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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

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Starter Stipendium Saar  

Das Saarland unterstützt mit dem "Starter Stipendium Saar" Start-ups mit neuartigen und innovativen Geschäftsmodellen mit einem personenbezogenen Zuschuss von bis zu 36.000 EUR. Ziel der Förderung ist es, besonders aussichtsreiche Gründungen mit neuartigen Geschäftsmodellen, die sich signifikant vom Wettbewerb absetzen und besondere Wachstumspotenziale erwarten lassen, bei der Finanzierung von Lebensunterhalt und mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten zu unterstützen.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2023

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen mit neuartigen Geschäftsmodellen und Sitz im Saarland. Die Gründung des Unternehmens darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

Als Grundüngsdatum gilt das Datum der Gewerbemeldung und bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

 

Start-Ups, die vom Anwendungsbereich der De-Minimis-Verordnung ausgeschlossen sind, können dieses Förderprogramm nicht nutzen.

Was wird gefördert?

Gefördert iwrd die Entwicklung, Herstellung und Einführung von neuartigen, noch nicht am Markt etablierten Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen aus dem technischen, digitalen, nachhaltigen und krativen Bereich. Dabei muss ein signifikanter Unterschied zum Wettbewerb feststellbar sein.

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Projekt noch nicht begonnen worden sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt anteilig für jeden Monat als Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 EUR pro Unternehmensgründer, jeweils zum Monatsende.

Der Förderhöchstbetrag liegt bei 36.000 EUR.

 

Es können maximal zwei in der Geschäftsführung tätige Gründer:innen für die Berechnung der Gesamtzuwendungshöhe berücksichtigt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu richten. Das Antragsformular ist unter www.gruenden.saarland.de abrufbar. Dem Antrag is die Erklärung für De-minimis-Beihilfen beizulegen.

 

Das ministerium prüft die Anträge auf grundsätzliche Förderfähigkeit auf Basis der Förderrichtlinie. Auf Grundlage dieser Vorauswahl werden geeignete Antragsteller:innen ausgewählt, ihr Vorhaben bei der Bewilligungsbehörde persönlich zupräsentieren.

 

Die finale Entscheidung erfolgt auf Basis der eingereichten Antragsunterlage sowie einer Eigenpräsentation der Antragstellenden über die Förderung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm unterstützt saarländische Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen mit bis zu 36.000 EUR, um Ausgaben, die mit der weiteren Konzeptionierung und Realisierung der Gründung, und der erfolgreichen Markteinführung des Produktes bzw. der Dienstleistung verbunden sind, zu decken.

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