Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden Gründer/-innen, kleine, mittlere und große Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden) und Angehörige der freien Berufe.
Der Verwendungszweck richtet sich nach dem gewählten Förderprogramm:
Verwendungszweck Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit
Investitionsvorhaben aus den Bereichen digitale Produktion und Verfahren, digitale Produkte und digitiale Strategie und Organisation
Verwendungszweck Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit 80% HF Variante:Corona-verschuldete Liquiditätsengpässe
Verwendungszweck Förderbaustein NRW.BANK.Innovationskredit
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche (1) die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm, (2) die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder (3) die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahre zum Ziel haben
Förderart: Ratendarlehen und endfällige Darlehen, Haftungsfreistellung und Bürgschaft (letzten beiden optional)
Weitere Informationen unter: www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKDigitalisierung-und-Innovation/15914/nrwbankproduktdetail.html (Rubrik Umfang und Konditionen)
Der Antrag für das Darlehen und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW sind bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.
nein
Ein umfangreiches Darlehen-Garantie oder Bürgschaftsprogramm für Unternehmen in NRW bezüglich Innovation und Digitalisierung.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKDigitalisierung-und-Innovation/15914/nrwbankproduktdetail.html
Nordrhein-Westfalen
30.06.2021
Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen.
Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Das Programm MID-Assistent richtet sich an kleine Unternehmen aller Branchen mit maximal 50 Angestellten, von denen maximal 5 einen akademischen Abschluss vorweisen.
Der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsplatz der Assistentin/des Assistenten muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung fördert einen umfassenden Digitalisierungsauftrag rund um die (Weiter-)Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren, bei dem die Umsetzung eines digitalen Produkts, einer digitalen Dienstleistung oder eines digitalen Fertigungsverfahrens bindend ist.
Aufgrund von MIDPlus fördert die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung nun auch die erstmalige Umstellung von bisher physisch stattfindenden Dienstleistungen (Beratungs- und Kursangebote) auf digitale Instrumente sowie die Neuentwicklung entsprechender digitaler Angebote für Kunden. Dazu zählen Beratungsangebote wie Produktschulungen, Prozess-Trainings, Patientenaufklärung, Reklamationsabwicklung, aber auch Weiterbildungsseminare oder Sportkurse – die nun erstmalig ins Digitale überführt werden.
Die Gutscheinvariante MID-Analyse fördert eine externe wissenschaftliche oder technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung, z. B. für Technologierecherchen, Werkstoffstudien oder die Konzeption neuer Produktideen/Machbarkeitsstudien.
Die Gutscheinvariante MID-Innovation fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
MID-Assistent: Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Akademikern und Akademikerinnen aus dem Bereich der Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften zur Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten.
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:
Für Kleinst- und kleine Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 50%
MID-Analyse: 80%
MID-Innovation: 50%
Für mittlere Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 30%
MID-Analyse: 60%
MID-Innovation: 30%
Durch die Covid-19 Krise sind die Sätze temporär erhöht worden: Kleinst- und kleine Unternehmen: 80%; Mittlere Unternehmen: 60%
MID-Assistent: Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 15.000 € pro Jahr.
Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 22.500 € pro Jahr.
Weitere Informationen unter: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin
Eine genaue Beschreibung der Antragstellung finden Sie unter: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin
nein
Ein neu aufgelegtes und aufgestocktes Programm zur Förderung der Digitalisierung und Innovation für KMU aus allen Bereichen in NRW.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH
- https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid