im Bereich Digitalisierung
- Entwicklung und Beauftragung digitaler Verfahren
- mit Baumaßnahmen verbundene Baunebenkosten oder vorbereitende Planungsleistungen
- nötige Gutachten oder Untersuchungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme
- Mindestinvestitionsvolumen 50.000 Euro
- Investitionsmaßnahmen müssen auf längerfristige Nutzung auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderung abzielen
- Frühester Beginn der Investitionsmaßnahme 01.01.2025, vollständige Anzeige der Maßnahme bis maximal 31.12.2036, Abschluss aller Maßnahmen bis 31.12.2042
Anzeigen der Investitionsvorhaben und Auszahlungsanträge sind über das IB-Kundenportal einzureichen.
nein
Die Bereitstellung finanzieller Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur dient dazu, bestehende Infrastrukturdefizite in den Zuständigkeitsbereichen von Ländern und Kommunen gezielt zu reduzieren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/sondervermoegen-infrastruktur
Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Gefördert werden Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte, insbesondere:
• Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services.
• Digitalisierung von Marketing- und Vertriebsstrategien
• Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit.
• Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen.
Der Innovationsgehalt muss durch den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien gegeben sein, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht vernetzt eingesetzt wurden.
• Art: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung).
• Höhe: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
• Maximalbetrag: 70.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben.
• Mindestbetrag: 3.000 Euro Zuschuss.
• Besonderheit: Beratungsleistungen sind bis maximal 6.000 Euro förderfähig.
• Das Verfahren ist als Wettbewerb organisiert. Anträge können nur innerhalb der definierten Zeitfenster (Wettbewerbsrunden) eingereicht werden.
• Es muss ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze eingereicht werden.
• Die Unterlagen stehen vorab im Downloadbereich der IB zur Verfügung.
• Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
eingeschränkt
Das Programm unterstützt KMU in Sachsen-Anhalt gezielt bei investiven Digitalisierungsvorhaben und der Erhöhung der IT-Sicherheit. Durch Zuschüsse von bis zu 70.000 Euro sollen betriebliche Abläufe modernisiert und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gesichert werden. Die Vergabe erfolgt über Wettbewerbsrunden.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt / Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/digitalisieren/digital-innovation