Förderwegweiser
Berlin
31.12.2023
Mittel des Berliner Kongressfonds können von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften (Verbände/Vereine, Unternehmen, Agenturen, Institute und sonstige Organisationen) und Organisationen und Personen, die im Auftrag des Veranstalters tätig sind, mit einem Sitz einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, beantragt werden.
Veranstaltungsplaner sollen bei der Planung von B2B-Veranstaltungen in Berliner Tagungshotels und Veranstaltungsstätten unterstützt werden.
Zu den ausschließlich förderfähigen Veranstaltungen zählen unter anderem, Veranstaltungen die sich an ein Fachpublikum richten (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen), kostenpflichtig gebuchte Veranstaltungen in Räumlichkeiten im Land Berlin, Veranstaltungen mit mind. 50 Präsenz-Teilnehmenden (exkl. Aussteller, Dienstleister, eigene Mitarbeitende), ein- oder mehrtägige Veranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (ohne Pausen) an einem Kongresstag und Veranstaltungen, die innerhalb der im jeweiligen Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen genannten Frist stattfinden ("Call").
Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen (z.B. im Auftrag von Arbeitgeber: innen oder aus Forschungsgründen bei einem wissenschaftlichen Kongress)
Was wird nicht gefördert?
- Messen, Ausstellungen und ähnliche Formate, auch wenn sie sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten und/oder mit einem förderfähigen Kongress verbunden sind
- Veranstaltungen, die sich an Privatpersonen richten oder Freizeit- bzw. Erholungszwecken dienen
- Veranstaltungen, zu deren Durchführung die Antragstellenden selbst oder Dritte rechtlich verpflichtet sind
- Parteipolitische Veranstaltungen
Förderfähige Ausgaben (in Kategorien):
• Location Miete
• Schutz- und Hygienemaßnahmen
• Bewirtungskosten (Catering)
• Technik
• Honorare für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende
• Registrierung/ Hostessen vor Ort
• Ausstattung/ Mobiliar/ Beschilderung
• Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit
Reise- und Aufenthaltskosten/ Transfers
• Personalkosten/ Kosten für die Organisation (soweit dafür keine Veranstaltungsagentur
in Anspruch genommen wurde)
Basisförderung:
25 EUR pro Präsenz-Teilnehmenden und Tag
(Voraussetzungen der förderfähigen Veranstaltungen müssen erfüllt sein)
Hybridzuschlag:
Zuschlag: 10 EUR pro Präsenz-Teilnehmenden und Tag
(Voraussetzungen der Basisförderung müssen erfüllt sein. Zusätzlich muss die Veranstaltung hybrid sein, d.h. diese findet als Präsenzveranstaltung in Berlin und gleichzeitig interaktiv online statt.)
Ergänzende Förderung (Nachhaltigkeit):
Zuschlag: 25 EUR pro Präsenz-Teilnehmenden und Tag
(Voraussetzungen der Basisförderung muss erfüllt sein. Zusätzlich müssen Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden, indem mind. 300 Punkte aus vier Kategorien der „Sustainable Event Scorecard“ erreicht werden.
Ergänzende Förderung (Dezentrales Tagen)
Zuschlag: 10 EUR pro Präsenzteilnehmerin
(Voraussetzungen der Basisförderung muss erfüllt sein. Zutreffend, wenn die Veranstaltung an mehreren Orten in Berlin gleichzeitig stattfindet und die Teilnehmenden mit Hilfe von Online-Plattformen miteinander verbunden sind.)
Finanzieller Zuschuss in Höhe von max. 70 EUR pro Präsenz-Teilnehmenden.
Die maximale Fördersumme pro Veranstaltung beträgt 49.950 EUR.
Der Förderantrag für Veranstaltungen ab dem 01.01.2023 ist bei der IBB, Bundesallee 210,
10719 Berlin, unter Verwendung des interaktiven elektronischen Antragsformulars zu stellen.
Die in dem Antragsformular genannten Unterlagen sind vollständig beizufügen. Das
Antragsformular steht unter www.ibb.de zur Verfügung.
Anträge für Veranstaltungen im Jahr 2022 können weiterhin unter kongressfonds.berlin.de/de/login eingereicht werden.
Pro Veranstaltung kann nur ein Antrag gestellt werden.
Für jede Veranstaltung ist ein gesonderter Antrag einzureichen.
Die Antragstellung hat jeweils innerhalb der im Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen(„Call“) genannten Frist zu erfolgen.
nein
Die Tagungs- und Kongresswirtschaft fördert Innovation und Wissensaustausch. Damit stärkt die Berliner Tagungs- und Kongresswirtschaft die Stadt als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Die Branche in Berlin ist durch die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen hart getroffen worden. Die Buchungssituation hat sich für Events bisher nicht erholen können. Der Kongressfonds Berlin soll Anreize zur Revitalisierung und Förderung der Veranstaltungslandschaft in Berlin schaffen.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : atene KOM GmbH (2022) und Investitionsbank Berlin (IBB, ab 2023)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kongressfonds-berlin.html