Förderwegweiser
Sachsen
jährlich
Antragsberechtigt für Projekte der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für Projekte zur Verbreitung des Europagedankens sind eingetragene Vereine und Verbände, anerkannte freie Träger,
sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen, Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
Krankenhäuser sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und deren gemeinnützige Einrichtungen. Antragsberechtigt für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion sind die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Antragsberechtigt für Projekte der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit sind die Europe Direct Informationszentren mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Der Freistaat Sachsen fördert die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten sowie Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen. Gefördert werden auch bi- bzw. vorzugsweise trinationale Projekte, die die sächsischen Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion) im besonderen Maße durch ihren innovativen Charakter intensivieren.
Projekte können unter anderem sein: Erfahrungsaustausche, Informationsveranstaltungen, Erstellung von Informationsmaterial
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit maximal 4.000 EUR, für Projekte der interregionalen Zusammenarbeit maximal 7.000 EUR, für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion maximal 30.000 EUR und für Projekte zur Förderung des Europagedankens maximal 10.000 EUR.
Anträge sollten bis spätestens 28. Februar für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Anträge der Europe Direct Informationszentren sind bis 30. August für das Folgejahr einzureichen.
Antragstelle ist die
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Tel. (03 71) 5 32-0
Fax (03 71) 5 32-19 29
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Internet: www.lds.sachsen.de
Dienststelle Dresden
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Tel. (03 51) 8 25-0
Fax (03 51) 8 25-99 99
Dienststelle Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
Tel. (03 41) 9 77 0
Fax (03 41) 9 77 11 99
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Ziel der Förderung ist es, die Zusammenarbeit über den grenzübergreifenden, regional eingeschränkten Ansatz hinaus zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesdirektion Sachsen
- https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=14925&art_param=337&reduce=0
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
Gewerbliche und touristische Infrastruktur
Mitfinanziert werden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft: Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, integrierte regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt).
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen und der touristischen Infrastruktur 60%, bei Maßnahmen von besonderem Landesinteresse bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.
nein
Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung sind Ziele des Förderprogrammes.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung
Schleswig-Holstein
Mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, deren Gruppenumsatz i. d. R. 500 Millionen Euro nicht überschreitet,
Freiberuflich Tätige,
Kommunalnahe Unternehmen
mit Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein
Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs
- Höhe ab 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben pro Hausbank
- Laufzeiten zwischen 3 und 20 Jahren, Tilgungsfreijahre möglich
- Tilgungsdarlehen und endfällige Darlehen
- Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)
- vierteljährliche Leistungstermine
- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat ab 1 Monat nach Darlehenszusage
- Keine Umschuldung
Antragseinreichung bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank)
nein
Zinsgünstige Refinanzierungsmittel der IB.SH mit einer Sollzinsbindung von bis zu 20 Jahren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-schleswig-holstein-darlehen/
Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an:
- technologie- und wissensbasierte bzw. innovative Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 75 Mio. EUR
- bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die
- ihren Sitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und
- infolge der COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten
sind.
Ausgaben zur Umsetzung geplanter Finanzierungsvorhaben, die infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen nicht realisiert werden können, insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit der Markterschließung / -einführung eines Produktes oder der Liquiditätssicherung.
Eine Darlehensgewährung ist unter Berücksichtigung der Kumulationsregeln der Bundesreglung Kleinbeihilfen 2020 in der jeweils geltenden Fassung bis zur vollen Höhe der finanzierungsfähigen
Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel möglich.
- Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro
- Die maximale Darlehenssumme beträgt 800.000 Euro
Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, siehe Link.
Achtung: (Stand: 13.07.2021)
Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Verlängerung des Programms ist seitens des Bundes und der KfW in Aussicht gestellt.
nein
Die Darlehensmittel werden vonder Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) und der Investitionsbank Sachsen-Anhaltbereitgestellt und werden durch eine Bundesgarantie im Rahmen der Säule II des Maßnahmenpakets der Bundesregierun für Start-ups und kleine Mittelständler sowie eine Garantie des Landes Sachsen-An-halt abgesichert
- Zuwendungsgeber : Bundesregierung, Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/innovativ-sein/ib-darlehen-fuer-start-ups-und-kleine-mittelstaendler
Sachsen-Anhalt
- Existenzgründer
- kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäi-schen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, insbesondere für:
a) Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10 Prozent der Darlehenssumme)
b) Ausgaben im Zusammenhang mit Auftragsvorfinanzierung
c) Betriebsmittel/-ausgaben
d) Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation bei bestehenden Unternehmen mit gegebener Kapitaldienstfähigkeit
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 EUR.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-mittelstandsdarlehen
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Absolventen oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die ein Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen wollen und ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Die finanzielle Förderung besteht aus drei Komponenten: Stipendium monatlich 1.600 EUR über 6 bei Verlängerung bis zu 12 Monaten (Studierende 50 Prozent), inkl. Sozial- und Sachkosten, etc., bis zu 200 EUR für Kosten der Eintragung in das Handelsregister, Notar- und Gerichtskosten, bis zu 5.000 EUR als Sachkosten oder Investitionsmittelzuschuss in Ausnahmefällen (Prototypenbau, spez. Beratungsleistungen)
Anträge sind zu stellen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Lorentzendamm 24
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG), Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/gruendungsstipendium-schleswig-holstein/
Rheinland-Pfalz
Antragsberichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz.
Das Programm födert
- Investitionen
- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager
- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
- 5 Mio. EUR für Investitionskredite
- 2 Mio. EUR für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz fest.
Laufzeitvarianten:
- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.
nein
Der Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMUs, Freiberufler und Existenzgründende mit Finanzierungshilfen von bis zu 5 Mio EUR.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- https://isb.rlp.de/foerderung/665-667.html#tab10785-0
Sachsen-Anhalt
30.12.2026
Antragsberechtigt sind:
- Gebietskörperschaften, die im Investitionsgesetz Kohleregionen bestimmt sind, und
- sonstige Träger, die öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen.
Ihr Vorhaben muss:
- unmittelbar dazu dienen, das Leitbild zum Mitteldeutschen Revier und das darauf beruhende Strukturentwicklungsprogramm umzusetzen,
- dazu beitragen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten, oder
- die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
- Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Eigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
nein
Zuschuss für touristische Infrastruktur und andere Investitionen im Strukturwandel in Sachsen-Anhalt.
- Zuwendungsgeber : Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/sachsen-anhalt-revier-2038
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,
- Verbände und Vereine,
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie
- öffentliche Unternehmen.
Gefördert werden:
- die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,
- die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen. Hierzu zählen:
• Modellvorhaben der Raumordnung, die den überregionalen Kooperations-, Handlungs- und Entwicklungsprozess besonders beispielhaft fördern
• Vorhaben zur nachhaltigen Raumnutzung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von gewachsenen und neu gestalteten Kulturlandschaften
• Standortuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, insbesondere zur Nutzung von Flächenpotentialen
• Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge
• Aufbau soziokultureller Initiativen zur sozialen Selbsthilfe und zur Kulturarbeit
• Aufbau von Einrichtungen für Kommunikationsvermittlung und Wissenstransfer
• Regionales Standortmarketing
- Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen.
- Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen
- die Antragstellung und die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 80.000 beziehungsweise für Projekte im Rahmen des EFRE maximal EUR 16.000.
zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
ja
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/sachsen-anhalt-regio
Sachsen
Antragsberechtigt sind
- Landkreise,
- kreisfreie Städte,
- kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie
- natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen.
Im Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt muss eine regionale Fachkräfteallianz aus den relevanten Akteuren etabliert sein.
Gefördert werden:
- betriebliche und überbetriebliche Maßnahmen unter den Bedingungen des digitalen Wandels,
- die Verbesserung der Qualität der Arbeit, unter anderem sozialpartnerschaftliche Projekte,
- Fachkräftekampagnen und andere Öffentlichkeitsarbeit,
- Information und Sensibilisierung von Unternehmen,
- die Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden, Fachkräftepools und Verbünden für strategische Personalentwicklung, eLearning und lernende Organisationen auf der überbetrieblichen Ebene,
- Kooperationen von Hochschule und Wirtschaft,
- der Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen zur Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte beziehungsweise Auszubildender,
- die Optimierung des Systems der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Migranten,
- die Etablierung von geeigneten Strukturen und Ausbau lebensphasenorientierter Personalarbeit,
- Studien und Handlungskonzeptionen
Zuschuss bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge können nach Erteilung der Förderprioität durch die regionale Fachkräfteallianz bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) eingereicht werden.
ja
Zuschuss für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/fachkr%C3%A4fterichtlinie-zur-fachkr%C3%A4ftesicherung-im-freistaat-sachsen?p_l_back_url=%2Fsuchergebnisse%3Fq%3DFachkr%25C3%25A4fterichtlinie