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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen  

Das Land Brandenburg unterstützt mit dieser Förderung die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus, um eine ausgewogene räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete zu erreichen. Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch: - Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote - Stärkung der Direktvermarktung - Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen - Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

- Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband

- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände

Was wird gefördert?

- Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

- Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

 

Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Form der Zuwendung: Zuschuss

 

Ausgaben für:

- Personalkosten unter Berücksichtigung des ermittelten Stundensatzes,

 

- Verwaltungskosten:

+ Sachkosten des Arbeitsplatzes können in Anlehnung an eine Empfehlung des Bundesministeriums für Finanzen in Höhe von bis zu 17.650 EUR jährlich gewährt werden, wenn diese arbeitsplatzbezogen kalkuliert und abgerechnet werden können.

+ Gemeinkosten in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Personalausgaben,

 

- Sachkosten der Vernetzung und Vermarktung die in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Vorhaben stehen

 

Die förderfähigen Ausgaben für die Vernetzung sind auf 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben für die Vermarktung begrenzt. Je nach Zuwendungsempfänger können die förderfähigen Ausgaben mit bis zu 75 Prozent gefördert werden.

 

Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mehr als 2.500 EUR beträgt.

 

Weitere Informationen zur Art und Höhe der Zuwendung können der Förderrichtlinie entnommen werden, siehe Link.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Förderung sind bis zum 15.01. des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) vollständig und formgebunden zu stellen.

 

Referat 21 - Förderung, Ländlicher Raum

Michael Mey

Michael.Mey@LELF.Brandenburg.de

 

Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung kann als weiterer Antragstermin der 31.05. oder weitere Termine des laufenden Haushaltsjahrs festgelegt und veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Förderung soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden.

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