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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Investitionen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (auch Genossenschaften und Contracting-Unternehmen),

- kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände in Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft, sowie

- Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Gesellschaften, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Was wird gefördert?

Die Förderung kann erhalten werden für:

- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,

- die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,

- investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem

- Abwärme- oder Kältenutzung,

- Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen,

- Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und

- Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,

- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie

- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen grundsätzlich zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Weitere Informationen  
Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Investitionen für nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,

- Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie

- Vereine, Verbände und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung kann erhalten werden für:

- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,

- die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,

- investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem

- Abwärme- oder Kältenutzung,

- Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen,

- Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und

- Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,

- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie

- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen grundsätzlich zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Weitere Informationen  
Hochwasserhilfe 2023 - öffentliche Infrastruktur  

Das Land Niedersachsen gewährt betroffenen Kommunen und Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbänden Zuwendungen für die Beseitigung der vom „Weihnachtshochwasser“ 2023/2024 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

- Landkreise, Städte und Gemeinden

- Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbände

 

Landkreise, Städte und Gemeinden können die Zuwendung oder Teile davon als Erstempfänger an juristische Personen, Personenvereinigungen und natürliche Personen (Letztempfänger) weiterleiten.

Was wird gefördert?

städtebaulicher Infrastruktur:

einschließlich historischer Innenstädte, Kultureinrichtungen, Kulturdenkmalen und das Stadtbild prägenden Gebäuden. Zur städtebaulichen Infrastruktur gehören auch die administrative Infrastruktur und innerörtliche Erschließungsanlagen wie Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie Parkflächen und Grünanlagen.

 

sozialer Infrastruktur:

wie z. B. Einrichtungen der Kinderbetreuung, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Grundversorgung dienende Freizeitinfrastruktur wie Sportstätten oder touristischer Infrastruktur wie Kuranlagen.

 

verkehrlichen Infrastruktur:

einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen. Zur verkehrlichen Infrastruktur gehören auch außerörtliche überwiegend öffentliche Straßen und Wege sowie Brücken.

 

wasser- und abfallwirtschaftlichen Infrastruktur:

einschließlich Trinkwasserversorgungsanlagen, Abwasseranlagen (Kläranlagen, Kanalisation), Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Deponien), Nebenanlagen wie Anlagen zur energetischen Nutzung von Klär- und Deponiegas, abschwemmgefährdete Altlasten sowie Hochwasserschutzanlagen, einschließlich deren Zufahrten sowie die Gewässerinfrastruktur einschließlich innerörtlicher Wasserläufe.

Beispiele

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

- entstandene Schäden in der Zeit vom 24.12.2023 bis 30.04.2024

- vorbereitende Arbeiten, einschließlich Gutachten

- Leistungen von Beauftragten für Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen

- Abriss

- Reparaturmaßnahmen oder Ersatzbau, auch an anderer Stelle

- wesentliche funktionsbezogene Einrichtungsgegenstände

- Maßnahmen der Abwehr von Gefahren und Begrenzung von hochwasserbedingten Schäden an Hochwasserschutzanlagen und den Hochwasserschutz unterstützenden Anlagen in der Zeit vom 24. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024

- erhöhte Energiekosten für den Betrieb von Schöpfwerkspumpen

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Landes als Anteilfinanzierung (80 % Förderung; haushaltsschwache Kommunen nach § 13 NFAG bis zu 95 %)

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist beim Kundenportal der NBank zu stellen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von hochwasserbedingten Schäden am Sachvermö- gen und damit zusammenhängenden geringwertigen Vermögensgegenständen, soweit diese Vermögens- werte der Erfüllung der den Kommunen, Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbänden zugeordneten öffentlichen Aufgaben dienen. Als Schaden gelten auch hochwasserbedingte erhöhte Energiekosten für den Betrieb von Schöpfwerkspumpen und Trocknungsgeräten.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt REGIO  

Das Programm bezuschusst Konzepte zur Förderung der Regionen in Sachsen-Anhalt und deren Umsetzung.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

30-06-2031

Für wen?

Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen.

Was wird gefördert?

Zusammenarbeit von Kommunen, Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte, Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen, Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen, Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten.

Beispiele

Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm werden kommunale Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung von Regionen beitragen.

Weitere Informationen  
VInnovate  

Niedersachsen ist seit 2022 Mitglied der Vanguard Initiative, ein Zusammenschluss aus verschiedenen europäischen High-Tech-Regionen in der Europäischen Union. Ziel der Zusammenarbeit ist unter anderem das Aufstellen und Umsetzen von innovativen und transnationalen Projektideen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder Sitz einer Betriebsstätte in Niedersachsen haben, und ihre Forschungskooperationspartner können sich mit ihren Projektbeschreibungen bei der NBank bewerben. Die internationalen Projektpartner reichen Ihre Projektbeschreibung jeweils in Ihren Regionen ein.

Was wird gefördert?

Die Bewertung der Projekte erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, der NBank, dem Niedersachsen.next sowie den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ÄrL) auf Basis der folgenden Qualitätskriterien (Details hierzu entnehmen Sie bitte der Produktinformation sowie dem zu Grunde liegenden Scoringmodell):

- Innovationsgehalt,

- technisches Risiko,

- Realisierbarkeit,

- Marktfähigkeit,

- Bedeutung für die niedersächsische Wirtschaft,

- Nachhaltige Entwicklung,

- Gleichstellung und Nichtdiskriminierung,

- Gute Arbeit sowie

- Beiträge zur regionalen Entwicklung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendung, bezogen auf die förderfähigen Ausgaben, beträgt:

- für mittlere Unternehmen bis zu 35 % sowie

- für kleine Unternehmen bis zu 45 %.

 

Der Zuwendungshöchstbetrag wird im Rahmen des Wettbewerbs auf 500.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Bei Verbundprojekten kann insgesamt bis 1 Mio. Euro für Unternehmen gewährt werden. Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen sind möglich. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Produktinformation sowie der zu Grunde liegenden Richtlinie.

Bewerbungsverfahren

Die Einreichung erfolgt als formale Antragstellung über das Kundenportal der NBank unter www.nbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um die Finanzierung von Projekten zu unterstützen wurde „VInnovate“ gegründet, womit vorhandene Förderprogramme in den Regionen der Vanguard-Initiative verknüpft werden sollen. Niedersachsen beteiligt sich mit dem Niedersächsischen Innovationsförderprogramm und bietet kleinen und mittleren Unternehmen an, sich auch in Kooperation mit Forschungseinrichtungen, daran zu beteiligen.

Weitere Informationen  
MV innoGROWTH  

MV innoGROWTH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen und zählt somit auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Förderung von sozialen Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen“ ein.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Im Vordergrund stehen Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75.000.000 EUR. Der Sitz und/oder die Betriebsstätte muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen. MV innoGROWTH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen und zahlt somit auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ ein.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel). Gefördert werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen, insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten bis hin zum Markteintritt. Sonstige Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter sind ausgeschlossen.

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligung:

Mindestens 50.000 EUR

Höchstens 1.500.000 EUR

 

Offene Beteiligung:

Höchstens 1,5 Mio. EUR

 

Kombination aus stiller und offener Beteiligung:

Mindestens 50.000 EUR

Höchstens 1.500.000 EUR

 

Typisch stille oder offene Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Die Mittelherkunft der bereitgestellten Mittel ist wie folgt: 70 Prozent KfW, 30 Prozent Land Mecklenburg-Vorpommern und MBG MV.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs mit einer stillen oder offenen Beteiligung unterstützt.

Weitere Informationen  
Landeskulturförderung  

Das Land Niedersachsen fördert Investitionen, auch im Bereich der Digitalisierung, und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen bzw. im Fall von Stipendien Künstler in den jeweiligen Bereichen.

Was wird gefördert?

Notwendige Anschaffungen sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der baulichen und technischen Infrastruktur, so dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann

Beispiele

Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen; digitale Infrastruktur; Veranstaltungstechnik; Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität; Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität; Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt je nach Förderbereich zwischen 1.000 und 25.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind direkt bei den jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbänden als Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. Hier erfolgt auch die Antragsberatung. Informationen zum Antragsstichtag und Auswahlverfahren sind bei der jeweils zuständigen Landschaft/ beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu erfragen. Hier kommen Sie zur Übersicht der Landschaften und Landschaftsverbände: www.allvin.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm soll darüber hinaus zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Wachstum  

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Darlehen, die der langfristigen Finanzierung von Investitionen in Hamburg dienen. Dabei nutzt sie die Mittel des KfW-Unternehmerkredits und vergünstigt diese zusätzlich.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Fischerei oder Aquakultur oder im Steinkohlebau tätig sind. Ausgeschlossen ist außerdem der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports.

Was wird gefördert?

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

- Baumaßnahmen

- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen

- Immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit Technologietransfer

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals

- Teilnahme des Unternehmens an einer bestimmten Messe/Ausstellung

- Beratungsleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen,

- Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 750.000 EUR pro Vorhaben bzw. maximal 1,5 Mio. EUR (in 3 Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt das Programm Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen zu günstigen Konditionen.

Weitere Informationen  
InnoFounder  

Das Programm fördert Gründer:innen und Gründerteams in der Vorgründungs- und Gründungsphase, indem es durch einen pauschalen personengebundenen Zuschuss die Finanzierung von Lebensunterhalt und mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten unterstützt. Es zielt darauf ab, aussichtsreiche innovative und wissensbasierte Gründungsvorhaben in Hamburg voranzutreiben.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), die ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben bzw. diese weniger als ein Jahr Bestand hat, und juristische Personen, die weniger als ein Jahr bestehen.

- juristische Personen, die weniger als ein Jahr bestehen, die in der Regel weniger als

5 Mitarbeiter/innen (in Vollzeitäquivalenten inkl. tätigen Gründern) beschäftigen und deren

Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 500 T€ nicht übersteigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gründungsvorhaben, die innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die sich signifikant vom Wettbewerb abheben und Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg zeigen. Das Programm unterstützt auch Startups, die sich dem Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen widmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung.

Form der Zuwendung und Bewilligungszeitraum: Die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. Der Maximalbetrag pro Gründungsvorhaben beträgt 75.000 € für Gründungsteams bzw. 45.000 € für Einzelgründungen.

Höhe der Zuwendung: Pauschal 2.500 € pro Monat je geförderter Gründerperson bei Vollzeit.

Bewerbungsverfahren

Antragsformulare sind über die IFB Innovationsstarter GmbH erhältlich, die auch die Antragstellung unterstützt. Anträge sind bei der IFB Innovationsstarter GmbH einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

InnoFounder unterstützt die Entwicklung und Umsetzung innovativer und wissensbasierter Gründungsvorhaben in Hamburg. Es bietet finanzielle Unterstützung, um die Vorbereitung und Realisierung dieser Vorhaben zu erleichtern und das Gründungsklima in Hamburg zu verbessern.

Weitere Informationen  
InnoRampUp  

Das Land Hamburg unterstützt innovative Existenzgründungen und junge innovative Unternehmen bis zum Alter von max. zwei Jahren.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Natürliche Personen und

- Juristische Personen, wenn sie weniger als zwei Jahre bestehen, weniger als 50 Personen

beschäftigen und ihr Jahresumsatz bzw. ihre Jahresbilanz 10 Mio. € nicht übersteigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Vorhaben, die Teil einer Unternehmensgründung bzw. eines Unternehmensaufbaus sind. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne Einschränkung auf Wirtschaftszweige und kann sich auf innovative Vorhaben beziehen, die Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zum Gegenstand haben. Die Förderung greift für die Phase der Vorgründung (Pre-Seed) und die erste Phase des Unternehmensaufbaus/Wachstums (Seed).

Beispiele

Förderfähig sind Ausgaben für:

- Erarbeitung von Marktstudien/Durchführung von Machbarkeitsstudien

- Strategieentwicklung/Business Plan, Markterschließungs- und Wachstumsstrategie

- Suche nach Partnern/Gründungsteams/Mitarbeitern/Personalrecruiting

- Qualifizierung/Weiterbildung

- Prototypenentwicklung und -test/Umsetzung inkl. Produktionseinrichtungen

- Sicherung von Rechten/Patententwicklungen/Patentierungen

- Vermarktungsaktivitäten inkl. Aufbau von Vertriebsstrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss, welcher in Ausnahmefällen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben ausmacht, pro Vorhaben jedoch maximal 150.000 EUR. Die Förderung erfolgt in bis zu drei Etappen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die IFB Innovationsstarter GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um die hiesige Startup-Szene zu stärken und zum Aufbau aussichtsreicher Unternehmen beizutragen fördert das Förderprogramm InnoRampUp insbesondere technologisch innovative Startups in Hamburg mit Zuschüssen.

Weitere Informationen  
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