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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Förderfonds der Metropolregion Hamburg - Förderfonds Hamburg/Niedersachsen/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern  

Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern fördern Vorhaben, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen.

Fördergebiet

Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:

Antragsberechtigt sind die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie deren Ämter und Gemeinden, die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Regionale Planungsverband Westmecklenburg und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:

Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen sowie die Städte, Samt-, Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:

Antragsberechtigt sind die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn sowie die Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in den genannten Kreisen, die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist bei allen Förderfonds der MRH antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen inkl. Vorbereitung, Studien und Konzepte, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie Regionalmanagements als Teil eines Leitprojekts der Metropolregion in den Themenfeldern Partnerschaft von Land und Stadt, dynamischer Wirtschaftsraum, grüne Metropolregion, Infrastruktur und Mobilität.

Beispiele

Folgende Projekte werden von den Förderfonds gefördert:

 

Das Leitprojekt Machbarkeitsstudie für Radschnellwege bildet den Ausgangspunkt, das Pendeln mit dem Fahrrad in der Metropolregion Hamburg attraktiver zu gestalten und konkrete Trassenplanungen sowie den Bau dieser neuen stadtregionalen Radinfrastruktur zu forcieren.

 

Der Moorlehrpfad im schleswig-holsteinischen Himmelmoor in Quickborn führt vom Torfwerk über einem Eichensteg zu Aussichtsbergen und Moorwiesen. Erlebnisstationen und Infotafeln klären über die ökologische Bedeutung auf, mit dem Ziel die Naherholung nachhaltig aufrechtzuerhalten.

 

Im Wattenmeer-Besucherzentrum Cuxhaven in Niedersachen können Besucher alles Wissenswerte über den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer erfahren. Ziel ist es, die Natur und ihren Schutz noch stärker in den Mittelpunkt für die nachhaltige touristische Entwicklung der Region zu stellen.

 

Park & Ride-Anlagen helfen, den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken und Umweltbelastungen zu verringern. Das große Potenzial der Park & Ride-Anlage im mecklenburg-vorpommerschen Ludwigslust liegt in der Kombination des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbar oder nachrangig als zinslose Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar) gewährt. Die Darlehenskonditionen werden einzelfallbezogen vom Lenkungsausschuss beschlossen und von der Bewilligungsbehörde in einem Zuwendungsbescheid oder in einem Darlehensvertrag festgeschrieben. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist eine Vollfinanzierung möglich.

 

Projekte innerhalb von Leitprojekten werden mit bis zu 80 Prozent, sonstige Projekte mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder Anderen beantragten Förderungen zu 100 Prozent gefördert.

Bewerbungsverfahren

Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle in der Staatskanzlei in Schwerin und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden.

 

Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen sind über den Landkreis zu leiten.

 

Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Kiel und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen und Zweckverbänden sind über den Kreis zu leiten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Projekten, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der MRH als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreiben. Zudem wird die weitere Vernetzung und Interaktion von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Sozialpartnern angestrebt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
  • https://metropolregion.hamburg.de/foerderfonds/
 
Hamburger Gründachförderung  

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt bei der Begrünung von Dächern auf Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Förderung kann für die benötigten Materialien und die Ausführungsarbeiten erhalten werden.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung

Was wird gefördert?

Dachbegrünung:

• Freiwillige Maßnahmen (Neubau/Bestand) ab 20 m² Vegetationsfläche und bis 30° Neigung.

• alle Kosten ab Oberkante Dachabdichtung inklusive Fertigstellungspflege (Substratmindestdicken beachten)

 

Fassadenbegrünung:

• Freiwillige wandgebundene (ab 10 m²) oder bodengebundene Begrünung

• ab 1.000 € Baukosten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung, der Fertigstellungspflege und diversen Zuschlägen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 100.000 je Gebäude.

 

Für Privatpersonen und kleine Unternehmen liegt die maximale Förderung bei 60 Prozent, bei mittleren Unternehmen bei 50 Prozent und bei großen Unternehmen bei 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, durch Gebäudebegrünung das Stadtklima und die Naturvielfalt zu ver- bessern, den temporären Wasserrückhalt und die Verdunstungskühlung zu erhöhen, die som- merliche Hitzebelastung zu verringern, den städtischen Lärm zu reduzieren und Schadstoffe aus der Luft zu absorbieren. Grüne Dächer und grüne Wände leisten einen wesentlichen Beitrag für den Klimaschutz und die Klimaanpassung.

Weitere Informationen  
Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand  

Gefördert wird die Modernisierung und Errichtung von hochwertigen neuen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer/-gemeinschaften von

 

- Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohneinheiten oder

- gewerbliche genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen,

- deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.

Was wird gefördert?

Die nachfolgenden Leistungen sind förderfähig:

 

- die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen,

- die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen

- der Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen,

- die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen

- der Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,

- die Herstellung von Elektroladeanschlüssen

- die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird

 

Nicht förderfähig sind:

- Vertikale Aufhängungen,

- Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen (sog. „Felgenkiller“),

- Ständer mit sogenannter Hoch-/Tiefstellung bei denen der Abstand zwischen den Rädern weniger als 45 cm beträgt,

- Systeme, bei denen das Rad am Vorderrad aufgehängt oder in Schienen halb senkrecht eingestellt wird,

- Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Die Förderung erfolgt in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 300 Euro pro Fahrradabstellplatz und maximal 400 Euro pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.

Die Sanierung bestehender Anlagen wird mit 20 % gefördert.

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.

 

Anträge können bei der IFB Hamburg eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um den Radverkehr und somit auch die nachhaltige Mobilität in der Hansestadt Hamburg zu stärken, werden in Quartieren und Siedlungen mit älterem Baubestand die Errichtung und Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen gefördert.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften der FHH  

Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen, sofern Bürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH grundsätzlich nicht in Frage kommen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Was wird gefördert?

Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg werden insbesondere gewährt

 

- zur Förderung von Vorhaben von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen, um einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der InnovationsAllianz Hamburg zu leisten.

- zur Förderung der Hamburger Wirtschaft in den Clustern Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft.

 

Des Weiteren können Vorhaben mit Landesbürgschaften gefördert werden, sofern für diese ein volkswirtschaftlicher Nutzen für Hamburg belegt werden kann. Sie werden insbesondere im Zusammenhang mit Ansiedlung, Neugründung oder Wachstum bzw. Erweiterung von Unternehmen, aber auch bei notwendigen Strukturanpassungen oder Sanierungen gewährt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Bankkrediten.

 

• Betrag: Die Landesbürgschaft greift vorrangig bei Kreditbeträgen, die die Obergrenzen der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BGH) übersteigen (in der Regel für Verbürgungen über 2 Mio. Euro) oder bei speziellen Risikostrukturen, die von der BGH nicht abgedeckt werden können.

 

• Konditionen: Die genauen Konditionen werden individuell ermittelt.

 

• Entgelte: Es fallen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt bei Antragstellung sowie laufende Entgelte an.

Bewerbungsverfahren

Interessenten oder Kreditiinstitute von Interessenten können für eine erste Infromationsgespräch Kontakt zur IFB Hamburg aufnehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ermöglicht volkswirtschaftlich bedeutende Vorhaben in Hamburg durch Ausfallbürgschaften, wenn reguläre Sicherheiten oder die Instrumente der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg nicht ausreichen.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Mikro  

Das Programm zielt darauf ab, kleine Unternehmen, Selbstständige sowie Angehörige der freien Berufe durch schnelle Bereitstellung von Darlehensmitteln zu attraktiven Förderzinssätzen zu unterstützen. Dies soll die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für den Standort Hamburg ermöglichen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.11.2026

Für wen?

Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Hamburg, die weniger als 50 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweisen. Die Antragsteller müssen im Haupterwerb tätig sein und dürfen keine Finanzierung über ein Kreditinstitut für ihr Vorhaben erhalten.

Was wird gefördert?

- Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,

- Betriebsübernahmen,

- Erweiterungen, Wachstumsfinanzierung und Investitionen,

- Betriebsmittel für laufende Kosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Darlehen

Finanzierungsart: Vollfinanzierung der förderfähigen Kosten

Höhe der Förderung:

- Bis zum 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 25.000 Euro

- Ab dem 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 40.000 Euro

Laufzeit: 6 Jahre bei 6 monatiger Tilgungsfreiheit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind in Kooperation mit bestimmten Beratungspartnern vorzulegen und müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Anträge sind digital über die Website der IFB Hamburg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Hamburg-Kredit Mikro unterstützt die finanzielle Basis kleiner Unternehmen und Selbstständiger in Hamburg, indem es günstige Darlehensbedingungen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet, um die lokale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Global  

Zur Finanzierung von Hamburger Unternehmen stellt die IFB Hamburg zinsgünstige Refinanzierungsmittel über Hausbanken zur Verfügung.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte und/oder Sitz in Hamburg bzw. Unternehmen, die in Hamburg investieren.

Was wird gefördert?

Betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg

 

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen

- Sanierungskredite

Art und Höhe der Zuwendung

Refinanzierungsvolumen ab mindestens 500.000 €

 

- Konditionen auf Einzelanfrage

- Laufzeiten 3 bis 30 Jahre

- Endkreditnehmerbonität nicht schlechter als BB-

- Die längst mögliche Laufzeit des Globaldarlehens wird bestimmt durch die kürzeste Laufzeit (Duration) der dem Globaldarlehen zugrundeliegenden Verträge mit Endkreditnehmern.

Bewerbungsverfahren

Die IFB Hamburg gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beim Hamburg-Kredit Global handelt es sich um zweckgebundene Refinanzierungsmittel, die Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, damit diese sie an ihre Kunden zu besonders günstigen Konditionen und unter Einhaltung bestimmter Förderzwecke weiterreichen. Er dient zur Finanzierung von Investitionsvorhaben in Hamburg.

Weitere Informationen  
Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche  

Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg Ausbildungsbetrieben Zuschüsse für die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die bei Sorgeberechtigten wohnen.

- Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden.

- Der Auszubildende darf keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.

- Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10% nach unten abweichen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich für jedes Ausbildungsverhältnis auf 150 EUR je Ausbildungsmonat. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit wird eine Prämie in Höhe von 750 EUR gewährt

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Gewährung von Zuschüssen müssen gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

In der gegenwärtigen Ausbildungssituation finden vor allem benachteiligte Jugendliche kaum Ausbildungsplätze. Als Anreiz, diesen Personenkreis auszubilden, gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg den Ausbildungsbetrieben Zuschüsse.

Weitere Informationen  
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)  

Das IFP bietet Anreize, neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen, zu entwickeln. Die innovativen Vorhaben sollen dazu beitragen, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung zu verbessern. Dabei soll sowohl die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen intensiviert werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

15.01.2026

Für wen?

- Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte

in Niedersachsen mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.

- Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (gem. Artikel 2 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017). D.h. bis zu 499 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

- Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einem Unternehmen.

Was wird gefördert?

- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

- Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss

- Die Zuschusshöhe beträgt:

… für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

… für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

… für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro

... für Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 Euro (Nicht-KMU sind nur als Partnerunternehmen im Rahmen eines Verbundvorhabens mit mindestens einem KMU förderfähig)

... zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 500.000 Euro begrenzt

... für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung

Die Personalausgaben müssen mindestens 50% aller förderfähigen Ausgaben betragen.

Das Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank, wo Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung geführt werden.

Antragsstichtag ist der 15.01.2026

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Förderaufruf zielt auf die Entwicklung von Innovationen ab, die eine Kreislaufwirtschaft und eine ressourceneffiziente, nachhaltige niedersächsische Wirtschaft vorantreiben. Die Kreislaufwirtschaft bietet das Potential für zahlreiche Innovationen in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Entsprechend werden Innovationen zur Etablierung einer Circular Economy in allen Branchen, die von einer Kreislaufwirtschaft profitieren können, adressiert.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt MUT. IB-Digitalisierungsdarlehen  

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

Was wird gefördert?

Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen in das eigene bestehende Geschäftsmodell bzw. dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, Dazu gehören die mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben, insbesondere für:

 

a) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter

b) Personalausgaben

c) Projektausgaben

d) Ausgaben für Fremdleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 EUR.

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

 

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei in Unternehmen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen - verringert werden.

Weitere Informationen  
Digital Innovation  

Das Programm ist ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, das investive Digitalisierungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt. Die Fördermittel werden in zeitlich begrenzten Wettbewerbsrunden vergeben. Achtung: Die 5. Wettbewerbsrunde ist nur für einen kurzen Zeitraum vom 08.12.2025 bis zum 12.12.2025 geöffnet. Anträge können nur in diesem Fenster eingereicht werden.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

12.12.2025

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte, insbesondere:

 

• Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services.

• Digitalisierung von Marketing- und Vertriebsstrategien

• Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit.

• Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen.

 

Der Innovationsgehalt muss durch den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien gegeben sein, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht vernetzt eingesetzt wurden.

Art und Höhe der Zuwendung

• Art: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung).

• Höhe: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.

• Maximalbetrag: 70.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben.

• Mindestbetrag: 3.000 Euro Zuschuss.

• Besonderheit: Beratungsleistungen sind bis maximal 6.000 Euro förderfähig.

Bewerbungsverfahren

• Das Verfahren ist als Wettbewerb organisiert. Anträge können nur innerhalb der definierten Zeitfenster (Wettbewerbsrunden) eingereicht werden.

• Es muss ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze eingereicht werden.

• Die Unterlagen stehen vorab im Downloadbereich der IB zur Verfügung.

• Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt KMU in Sachsen-Anhalt gezielt bei investiven Digitalisierungsvorhaben und der Erhöhung der IT-Sicherheit. Durch Zuschüsse von bis zu 70.000 Euro sollen betriebliche Abläufe modernisiert und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gesichert werden. Die Vergabe erfolgt über Wettbewerbsrunden.

Weitere Informationen  
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