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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

2 Treffer:
NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation  

Zinsgünstige Darlehen für kleine, mittlere und große Unternehmen und freiberuflich Tätige zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden:

- Unternehmen*,

- Stiftungen,

- Angehörige der freien Berufe.

 

*erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen

Was wird gefördert?

zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben

 

Voraussetzung:

- Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen

- Das Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg

- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert

Beispiele

Digitalisierungsvorhaben:

- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren wie z.B.:

->Integration von digitalen Schnittstellen/Workflows zur medienbruchfreien Datendurchgängigkeit über verschiedene IT-Systeme zur vollumfänglichen Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktions- und Dienstleistungssysteme; auch mit Lieferanten und Kunden,

-> Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen etc.) oder

-> Integration mobiler Betriebsgeräte in die Steuerung von Produktion und Dienstleistungen, Vernetzung von Geräten, Neueinbindung von Hardware.

- Digitale Produkte und Leistungen wie z.B.:

-> Aufbau von digitalen Plattformen (Software),

-> Entwicklung produkt-/leistungsbegleitender Software und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps etc.) oder

-> Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen.

- Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:

-> Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie

-> Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien

-> Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept

 

Innovationsvorhaben:

- Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Angebotsprogramm

- Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher (Produktions-/Leistungs-)Verfahren

- wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren

 

In diesem Zusammenhang können Sie ein Förderdarlehen für folgende Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern erhalten:

- Investitionen für das Anlagevermögen, sofern sie im eigenen Betrieb installiert werden und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen

- Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen

- betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen von Anlagen, Maschinen und Geräten

- Lizenzerwerbe

- extern erworbene Beratungsdienstleistungen bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden

- erste Messeteilnahmen

 

Die Mehrwertsteuer kann nur mitfinanzieren, wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorhanden ist.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel

Höchstbetrag: 10 Mio. €

Laufzeiten Ratendarlehen:

- 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr

- 5, 7 und 10 Jahre bei 1 optionalen Tilgungsfreijahr

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung:

- in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre

- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss

Sicherheiten: banküblich

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens mit den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut (z.B. Hausbank) gestellt werden. Von dort werden die Unterlagen an die NRW.BANK weitergeleitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein umfangreiches Darlehen für Unternehmen in NRW bezüglich Innovation und Digitalisierung.

Weitere Informationen  
NRW-Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital  

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) ein Instrumentarium zur Verfügung, um die Innovationskraft ihrer Betriebe zu stärken, sich mehr zu digitalisieren und ihre Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren digital weiterzuentwickeln. Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in mehrere Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: Die drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation ermöglichen es Unternehmerinnen und Unternehmern, projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen. Mithilfe eines MID-Assistenten oder einer MID-Assistentin kann eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent eingestellt werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden. Das dritte Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit unterstützt Unternehmen dabei, ihre IT-Infrastruktur resilienter gegenüber Cyberangriffen zu machen, und fördert Risikoanalysen, Schulungen von Mitarbeitenden und den Erwerb von Software für den IT-Basisschutz.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.

Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

 

Das Programm MID-Assistent richtet sich an kleine Unternehmen aller Branchen mit maximal 50 Angestellten, von denen maximal fünf einen akademischen Abschluss vorweisen.

Der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsplatz der Assistentin/des Assistenten muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

 

MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR aufweisen.

Was wird gefördert?

Die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung fördert einen umfassenden Digitalisierungsauftrag rund um die (Weiter-)Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren, bei dem die Umsetzung eines digitalen Produkts, einer digitalen Dienstleistung oder eines digitalen Fertigungsverfahrens bindend ist.

Bei den "Digitalen Produkten" stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. Der Schwerpunkt "Digitale Prozesse" richtet sich an unternehmensinterne Prozesse, wie der Einsatz von branchenspezifischer Hard- und Software.

 

Die Gutscheinvariante MID-Analyse fördert eine externe wissenschaftliche oder technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung, z. B. für Technologierecherchen, Werkstoffstudien oder die Konzeption neuer Produktideen/Machbarkeitsstudien.

Die Gutscheinvariante MID-Innovation fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

 

MID-Assistent: Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Akademikern und Akademikerinnen aus dem Bereich der Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften zur Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten.

 

MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Im Mittelpunkt steht die Förderung spezifische Maßnahmen, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:

 

Für Kleinst- und kleine Unternehmen:

 

MID-Digitalisierung: 50 Prozent

MID-Analyse: 80 Prozent

MID-Digitale Sicherheit: 80 Prozent

 

Für mittlere Unternehmen:

 

MID-Digitalisierung: 30 Prozent

MID-Analyse: 60 Prozent

MID-Digitale Sicherheit: 60 Prozent

 

MID-Assistent: Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 15.000 EUR pro Jahr.

Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 22.500 EUR pro Jahr.

 

MID-Invest: Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 EUR. für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Der Durchführungszeitraum beträgt drei, sechs, neun oder zwölf Monate.

 

Weitere Informationen unter: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein neu aufgelegtes und aufgestocktes Programm zur Förderung der Digitalisierung und Innovation für KMU aus allen Bereichen in NRW.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH
  • https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid