Förderwegweiser
Saarland
31.12.2023
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen mit neuartigen Geschäftsmodellen und Sitz im Saarland. Die Gründung des Unternehmens darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
Als Grundüngsdatum gilt das Datum der Gewerbemeldung und bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Start-Ups, die vom Anwendungsbereich der De-Minimis-Verordnung ausgeschlossen sind, können dieses Förderprogramm nicht nutzen.
Gefördert iwrd die Entwicklung, Herstellung und Einführung von neuartigen, noch nicht am Markt etablierten Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen aus dem technischen, digitalen, nachhaltigen und krativen Bereich. Dabei muss ein signifikanter Unterschied zum Wettbewerb feststellbar sein.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Projekt noch nicht begonnen worden sein.
Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt anteilig für jeden Monat als Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 EUR pro Unternehmensgründer, jeweils zum Monatsende.
Der Förderhöchstbetrag liegt bei 36.000 EUR.
Es können maximal zwei in der Geschäftsführung tätige Gründer:innen für die Berechnung der Gesamtzuwendungshöhe berücksichtigt werden.
Anträge sind schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu richten. Das Antragsformular ist unter www.gruenden.saarland.de abrufbar. Dem Antrag is die Erklärung für De-minimis-Beihilfen beizulegen.
Das ministerium prüft die Anträge auf grundsätzliche Förderfähigkeit auf Basis der Förderrichtlinie. Auf Grundlage dieser Vorauswahl werden geeignete Antragsteller:innen ausgewählt, ihr Vorhaben bei der Bewilligungsbehörde persönlich zupräsentieren.
Die finale Entscheidung erfolgt auf Basis der eingereichten Antragsunterlage sowie einer Eigenpräsentation der Antragstellenden über die Förderung.
nein
Das Programm unterstützt saarländische Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen mit bis zu 36.000 EUR, um Ausgaben, die mit der weiteren Konzeptionierung und Realisierung der Gründung, und der erfolgreichen Markteinführung des Produktes bzw. der Dienstleistung verbunden sind, zu decken.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland
- https://gruenden.saarland.de/starter-stipendium-saar