Förderwegweiser
Rheinland-Pfalz
30.06.2022
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes, darunter:
- Hotels, Hotels garni,
- Pensionen,
- Gasthöfe,
- Ferienzentren,
- Campingplätze,
- Restaurants mit herkömmlicher Bedienung und außerhalb von Verkehrsmitteln,
die nach der Investition mindestens zehn Zimmer/ Stellplätze/ Tische anbieten
Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe auf Basis der Tourismusstrategie des Landes. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes.
Die Zuwendung kann je nach Unternehmensgröße von 10 % bis zu 20 % betragen.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 800.000,00 Euro.
Antrage sind vor Beginn des Vorhabens bei der ISB enizureichen. Die ntragsfrist endet am 30.06.2022.
nein
Das Programm unterstützt Unterkünftsanbieter und Restaurantinhaber, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Lquiditätsengpass geraten sind, bei Investitionene in den eigene Betrieb.
- Zuwendungsgeber : Land Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- https://isb.rlp.de/corona.html#tab7858-3