Förderwegweiser
bundesweit
Digiscouts-Projektbetrieb kann jedes Unternehmen werden, das ausbildet und nicht mehr als 500 Beschäftigte hat. Sowohl die Branche als auch die Ausbildungsberufe spielen keine Rolle. Das Unternehmen sollte in einer der Regionen angesiedelt sein, um in den vollen Genuss der Unterstützung zu kommen.
Unternehmen profitieren unmittelbar von dem Digitalisierungsprojekt, das Ihre Azubis umsetzen.
Der Betrieb und die Azubis werden über die gesamte Projektlaufzeit professionell begleitet.
Die Azubis gewinnen soziale und digitale Kompetenzen hinzu.
Auf dem webbasierten Projektmanagement-Tool DS2 stehen Qualifizierungsbausteine zur Verfügung, mit denen Azubis aber auch andere im Unternehmen ihr Wissen rund um die Digitalisierung erweitern können, beispielsweise zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.
Im Austausch mit anderen Digiscouts®-Betrieben lernen Sie deren Lösungsansätze kennen.
Das Unternehmen wird insgesamt fitter für die digitale Zukunft.
Digiscouts-Betrieb, Ausbildende und Azubis werden von erfahrenen Coaches begleitet, vor allem bei der eigentlichen Arbeit im Unternehmen. Mehrere Betriebe mit Azubiprojekten in einer Region tauschen sich untereinander aus und lernen so zusätzlich voneinander. Die Azubiprojekte werden am Ende ausgezeichnet, alle Beteiligten erhalten eine Teilnahmeurkunde.
Eine Anmeldung zum Projekt ist nach der Informationsveranstaltung, über das webbasiertes Projektmanagement-Tool DS2, möglich.
ja
Die Ausbildung soll anhand von Digiscouts attraktiver und interessanter gemacht werden. Zudem profitieren Unternehmen von den umgesetzten Digitalisierungsprojekten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : RKW-Kompetenzzentrum
- https://www.digiscouts.de/
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.
Sie können mit dem Eingliederungszuschuss unterstützt werden, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet.
Den Eingliederungszuschuss kann höchstens für 12 Monate erhalten werden. Es werden während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss ausgezahlt. Über die genaue Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.
Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und in einer anderen Höhe gezahlt werden.
Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
nein
Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Personen einzustellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist: behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
- Zuwendungsgeber : Bundesagentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-arbeitsaufnahme
bundesweit
Antragsberechtigt sind
– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 2 Mrd. EUR nicht überschreitet, sowie
– Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
Gefördert werden
– Produkt- und Prozessinnovationen zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen und
– Vorhaben zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens.
Innovationsvorhaben: Interne und externe Forschungs- und Entwicklungsausgaben zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen.
Digitalisierungsvorhaben: Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmenspezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen.
Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.
Die Finanzierung der KfW
- erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikoübernahme,
- kann bis zu 50 % der Vorhabenfinanzierung betragen,
- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.
Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.
Unternehmen erhalten ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, z.B. der Hausbank. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen dem jeweiligen Finanzierungspartner und der KfW.
eingeschränkt
Mit dem KfW-Kredit für Wachstum werden Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen finanziert. Digitalisierungs- und Innovationsprozesse touristischer Unternehmen werden so gezielt unterstützt.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe; Hausbank
- https://www.kfw.de/290
bundesweit
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige. Das Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert werden:
- Investitionen in Deutschland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel inklusive Warenlager, die in Deutschland verwendet werden (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätige Beteiligungen in Deutschland
Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Kredits. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.
Unternehmensgruppen können bis zu 100 Mio. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei einem örtlichen Kreditinstitut zu stellen.
Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Bei Krediten bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.
eingeschränkt
Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen gefördert, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Risikoübernahmen der KfW erhöhen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
bundesweit
Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.
Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben und auszutauschen können. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.
Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.
Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.
Link zu den Kontaktstellen:
ja
Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.
- Zuwendungsgeber : Europäische Kommission
- Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
- https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
bundesweit Grenzregionen
31.12.2026
Zuwendungsempfänger sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung. Als etabliert gelten solche grenzregionalen Zusammenschlüsse, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen können.
Das förderpolitische Ziel kann je nach Situation in der jeweiligen Grenzregion zum Beispiel erreicht werden durch die entsprechende
- Schaffung einer neuen Beratungsinfrastruktur,
- qualitative Erweiterung, quantitative Erweiterung, Verbesserung des bestehenden Beratungsangebots,
- Zusammenführung, Umstrukturierung, Digitalisierung bestehender (zum Beispiel themenspezifischer) Beratungsangebote.
Es können nur solche Projekte gefördert werden, die geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der konkreten förderpolitischen Zielstellungen zu leisten.
Zuwendungsfähig sind im Rahmen dieses Programms Personal- und Sachausgaben, wie zum Beispiel Gehälter, Honorare, Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz), Miete, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung.
Gefördert werden beispielsweise folgende Projekte:
- Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten,
- Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen Beratungsangeboten,
- Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen Zusammenschlüssen,
- Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten, Erstellung von Materialien und Publikationen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung, Vereine beziehungsweise für dort ansässige oder in Gründung befindliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der grenzregionalen Beratung,
- Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger an der Finanzierung des Projekts sollte 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unterschreiten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Antrag ist an das Bundesministerium des Innern (BMI) zu richten und wird einmal pro Jahr auf der Homepage des BMI bekannt gemacht.
nein
Beratungsinfrastrukturen, die in den deutschen Grenzregionen mit Grenzscouts aufbauen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium des Innern (BMI)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium des Innern (BMI)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/grenzscouts.html
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Unternehmen (natürliche oder juristische Person in Privatrechtsform) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden, welches gewerblich für die Binnenschifffahrt insbesondere auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern genutzt wird.
Die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen, d.h. Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren
Förderung als Zuschuss, die sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet:
- für große Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- maximal EUR 300.000 je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag ist vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu richten.
nein
Binnenschiffe, die nachhaltig modernisiert werden sollen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/nachruestung-emissionsminderung-binnenschiffe.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Gemeindeverbände,
- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
- kommunale Zweckverbände sowie
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind.
Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder gemeinnützige Vereine / Stiftungen).
Förderung für
- die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement,
- Baumpflanzungen,
- die Schaffung von Naturoasen sowie
- Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen
Sie erhalten die Förderung auch für begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Zertifizierung der Grünflächenpflegepläne bzw. -konzepte.
- Fördern der Artenvielfalt im Siedlungsbereich
- Schaffen von Grünflächen
Förderung als Zuschuss:
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanzschwache Kommune erhalten 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Projektbezogenen Personalkosten je nach Maßnahme können je Modul maximal EUR 72.000 betragen
- Für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen der Module A bis C können bis zu 20 Prozent der Projektmittel eingesetzt werden.
- Förderzeitraum: Die geförderten Maßnahmen sollen grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab Datum der Zusage abgeschlossen sein.
Der Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der KfW Bankengruppe (KfW) einzureichen.
Anträge senden Sie bitte jeweils nur einmal, entweder
- Per E-Mail, dann bitte ausschließlich an: Kommune@kfw.de
- Oder per Post, dann bitte ausschließlich an die Anschrift: KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin.
Vor Beginn des Vorhabens muss die Zusage der KfW vorliegen.
ja
Freiwillige Maßnahmen, die zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen beitragen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/nkk-natuerlicher-klimaschutz-kommunen-862124.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der Kommunen und der Länder,
- kommunale Unternehmen,
- gesellschaftliche Organisationen, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Verbundprojekt sowie ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Gefördert werden Reallabore, die in enger Zusammenarbeit mit mindestens einer Kommune oder Region einen Urbanen Digitalen Zwilling weiterentwickeln, vor allem in den 4 Themenschwerpunkten:
- Urbane Digitale Zwillinge,
- Hybride Modelle,
- Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten,
- KI und Big-Data-Technologien.
Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben: Gefördert werden Maßnahmen zur Vernetzung der Verbünde untereinander sowie mit externen Akteuren, die Aufbereitung von Ergebnissen der einzelnen Forschungsvorhaben, die themenübergreifende wissenschaftliche Aufbereitung und Koordination sowie die öffentlichkeitswirksame Aufbereitung der Fördermaßnahme vor allem zu folgenden 3 Themenschwerpunkten:
- Innovationen und Datensouveränität,
- Dateninfrastruktur und Vernetzung,
- Dialogplattformen und Schulungen.
Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 4 Jahren
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
nein
Forschungen und Entwicklungen im Bereich der Städte- und Landschaftsplanung zu Urbanen Digitalen Zwillingen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/klimaanpassung-urbane-digitale-zwillinge.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie
- Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen
Gefördert werden Verbundprojekte mit Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis zu folgenden 3 Themenfeldern:
- Entwicklung von innovativen Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung,
- Entwicklung neuartiger und innovativer Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen, die den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden,
- innovative Lösungsvorschläge für die Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen, aus denen sich neuartige dezentrale und interkommunale Versorgungskonzepte für den ländlichen und urbanen Raum ableiten lassen.
Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 3 Jahren. Zudem können ausgewählte Transferprojekte nach Projektabschluss gefördert werden. Transferprojekte haben eine Dauer von 2 Jahren.
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
nein
Forschungen und Entwicklungen im Bereich zukunftsfähiger Infrastrukturen in der Wasserversorgung, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Karlsruhe (PTKA), Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft; Geoforschung Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/wasserversorgung-zukunft.html