Förderwegweiser
Niedersachsen
30.06.2021
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen,
Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Umsatzverlust in den Bezugsmonaten April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vergleichsvorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie.
Nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung.
- Vorliegende Bewilligung einer Überbrückungshilfe II für kleine und mittlere Unternehmen
eine Förderung je Unternehmen bzw. Antragsteller/in.
Veranstaltungswirtschaft:
… Billigkeitsleistung in Höhe von 15 % der Umsatzverluste von April bis Dezember 2020 gegenüber zum Vorjahr für die ersten 100.000,00 Euro
… Billigkeitsleistung in Höhe von 10 % für darüberhinausgehende Verlustbeträge
Schaustellergewerbe:
… Billigkeitsleistung in Höhe von 7,5 % der Umsatzverluste von April bis Dezember gegenüber zum Vorjahr und in Höhe von 20 % der in diesen Monaten des Jahres fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen oder
… Billigkeitsleistung in Höhe von 15 % der Umsatzverluste von April bis Dezember 2020 gegenüber zum Vorjahr für die ersten 100.000,00 Euro und in Höhe von 10 % für darüberhinausgehende Verlustbeträge.
- Förderhöhe bis zu 50.000 Euro
Nachweis des tatsächlich entstandenen Umsatzrückgangs im Rahmen der Schlussabrechnung bis spätestens 31.12.2021.
Online, Kundenportal der NBank.
ja
Mittels einer nicht rückzahlbaren Billigkeitsleistung können gewerbliche Unternehmen oder Soloselbstständige der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes, die durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und denen bereits eine Überbrückungshilfe II bewilligt wurde, gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Nbank
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Aufstockung-%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe/index.jsp