Förderwegweiser
Saarland
Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Technologieunternehmen (TU), die nicht älter als 10 Jahre sind und die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.
Gefördert werden Innovationsvorhaben für
– Investitionen zur Markteinführung,
– angewandte Forschung und Entwicklung bis zur Aufnahme der kommerziellen Produktion,
– für Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen bzw. wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen.
Die Förderung erfolgt in der Regel als stille Beteiligung, in Ausnahmefällen kombiniert mit einer offenen Beteiligung.
Normalerweise muss die Beteiligung nicht mit Sicherheiten unterlegt werden.
Je nach Bedarf stehen zwischen EUR 125.000 und EUR 2 Millionen pro Technologieunternehmen zur Verfügung.
Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt.
Der Antrag ist vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hausbank zustellen. Diese leitet den Antrag an die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) weiterleitet. Der Antrag kann auch direkt an die SWG gerichtet werden.
ja
Technologien werden die Reisebranche verändern. Dieses Beteiligungsprogramm erleichtert Start-ups aus dem Bereich TravelTech die Umsetzung Ihrer Geschäftsideen.
- Zuwendungsgeber : Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/wagnisfinanzierungsgesellschaft.html
Saarland
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Realwirtschaft, die in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr eine Bilanzsumme von mehr als EUR 10 Millionen oder Umsatzerlöse von mehr als EUR 10 Millionen erzielt haben und mindestens 50, aber nicht mehr als 249 Arbeitnehmende beschäftigen.
Der Sitz oder wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehens ist im Saarland.
Die Beteiligung dient der Luquiditätssicherung des Unternehmens.
Die Beteiligung erfolgt ausschließlich durch
- den Erwerb von Anteilen an einer GmbH, GmbH & Co. KG oder Unternehmen anderer Rechtsform sowie von Stamm- und/oder Vorzugsaktien (Anteilserwerb),
- die Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals nach Anteilserwerb,
- das Eingehen stiller Beteiligungen oder
- die Gewährung von Gesellschafterdarlehen.
Die SEK Saarland GmbH erwirbt grundsätzlich mindestens 25,1 Prozent Firmenanteil.
Die Antragstellung erfolgt über den Online-Antrag "Antrag auf eine Stabilisierungsmaßnahme durch die SEK Saarland GmbH" auf der Webseite der SHS Strukturholding Saar GmbH. Die Entscheidung über die Beteiligung der SEK trifft die Geschäftsführung.
eingeschränkt
Die SEK beteiligt sich an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.
- Zuwendungsgeber : SEK Saarland GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SEK Saarland GmbH
- https://www.strukturholding.de/unternehmen/sek-saarland/
Saarland
31.12.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
Grundsätzlich ist die betrieblich bedingte Teilnahme eines/einer Beschäftigten an einer Weiterbildung förderfähig, wenn diese der Erweiterung der fachlichen, methodischen oder sozialen Kompetenzen des/der Beschäftigten dient und die folgenden Kriterien erfüllt:
- dient dem Unternehmenszweck,
- betrifft die Tätigkeit im Unternehmen,
- allen Interessenten offen steht (d.h. die Maßnahme ist veröffentlicht und basiert nicht auf einem individuellen Angebot)
Onlineschulungen sind förderfähig, wenn sie interaktiv und audiovisuell stattfinden. Auch Schulungen oder Seminare mit einer Kombination aus Online – und Präsenz-Anteilen sind förderfähig.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 50 Prozent der Seminarkosten, jedoch max. 2.000 EUR je Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR. Die max. Fördersumme pro KMU und Jahr richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Damit möglichst viele durch KdW unterstützt werden können, ist die Förderung pro Unternehmen und Jahr limitiert.
- Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können maximal 20.000 EUR im Jahr erhalten.
- Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten können maximal 100.000 EUR im Jahr erhalten.
- Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können maximal 250.000 EUR im Jahr erhalten.
Vor Antragstellung muss sich der Antragsteller EDV-gestützt bei der KdW-Servicestelle registrieren und seine KMU-Eigenschaft nachweisen. Der Antrag auf Gewährung eines Weiterbildungszuschusses ist grundsätzlich drei Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle einzureichen.
Die Abrechnungsunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars bei der KdW-Servicestelle eingereicht werden.
Kontakt zur KdW-Servicestelle - Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung:
FITT - Institut für Technologietransfer
an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH
Saaruferstraße 16, 66117 Saarbrücken
Fon 0681/ 5867-651
Fon 0681/ 5867-652
Fon 0681/ 5867-660
Fax 0681/ 5867-659
Mail kdw@fitt.de
nein
Mit diesem Programm sollen KMU Mitarbeitern die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen, um damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KdW-Servicestelle
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/foerderprogramm-kompetenz-durch-weiterbildung-kdw.html
Nordrhein-Westfalen
30.06.2026
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz oder eine Nie-
derlassung in Nordrhein-Westfalen haben.
Gefördert werden
(1) Investitionen in neue und innovative Technologien, die einen wesentlichen Beitrag
zur Ressourceneffizienz leisten bzw. die den Übergang zu einer Circular Economy
unterstützen sowie
(2) Investitionen, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten bzw.
die den Übergang zu einer Circular Economy unterstützen und THG-Einsparung
pro Fördereuro bewirken („Fördereffizienz“)
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe
des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens
in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben
in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 60% der zuwen-
dungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Der Zuschuss für neue, innovative Technologien zu Ressourceneffizienz und Maßnahmen
zur Transformation zu einer Circular Economy beträgt für:
- Kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent,
- Mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze der Zuwendung in Höhe von 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben. Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 25 000 Euro Zuschuss.
Eine Antragstellung ist über das EFRE.NRW.online-Portal (https://efre.ecoh.nrw.de) möglich.
nein
Ressource.NRW bietet Unternehmen eine gezielte Unterstützung, um Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit wirtschaftlich umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : Bund, NRW
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.efre.nrw/sites/default/files/media/document/file/251112_fb_ressource_fin_0.pdf
Saarland
31.12.2028
- Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände
- Edutainmenteinrichtungen mit überwiegend touristischer Zielsetzung sowie Maßnahmen zur Modernisierung geförderter Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren
Gefördert werden zum Beispiel die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Einrichtungen der touristischen Basisinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen.
Die öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahme soll mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.
Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Referat für Tourismuspolitik und Tourismusförderung gestellt werden.
nein
Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen sowie Edutainmenteinrichtungen mit touristischer Zielsetzung erhalten eine Förderung von den Ausgaben von bis zu 70%, wenn diese der Tourismuskonzeption Saarland 2025 entsprechen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- Ansprechpartner (Projektträger) : Referat für Tourismuspolitik, Tourismusförderung
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/tourismus/tourismusfoerderung/touristische_infrastruktureinrichtungen
Saarland
31.12.2027
KMU des Übernachtungs- und Freizeitgewerbes können einen Antrag auf Förderung stellen.
Gefördert werden können unter anderem:
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.
Für ein Vorhaben kann künftig nur dann ein Antrag gestellt werden, wenn mindestens 50 % der Kosten auf den Bereich Nachhaltigkeit entfallen. Vor der Antragstellung findet ein Beratungsgespräch zwischen dem Antragsteller und den Mitarbeitern der Tourismus Zentrale Saarland statt, in dem das Vorhaben geprüft und Handlungsstrategien ausgearbeitet werden.
Förderfähig unter dem Punkt „Nachhaltigkeit“ sind beispielsweise Investitionen in:
Verringerung von Lärmbelastung
Energieeffiziente Sanierung
Gebäude-, Fassaden- oder Dachbegrünung
Landschafts- und Gartengestaltung mit heimischen Pflanzenarten
Kälte- und Wärmeschutzisolierung
Maßnahmen zur Wasserersparnis
E-Ladestationen für PKW oder E-Bikes
Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z.B. energiesparende Leuchtmittel/
Elektrogeräte, Heizsysteme)
Individualisierte und bedarfsorientierte Steuerung für Heizung, Wasser, Klima und
Energie durch Einrichtung eines Hotelraum Management Systems
Installation von Bewegungsmeldern in öffentlichen Bereichen
Maßnahmen der Barrierefreiheit
Der Höhe der Förderung liegt die Größe des Unternehmens sowie der Standort zugrunde. Es ist eine Förderung von max. 35% möglich.
Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.
nein
Projekte privater Tourismusbetriebe werden mit bis zu 35% bei der Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Modernisierung von Betriebsstätten gefördert.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- Ansprechpartner (Projektträger) : Tourismusreferat des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/tourismus/tourismusfoerderung/grw-tourismusfoerderung
Saarland
Anträge können kleine* und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen stellen.
Besonders sind Unternehmen angesprochen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Genau wie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen zählen diese zu den Zielgruppen-Unternehmen des Fonds. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
* gemäß KU-Definition der Europäischen Kommission
Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolge- oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Beteiligungsbetrag:
Die maximale Beteiligungshöhe beträgt € 100 000,00
Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei € 150.000,00.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages.
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal 10 Jahre.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KBG Saarland zu stellen.
nein
Kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit max. 50.000 Euro im Bereich der Verbesserung des Eigenkapitals unterstützt
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, NextGeneration EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/unser-leistungsangebot3
Sachsen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen,
- Landkreise,
- kommunale Zusammenschlüsse,
- Vereine und
- Unternehmen
als Eigentümerinnen und Eigentümer der Fahrgastschiffe und Fähren.
Förderfähig sind die Umrüstung, Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen oder Fähren auf Gewässern nach Anlage 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Sächsisches Wassergesetzes
Nicht förderfähig sind
- Planungs- und Projektierungsleistungen
- Ausgaben für Abnahmen oder Genehmigungen
- Investitionsvorbereitende Maßnahmen (Studien)
- Aufwendungen für den Betrieb der Infrastruktur
- Eigenleistungen
Das Vorhaben muss der Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Fahrgastschifffahrt im Freistaat Sachsen dienen.
nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr
nein
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17317-RL-Schiff
bundesweit
18.10.2026
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Vorausgesetzt wird die nötige fachliche Qualifikation zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben und eine ausreichende personelle Kapazität zur Durchführung im Rahmen der vorgesehenen Laufzeit.
Gefördert werden sowohl bauliche Maßnahmen (z. B. sichere Wege, Querungen, Verkehrsberuhigung) als auch begleitende Maßnahmen wie Kommunikation, Bildung oder Beteiligung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 75 Prozent, bei Finanzschwäche bis zu 90 Prozent.
Planungsleistungen für Infrastruktur
Grundsätzlich vorbildhafte Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
Reduktion von Unfallgefahr und Verkehrskonflikten
Sichere und attraktive Querungsanlagen
Verkehrsberuhigung
Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Klimafolgenanpassung zur Unterstützung der aktiven Mobilität
Maßnahmen zur Verknüpfung mit dem ÖPNV
Barrierefreie (Um-)Gestaltung
Reduzierung von Umwegen
Beleuchtung
Allgemeine Erhöhung der sozialen Sicherheit
Abstellanlagen für Fahrräder, Tretroller und E-Scooter
Förderlinie 1: 1,5 bis 6 Millionen Euro Förderung pro Projekt
Förderlinie 2: 250.000 bis 1,5 Millionen Euro Förderung pro Projekt
Für Förderlinie 2 ist das Fristende für die Einreichung von Anträgen der 31.07.2026.
Für Förderlinie 1 ist das Ende der Antragsphase der 18.10.2026.
Anträge sind einzureichen bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
nein
Mit zwei neuen Förderlinien unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die aktive Mobilität junger Menschen im Rad- und Fußverkehr.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.mobilitaetsforum.bund.de/DE/Foerderungen/Foerderaufruf-Junge-Generation-Fahrrad/foerderaufruf-junge-generation-fahrrad_node.html
Sachsen
Alle sächsischen Unternehmen in Schwierigkeiten.
"Beratung bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise. Im Konsolidierungsprozess die Moderation oder Vermittlung, unter anderem auch bei Diskrepanzen zwischen Unternehmen und Gläubigern oder mit sonstigen Fördermittelgebern."
- Analyse der wirtschaftlichen Lage, zum Beispiel bei
-> Betriebs- und Jahresergebnisse sinken; es werden negative Ergebnisse in Bilanz und BWA ausgewiesen
-> steigende Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien
-> Lieferanten können nicht mehr pünktlich bezahlt werden
- Unterstützung bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise
- Erarbeitung einer Lösungsstrategie unter Einbeziehung weiterer Beteiligter (Banken, Berater, etc.)
- Moderation und Vermittlung zwischen Unternehmen und Gläubigern oder sonstigen Fördermittelgebern
- Unterstützung bei der Beantragung in Frage kommender öffentlicher Programme wie
-> Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)
-> Programm "Kredienbewältigung und Neustart" (KUNST)
Grundsätzlich steht das Beratungsangebot kostenlos allen sächsischen Unternehmen offen.
Verfahrensablauf: 1. telefonische Terminvereinbarung in der SAB; 2. ggf. Unterlagen zusammentragen; 3. im Gespräch Strategie festlegen; 4. ggf. gemeinsamer Termin mit Hausbank/Beratern; 5. ggf. Antrag auf finanzielle Hilfen
ja
Zugang zu zeitlich nahe liegender Unterstützung für Unternehmen aller Branchen in Schwierigkeiten.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/beratungszentrum-konsolidierung-bzk-
