Förderwegweiser
Hamburg
30.06.2021
Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen sowie Existenzgründer und Vereine.
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist für alle Antragsberechtigten, dass sie am 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO waren.
Das zinsgünstige Darlehen soll helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die unmittelbar auf die sogenannte COVID-19-Krise zurückzuführen sind und kann für die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen eingesetzt werden.
Das Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren mit einer Zinsfestschreibung für die ersten fünf Jahre.
Der Darlehenszins beträgt in dieser Zeit 1,00% p.a. Die Tilgung setzt mit dem Beginn des fünften Laufzeitjahres ein.
Sondertilgungen können jährlich vorgenommen werden.
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf. - Beantragen Sie den Kredit bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl einschließlich einer Ausfallbürgschaft der BG. - Die BG prüft Ihren Bürgschaftsantrag und teilt Ihnen, Ihrem Kreditinstitut und uns das Ergebnis mit. Die IFB HH prüft im Anschluss die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informieren Ihr Kreditinstitut. - Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab. - Sie lassen die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.
eingeschränkt
Kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, eröffnet die IFB Hamburg kurzfristig mit dem Hamburg Kredit Liquidität (HKL) neue Spielräume.
- Zuwendungsgeber : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hkl