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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023  

Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein

Was wird gefördert?

- Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

- Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

- Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels

- Zukunftsfähige Energieversorgung

- Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% der förderfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Säschsische Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen durch einen Zuschuss.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm - Wachstum und Innovation  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG Sachsen) fördert Unternehmen in Sachsen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Was wird gefördert?

Übernommen werden Beteiligungen z.B. zur Mitfinanzierung von Betriebs- bzw. Kapazitätserweiterungen, Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen, Kooperationen, Produkt- bzw. Sortimentserweiterungen und Markterschließungsmaßnahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz bzw. am Eigenkapital des Unternehmens. Sie liegt zwischen 25.000 EUR und 1,0 Mio. EUR (im Einzelfall darüber). Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal zehn Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@mbg-sachsen.de

Internet: www.mbg-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Übernommen werden Beteiligungen z.B. zur Mitfinanzierung von Betriebs- bzw. Kapazitätserweiterungen, Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen, Kooperationen, Markterschließungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm - Gründung und Nachfolge  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG Sachsen) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft und fördert Unternehmen in Sachsen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Was wird gefördert?

Gewährt werden Beteiligungen zur Mitfinanzierung: der im Rahmen der Existenzgründung bzw. -festigung (bis drei Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen, Kosten für ein erstes Warenlager sowie einer Betriebsübernahme oder einer tätigen Beteiligung (MBO/MBI).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich unter anderem am Eigenmitteleinsatz bzw. am Eigenkapital des Unternehmens. Sie liegt zwischen 25.000 EUR und 1,0 Mio. EUR (im Einzelfall darüber). Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal zehn Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@mbg-sachsen.de

Internet: www.mbg-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für die Inanspruchnahme muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorliegen und der Unternehmer muss eine persönliche (Teil-)Garantie übernehmen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm – Direkt  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG Sachsen) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft und fördert Unternehmen in Sachsen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Was wird gefördert?

Beteiligungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer direkten Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Beteiligungshöhe beträgt bis maximal 49% der Geschäftsanteile, maximal jedoch 750.000 EUR.

Die Laufzeit der Beteiligung wird individuell vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@mbg-sachsen.de

Internet: www.mbg-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Programm ermöglicht direkte Beteiligungen zur Mitfinanzierung von Gründung und Nachfolge sowie Wachstum.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramme - Mikromezzanin Beteiligung  

KMU sowie Existenzgründer:innen werden mitfinanziert ber Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Existenzgründer:innen / kleine und junge Unternehmen, die ausbilden sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen

Was wird gefördert?

stille Beteiligung zur Mitfinanzierung der Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel

Art und Höhe der Zuwendung

stille Beteiligung

Maximale Beteiligungshöhe bis zu € 50.000

Laufzeit 7 bis 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU sowie Existenzgründer:innen werden mitfinanziert ber Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel in Höhe von max. 50.000 Euro

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramme - Saxony Angel Venture Fund (SAVF)  

Ergänzend zum Business-Angel-Bonus JTF 2021-2027 der SAB über Zuwendungen in Form von Anlaufhilfen für junge kleine innovative Unternehmen in der Frühphase (Start-Ups) bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH vorrangig für Nicht-JTF-Regionen ein Beteiligungsangebot zur Unterstützung von Business-Angel induzierten Finanzierungsrunden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Start-Ups, Existenzgründer und junge Unternehmen an denen sich Business Angels oder Business Angel Syndikate beteiligen

- Pre-Seed und Seedphase

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (i.d.R. bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten. Im Regelfall Betriebsmittel, Personal, Produktentwicklung, Markterschließung, Forschung & Entwicklung.

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligung mit Wandeloption in Höhe von € 50.000 bis € 100.000

Lautzeit 7 Jahre

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer:innen in unterschiedlichen Phasen werden mit einer stillen Beteiligung für entstehende Kosten im Rahmen der Gründung mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.

Weitere Informationen  
IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen  

Gewerblich genutzte Gebäude modernisieren oder erweitern und dabei die Umwelt schützen. - Das "IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen" unterstützt bei der Finanzierung von Umbaumaßahmen und von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen

- Existenzgründer:innen

- Freiberufler:innen

Was wird gefördert?

Investitionen für i. d. R. gewerblich eigengenutzte Gebäude, insbesondere:

- Errichtungsinvestitionen

- Umbaumaßnahmen

- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro) Laufzeit: max. 20 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer:innen und Freiberufler:innen werden im Bereich der eigengenutzten Gebäude gefördert.

Weitere Informationen  
Digitale Daseinsvorsorge Sachsen-Anhalt  

Das Land Sachsen-Anhalt fördert in dem vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet über den Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang („Just Transition Fund“) mit dem Ziel, durch Digitale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Fachkräfte und Familien in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen im Land Sachsen-Anhalt zu halten sowie den Zuzug von Arbeitskräften in das Revier zu begünstigen, in dem durch die Schaffung Co-Working Spaces Anreize für die Menschen geschaffen werden, im ländlichen Raum wohnen zu bleiben, hinzuziehen sowie neue Tätigkeiten auszuüben, ohne den Wohnort wechseln zu müssen.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt Strukturwandelgebiet durch Kohleausstieg

Für wen?

- Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung

- Gebietskörperschaften

- Anstalten

- Stiftungen

Was wird gefördert?

- Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces (Infrastruktur)

- Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität) sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working Spaces

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist Ansprechpartnerin für die Antragsstellung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im durch den Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet werden Co-Working-Spaces gefördert

Weitere Informationen  
Industriekultur Sachsen-Anhalt  

Sachsen-Anhalt pflegt und entwickelt sein industrielles Erbe und gestaltet Industriekultur zu einer lebendigen, weithin wahrnehmbaren Facette seines Kulturlebens aus. Für dieses neue kulturpolitische Schwerpunktthema können über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen“ Zuschüsse beantragt werden. Da es sich um einen Querschnittsbereich handelt, bestehen hier verschiedene Fördermöglichkeiten wie bspw. Ausstellungen, Veranstaltungen, aber auch Konzepte und Machbarkeitsstudien. Eine Antragstellung ist durch natürliche Personen oder juristische Personen möglich.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

- natürliche Personen,

- juristische Personen des öffentlichen Rechts

- juristische Personen des privaten Rechts

Was wird gefördert?

- Personalausgaben

- Sachausgaben

- Investitionen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschussförderung in Abhängigkeit vom beantragten Vorhaben i. d. R. bis zu 50 % für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie i. d. R. bis zu 70 % für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden natürliche und juristische Personen unterstützt bei verschiedenen Fördermöglichkeiten wie bspw. Ausstellungen, Veranstaltungen, aber auch Konzepte und Machbarkeitsstudien im Rahmen des Kulturellen Erbe

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (betrieblicher Zugang)  

Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern. "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG" fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Unternehmen

- Selbstständige

Was wird gefördert?

- Teilnahme- und Prüfungsgebühren

- Honorarausgaben für externe Dozenten

- Fahrtkosten

- Übernachtungskosten

- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung kann auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal erfolgen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen und Selbstständige in Sachsen-Anhalt werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden untersützt.

Weitere Informationen  
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