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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

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Liquiditätshilfe Energie Berlin  

Um den Folgen der Energiekrise entgegenzuwirken, hat die IBB das Programm "Liquiditätshilfen Energie" eingeführt. Es richtet sich an unternehmen deren Geschäftstätigkeit durch die Energie- und Ukrainekrise aufgrund eines hohen Liquiditätsengapsses bedroht ist.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragberechtigt sind kleine und mittelständischen Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, Freiberufler und Selbsttändige, die in Berlin eine Betriebsstätte haben und sich ihre Energiekosten von 2021 zu 2022 mindestens verdoppelt haben.

 

Mittel aus den Liquiditätshilfen Energie können nur gewährt werden, wenn

• andere Möglichkeiten zur Überwindung der Liquiditätsschwierigkeiten, insbesondere

durch Bürgschafts- und Darlehensprogramme des Bundes und des Landes, nicht be-

stehen bzw. nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden können,

• bestätigt wird, dass Kredite Dritter nicht außerplanmäßig zu Lasten der Mittel aus die-

sem Programm zurückgeführt werden,

• arbeitsmarkt- und strukturpolitische Aspekte eine positive Entscheidung rechtfertigen,

• die Mitfinanzierung des Finanzbedarfs durch andere Finanziers (z. B. die Gesellschaf-

ter oder eine Geschäftsbank) in wesentlicher Höhe getätigt wird.

• der Antragssteller seine Existenzgründungsphase (drei Jahre) beendet hat

Was wird gefördert?

Das Programm dient der Mitfinanzierung, der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung eines Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen inklusive der Energiekosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei der Förderung handelt es sich um ein Darlehen. Die Darlehen können unter den sich aus der Bundesrahmenregelung ergebenden Voraussetzungen als maximal 18-monatige vorübergehende Umstrukturierungshilfe gewährt werden.

 

Die Mittel aus den Liquiditätshilfen Energie werden als Darlehen von der IBB auf Grundlage

eines privatrechtlichen Vertrags u. a. zu folgenden Konditionen vergeben:

 

(1) Umstrukturierungsbeihilfe

• Höhe In der Regel bis zu 1 Mio. EUR je Antragsteller

• Laufzeit In der Regel bis zu 5 Jahre davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei.

• Verzinsung EU-Referenzzinssatz + 400 Basispunkte

• Zins und Tilgung Ratierliche (vierteljährig, nachschüssig) Tilgung und

Zinszahlung.

 

(2) Vorübergehende Umstrukturierungshilfe

• Höhe In der Regel bis zu 1 Mio. EUR je Antragsteller

• Laufzeit Höchstens 18 Monate

• Verzinsung EU-Referenzzinssatz + 400 Basispunkte

• Zins und Tilgung Ratierliche (vierteljährig, nachschüssig) Tilgung und

Zinszahlung.

Bewerbungsverfahren

Anträge können digital über das Kundenportal der IBB eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Energiekrise und des Ukrainekriegs in eine Finsnzielle Notlange geraten sind.

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