Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden:
- Unternehmen*,
- Stiftungen,
- Angehörige der freien Berufe.
*erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen
zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
Voraussetzung:
- Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen
- Das Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert
Digitalisierungsvorhaben:
- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren wie z.B.:
->Integration von digitalen Schnittstellen/Workflows zur medienbruchfreien Datendurchgängigkeit über verschiedene IT-Systeme zur vollumfänglichen Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktions- und Dienstleistungssysteme; auch mit Lieferanten und Kunden,
-> Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen etc.) oder
-> Integration mobiler Betriebsgeräte in die Steuerung von Produktion und Dienstleistungen, Vernetzung von Geräten, Neueinbindung von Hardware.
- Digitale Produkte und Leistungen wie z.B.:
-> Aufbau von digitalen Plattformen (Software),
-> Entwicklung produkt-/leistungsbegleitender Software und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps etc.) oder
-> Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen.
- Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
-> Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
-> Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
-> Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept
Innovationsvorhaben:
- Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Angebotsprogramm
- Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher (Produktions-/Leistungs-)Verfahren
- wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren
In diesem Zusammenhang können Sie ein Förderdarlehen für folgende Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern erhalten:
- Investitionen für das Anlagevermögen, sofern sie im eigenen Betrieb installiert werden und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen
- Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen
- betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen von Anlagen, Maschinen und Geräten
- Lizenzerwerbe
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden
- erste Messeteilnahmen
Die Mehrwertsteuer kann nur mitfinanzieren, wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorhanden ist.
Förderart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Laufzeiten Ratendarlehen:
- 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
- 5, 7 und 10 Jahre bei 1 optionalen Tilgungsfreijahr
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
- in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Sicherheiten: banküblich
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens mit den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut (z.B. Hausbank) gestellt werden. Von dort werden die Unterlagen an die NRW.BANK weitergeleitet.
nein
Ein umfangreiches Darlehen für Unternehmen in NRW bezüglich Innovation und Digitalisierung.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKDigitalisierung-und-Innovation/15914/nrwbankproduktdetail.html
Nordrhein-Westfalen
Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.
Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Das Programm MID-Assistent richtet sich an kleine Unternehmen aller Branchen mit maximal 50 Angestellten, von denen maximal fünf einen akademischen Abschluss vorweisen.
Der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsplatz der Assistentin/des Assistenten muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR aufweisen.
Die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung fördert einen umfassenden Digitalisierungsauftrag rund um die (Weiter-)Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren, bei dem die Umsetzung eines digitalen Produkts, einer digitalen Dienstleistung oder eines digitalen Fertigungsverfahrens bindend ist.
Bei den "Digitalen Produkten" stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. Der Schwerpunkt "Digitale Prozesse" richtet sich an unternehmensinterne Prozesse, wie der Einsatz von branchenspezifischer Hard- und Software.
Die Gutscheinvariante MID-Analyse fördert eine externe wissenschaftliche oder technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung, z. B. für Technologierecherchen, Werkstoffstudien oder die Konzeption neuer Produktideen/Machbarkeitsstudien.
Die Gutscheinvariante MID-Innovation fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
MID-Assistent: Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Akademikern und Akademikerinnen aus dem Bereich der Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften zur Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten.
MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Im Mittelpunkt steht die Förderung spezifische Maßnahmen, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen.
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:
Für Kleinst- und kleine Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 50 Prozent
MID-Analyse: 80 Prozent
MID-Digitale Sicherheit: 80 Prozent
Für mittlere Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 30 Prozent
MID-Analyse: 60 Prozent
MID-Digitale Sicherheit: 60 Prozent
MID-Assistent: Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 15.000 EUR pro Jahr.
Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 22.500 EUR pro Jahr.
MID-Invest: Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 EUR. für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Der Durchführungszeitraum beträgt drei, sechs, neun oder zwölf Monate.
Weitere Informationen unter: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin
Eine genaue Beschreibung der Antragstellung finden Sie unter:
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit
nein
Ein neu aufgelegtes und aufgestocktes Programm zur Förderung der Digitalisierung und Innovation für KMU aus allen Bereichen in NRW.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH
- https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid