Förderwegweiser
Bayern
Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe
- die mindestens seit 01.10.2019 am Markt sind und bis zu 10 Beschäftigte haben
- die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren
- die im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben (bei Unternehmen, die nicht den gesamten Zeitraum aktiv waren, gilt ein entsprechend verkürzter Zeitraum)
Investitionen (Anschaffungen) und Betriebsmittel (laufende Kosten)
Löhne und Gehälter, Miete, Lagerkosten
Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR (max. 5 Mitarbeiter) bzw. 100.000 EUR (max. 10 Mitarbeiter). Der Kreditbetrag darf maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 betragen. Erhaltene Zuschüsse in Form von Soforthilfen (Bund bzw. Freistaat Bayern) sind von der Darlehenssumme abzuziehen.
100% Risikoübernahme durch die LfA (rückverbürgt durch den Freistaat Bayern), keine Risikoprüfung
Laufzeit: 5 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr oder 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren
Zinssatz: 3 %
Außerplanmäßige Tilgungen: Vollständige außerplanmäßige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädiung möglich
Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Hausbank.
eingeschränkt
Der LfA-Schnellkredit ergänzt die bereits in Bayern erlassenen Hilfsprogramme zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php