Förderwegweiser
bundesweit
Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.
Dieses Hilfsprogramm unterstützt Veranstalter mit zwei Modulen:
1. Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen mit hygienebedingt reduzierter Teilnehmerzahl (und maximal 2.000 Teilnehmern) mit einem Zuschuss zu den Ticketeinnahmen.
2. Die Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern) übernimmt 80 Prozent der Kosten coronabedingter (Teil-) Absagen oder Verschiebungen.
Die Registrierung zur Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 15. Juni 2021. Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden (bzw. ab 1. August mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind.
Die Registrierung zur Ausfallabsicherung startet ebenfalls am 15. Juni 2021. Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021 (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden) und übernimmt 80 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen.
Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge.
Die Registrierung der Anträge erfolgt über eine Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, ist eine telefonische Service-Hotline der Länder unter der Telefonnummer 0800 6648430 geschaltet.
Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden, siehe Link:
nein
Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen werden Kulturveranstaltungen bis zu 2,5 Milliarden Euro unterstützt, damit der Neustart gelingt.
- Zuwendungsgeber : Bundesregierung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesregierung
- https://www.sonderfondskulturveranstaltungen.de/index.html