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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Berlin Kredit Transformation  

Zur Unterstützung der nachhaltigen Transformation fördert Berlin Kredit Transformation Investitionsvorhaben von KMU mit zinsgünstigen Krediten im Hausbankenverfahren aus dem EU-kofinanzierten KMU-Fonds. Nachhaltige Vorhaben profitieren von zusätzlichen Tilgungsnachlässen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,

- inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen

- Freiberufler:innen

zur Umsetzung von Vorhaben in Berlin.

Was wird gefördert?

- Alle Investitionen in Unternehmen für Innovation und Wachstum, inkl. energieeffiziente Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden

- Betriebsübernahmen und Beteiligungen zwischen unabhängigen Geschäftspartner:innen, wenn zusätzliches neues Kapital in wesentlicher Höhe zugeführt wird.

- Betriebsmittel nur im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens oder dessen Wachstum

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehenshöhe: i.d.R. von 100 T EUR bis zu 10 Mio. EUR

100% Auszahlung

Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig

flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren

günstiger, risikodifferenzierter Festzins für die gesamte Laufzeit

Bewerbungsverfahren

Der Kreditantrag ist bei der Hausbank mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Hausbank nach Bonitäts- und Besicherungsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht die Unterlagen an die IBB weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm Berlin Kredit Transformation stärkt das Land Berlin die nachhaltige Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Durch zinsgünstige Kredite und optionale Tilgungsnachlässe werden Investitionen gefördert, die den Wandel zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen.

Weitere Informationen  
Förderung für den Strukturwandel in NRW  

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Akteurinnen und Akteure im Rheinischen Revier bei der Gestaltung eines nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandels.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen Rheinisches Revier

Für wen?

Die Förderung richtet sich an regionale Innovationsverbünde, in denen Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft gemeinsam Veränderungen voran bringen.

 

Die Förderprogramme gelten im Rheinischen Revier, zu dem die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Mönchengladbach sowie die Städteregion Aachen gehören.

Was wird gefördert?

In Kooperation soll daran gearbeitet werden, Innovationsökosysteme aufzubauen, neue Wertschöpfungsstrukturen entstehen zu lassen und die Region als zukunftsfähigen Forschungs- und Innovationsstandort zu profilieren.

Beispiele

Hier ein beispielhafter Auszug:

- Tourismus

- Stadtentwicklung für das Rheinische Revier der Zukunft

- Vernetzt mobil im Rheinischen Revier

- Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen

- Blaue Infrastruktur

- Digitale Zukunft KI

- Klimaanpassung - Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten

- KommuneZirkulär

- Qualifizierung des Bürgerschaftlichen Engagements

...

Art und Höhe der Zuwendung

Insgesamt stehen für die nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers bis 2038 mehr als 14,8 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren der BMBF-Richtlinie ist mehrstufig angelegt.

Schritt 1: Projektskizze

Schritt 2: Einreichen der Skizze inkl. Unterstützungsschreiben beim Projektträger des Bundes

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt eine nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers bis zum Jahr 2038.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
  • https://www.rheinisches-revier.de/foerderwegweiser
 
InnoInvest Thüringen  

Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u.a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Handwerk, Handel, Veranstaltungsbranche ohne Freizeitwirtschaft sowie Kreativwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende

- Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,

- Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.

 

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung beträgt bis zu 200.000 EUR und ist ab einer Investitionssumme von mindestens 5.000 EUR möglich. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Zuschusses. Kombiniert werden kann der Zuschuss mit einem zinsvergünstigten Darlehen des Programms Thüringen Dynamik -innovativ- . Anträge hierfür können über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 300.000,00 EUR in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Die für das Programm zuständige Behörde ist das TMWLLR. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt formgebunden bei der TAB. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt namens und im Auftrag des TMWLLR durch die TAB.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm InnoInvest stärkt kleine und mittlere Unternehmen durch die Förderung innovativer Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung des Mittelstands.

Weitere Informationen  
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante  

Das Programm unterstützt Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung zu steigern, insbesondere in Reaktion auf die wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2031

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.

Was wird gefördert?

- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: u.a. Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.

 

- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: u.a. Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.

 

- Strategie und Organisation: u.a. Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro können gefördert werden. Förderfähige Kosten können bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden, wobei der maximale Zuschuss 3.000 Euro beträgt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich über das Förderportal der L-Bank einzureichen: portal.l-

bank.de Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ bietet finanzielle Unterstützung für kleinere Digitalisierungsprojekte, um mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das Programm fördert die Einführung neuer Technologien und Systeme zur Steigerung der Effizienz und Innovation.

Weitere Informationen  
Thüringen Dynamik  

THÜRINGEN-DYNAMIK ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer*innen sich nachhaltig wirtschaftlich entwickeln und die Produktion steigern können. Es ermöglicht die langfristige Finanzierung insbesondere von innovativen Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors

- Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe; Existenzgründer*innen in den genannten Branchen sowie natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für alle zu einem Vorhaben gehörenden, neu anzuschaffenden, betrieblich genutzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie für Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen. Es speist sich aus den Förderprogrammen THÜRINGEN-DYNAMIK - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 und THÜRINGEN-DYNAMIK.

Art und Höhe der Zuwendung

Maximaler Finanzierungsbetrag:

- 4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können

- 2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können

Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge stellen Sie über Ihre Hausbank. Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.

Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Thüringen-Dynamik förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür ist die nach der De-minimis-Verordnung maximale Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen. Bei Beantragung von Thüringen-Dynamik-Darlehen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gilt das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch mit der Hausbank als fristgerechte Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm Thüringen Dynamik dient der Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU.

Weitere Informationen  
Förderung der Naturparke in Baden-Württemberg  

Die Förderung soll dazu beitragen, die Naturparke als attraktive Landschaften für eine naturnahe Erholung zu planen, zu pflegen und zu entwickeln und so die ländlichen Räume stärken. Unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten jedes einzelnen Naturparks sollen Erholungs- und Naturerlebnislandschaften gestaltet werden, die auf ein Gleichgewicht zwischen Naturschutz und Naturnutzung abzielen und einen naturverträglichen Tourismus fördern. Ziel ist insbesondere, die Naturparke des Landes darin zu unterstützen, die biologische Vielfalt zu sichern, das Miteinander von Mensch und Natur zu optimieren, nachhaltiges Wirtschaften und Leben zu fördern, den Wert einer intakten Umwelt bewusst zu machen und die aus Natur und Landschaft resultierende Wertschöpfung gezielt zu steigern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Vereine, Privatpersonen). Nur für Gebiete, die rechtskräftig als Naturpark ausgewiesen sind oder für die ein Verfahren zur Ausweisung nach gleichen Bestimmungen eingeleitet wurde, und nur für Maßnahmen im ländlichen Gebiet gemäß GAP-SP. Zuwendungsempfangende als Trägerinnen oder Träger von Maßnahmen in Naturparken können natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- oder des öffentlichen Rechts sein.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden für Maßnahmen gewährt, die den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere dem Naturparkplan entsprechen und denen in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken entgegenstehen. Direkte Förderziele sind die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in den Naturparken; die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus; die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums; und die Förderung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt.

Beispiele

- Erstellung, Fortschreibung, Evaluierung und Aktualisierung von Naturparkplänen

- Entwicklung des Erholungswertes (inklusive Infrastruktureinrichtungen)

- Studien zu / Investitionen in natürliches Erbe (inklusive Auswirkungen von Erholungsnutzungen)

- Studien zu / Investitionen in kulturelles Erbe (inklusive Erhaltung und Entwicklung materiellen kulturellen Erbes)

- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung zur Zielsetzungen des Naturparks (inklusive Ausgaben für Investitionen in den Neu-, Aus- und Umbau von Naturparkzentren und Neubau und Neugestaltung von Infopoints und Themenwegen, aber auch Investitionen in Ausstellungen, Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung von Naturparkführerinnen und -führern, Bildungsangebote, Erlebnissen bezüglich Zusammenhängen von Kultur und Natur im ländlichen Raum)

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendung wird zur Projektförderung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Nur die Nettokosten sind förderfähig.

 

Höhe der Zuwendung:

- Entwicklung des Erholungswertes 60 %

- Natürliches Erbe 70 %

- Kulturelles Erbe 65 %

- Sensibilisierung 60 %

 

Mindestauszahlungsbetrag:

- 4000 € bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Landkreise)

- 500 € bei natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen sind von den Zuwendungsempfangenden vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Naturparkgeschäftsstelle an die Bewilligungsbehörde zu richten.

 

Der Förderantrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

- Name der oder des Antragstellenden und Angaben zur Größe des Unternehmens

- Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit, einschließlich Angaben zum Standort sowie zum Zeitpunkt des Beginns und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens

- Angaben zur Höhe des für die Durchführung des Vorhabens beziehungsweise der Tätigkeit benötigten Beihilfebetrags

- Aufstellung der zuwendungsfähigen Kosten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Umfassendes Förderprogramm von für Naturparke im Land Baden-Württemberg mit einem Förderzeitraum von fünf Jahren (2023-2027) und einem breiten Spektrum an Förderzielen, die Wechselwirkungen zwischen natürlichen und kulturellen Werten im ländlichen Raum berücksichtigen.

Weitere Informationen  
Kulturförderung  

Förderprogramm in welchem die Regierungsbezirke Kulturprojekte fördern und unterstützen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt ist die tragende Person des Vorhabens, genauere Informationen gibt es bezirksspezifisch unter dem Punkt "weiterführende Links" auf der unten angegebenen Website.

Was wird gefördert?

Die Bezirke unterstützen Maßnahmen, die von überörtlicher Bedeutung sind, auch finanziell mit Haushalts- oder Stiftungsmitteln.

Beispiele

Sie fördern damit die Bereiche:

- Regionale Kulturforschung und -pflege

- Bildende Kunst

- Darstellende Kunst

- Musikpflege

- Festspiele

- Publikationen

und unterstützen Projekte, die dem kulturellen Wohl der jeweiligen Bezirkseinwohner dienen.

 

Persönliches Engagement im kulturellen Bereich kann mit Ehrungen ausgezeichnet werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an den jeweiligen Regierungsbezirk zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezirke fördern regionale Kunst- und Kulturprojekte und verleihen Preise für Engagement im kulturellen Bereich.

Weitere Informationen  
Digitalbonus Bayern  

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht es, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und weniger als 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

- Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken

- IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen

Beispiele

Digitalisierung:IKT-Software, Roboter-Hardware, Beratung und Schulung

IT-Sicherheit: IKT-Software, IKT-Hardware

Art und Höhe der Zuwendung

Digitalbonus Standard:

- Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.

- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

 

Digitalbonus Plus:

- Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.

- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).

- Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.

- Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.

Bewerbungsverfahren

Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.

 

Für die schnelle Bearbeitung Ihres Förderantrags ist es entscheidend, dass Sie Ihren Antrag an die für Sie zuständige Bezirksregierung senden. Hierfür ist der Ort der Durchführung der Maßnahme ausschlaggebend.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Förderprogramm im Kontext der Initiative "Bayern Digital" für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern, das alle kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft anspricht und Investitionen in digitale Lösungen über Standardausstattung und -maßnahmen hinaus unterstützt.

Weitere Informationen  
Transformationsfonds Bayern  

Mit den Mitteln des Fonds investiert die LfA als Co-Investor in mittelständische Unternehmen in Bayern, die sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Der Transformationsfonds Bayern finanziert Transformationsvorhaben bei etablierten mittelständischen Unternehmen, besonders diejenigen, die keinen eigenen Zugang zu den Kapitalmärkten haben, welche in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt sind und ihren Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Bayern (sog. Bayern-Bezug) aufweisen.

 

Darüber hinaus soll sich der Transformationsfonds auch an Fonds beteiligen, die wiederum in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren bzw. in Unternehmen, die die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Aufwendungen und Investitionen, die dem im

Unternehmenskonzept beschriebenen „Transformationsvorhaben“ zugeordnet werden können.

Art und Höhe der Zuwendung

- von 2,5 Mio. Euro bis max. 10 Mio. Euro je Unternehmen bzw. Fondsinvestment

- Die Auszahlung erfolgt in Tranchen nach Fortschritt des Transformationsvorhabens.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zweck des Fonds ist die Unterstützung mittelständischer Unternehmen in Bayern, welche sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden. Auch kann sich der Fonds an anderen Investmentfonds beteiligen, die in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren und/oder die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.

Weitere Informationen  
Infrakredit Energie  

Der Infrakredit Energie wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt und zinsgünstig von der KfW refinanziert. Damit steht Kommunen eine attraktive, langfristige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

• bayerische kommunale Gebietskörperschaften

• bayerische rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

• bayerische kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können

Was wird gefördert?

Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger:

Die Investitionsmaßnahmen – außer bei Umstellung auf erneuerbare Energieträger – müssen zu einer Energieeinsparung von mind. 20 % führen.

Beispiele

- Umstellung auf energieeffiziente Stadtbeleuchtung

- Umstellung auf erneuerbare Energieträger

Art und Höhe der Zuwendung

Die LfA vergünstigt den Zinssatz des „IKK - Investitionskredit Kommunen“ der KfW für die erste Zinsbindungsperiode.

Bei Darlehensbeträgen bis 2 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen über 2 Mio. EUR maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben.

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 4 Mio. EUR. Zusätzlich gilt, dass ein Antragsteller pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximal 150 Mio. EUR aus dem Investitionskredit Kommunen der KfW

(einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) erhalten darf.

Bewerbungsverfahren

Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktdarlehen. Darlehensanträge sind bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen. Sie können vorab per E-Mail oder Fax

übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden. Zusätzlich ist ein Nachweis zur Bestätigung der Energieeffizienz unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars beizulegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bewältigung der Energiewende ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Mit dem Infrakredit Energie bietet die LfA Kommunen eine langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur allgemeinen Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger.

Weitere Informationen  
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