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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

592 Treffer:
Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt  

Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketings, der Stärkung touristischer Netzwerke, der Digitalisierung im Tourismus sowie der nachhaltigen Tourismusentwicklung und der Entwicklung der touristischen Regionalverbände. Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände

- Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen touristische Regionalverbände

- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung

- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen

- regionale und Stadtmarketinggesellschaften

Was wird gefördert?

Gefördert werden bedeutsame touristische Projekte, sofern Sie im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Dazu zählen insbesondere:

- touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken

- Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der in Nummer 2 Satz 2 Buchst. a genannten Maßnahmen dienen

- Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, sofern durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden

- Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände, sofern sie

-> die Entwicklung oder Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur unterstützen,

-> die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusverbände stärken und die touristische Wertschöpfung in der Region erhöhen oder

-> zur Vermarktung der Region, zur Digitalisierung oder Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes beitragen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 200.000 Euro gewährt.

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte mit max. 200.00 Euro, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.

Weitere Informationen  
Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen  

Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände, können für ihre Projekte finanzielle Unterstützung beantragen.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

- Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände

- Edutainmenteinrichtungen mit überwiegend touristischer Zielsetzung sowie Maßnahmen zur Modernisierung geförderter Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren

Was wird gefördert?

Gefördert werden zum Beispiel die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Einrichtungen der touristischen Basisinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen.

Die öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahme soll mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Referat für Tourismuspolitik und Tourismusförderung gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen sowie Edutainmenteinrichtungen mit touristischer Zielsetzung erhalten eine Förderung von den Ausgaben von bis zu 70%, wenn diese der Tourismuskonzeption Saarland 2025 entsprechen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)"  

Projekte privater Tourismusbetriebe können im Rahmen der Möglichkeiten und unter bestimmten Voraussetzungen vom Land finanziell unterstützt werden

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

private Tourismusbetriebe

Was wird gefördert?

Gefördert werden können unter anderem:

- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,

- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Höhe der Förderung liegt die Größe des Unternehmens sowie der Standort zugrunde. Es ist eine Förderung von max. 35% möglich.

Bewerbungsverfahren

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Projekte privater Tourismusbetriebe werden mit bis zu 35% bei der Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Modernisierung von Betriebsstätten gefördert.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm zur Förderung von KMU Saarland  

KMU im Saarland werden im Bereich der Investitionen und/oder Betriebsmittel gefördert

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Das Beteiligungsangebot ist auf kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland ausgerichtet

Was wird gefördert?

Investitionen und / oder Betriebsmittel, bspw. im Rahmen der folgenden Vorhaben:

- Unternehmenswachstum / Rationalisierungen / Umstellungen bei Strukturwandel

- Existenzgründungen

- Unternehmensnachfolgen

- Innovationsprojekte wie Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag:

Bis zu 1.000.000 Euro, maximal in Höhe des vorhandenen Eigenkapitals des Unternehmens. Bei der Ermittlung der Eigenmittel des Unternehmens können auch Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritts- und Darlehensbelassung berücksichtigt werden.

 

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens im Servicebereich zu stellen. Eine kostenlose Vorabprüfung ist möglich unter 0681/3033-0 oder unter info@kbg-saar.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU im Saarland werden mit bis zu 1 mio. Euro für Investitionen und/oder Betriebsmittel gefördert.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm Kapitaloffensive für Existenzgründungen und aufstrebende Unternehmen  

Existenzgründer:innen sowie aufstrebende Unternehmen werden im Bereich der Verbesserung des Eigenkapitals gefördert.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Existenzgründer:innen (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskund:innen und kleine und mittlere Unternehmen 1) der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.

 

1) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission

Was wird gefördert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag:

Mindestbetrag: 30.000 Euro und Höchstbetrag: 100.000 Euro

 

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KBG Saarland zu stellen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer:innen sowie aufstrebende Unternehmen können bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Weitere Informationen  
Förderung von Tourismusbetrieben  

Projekte privater Tourismusbetriebe können im Rahmen der Möglichkeiten und unter bestimmten Voraussetzungen vom Land finanziell unterstützt werden

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

KMU des Übernachtungs- und Freizeitgewerbes können einen Antrag auf Förderung stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können unter anderem:

- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,

- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.

Art und Höhe der Zuwendung

Ein kleines Unternehmen kann mit 20 % der Nettokosten gefördert werden. Die förderfähigen Kosten berechnen sich hierbei an der Anzahl der neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze im Betrieb. Pro geschaffenem Arbeitsplatz können künftig 500.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Pro gesicherten Arbeitsplatz sind maximal 250.000 Euro an Kosten förderfähig.

Bewerbungsverfahren

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Projekte privater Tourismusbetriebe im Bereich der Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Modernisierung von Betriebsstätten werden mit bis zu 20% gefördert, wenn diese Dauerarbeitsplätze erhalten oder neu schaffen.

Weitere Informationen  
Venture Capital/Beteiligungen  

Die ISB stellt über verschiedene Tochtergesellschaften (Beteiligungsfonds) Unternehmen in Rheinland-Pfalz Beteiligungskapital in Form von Direkt-Beteiligungen (Erwerb von Gesellschaftsanteilen) und/oder typisch stillen Beteiligungen zur Verfügung. Das Beteiligungskapital dient zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals des antragstellenden Unternehmens.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU Definition für KMU in Form einer Kapitalgesellschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Eine Beteiligung des Innovationsfonds Rheinland-Pfalz setzt voraus, dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Jahre zurückliegt. Von den antragstellenden Unternehmen wird ein innovatives Geschäftsmodell mit einer Wachstumsperspektive erwartet.

Was wird gefördert?

Die Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung, für die grundsätzlich ein patentrechtlicher Schutz beantragt werden kann. Reine Vertriebsunternehmen können nicht mit Venture Capital finanziert werden. Finanziert werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungskosten, Markteinführungskosten und Investitionen im Sachanlagevermögen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung kann als Offene Beteiligung über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder als typisch Stille Beteiligung zur Verfügung gestellt werden.

Die Beteiligung wird im Rahmen einer konkreten Projektfinanzierung zur Verfügung gestellt; die Höchstgrenze für die Beteiligung in einer ersten Finanzierungsrunde liegt bei 500.000 Euro und orientiert sich an Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafter bzw. weiterer Investor:innen.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge werden direkt bei der ISB gestellt.

 

Vor einer Antragstellung empfiehlt es sich, eine Beratung des Fachbereichs der ISB in Anspruch zu nehmen, um die Antragsvoraussetzungen und das weitere Vorgehen in einem persönlichen Gespräch zu klären. Zu einer telefonischen Vorab-Information stehen die Mitarbeiter:innen des Beteiligungsbereiches gerne zur Verfügung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU in Rheinland-Pfalz, deren Beginn der Geschäftstätigkeit weniger als 6 Jahre zurückliegt, werden bei der Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung mit einer stillen oder offenen Beteiligung unterstützt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU, Kofinanziert vom Land Rheinland-Pfalz
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • https://isb.rlp.de/foerderung/300.html
 
GreenEconomy.IN.NRW  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW ausgerichtet sind.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Hauptzielgruppe sind Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus sind auch große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen im Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU förderfähig.

Was wird gefördert?

Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen:

- Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.

- Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.

- Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen.

 

Förderfähig sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.

 

Der Fokus liegt auf folgenden Themenschwerpunkten:

- Im Themenschwerpunkt „Umweltwirtschaft“ werden Innovationen in den Blick genommen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.

- Im Themenschwerpunkt „Circular Economy“ werden Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und dem Ausbau zirkulärer Produkte, Geschäftsmodelle und Kooperationen gesucht.

- Im Themenschwerpunkt „Klimaanpassung“ werden Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):

 

Für kleine Unternehmen:

- von 60 % bis höchstens 80 % bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;

- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

 

Für mittlere Unternehmen:

- von 50 % bis höchstens 75 % bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;

- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

 

Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:

Zuwendungen aus diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

 

Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

Bewerbungsverfahren

Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 werden auf der Homepage unter folgendem Link veröffentlicht: www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen

 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren aus Bewerbungs- und Antragsphase. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) einzureichen. Näheres zum Bewerbungsverfahren ist auf der Homepage der IN.NRW veröffentlicht (https://www.in.nrw/green-economy).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist die Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandortes NRW als Vorreiter einer ökologischen Transformation im Sinne des Europäischen Green Deals und der Sustainable Development Goals (SDGs). Klein- und mittelständische Unternehmen sollen dabei unterstützt werden Innovationspotenziale für Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung, zirkulärer Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel auszuschöpfen.

Weitere Informationen  
Klimaanpassung.Kommunen.NRW  

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Gesucht werden Vorhaben und Projekte, die die Klimaresilienz von Städten, Gemeinden und Kreisen steigern und somit zum Schutz der Bevölkerung vor klimawandelbedingten Schäden beitragen. Der Projektaufruf ist offen in der thematischen Ausrichtung für Vorschläge jedweder Art zum Thema Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene.

 

Gefördert werden investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an oder auf Gebäuden, Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen. Maßnahmen ohne Anschaffung oder bauliche Aktivität sind als nicht-investive Maßnahmen nur im Rahmen eines investiven Vorhabens förderfähig. Sie dürfen bis zu 10 % der Gesamtausgaben eines zur Förderung eingereichten Vorhabens ausmachen, müssen zusammen mit einer investiven Maßnahme umgesetzt werden, im Verhältnis zu dieser eine nur untergeordnete Rolle spielen und ihr unmittelbar dienlich sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Hauptzielsetzung der Förderung ist, verschiedene Akteure oder vom Klimawandel betroffene Stakeholder bei der Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels zu unterstützen und klima- und katastrophenresilienter zu machen, um insgesamt eine Stärkung der Klimaresilienz in Kommunen und Kreisen zu erreichen.

Weitere Informationen  
NRW.SeedCon  

Start-Up mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW werden bei Investitionen und Betriebsmitteln mit einem Wandeldarlehen gefördert.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG bzw. einer äquivalenten ausländischen Rechtsform mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen und nicht älter als 36 Monate.

Was wird gefördert?

Es werden Wandeldarlehen der NRW.BANK für Start-Ups für Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau und Wachstum des Unternehmens vergeben.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen

Wandlungsrecht: kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden.

Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs

Mindestbetrag: 50.000 €

Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. Begrenzung durch bereits bestehende, beihilferechtlich-relevante Vorförderungen)

Laufzeit/Rückzahlung: 7 Jahre

Zinssatz: 6,00 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung: endfällig

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: keine

Bewerbungsverfahren

Für die Antragstellung soll eine E-Mail an SeedCon@nrwbank.de verschickt werden, um das vorgesehen Formular anzufordern.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Start-Up mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW werden bei Investitionen und Betriebsmitteln mit einem Wandeldarlehen in Hähe von max. 200.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen  
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