Förderwegweiser
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen
30.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Mitteleuropa" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Region Braunschweig), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die EU-Mitgliedsstaaten Kroatien, Österreich, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Norditalien.
Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.
ja
Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Mitteleuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://www.interreg-central.eu
Baden-Württemberg
29.06.2027
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
- Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens.
- Betriebsmittel- bzw. Avalfinanzierungen.
- Investitionen im Rahmen unserer Förderdarlehen.
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Für niedrigere Bürgschaftsbeträge ist grundsätzlich die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zusammen mit der Hausbank bei der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg einzureichen.
ja
Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Banken und Sparkassen und bietet damit finanzielle Sicherheit für Investitionsvorhaben.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/burgschaftsprogramm.html
Berlin
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe in Berlin.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft.
Abhängig vom Verbürgungsgrad bis zu einem Leasingvolumen von T€ 2.857 (70%) bzw. T€ 4.000 (50%). Mehrfach nutzbar, u.a. auch Teilbeträge, soweit nicht größer T€ 2.000 Bürgschaftsbetrag.
nein
Der zu verbürgende Leasingkredit muss der Existenzgründung, Geschäftsübernahme, Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, Betriebserweiterung oder Umstrukturierung dienen. Der Antragsteller muss sachlich und persönlich kreditwürdig sein und alle zumutbaren Sicherheiten stellen.
- Zuwendungsgeber : Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen
- Ansprechpartner (Projektträger) : BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
- https://leasing-buergschaft.ermoeglicher.de/de/
Brandenburg
31.10.2029
Die ILB finanziert KMU gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Unternehmen in Schwierigkeiten können nicht finanziert werden.
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.
Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.
Die Finanzierung erfolgt als offene Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition.
Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR
Höchstinvestment: 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung
Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.
nein
Mit der Wachstumsfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase mittels Beteiligungen und oder beteiligungsähnlichen Investitionen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB), über die Brandenburg Kapital GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/eigenkapitalfinanzierung/wachstumsfinanzierung/
Brandenburg
29.06.2027
Die ILB finanziert mit dem Fonds nicht börsennotierte kleine Unternehmen (KU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die Eintragung ins Handelsregister darf höchstens fünf Jahre zurückliegen. Die KU müssen eine technologische Ausrichtung haben und dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.
Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).
Beteiligungsart:
- In Abhängigkeit von Innovationsgehalt und Region Gesamtfinanzierungsbetrag max. 1,5 Mio. EUR
- kein Koinvestor erforderlich, gleichwohl wird ein Eigenbeitrag der Gründer bzw. Gesellschafter oder Dritter (wie Business Angel) gewünscht
Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.
nein
Die Frühphasenfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen (KU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KU sollen zur Stärkung von Innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/eigenkapitalfinanzierung/fruehphasenfinanzierung/index.html
Brandenburg
Unternehmen in Brandenburg
Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung für betriebliche Vorhaben wie langfristige Darlehen, Kontokorrent- oder Avalrahmenkredite. Ausgeschlossen sind Sanierungskredite.
Kredit bis 400.000 Euro
Unternehmer können ihren Antrag direkt elektronisch an die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH senden.
nein
Bürgschaft, bei welcher das Vorhaben durch die Bürgschaftsbank und nicht die Hausbank geprüft wird.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- https://www.bb-br.de/buergschaft-ohne-bank/
Baden-Württemberg
Wanderorganisationen (Deutscher Alpenverein, Odenwaldclub, Schwäbischer Albverein, Schwarzwaldverein, Naturfreunde und ähnliche),
Landesverbände der Rettungsdienstorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht Schwarzwald, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz mit Bergwacht Württemberg, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst und ähnliche),
Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks.
- Förderung der Wanderorganisationen,
- Förderung der Rettungsdienstorganisationen,
- Förderung des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks,
soweit diese auf dem Gebiet des Sports und des Wanderns tätig sind mit dem Ziel, gesellschaftliche Eigenkräfte zu stärken.
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Sie beträgt bei Vorhaben der Wanderverbände und des Jugendherbergswerks höchstens 50 v.H., bei Vorhaben von Rettungsdienstorganisationen höchstens 75 v.H. der als notwendig anerkannten Aufwendungen.
Ansprechpartner ist das Regierungspräsidium in Karlsruhe (Referat 14).
Förderanträge sind bis zum 1. März des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll, beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen.
nein
Das Förderprogramm unterstützt u.a. die Wanderverbände bei deren Tätigkeiten finanziell mit Zuschüssen.
- Zuwendungsgeber : Land Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 14
- https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/fb37/wander-und-rettungsdienste/
Bayern
alle angehende Unternehmen aller Branchen und in jeder Gründungsphase in Bayern
Beratungsleistung
Die Lotsen sind erreichbar per E-Mail (gruenderlotse-bayern@bayern-innovativ.de) und Telefon (0911-20671-380)
nein
Die Gründungslotsen unterstützen alle angehenden Unternehmen in den Bereichen Finanzierung & Förderung, Beratung & Coaching, Netzwerken & Infrastruktur
- Zuwendungsgeber : Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : bayern innovativ
- https://www.bayern-innovativ.de/de/beratung/ptb/gruenderlotse-bayern
Nordrhein-Westfalen
Das Programm richtet sich an alle gastgewerblichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen.
Sie möchten Ihren Betrieb nachhaltiger aufstellen? Oder die digitale Transformation in Ihrem Unternehmen vorantreiben?
Die Transformationscoaches unterstützen das Gastgewerbe in NRW bei der Implementierung nachhaltiger Lösungen, sowie bei der Digitalisierung in Gastronomie und Hotellerie.
• Coaching zu Technologie, Einkauf, Projektmanagement
• Bedarfsanalysen, individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten
• Wissenstransfer zu digitalen und technologischen Fragen sowie der nachhaltigen Entwicklung
• Marktplatz für digitale Anwendungen, nachhaltige Dienstleistungen und ideelle Partner
• Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Die Förderung erfolgt in Form einer kostenfreien Digitalisierungsberatung.
Interessierte Betriebe können unter www.dehoga-nrw.coach einen kostenfreien Termin vereinbaren.
ja
Die Transformationscoaches unterstützen Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie bei der Orientierung und praktischen Umsetzung in der digitalen Welt sowie zu Nachhaltigkeitsthemen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : DEHOGA NRW
- https://www.dehoga-nrw.coach
Sachsen-Anhalt
- Gebietskörperschaften
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Träger kultureller Einrichtungen-Juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen
- Juristische Personen des privaten Rechts, sofern die Kommune mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist
- Juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie Träger kultureller Einrichtungen sind
- kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
- Träger von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung
- gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz z. B. Fassade, Dach, Fenster, Türen, Heizungsanlage etc.
- nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz z. B. Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung, Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung
Maßnahmen an:
- kulturellen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Kunst- & Kulturzentren, Theater, Denkmäler usw.)
- Gebäuden der öffentlichen Verwaltung
- Kindertageseinrichtungen, Schulen einschließlich dazugehöriger Sportstätten
- Sportstätten und Schwimmbädern mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit
- anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung
- Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt
Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen und müssen unter 1 Million Euro liegen.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt stehen als Ansprechpartner zur Verfügung – auch vor der Vergabe erster Aufträge. Sowohl im Rahmen von Informationsveranstaltungen als auch in persönlichen Gesprächen geben erfahrene Prüfer Auskunft.
nein
Gebäude können mithilfe von einem Zuschuss saniert werden, sodass die Energieeffizienz steigt.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt, Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-oeffizienz