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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
DIGI-Zuschuss - Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen  

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit sollen Effizienzvorteile und Wachstumspotentiale geschaffen und der Digitalisierungsgrad von Unternehmen aller Branchen erhöht werden.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Was wird gefördert?

Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Lieferbeziehungen sowie Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

 

Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.

Beispiele

- 3D-Drucker, Etiketten- bzw. Barcodedrucker

- Anschaffung und Einrichtung komplexer Softwarelösungen

- Schaffung der digitalen Infrastruktur für Homeoffice und mobiles Arbeiten

- Anschaffung und technische Einrichtung professioneller Webshops oder Nutzung digitaler

Marktplätze inkl. Anbindung an die betrieblichen Abläufe

- Individualisierte Programmierung von neuen Funktionalitäten für Apps, Webseiten und

Produkte

- Umsetzung von Datensicherheitskonzepten inkl. Recovery-Programmen, Viren- und

Firewallschutz, etc.

- Cloudbasierte Lösungen

- Schulungen und Workshops: nur mit Bezug zu der geförderten Digitalisierungsmaßnahme

- Dienstleistungen zur Implementierung von förderfähiger Hard- und Software

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Dabei ist die Förderhöhe auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software und die Einführung der Lösungen. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Beschaffung von Kapital (insbesondere Zinsen) sowie erstattungsfähige Umsatzsteuer.

Bewerbungsverfahren

Während eines Förderaufrufs haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich. Das Onlineformular ist am Tag des Förderaufrufs für 24 Stunden verfügbar.

 

Derzeit sind keine weitere Föderaufrufe für dieses Jahr geplant.

 

Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes sind ausgeschlossen (ein Unternehmen = eine Bewerbung).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung von KMUs mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit.

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