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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

593 Treffer:
Hochwasserhilfe 2023 - öffentliche Infrastruktur  

Das Land Niedersachsen gewährt betroffenen Kommunen und Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbänden Zuwendungen für die Beseitigung der vom „Weihnachtshochwasser“ 2023/2024 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

- Landkreise, Städte und Gemeinden

- Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbände

 

Landkreise, Städte und Gemeinden können die Zuwendung oder Teile davon als Erstempfänger an juristische Personen, Personenvereinigungen und natürliche Personen (Letztempfänger) weiterleiten.

Was wird gefördert?

städtebaulicher Infrastruktur:

einschließlich historischer Innenstädte, Kultureinrichtungen, Kulturdenkmalen und das Stadtbild prägenden Gebäuden. Zur städtebaulichen Infrastruktur gehören auch die administrative Infrastruktur und innerörtliche Erschließungsanlagen wie Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie Parkflächen und Grünanlagen.

 

sozialer Infrastruktur:

wie z. B. Einrichtungen der Kinderbetreuung, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Grundversorgung dienende Freizeitinfrastruktur wie Sportstätten oder touristischer Infrastruktur wie Kuranlagen.

 

verkehrlichen Infrastruktur:

einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen. Zur verkehrlichen Infrastruktur gehören auch außerörtliche überwiegend öffentliche Straßen und Wege sowie Brücken.

 

wasser- und abfallwirtschaftlichen Infrastruktur:

einschließlich Trinkwasserversorgungsanlagen, Abwasseranlagen (Kläranlagen, Kanalisation), Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Deponien), Nebenanlagen wie Anlagen zur energetischen Nutzung von Klär- und Deponiegas, abschwemmgefährdete Altlasten sowie Hochwasserschutzanlagen, einschließlich deren Zufahrten sowie die Gewässerinfrastruktur einschließlich innerörtlicher Wasserläufe.

Beispiele

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

- entstandene Schäden in der Zeit vom 24.12.2023 bis 30.04.2024

- vorbereitende Arbeiten, einschließlich Gutachten

- Leistungen von Beauftragten für Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen

- Abriss

- Reparaturmaßnahmen oder Ersatzbau, auch an anderer Stelle

- wesentliche funktionsbezogene Einrichtungsgegenstände

- Maßnahmen der Abwehr von Gefahren und Begrenzung von hochwasserbedingten Schäden an Hochwasserschutzanlagen und den Hochwasserschutz unterstützenden Anlagen in der Zeit vom 24. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024

- erhöhte Energiekosten für den Betrieb von Schöpfwerkspumpen

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Landes als Anteilfinanzierung (80 % Förderung; haushaltsschwache Kommunen nach § 13 NFAG bis zu 95 %)

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist beim Kundenportal der NBank zu stellen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von hochwasserbedingten Schäden am Sachvermö- gen und damit zusammenhängenden geringwertigen Vermögensgegenständen, soweit diese Vermögens- werte der Erfüllung der den Kommunen, Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbänden zugeordneten öffentlichen Aufgaben dienen. Als Schaden gelten auch hochwasserbedingte erhöhte Energiekosten für den Betrieb von Schöpfwerkspumpen und Trocknungsgeräten.

Weitere Informationen  
InnoFounder  

Das Programm fördert Gründer:innen und Gründerteams in der Vorgründungs- und Gründungsphase, indem es durch einen pauschalen personengebundenen Zuschuss die Finanzierung von Lebensunterhalt und mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten unterstützt. Es zielt darauf ab, aussichtsreiche innovative und wissensbasierte Gründungsvorhaben in Hamburg voranzutreiben.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), die ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben bzw. diese weniger als ein Jahr Bestand hat, und juristische Personen, die weniger als ein Jahr bestehen.

- juristische Personen, die weniger als ein Jahr bestehen, die in der Regel weniger als

5 Mitarbeiter/innen (in Vollzeitäquivalenten inkl. tätigen Gründern) beschäftigen und deren

Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 500 T€ nicht übersteigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gründungsvorhaben, die innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die sich signifikant vom Wettbewerb abheben und Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg zeigen. Das Programm unterstützt auch Startups, die sich dem Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen widmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung.

Form der Zuwendung und Bewilligungszeitraum: Die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. Der Maximalbetrag pro Gründungsvorhaben beträgt 75.000 € für Gründungsteams bzw. 45.000 € für Einzelgründungen.

Höhe der Zuwendung: Pauschal 2.500 € pro Monat je geförderter Gründerperson bei Vollzeit.

Bewerbungsverfahren

Antragsformulare sind über die IFB Innovationsstarter GmbH erhältlich, die auch die Antragstellung unterstützt. Anträge sind bei der IFB Innovationsstarter GmbH einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

InnoFounder unterstützt die Entwicklung und Umsetzung innovativer und wissensbasierter Gründungsvorhaben in Hamburg. Es bietet finanzielle Unterstützung, um die Vorbereitung und Realisierung dieser Vorhaben zu erleichtern und das Gründungsklima in Hamburg zu verbessern.

Weitere Informationen  
Job 4000 - Durchführungsgrundsätze zum Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen  

Das Land Hamburg unterstützt Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber in Hamburg.

Was wird gefördert?

Die geförderten Arbeitsplätze sollen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben. Geförderte Teilzeitarbeitsverhältnisse müssen eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/Woche umfassen und sozialversicherungspflichtig sein. In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden/Woche.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der zweijährigen Förderung beträgt je Förderjahr von Job4000 30% des Bruttolohnes. Der Wechsel aus Inklusionsbetrieben auf einen anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes wird mit einem zweijährigen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50% des Bruttolohnes unter Einschluss des Arbeitgeberanteils zum Sozialversicherungsbeitrag gefördert.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden Antragsstelle ist das Integrationsamt Hamburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

„Job4000“ ist ein Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Unternehmen gewährt werden sollen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Das Land fördert gewerbliche Unternehmen aller Sektoren: das produzierende Gewerbe, das Dienstleistungsgewerbe sowie den Handel. Voraussetzung ist, dass das zu fördernde Unternehmen ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhält.

Was wird gefördert?

Es werden u.a. folgende Maßnahmen begleitet:

- Investitionsvorhaben, ohne Ausschluss einzelner Kosten

- Bestandsfinanzierungen (Vorräte, Forderungen, Aufträge)

- Liquiditätshilfen

- Neustrukturierung von Finanzierungen

- Nachfolgelösungen, MBOs, MBIs, Spin Offs

- Finanzierung von Konzerntöchtern / Aufbau einer konzernunabhängigen Finanzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaften werden in Höhe von maximal 80% des Kreditbetrages übernommen.

 

Die vom Land zu verbürgende Obergrenze liegt für Betriebsmittelkredite bei € 24,9 Mio., für Investitionskredite i.d.R. darüber.

 

Betriebsmittelkredite werden für die Dauer von maximal 8 Jahren verbürgt, Investitionskredite für maximal 15 Jahre und Immobilienfinanzierungen für maximal 20 Jahre. Für Betriebsmittelkredite wird die Bürgschaft nach der Hälfte der Laufzeit i.d.R. degressiv verlaufen.

 

Ausnahmen sind beispielsweise für die Finanzierung großvolumiger Einzelprojekte möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben zu unterstützen.

Weitere Informationen  
Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration (EurFöRL M-V)  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte, die der europäischen Integration dienen und den Europagedanken stärken.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie sonstige nichtkommerzielle Organisationen und Einrichtungen.

Was wird gefördert?

- Die Vorhaben müssen nachweislich geeignet sein, den Europagedanken zu fördern

und sich mit der europäischen Integration befassen.

- Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. In

Ausnahmefällen kann auch für Vorhaben von Zuwendungsempfängern mit Sitz

außerhalb des Landes eine Zuwendung gewährt werden, sofern an dem Vorhaben

überwiegend Einwohnerinnen und Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern

teilnehmen.

Beispiele

Projekte wie europäische Begegnungen, Studien- und Informationsreisen, Konferenzen, Seminare, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Ausstellungen, Publikationen. Gefördert werden insbesondere Projekte unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, im Rahmen der jährlichen Europawoche, EU-Projekttage sowie im Vorfeld der Europawahlen in Mecklenburg-Vorpommern und der europapolitischen Bildung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 3.000 EUR je Projekt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die den Europagedanken fördern und sich mit der europäischen Integration befassen.

Weitere Informationen  
Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg  

Mit den Mitteln des FVöM sollen die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität in Vorpommern und im östlichen Mecklenburg gefördert werden.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern östliches Mecklenburg und Vorpommern

Für wen?

Zuwendungen können grundsätzlich erhalten

- Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kleinere Gemeinden,

- juristische Personen des Privatrechts, z. B. Vereine,

- Personengesellschaften sowie

- natürliche Personen und Initiativen, sofern Letztere eine natürliche Person als verantwortliche Person benennen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Sachausgaben sowie Investitionen. Diese müssen in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen und für die Durchführung erforderlich sein. Zu den Sachausgaben zählen unter anderem Büro- und Arbeitsmaterial, Honorare, Telefon- und Portokosten, Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten) gemäß Landesreisekostengesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie anteilige Miet- und Betriebskosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anfragen auf Zuwendungen nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze sollen spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Sie sind in schriftlicher oder elektronischer Form zu erbringen.

 

Das Bewerbungsfahren selbst besteht aus drei Stufen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wie Mecklenburg-Vorpommern als Ganzes, so hat sich auch Vorpommern und das östliche Mecklenburg insgesamt positiv entwickelt. Aber natürlich gibt es immer noch Bereiche, in denen es einen Nachholbedarf im Vergleich zum westlichen Landesteil gibt. So ist die Wirtschaftskraft noch immer geringer, die infrastrukturelle Anbindung schlechter. Und auch die Arbeitslosigkeit ist immer noch höher. Strukturprobleme zeigen sich besonders im ländlichen Raum und jenseits der Küstenregionen. Die Mittel des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sollen dazu beitragen, den dortigen Entwicklungs­prozess zusätzlich zu unterstützen – gerade in solchen Bereichen, wo andere Förder­instrumente nicht greifen oder nicht ausreichen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg
  • https://www.vorpommern-fonds.de
 
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen  

Kommunen und anderen nicht wirtschaft­lich tätigen Organisationen soll mit dieser Förder­richtlinie die Möglichkeit gegeben werden mittels Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgas­emissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

30.12.2029

Für wen?

- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns

- Kirchen/Religionsgemeinschaften

- Vereine, Verbände und Stiftungen

 

Im Ausnahmefall können wirtschaftlich tätige Organisationen gefördert werden, sofern die

Förderung für diese Organisation keine Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der

Europäischen Union AEUV darstellt.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um

mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch

- Steigerung der Energieeffizienz sowie

- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

Beispiele

- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen

- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung

- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die

über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen

- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme)

und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien

- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

 

Keine Zuwendungen erhalten Vorhaben:

- der Tiefengeothermie,

- der Elektroenergieerzeugung,

- mit dem überwiegenden Ziel der Elektromobilität

- für Transeuropäische Energienetzwerke (TEN-E) sowie

- der Wasserstoffherstellung

- mit Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können

- der Beschaffung von Fahrzeugen oder Maschinen auf Basis fossiler Kraftstoffe

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung (für Vorhaben unter 200.000,00 EUR Gesamtausgaben mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren) in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 25 %, 50 % oder 60 %. Eine Erhöhung bis maximal 70% ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind formgebunden vor Vorhabensbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge, im Landesförderinstitut M- V einzureichen. Planungsleistungen gelten nicht als Beginn, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand des Antrages.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unterstützt mit der Projektförderung eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Das Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert die Unterstützung nach dieser Richtlinie unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Weitere Informationen  
Kulturelle Projektförderung  

Zur Unter­stützung von kulturellen Projekten stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern für öffent­lich-recht­lich und privat­rechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen Förder­mittel bereit.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Zudem kann sie bei wiederkehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzelfällen auch bei Projekten der dritten Säule, als Projektförderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben parallel zu weiteren Projektförderungen ausgereicht werden.

 

1. Die kulturelle Grundversorgung als erste Säule richtet sich auf den lokal und regional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Kompetenzen (zum Beispiel in Musik- und Jugendkunstschulen) sowie auf ausgewählte Einrichtungen der Kulturvermittlung (zum Beispiel Bibliotheken). Sie umfasst niedrigschwellige Angebote mit breiten Teilhabemöglichkeiten (zum Beispiel solche der soziokulturellen Zentren),

2. Die zweite Säule umfasst kulturelle Projekte von überregionaler oder landesweiter Wirksamkeit und Bedeutung, Projekte von Bundes- und Landesverbänden sowie überregionalen Zusammenschlüssen, die zwar einen Sitz, aber keine gebietskörperschaftliche Zuordnung haben sowie Projekte, die regional grenzüberschreitend stattfinden.

3. Die dritte Säule umfasst sonstige herausragende kulturelle Projekte aus allen Genres sowie Projekte im Rahmen von Landesprogrammen im kulturellen Bereich.

 

Die Projektförderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben richtet sich an Einrichtungen, die einen ganzjährigen laufenden Betrieb zur Erbringung ihres kulturellen Angebots gewährleisten müssen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendung bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

Die Höhe der anteiligen Finanzierung variiert je nach Projektinhalt zwischen 30 und 70%.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Kultur­förderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Bei wieder­kehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzel­fällen auch bei Projekten der dritten Säule, kann sie zudem als Projekt­förderung zur Deckung von laufenden Basis­ausgaben parallel zu weiteren Projekt­förderungen aus­gereicht werden.

Weitere Informationen  
Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen  

Die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und Fachkräften wird mit dieser Förderung unterstützt.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2030

Für wen?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts sein.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet sind, sowie

- einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten,

- die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen an den digitalen Wandel stärken oder

- zur Erschließung von Entwicklungspotentialen in der Wirtschaft, beispielsweise in der Green Economy, beitragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Grundsätzlich beträgt die Höhe der Zuwendung 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie für Ländliche Gestaltungsräume kann ein höherer Zuwendungssatz von bis zu 65 Prozent gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Regionale Projektanträge sind über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die Antragsformulare sind bei den Geschäftsstellen der Regionalbeiräte im zuständigen Ministerium sowie unter www.regierungmv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/Regionale-Arbeitsmarkt-und-Strukturentwicklung erhältlich.

 

Überregionale Projektanträge sind über das zuständige Ministerium an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Strukturentwicklungsmaßnahmen unterstützen Aktivitäten, die auf die der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dienen, auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet sind, einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten, die Anpassung von Unternehmen an den digitalen Wandel stärken oder zur Erschließung von Entwicklungspotentialen in der Wirtschaft beitragen.

Weitere Informationen  
Nachhaltige und integrierte Stadt­entwicklung (EFRE VI)  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infra­struktur im Bereich Bildung, die Verbesserung städtischer Infra­struktur im Bereich Soziales zur Vermeidung von sozialer Segregation (Abbau von inner­städtischen Disparitäten und Aufwertung der Stadt- und Ortszentren) sowie die Verbesserung der Energie­effizienz von städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung und Soziales.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2029

Für wen?

Zuwendungs­empfänger sind die im Landesraum­entwicklungs­programm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegten Gemeinden. Die Gemeinde kann, im Einvernehmen mit der Bewilligungs­behörde, die Zuwendung an Dritte weiterleiten, sofern keine Gewinn­orientierung vorliegt. Die Gemeinde bleibt für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlich.

Was wird gefördert?

- Bildungs­infrastruktur­vorhaben (Errichtung und Sanierung von allgemein­bildenden Schulen, Kindertages­einrichtungen, Horten sowie der mit Schulen zusammen­hängenden Sport­stätten),

- Soziale Infrastruktur­vorhaben (Errichtung und Sanierung von Begegnungs­orten sowie Schaffung und Erhalt von Grün­flächen) sowie

- Vorhaben zur Energie­einsparung und Verminderung der Kohlen­stoff­dioxid-Emissionen von Gemeinbedarfs­einrichtungen (beispielsweise energetische Sanierungs­vorhaben an Bestands­gebäuden).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Anteil­finanzierung in Form einer nicht rück­zahlbaren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Antrags­stichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Anträge sind beim Landesförderinstitut M-V (Bewilligungs­behörde) einzureichen.

 

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhaben­beginns begonnen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgewählte Gemeinden auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Gesellschaft, sowohl in den Bereichen Soziales und Bildung als auch im ökologischen Kontext.-

Weitere Informationen  
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