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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

592 Treffer:
Gründung Innovativ 2022  

Das Programm zielt darauf ab, die Gründung innovativer und sozial-innovativer Unternehmen in Brandenburg zu fördern. Es unterstützt die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle, die ein signifikantes Wachstums- und Beschäftigungspotenzial haben.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine Unternehmen bis zu drei Jahre nach ihrer Gründung, die:

• eine sozial-innovative Geschäftsidee verfolgen

• eine innovative Geschäftsidee u.a. im Bereich Tourismus verfolgen

 

Zu den Antragsberechtigten zählen auch Freiberufler, Personengesellschaften sowie gemeinnützige Vereinigungen, sofern sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

Was wird gefördert?

• investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens

• nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen

• Personalkosten für neue Arbeitsplätze sowie für geschäftsführende Personen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 EUR und 180.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).

 

Anschließend können Anträge auf Förderung über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Gründung Innovativ 2022“ bietet finanzielle Unterstützung für innovative Neugründungen, die durch neuartige Ansätze in Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen zur wirtschaftlichen Vielfalt und zum ökologischen und sozialen Fortschritt in Brandenburg beitragen.

Weitere Informationen  
Weiterbildungsrichtlinie 2022  

Das Programm unterstützt die berufliche Weiterbildung, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, Arbeitsplätze zu stabilisieren, und reagiert auf strukturelle Veränderungen in der Arbeitswelt.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Zielgruppe sind Beschäftigte, einschließlich Haupt- und Ehrenamtlicher, in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie rechtsfähigen Vereinen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Brandenburg.

Was wird gefördert?

• Bildungsscheck für individuelle Weiterbildungsbedarfe von Beschäftigten

• Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen zur Kompetenzentwicklung

• Servicepakete zur Unterstützung von Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen

• Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote an staatlichen Hochschulen

Art und Höhe der Zuwendung

• Zuwendungsart: Projektförderung

• Finanzierungsart: Anteilfinanzierung und Fehlbedarfsfinanzierung, je nach Maßnahme

• Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse

 

Höhe der Zuwendung:

• Bildungsscheck für Beschäftigte: 60 % Zuschuss, max. 3.000 EUR pro Vorhaben

• Weiterbildung in Unternehmen/Vereinen: Max. 50 % Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben

• Servicepaket (bei Umstrukturierung/Ansiedlung): Max. 60 % Zuschuss für KMU

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Förderung für alle Fördertatbestände einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Weiterbildungsrichtlinie 2022 fördert vielfältige Weiterbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit und zur Unterstützung struktureller Anpassungen in der Arbeitswelt Brandenburgs, wobei sie ein breites Spektrum an Zielgruppen und Bedürfnissen abdeckt.

Weitere Informationen  
Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024 in Brandenburg  

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Vorhaben zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg. Durch die Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung sollen Menschen ermutigt werden, aktiv an einer besseren Zukunft mitzuwirken.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Je nach Förderschwerpunkt können die Antragstellenden

- juristische Personen des öffentlichen Rechts,

- juristische Personen des privaten Rechts,

- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts,

- Personengesellschaften,

- natürliche Personen sowie

- anerkannte BIZ-Träger sein.

Was wird gefördert?

- Naturschutzfachplanungen und Studien

- Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

- Umweltbezogene Bildungsarbeit

- Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen

- Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Großschutzgebiete Brandenburgs

- Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten

Beispiele

In Bezug auf Besucherinformationszentren (BIZ) und Freizeitinfrastruktur sind unter anderem zuwendungsfähig:

 

- Aktualisierung der Ausstattung und Weiterentwicklung eines BIZ

- Aktualisierung von Dauerausstellungen, Ausstellungsmodulen und Wanderausstellungen

- Errichtung eines BIZ (sofern nicht vorhanden) oder Einrichtung eines virtuellen BIZ

- Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren

- Besucherlenkung und Besucherinformation

- Einrichtungen zur Information für Weltnaturerbestätten und Nationale Naturmonumente

Art und Höhe der Zuwendung

Je nach Förderschwerpunkt, Antragsteller, Vorhabenausgestaltung und/oder Investitionsort können unterschiedliche Zuwendungen gewährt werden:

- Zuschüsse in Höhe von 100 %,

- Zuschüsse in Höhe von 75 %,

- Zuschüsse in Höhe von 50 % oder

- Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (92,00 EUR und 65,00 EUR pro Baum).

 

Gemeinkosten können in Höhe von 15 % der förderfähigen projektbezogenen Personalausgaben anerkannt werden.

 

Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mehr als 5.000 EUR beträgt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.

 

Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag von der ILB bearbeitet und bewilligungsreif sind, werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt. Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt.

 

Die jeweiligen Stichtage können über den untenstehenden Link der Mitteilung der Investitionsbank des Landes Brandenburg entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Programm, das in erster Linie den Erhalt biologischer Vielfalt und den Schutz von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg verfolgt, aber touristische Potenziale insbesondere durch Errichtung von Besucherinformationszentren und Unternehmungen zur Besucherlenkung fördert.

Weitere Informationen  
Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen  

Das Kooperationsprogramm des Landes Brandenburg gewährt Zuschüsse, um die Zusammenarbeit von Akteuren aus der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und dem Landtourismus zu stärken. Ziel ist die höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und Dienstleistungen zur ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband

Was wird gefördert?

• Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

• Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

• Zuwendungsart: Projektförderung

• Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

• Form der Zuwendung: Zuschuss

• Der Zuschuss beträgt bei Ausgaben für die Vernetzung bis zu 90%, bei Ausgaben für die Vermarktung bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 15.01. des laufenden Haushaltsjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung kann als weiterer Antragstermin der 31.05. oder weitere Termine des laufenden Haushaltsjahrs festgelegt und veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Förderung soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden.

Weitere Informationen  
Wachstumsfinanzierung  

Mit der Wachstumsfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase mittels Beteiligungen und oder beteiligungsähnlichen Investitionen (Nachrangdarlehen).

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.10.2029

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

 

Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).

 

Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR

Höchstinvestment: 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung

Bewerbungsverfahren

Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Wachstumsfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KMU sollen zur Stärkung von innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.

Weitere Informationen  
Brandenburg-Kredit für Kommunen  

Die ILB fördert mit diesem Darlehen Kommunen und kommunale Zweckverbände im Land Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit für Kommunen können Sie günstig Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanzieren. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in die

- kommunale Verwaltung

- öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege

- soziale Infrastruktur

- Erschließung und Standortentwicklung

- Ver- und Entsorgung

- energetische Gebäudesanierung.

 

Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode begleiten wir Ihr Vorhaben.

Beispiele

Investitionen in die kommunale Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, soziale Infrastruktur, Erschließung und Standortentwicklung, Ver- und Entsorgung energetische Gebäudesanierung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Darlehensbedingungen können wir Ihren individuellen Wünschen anpassen.

 

Sie haben die Wahl zwischen folgenden Darlehensarten:

- Annuitätendarlehen

- Ratendarlehen

- Entfälliges Darlehen.

 

Gleichermaßen sind wir bemüht, Ihren Vorstellungen bei der Zinsgestaltung zu entsprechen. Sie können wählen zwischen

- einer Zinsbindung von maximal 30 Jahren oder

- regelmäßigen oder je nach Marktlage vorzunehmenden Zinsanpassungen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg stellt verbilligte Darlehen zur Verfügung und ermöglicht so die zinsgünstige, langfristige Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Brandenburg-Kredit Mikro  

Mit dem Darlehensprogramm Brandenburg-Kredit Mikro unterstützt die ILB kleine und mittlere Unternehmen wie Existenzgründer und Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen durch die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2030

Für wen?

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,

- bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt

- die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben

- bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet

- deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Die ILB finanziert betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

- Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel

- Darlehensbetrag mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben

- Auszahlung: 100 % des Zusagebetrages

- Laufzeit: 6 Jahre, mit einem tilgungsfreiem Jahr

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der ILB über das Kundenportal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Programms ist die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land Brandenburg und die Förderung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.

Weitere Informationen  
Energieeffizienz Brandenburg (2024)  

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)

- Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die energetische Optimierung von stationären industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die im Ergebnis eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247 als Maßnahme empfohlen wird.

 

Die energetische Optimierung muss den Endenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 % reduzieren (relative Energieeinsparung).

 

Gleichzeitig müssen mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden (absolute Einsparung). Das entspricht z.B. einer vergleichbaren Stromeinsparung von rund 9.000 Kilowattstunden (kWh) oder einer Reduzierung des Erdgasverbrauchs von rund 25.000 kWh.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung.

 

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.

 

Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 50.000 EUR belaufen.

 

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft maximal 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen erhalten einen Fördersatz von maximal 22,5 Prozent. Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung, die kein KMU sind, erhalten einen Fördersatz von bis zu 15 Prozent.

 

Die Zuwendung pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalente darf den Betrag von 1.200 EUR nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung wird unter anderem das Gastgewerbe dabei unterstützt, das eigene Unternehmen energieeffizienter zu unterhalten.

Weitere Informationen  
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur  

Unterstützung der wirtschaftsnahen touristischen Infrastruktur zur Qualitätssteigerung in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten und zur Weiterentwicklung der touristischen Produkte im Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitstouristischen und barrierefreien Tourismus in Form von Zuschüssen.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Allgemein

- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind

 

Für die Modernisierung der Radwege nach Nummer 2.1.5.3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie

- Landkreise und kreisfreien Städte

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.

Beispiele

• Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten

• Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial (z.B. Rad-, Wasser-, Natur-, Gesundheits- und Barrierefreier Tourismus).

• Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen

• Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss (Anteilfinanzierung)

Die maximalen Fördersätze liegen zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann keine Förderung gewährt werden.

Förderung variiert je nach Fördermaßnahme.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.

 

Anträge sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB beim Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur - auch in Bezug zur Förderung touristischer Maßnahmen.

Weitere Informationen  
ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand  

Die ILB bietet für mittelständische Unternehmen ein Darlehensprogramm zur anteiligen Mitfinanzierung von Investitionen an. Im Einzelfall können auch große Unternehmen im Rahmen dieses Programms finanziert werden.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Die ILB finanziert mit dem Programm Unternehmen bzw. Investitionen mit Brandenburg-Bezug, beispielsweise

- mittelständische und große gewerbliche Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt, sowie

- Investitionen im Land Brandenburg durch mittelständische und große gewerbliche Unternehmen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.

 

Das zu finanzierende Unternehmen muss von der Hausbank mindestens in der Ratingklasse BB gemäß Standard & Poor‘s eingestuft werden.

 

Die Bonitäts- und Risikoanalyse, sowohl der Hausbank (Konsortialführerin) als auch der ILB, muss ein Engagement rechtfertigen.

Was wird gefördert?

Ein Darlehen aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" kann zur Deckung des betrieblichen Finanzierungsbedarfes eingesetzt werden, beispielsweise

- zur Mitfinanzierung von Investitionen jeglicher Art oder

- zur Deckung des Betriebsmittelbedarfes inklusive Avallinien.

 

Sofern ein unmittelbarer Bezug zu den Förderzielen/ -aufgaben der ILB dargestellt werden kann, können auch bereits bestehende Finanzierungen bei der Hausbank und Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen von Passivseitenneustrukturierungen übernommen werden.

Beispiele

Die Beteiligung der ILB an einer Unternehmensfinanzierung kann in verschiedenen Formen erfolgen, beispielsweise als:

- mittel- bis langfristiges (Investitions-)Darlehen,

- Leasing/Forfaitierung,

- Betriebsmittelkredit/Rahmenkredit oder

- Avalkredit

Art und Höhe der Zuwendung

Der Finanzierungsanteil der ILB beträgt maximal 50 Prozent des durch die Hausbank dargestellten Finanzierungsbetrages. Alternativ kann Ihnen Ihre Hausbank den gesamten Finanzierungsbetrag zur Verfügung stellen und die ILB sichert Ihr Vorhaben mit einem Aval ("offene Risikounterbeteiligung") in Höhe von bis zu 50 Prozent des Finanzierungsbetrages ab.

 

ILB-Darlehensanteil

- Minimum: in der Regel 1 Mio. EUR

- Maximum: je nach Unternehmensbonität zwischen 5 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR

Bewerbungsverfahren

Anträge auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" können formlos durch die Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Förderprogramms ist die Erhaltung und die Schaffung von wettbewerbssicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen im Land Brandenburg. Die ILB unterstützt zu diesem Zweck insbesondere mittelständische Unternehmen sowie deren Hausbanken bei der Finanzierung von Investitionen sowie sonstiger Vorhaben und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der mittelständischen Wirtschaft im Land Brandenburg.

Weitere Informationen  
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