Förderwegweiser
Brandenburg
Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Finanziert werden bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) Bauunternehmen, Projektgesellschaften und Finanzierungsinstitute.
Das Program fördert öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau wie:
- soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, etc.)
- Sporteinrichtungen - Verwaltungsgebäude
- Sicherheitseinrichtungen, Leitstellen, etc.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Ver- und Entsorgungsvorhaben
- kommunale Verkehrsvorhaben
Die Förderung kann in in verschiednene Formen erfolgen:
- Forfaitierung mit Einredeverzicht
- Projektfinanzierung
- Projektbezogenen Bankenrefinanzierung
Äntrage können bei der ILB oder der Hausbank gestellt werden.
nein
Mit dem Programm fördert die ILB öffentliche Auftraggeber und Privatwirtschaft bei der Finanzierung von ÖPP-Projekten.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Brandenburg (IBB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Brandenburg (IBB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/oepp-finanzierung/
Antragsberichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz.
Das Programm födert
- Investitionen
- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager
- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
- 5 Mio. EUR für Investitionskredite
- 2 Mio. EUR für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz fest.
Laufzeitvarianten:
- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.
nein
Der Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMUs, Freiberufler und Existenzgründende mit Finanzierungshilfen von bis zu 5 Mio EUR.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- https://isb.rlp.de/foerderung/665-667.html#tab10785-0
bundesweit
Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen.
Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 125.000 EUR, davon maximal 50.000 EUR Betriebsmittel.
Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird. Laufzeit: bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit oder bis zu zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 125.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : KfW, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
bundesweit
Anträge können von kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern gestellt werden.
Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten z.T. besondere Konditionen.
Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro (für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro) bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8% p.a. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die Vergütung 6,5% p.a.
Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.
Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
eingeschränkt
Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
- https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.
Die öffentlichen Fördermittel können für Investitionen – auch Anschluss- und Umfinanzierungen – in die Infrastruktur des Landes Berlin verwendet werden, z. B. in den Bereichen:
- Ver- und Entsorgung
- Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)
- Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr
- Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)
- Bildungs- und Forschungsinfrastruktur
- IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen
- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
- Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb
- kommunale Wohnungswirtschaft
Bei dieser Förderung handelt es sich um ein Darlehen.
- Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre
- Verzinsung: i. d. R. Festzinssatz, max. 10 Jahre
- Tilgung: i. d. R. in gleichbleibenden Raten (z. B. viertel- oder halbjährlich), tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
Anträge können bei der IBB gestellt werden.
nein
Infrastrukturprojekte können mit diesem Projekt gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-infra.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind:
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller
- Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
- Freiberufler
- Landwirte
Für Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
- Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
- In Deutschland tätige Freiberufler
Nicht antragsberechtigt sind:
- Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
Gefördert werden
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von dem EEG 2021 entsprechenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende
- Contracting-Vorhaben, Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe
- Treuhandkonstruktionen
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteil
- Banküblich abzusicherndes Darlehen i. H. v. bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten
- Standard: bis zu 50 Mio. EUR pro Vorhaben
- Premium: zusätzliche Tilgungszuschüsse aus Bundesmitteln
- Premium: bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben
Standard: Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
Premium: Kombination mit anderen Förderprogrammen teilweise und
unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank (vor Vorhabensbeginn).
eingeschränkt
Ein Kredit, der die Investition in erneurbare Energien ermöglicht.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/?redirect=84480
30.06.2022
- Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG
- Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die straßengebundene Personenbeförderungsleistungen erbringen
Beraterleistungen zur planerischen Vorbereitung, Unterstützung der Betriebsaufnahme und zur Begleitung des Vorhabens;
Betriebskostendefizite, die bei der Erprobung oder beim Betrieb der flexiblen Bedienformen oder alternativen Bedienungsangebote entstehen;
Sachausgaben:
In Verbindung mit der Vorbereitung, der Aufnahme des Betriebs und dem Marketing für das Vorhaben; … für Maßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Ehrenamtlichen; … Büro- und Raumausstattung, Telekommunikationstechniken; … Ausgaben für Technik, inklusive Software
Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Maximale Förderhöhe 50 %; 60 % in der Übergangsregion Lüneburg der förderfähigen Ausgaben, höchstens 300.000 Euro; Maximale Projektlaufzeit bis zum 30.06.2022
Nach einer persönlichen Beratung Einreichen der Unterlagen bei der Nbank
nein
Unter die Förderung fallen die bessere Erreichbarkeit von Knotenpunktensowie Angebote, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen oder erweitern. Der motorisierte Individualverkehr soll zu einer verstärkten Nutzung von CO2-armen Mobilitätsangeboten verschoben werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Verbesserung-der-Stadt-Umlandmobilit%C3%A4t-im-%C3%B6ffentlichen-Personennahverkehr-(Flexible-Bedienformen).html#hvvkalkulationstool
Berlin
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind. Vorhaben im Inland: Kleine und mittlere Unternehmen, deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 50 Mio. EUR nicht überschreitet. Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet. Vorhaben im Ausland: Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutsch-land freiberuflich Tätige, Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Investitionen und Betriebsmittel, banküblich abzusicherndes Darlehen, Investitionskosten, Unternehmensübernahmen und tätigen Beteiligungen.
Investitionen und Betriebsmittel bis zu 100 Prozent. Banküblich abzusicherndes Darlehen in Höhe von max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Bei Investitionskosten, Unternehmensübernahmen und tätigen Beteili-gungen wird eine 50-prozentige Haftungsfreistellung gewährt. Bei Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen wird eine 50-prozentige Haftungsfreistellung nur für KMU gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt in diesem Fall max. 5 Mio. EUR. Individueller Zinssatz durch risikogerechtes Zinssystem und Bonitätsklassen KMU-Fenster mit günstigeren Zinskonditionen.
Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW.
nein
Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In-und Ausland.
- Zuwendungsgeber : KFW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bankengruppe
- www.kfw.de/037
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den digitalen Wandel in ihren Produktionsprozessen nutzen möchten.
Es werden Projekte in den folgenden fünf Bereichen finanziert:
1. Hochleistungsrechnen
2. künstliche Intelligenz
3. Cybersicherheit
4. fortgeschrittene digitale Kompetenzen
5. Gewährleistung der breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft
Die Art und Höhe der Zuwendung variiert je nach Themenbereich und wird im Call fpr Proposals kommuniziert.
Insgesamt umfasst das Programm ein Budget von 7.5 Milliarden EUR.
Das Bewerbungsverfahren ist merhstufig und beginnt mit dem "CALL FOR PROPOSALS" (Interessenbekundungsverfahren). Dieser findet drei bis vier Mal im Jahr statt. Der nächste wird vorassichtlich Anfang Herbst 2022 ausgerufen. Einsendeschluss ist immer um 17.00 Uhr.
eingeschränkt
Die EU stell mit diesem Programm Mittel für den digitalen Wandel zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : DG Connect
- https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/digital-europe-programme_de
Thüringen
14.05.2025
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Anwerbung von Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) für den hiesigen Arbeitsmarkt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Für die Anwerbung müssen Sie einen Dienstleister beauftragen, der von einer Thüringer Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) anerkannt ist, soweit diese die Leistung nicht selbst erbringt.
- Die Anwerbung und Sprachausbildung muss im Ausland erfolgen.
- Sie müssen die Personen in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Beruf in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.
- Sie müssen die Personen in Thüringen ausbilden.
Sie erhalten die Förderung für die:
- Anwerbung von Personen aus Drittstaaten, die eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen beginnen und zu diesem Zeitpunkt über B2-Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen und
- Anwerbung von ausbildungswilligen Personen aus Drittstaaten sowie deren Sprachausbildung bis zum Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Deutsch.
Die Höhe des Zuschuss beträgt für die
- Anwerbung von Personen mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 EUR 1.000 je Person und
- Anwerbung von Personen und deren Sprachausbildung zum B2-Niveau EUR 4.000 je Person.
Die Förderrichtlinie wird im TMWWDG umgesetzt. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen der Antragstellung:
Frau Grit Stiller
E-Mail: grit.stiller@tmwwdg.thueringen.de
nein
Zuschuss für die Anwerbung von Personen aus Drittstaaten für eine qualifitizierte, berufliche Ausbildung, um die Wettbewerbsfähgikeit der geförderten Unterhmen langfristig zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
- https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/fachkraefte-aus-dem-ausland/