Förderwegweiser
Hamburg
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, die bis zu 5 Jahren am Markt sind und zum 31.12.2019 über ein tragfähiges Konzept verfügt haben.
Die Bürgschaften können zur Absicherung von Krediten für:
- Investitionen,
- Betriebsmittel,
- Existenzerweiterung im Rahmen einer weiteren tätigen Beteiligung,
- Avale oder
- Filialerrichtungen,
eingesetzt werden.
Darüber hinaus können die Kredite auch im Rahmen von Gründungen, Übernahmen und tätigen Beteiligungen verwendet werden.
Ausgeschlossen sind Finanzierungen von Immobilien und Bauvorhaben.
Die Förderung wird in Form einer Bürgschaft geleistet. Der Verbürgungsgrad liegt bei 90 Prozent.
Die Höhe der dargestellten Kreditmittel kann bis zu 275.000 EUR je Antrag betragen. Das Bürgschaftsobligo darf 250.000 EUR nicht übersteigen.
Die Höhe der Kreditsumme beträgt höchstens:
- 25 Prozent des Gesamtumsatzes des Jahres 2019 des Kreditnehmers oder
- 200 Prozent der jährlichen Lohn- und Gehaltssumme 2019 oder
- die Höhe des Liquiditätsbedarfs des Kreditnehmers für die nächsten 18 Monate.
Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, grundsätzlich über die Hausbank. Das Antragsverfahren ist digitalisiert. Es können nur eAnträge entgegen genommen werden. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren können der Internetseite der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH entnommen werden, siehe Link.
ja
Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH unterstützt hiermit junge Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass gekommen sind. Diese können unter bestimmten Bedingungen eine Bürgschaft erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH
- https://www.bg-hamburg.de/produkte/gruendungsexpress-buergschaft-sonderprogrammliquiditaet/