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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Sachsen-Anhalt Revier 2038  

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- Gebietskörperschaften, die im Investitionsgesetz Kohleregionen bestimmt sind, und

- sonstige Träger, die öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen.

 

Ihr Vorhaben muss:

 

- unmittelbar dazu dienen, das Leitbild zum Mitteldeutschen Revier und das darauf beruhende Strukturentwicklungsprogramm umzusetzen,

- dazu beitragen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten, oder

- die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:

 

- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,

- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,

- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,

- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,

- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,

- touristische Infrastruktur,

- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,

- Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,

- Naturschutz und Landschaftspflege.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Eigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zuschuss für touristische Infrastruktur und andere Investitionen im Strukturwandel in Sachsen-Anhalt.

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