Förderwegweiser
Saarland
31.05.2021
Antragsberechtigt sind selbstständige Kulturschaffende sowie unständig Beschäftigte, die eine kulturelle Tätigkeit ausüben.
Das Programm fördert die Erarbeitung kultureller Werke, neuer Formate und Ideen jeglicher Art und aller Sparten einschließlich der Verbesserung Ihrer künstlerischen Fertigkeiten und der Entwicklung oder Umsetzung neuer kreativer Ansätze der Kunstvermittlung.
Lebenshaltungskosten werden hingegen nicht gefördert.
Schauspielerinnen und Schauspieler, die Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und unständiger Beschäftigung beziehen
Bei der Zuwendung handelt es sich um ein einmaliges Stipendium in Höhe von EUR 3.000.
Die Antragstellung erfolgt über das Ministerium für Bildung und Kultur. Der Antrag ist bevorzugt per E-Mail bis spätestens 31. Mai 2021 an folgende Adresse zu versenden: Stipendienprogramm@kultur.saarland.de oder schriftlich an Ministerium für Bildung und Kultur Stipendienprogramm II Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken Antragsteller sind verpflichtet nach Erhalt der Billigkeitsleistung (bis spätestens 31. Dezember 2021) einen Arbeitsnachweis in Form einer Dokumentation, eines Tätigkeitsberichts oder Ähnliches der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
ja
SolokünstlerInnen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind, können mit Hilfe des Stipendienprogramms II ihre künstlerische Arbeit weiterführen. Die Förderumg erfolgt durch eine einmalige Auszahlung von EUR 3.000.
- Zuwendungsgeber : Land Saarland
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Bildung und Kultur
- https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/bildung-kultur/kultur/kulturstipendium/dld_antrag-kulturstipendium-neuauflage.htmlkul