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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

78 Treffer:
Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland  

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert Ihre innovativen und in erster Linie investiven Maßnahmen, die die Verhältnisse für den Radverkehr verbessern und die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Die Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.

Was wird gefördert?

In erster Linie investive Maßnahmen,

 

- die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder

 

- Maßnahmen, die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und –maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln)

 

- Förderfähig sind außerdem auch solche Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.

 

Die Vorhaben sollen dabei Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung im modellhaften Sinne relevant sein können.

Beispiele

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderquote bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind nach Aufforderung im zweistufigen Antragsverfahren ausschließlich über das Antragssystem easy-Online zu stellen. Dort finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Anlagen zur formalen Antragsstellung.

Link: foerderportal.bund.de/easyonline

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland und vor allem investive Modellvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
KfW-Unternehmerkredit  

Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In-und Ausland.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen sowie Freiberuflich Tätige. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)

- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)

- Warenlager

- Leasing

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Kredits. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.

 

Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.

 

Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt Die KfW übernimmt für Investitionen und Betriebsmittel einen Teil des Risikos der Bank. Für große Unternehmen wird bis zu 80% und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Risikos übernommen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei einem örtlichen Kreditinstitut zu stellen.

 

Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Bei Krediten bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen gefördert, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Risikoübernahmen der KfW erhöhen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

Weitere Informationen  
Finanzielle Förderung nichtstaatlicher Museen in Rheinland-Pfalz  

Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur fördert in Zusammenarbeit mit dem Museumsverband Rheinland-Pfalz und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) die nicht­staatlichen Museen in Rheinland-Pfalz.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Alle rheinland-pfälzischen Museen in kommunaler und nicht­kommunaler Trägerschaft können grundsätzlich gefördert werden, sofern bestimmte Voraussezungen erfüllt sind.

Was wird gefördert?

Der derzeitige Förderschwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Besucherorientierung – insbesondere zur barrierefreien Erschließung des kulturellen Erbes. Zusätzlich ist, im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts, die Digitalisierung an Museen in den Jahren 2019 und 2020 förderfähig.

Beispiele

Maßnahmen zur Sammlungspflege und zum Sammlungserhalt (z. B. Restaurierungen, Geräte zur Klima-Überwachung), Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen (z. B. Vitrinen, Ausstellungsmedien, Texttafeln), Projekte zur verbesserten Besucherorientierung (z. B. Leitsystem, Museumspädagogik), Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Inhalte von Dauer-und Wechselausstellungen sowie der barrierefrei verfügbaren Informationen des Museums im Internet (z. B. Gebärdensprachvideo, Museumsbeschreibung in Leichter Sprache etc.), Maßnahmen zur digitalen Erschließung und Publikation von Sammlungen (EDV-Infrastruktur für Erstellung, Verarbeitung und Langzeitspeicherung digitaler Inhalte, z. B. Laptops, PCs, Scanner, Kameras, Festplatten etc.).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden bis zu einer Zuwendungshöhe von 50.000 € grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Festbetragsfinanzierung kommt u.a. dann ausnahmsweise nicht in Betracht, wenn zurückliegende Verwendungsnachweise vergleichbarer Kulturprojekte der Antragstellerin oder des Antragstellers nicht fristgerecht vorgelegt wurden oder zu Rückforderungen berechtigten. Museen können maximal 50 % der Gesamtkosten als Förderung beantragen, d. h. der Eigenanteil inkl. Eigenmittel, Mittel Dritter, Einnahmen und Erlösenmuss 50 % der Gesamtkosten entsprechen.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge für Projekte des folgenden Haushaltsjahres können bis 1. November eines Kalenderjahres beim Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V. eingereicht werden. Bis zum 1. Mai eines Jahres können zusätzlich Förderanträge für Projekte im laufenden Haushaltsjahr gestellt werden. Das Förderverfahren beginnt mit einer Beratung durch den Museumsverband Rhein­land-Pfalz.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung dient im Sinne einer gezielten Museumsentwicklung dem Auf- und Ausbau der Infrastruktur der Museen und der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten.

Weitere Informationen  
NEUSTART KULTUR (Theater und Festivals)  

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen deren Regelbetrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.

 

Antragsberechtigt für dieses Teilprogramm von Neustart Kultur sind die Rechtsträger nachfolgender Kultureinrichtungen:

 

Theater: künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, auch Festivals

Kleinkunstbühnen und Varieté-Theater

 

Es kann nur ein Antrag pro Kultureinrichtung gestellt werden. Erneute Anträge, Aufstockungen oder Erweiterungen sind nicht möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

 

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden.

Beispiele

Förderfähige Maßnahmen sind z.B.

 

Einbau von Schutzvorrichtungen (z.B. Schutzscheiben an Kassen, Garderoben, Proberäumen, Arbeitsplätzen usw.),

Optimierung der Besuchersteuerung vor und in der Einrichtung. Dazu zählen beispielweise die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der Wegeführung bzw. Personenleitsysteme wie auch ggf. der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatz von Ausstattungsgegenständen, z.B. fester Bestuhlungen und Bühnen,

Erstellung und Veröffentlichung von Hinweisen v.a. für Besucher vor und in der Einrichtung (z.B. Informationen, Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen,

Anschaffung von Technik und Ausstattung für Open-Air-Veranstaltungen und dezentralen Einsatz, mobile Formate,

Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur (z.B. Telefon- und Videokonferenz-Technik; Laptops und sichere Internet-Lösungen für „Mobiles Arbeiten“),

Technische und sonstige Ausstattung und Anwendungen einschließlich Programmierung (z.B. bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme ggf. mit Termin-/Platzvergabe-Tool, Lautsprecher-Anlagen, digitale Präsentations-, Veranstaltungs- und Bühnentechnik, Audioguides, App-Techniken, marktunabhängige Streamingdienste),

Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung inkl. Bedarf an Desinfektionsmitteln, Einweg-Handschuhen und Mund-Nasen-Bedeckungen,

Modernisierung und Einbau von sanitären Einrichtungen,

Klima- bzw. Belüftungssysteme inkl. entsprechender Filteranlagen,

Pandemiebedingt notwendige Erweiterung oder Veränderung der Nutzflächen für Publikum, Künstler und Verwaltung/Organisation

Art und Höhe der Zuwendung

Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.

Der Eigenanteil kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) und durch Eigenmittel erbracht werden. Hierzu zählen auch Einnahmen aus allen Formen von Bezahlangeboten und Teilnehmergebühren.

Bundesmittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Pro Kultureinrichtung wird maximal eine Zuwendung aus diesem Programmteil gewährt. Aufstockungsanträge sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Bewerbungsverfahren

Online-Formular der DTHG:

neustartkultur.dthg.de/antragsformular/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm NEUSTART KULTUR zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden.

Weitere Informationen  
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen  

Der Sonderfonds des Bundes unterstützt (Kultur-) Veranstalter, die Schäden aus coronabedingten Absagen und Minderauslastungen bei Veranstaltungen zu verzeichnen haben.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Was wird gefördert?

Dieses Hilfsprogramm unterstützt Veranstalter mit zwei Modulen:

 

1. Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen mit hygienebedingt reduzierter Teilnehmerzahl (und maximal 2.000 Teilnehmern) mit einem Zuschuss zu den Ticketeinnahmen.

2. Die Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern) übernimmt 80 Prozent der Kosten coronabedingter (Teil-) Absagen oder Verschiebungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Registrierung zur Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 15. Juni 2021. Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden (bzw. ab 1. August mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind.

 

Die Registrierung zur Ausfallabsicherung startet ebenfalls am 15. Juni 2021. Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021 (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden) und übernimmt 80 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen.

Bewerbungsverfahren

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge.

 

Die Registrierung der Anträge erfolgt über eine Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, ist eine telefonische Service-Hotline der Länder unter der Telefonnummer 0800 6648430 geschaltet.

 

Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden, siehe Link:

www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen werden Kulturveranstaltungen bis zu 2,5 Milliarden Euro unterstützt, damit der Neustart gelingt.

Weitere Informationen  
Erasmus für Jungunternehmer  

Das grenzüberschreitende Austauschprogramm Erasmus für Jungunternehmer bietet neuen bzw. angehenden Unternehmern die Möglichkeit, von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen, der in einem anderen teilnehmenden Land ein kleines Unternehmen leitet.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben und auszutauschen können. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.

Beispiele

-

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.

Bewerbungsverfahren

Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.

Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.

 

Link zu den Kontaktstellen:

www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
  • https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
 
Europäischer Unternehmensförderpreis - European Enterprise Promotion Award  

Der Europäische Unternehmensförderpreis (European Enterprise Promotion Awards) prämiert herausragende Leistungen von Behörden und öffentlich-privaten Partnerschaften.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

Jährlich. Nächste Wettbewerbsrunde startet im Frühjahr 2022.

Für wen?

Am Wettbewerb teilnehmen können nationale, regionale oder lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Island, Norwegen, Serbien und der Türkei.

Was wird gefördert?

Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die nachweisbar zur Entwicklung eines unternehmerischen Umfeldes, zur Stärkung unternehmerischer Initiative und zu verantwortlichem Handeln bei Unternehmen beigetragen haben. Dabei werden sechs Wettebwerbskategorien unterschieden

Beispiele

Veranstaltungen und Kampagnen, die das Image von Unternehmern und unternehmerischer Tätigkeit verbessern und eine Kultur unterstützen, die Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft fördert; Initiativen auf regionaler, lokaler oder nationaler Ebene, die unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern.

Art und Höhe der Zuwendung

Für jede Wettbewerbskategorie wird ein Preis vergeben. Zusätzlich vergibt die EU einen Großen Preis der Jury für die kreativste und am stärksten zur Nachahmung inspirierende Initiative.

Bewerbungsverfahren

Konzipiert ist der Europäische Unternehmensförderpreis als zweistufiger Wettbewerb. Im Rahmen eines vorgeschalteten nationalen Auswahlprozesses werden in Deutschland von einer Expertenjury zwei Kandidaten nominiert, die anschließend am Wettbewerb auf europäischer Ebene teilnehmen.

 

Achtung: (Stand: August 2021)

Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an den Europäischen Unternehmensförderpreisen 2021 ist am 14. Mai 2021 abgelaufen.

 

Die Bewerbungsphase zum nächsten Vorentscheid beginnt im Frühjahr 2022.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Wettbewerb sollen erfolgreiche Förderer von Unternehmergeist und Unternehmertum in Europa identifiziert und gewürdigt werden. Die Preisträger sollen europaweit als Vorbilder dienen und dazu anregen, günstige Bedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu schaffen.

Weitere Informationen  
Kulturhauptstadt Europas (2020-2033)  

Mit der Auszeichnung "Kulturhauptstadt Europas" sollen die Vielfalt und Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen herausgestellt sowie das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum als auch die langfristige Entwicklung der Städte gefördert werden.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

bis 2033

Für wen?

Bewerben können sich Städte aus den EU-Mitgliedsländern, EFTA-/EWR-Staaten sowie aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge. Den Titel „Kulturhauptstadt Europas” können jährlich je zwei Städte aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern führen und ca. jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den EFTA-/EWR-Staaten oder den (potenziellen) Kandidatenländern. Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen.

Was wird gefördert?

Die Bewerber müssen ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension erarbeiten. Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis). Als Preisgeld für die Kulturhauptstädte der Jahre 2020 und 2021 sind 1,5 Mio. EUR je Stadt vorgesehen.

Bewerbungsverfahren

Mindestens sechs Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der EU-Institutionen und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens zehn Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Titel Kulturhauptstadt Europas wird seit 1985 jährlich von der Europäischen Union vergeben. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen. Der Titel unterstützt darüber hinaus die touristische Vermarktung der jeweiligen Stadt.

Weitere Informationen  
EaSi (Programm für Beschäftigung und soziale Innovation)  

Das Programm dient der Förderung der Beschäftigung und sozialen Innovation in den Mitgliedstaaten der EU und besteht aus den drei Unterprogrammen Progress, EURES sowie Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum. Im Zeitraum 2021–2027 wird das EaSI-Programm eine Komponente des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+).

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Teilnahmeberechtigt sind öffentliche und private Organisationen bzw. Einrichtungen, die in den genannten Bereichen tätig sind. Dies können je nach Unterprogramm z.B. nationale, regionale und lokale Behörden, Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen, Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute, Finanzinstitute oder Medien sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden (je nach Unterprogramm) Maßnahmen zur:

– Schaffung und Sicherung eines hohen Niveaus hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung,

– Gewährleistung eines angemessenen und fairen sozialen Schutzes,

– Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie

– Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Beispiele

- Erstellung von Studien, Berichten, Evaluierungen; Entwicklung von Mobiliätsprogrammen

- Vernetzung und Zusammenarbeit von Fachstellen und anderen Interessenten

- Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Schulungen

- Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt:

 

– im Rahmen der Unterprogramme Progress und EURES durch Zuschüsse von in der Regel maximal 80 Prozent (Progress) bzw. 95 Prozent (EURES) der förderfähigen Ausgaben,

 

– im Rahmen des Unterprogramms Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen durch die Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln an Finanzintermediäre. Die Durchführung des Unterprogramms erfolgt insbesondere in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) bzw. dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Die Gemeinschaftsmittel können zur Finanzierung von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Bewerbungsverfahren

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Die Arbeitsprogramme informieren über die förderfähigen Maßnahmen, das Verfahren zur Auswahl der zu unterstützenden Maßnahmen, die Zielgruppen und -regionen der Förderung sowie den Zeitrahmen für die Umsetzung.

In den Unterprogrammen Progress und EURES erfolgt die Antragstellung im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibungen.

Im Unterprogramm Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen können Anträge ausschließlich von Finanzintermediären gestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht unmittelbar antragsberechtigt, sondern profitieren mittelbar von der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zielt ab auf auf hochwertige und nachhaltige Beschäftigung, angemessenen und fairen Sozialschutz, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Weitere Informationen  
Kooperationsprogramm INTERREG VI Großregion (2021-2027)  

In der Großregion Rheinland-Pfalz, Saarland, Lothringen, Luxemburg und der Region Wallonien werden grenzüberschreitende kleine Kooperationen und großangelegte Projekte aus EFRE-Mitteln gefördert. Ziel ist es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt des großregionalen Raums zu stärken und grenzbedingte Hemmnisse zu verringern. Achtung: Für die Periode 2021-2027 wird bereits ein neuer Programmplan ausgearbeitet und soll noch im Jahr 2021 veröffentlich werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Voraussetzung für die Förderung ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb eines Projektes (mindestens zwei Projektpartnern aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten im Kooperationsraum der Großregion).

 

Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen oder gleichgestellte Stellen, Gebietskörperschaften (lokale, regionale etc.), universitäre oder wissenschaftliche Einrichtungen, einschließlich Kompetenzzentren und Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen, die Unternehmen unterstützen, wie Handwerkskammern, Handelskammern, Entwicklungsagenturen, Technologietransfereinrichtungen.

 

Darüber hinaus Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der zivilen Gesellschaft (Vereinssektor, gemeinnützige Organisationen), Vereine und Verbäde sowie Unternehmen im Programmgebiet INTERREG V A Großregion.

Was wird gefördert?

Für die Periode 2021-2027 wurden die folgenden Ziele fromuliert.

 

1. ein grüneres, CO2-freies Europa: Förderung von Vorhaben zum Klimawandel

2 . ein sozialeres Europa: Fördeung zur Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen

3. ein bürgernäheres Europa: Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in anderen als städtischen Gebieten.

4. eine bessere Governance (INTERREG-Ziel): Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie zwischenmenschlicher Aktionen für mehr Vertrauen

 

Die Strategie des Programms ist schwerpunktmäßig auf die Bereiche Beschäftigung, räumliche Entwicklung und Wirtschaft ausgerichtet, wobei die Förderung der Beschäftigung auf dem großregionalen Arbeitsmarkt an erster Stelle der Prioritäten steht.

Die geförderten Projekte müssen sich inhaltlich in eine der vier großen Prioritätsachsen des Programms einordnen:

- Prioritätsachse 1: Voranbringen der Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarktes durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität

- Prioritätsachse 2: Förderung einer umweltfreundlichen Entwicklung der Großregion und einer Verbesserung des Lebensumfelds

- Prioritätsachse 3: Verbesserung der Lebensbedingungen

- Prioritätsachse 4: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion steigern

Beispiele

- Digitale Kommunikationsstrategien in der touristischen Großregion

- Grenzüberschreitendes Ticketing

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Allgemeinen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektvorschläge können im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist ein wichtiges Anliegen der EU. Dieses Programm bietet die Chance, durch grenzüberschreitendende Kooperationen wie z.B. bei der Erschließung gemeinsamer Naturräume oder der digitalen Vermarktung Synergien der Zusammenarbeit gezielt nutzen zu können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD); Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
  • http://www.interreg-gr.eu
 
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