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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

641 Treffer:
ÖPP-Finanzierung Branchenburg  

Das Programm fördert Investitionen von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) in die kommunale Infrastruktur.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Finanziert werden bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) Bauunternehmen, Projektgesellschaften und Finanzierungsinstitute.

Was wird gefördert?

Das Program fördert öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau wie:

 

- soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, etc.)

- Sporteinrichtungen - Verwaltungsgebäude

- Sicherheitseinrichtungen, Leitstellen, etc.

- Hochschulen und Forschungseinrichtungen

- Ver- und Entsorgungsvorhaben

- kommunale Verkehrsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung kann in in verschiednene Formen erfolgen:

 

- Forfaitierung mit Einredeverzicht

- Projektfinanzierung

- Projektbezogenen Bankenrefinanzierung

Bewerbungsverfahren

Äntrage können bei der ILB oder der Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm fördert die ILB öffentliche Auftraggeber und Privatwirtschaft bei der Finanzierung von ÖPP-Projekten.

Weitere Informationen  
Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme  

Das Bundesverkehrsministerium fördert mit diesem Programm Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems in Städten und Gemeinden zur Reduktion von Luftschadstoffen und Treibhausgasen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- deutsche Städte, Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten)

- öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (unter anderem Zweckverbände)

- Landkreise

- kommunale Unternehmen sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft mindestens einer deutschen Stadt oder Gemeinde oder eines Landkreises stehen (Einvernehmen erforderlich)

- Verkehrsverbünde, an denen mindestens eine deutsche Stadt, Gemeinde, Landkreis oder mindestens ein Kommunales Unternehmen beteiligt sind (Einvernehmen erforderlich)

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme zur Reduzierung von NO2-Immissionen und dem Ausstoß von Treibhausgasen.

 

Im Fokus stehen intelligente Verkehssysteme, in denen die Verkehrsangebote kooperieren und aufeinander abgestimmt sind.

In diesem Rahmen können auch Logistik- und Infrastrukturvorhaben gefördert werden, soweit die Digitalisierungskomponente einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtvorhabens bildet.

 

Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den folgenden Bereichen:

1. Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologie-Daten

2. Verkehrsplanung/-management

3. Automation, Kooperation und Vernetzung

Art und Höhe der Zuwendung

Bei der Zuzwendung handelt es sich um eine Projektförderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.

 

- Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 65 Prozent (Basisfördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

- Der Basisfördersatz kann auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden, wenn es sich bei der Stadt oder Gemeinde um eine Kommune mit einer geringen Finanzkraft handelt.

 

Ein Eigenmittelbetrag des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu gewährleisten.

 

Sofern weitere Fördergelder in Anspruch genommen werden, wird die Fördersummme entsprechend reduziert.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

 

Stufe 1: Einreichung der Projektskizze

Stufe 2: Einreichung des Projektantrags über das elektronische Antragssystem "easy-Online"

 

Auf Grundlage der Skizzenbewertung wird eine Priorisierung der eingereichten Skizzen vorgenommen. Entsprechend der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wird über die Aufforderung zur Einreichung eines Antrags entschieden. Alle Skizzeneinreichenden werden über die Entscheidung, ob sie zur Abgabe eines Antrags aufgefordert werden, informiert.

 

Die Bewilligungsbehörde gewährt die Zuwendung auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Städte, Gemeinden, Verkehrs- und Unternehmensbündnisse können mit diesem Programm Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems in Städten und Gemeinden zur Reduktion von Luftschadstoffen und Treibhausgasen finanzieren.

Weitere Informationen  
ISB Mittelstandskredit  

Der Mittelstandskredit ersetzt den bisherigen Unternehmerkredit RLP sowie den ERP-Gründerkredit RLP und richtet sich dabei insbesondere an junge Unternehmen und Unternehmen mit Vorhaben in Regionalfördergebieten.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Antragsberichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert?

Das Programm födert

- Investitionen

- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager

- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen

 

Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie

Art und Höhe der Zuwendung

Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

 

Kredithöchstbetrag:

- 5 Mio. EUR für Investitionskredite

- 2 Mio. EUR für Betriebsmittelkredite

 

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.

 

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz fest.

 

Laufzeitvarianten:

 

- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite

- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMUs, Freiberufler und Existenzgründende mit Finanzierungshilfen von bis zu 5 Mio EUR.

Weitere Informationen  
ERP-Gründerkredit – StartGeld  

Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Existenzgründern und jungen Unternehmen mit einem geringen Fremdfinanzierungsbedarf.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen.

Was wird gefördert?

Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:

- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)

- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)

- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 125.000 EUR, davon maximal 50.000 EUR Betriebsmittel.

Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird. Laufzeit: bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit oder bis zu zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 125.000 EUR.

Weitere Informationen  
Mikromezzaninfonds Deutschland  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert mit dem aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP-SV) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanzierten Mikromezzaninfonds Beteiligungen an kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründungen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Anträge können von kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern gestellt werden.

Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten z.T. besondere Konditionen.

Was wird gefördert?

Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro (für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro) bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8% p.a. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die Vergütung 6,5% p.a.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.

Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.

Weitere Informationen  
Berlin Infra  

Mit "Berlin Infra" unterstützt die IBB öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist, bei Infrastrukturprojekten.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.

Was wird gefördert?

Die öffentlichen Fördermittel können für Investitionen – auch Anschluss- und Umfinanzierungen – in die Infrastruktur des Landes Berlin verwendet werden, z. B. in den Bereichen:

 

- Ver- und Entsorgung

- Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)

- Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr

- Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)

- Bildungs- und Forschungsinfrastruktur

- IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen

- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger

- Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb

- kommunale Wohnungswirtschaft

Art und Höhe der Zuwendung

Bei dieser Förderung handelt es sich um ein Darlehen.

 

- Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR

- Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs

- Laufzeit: bis zu 30 Jahre

- Verzinsung: i. d. R. Festzinssatz, max. 10 Jahre

- Tilgung: i. d. R. in gleichbleibenden Raten (z. B. viertel- oder halbjährlich), tilgungsfreie Anlaufjahre möglich

Bewerbungsverfahren

Anträge können bei der IBB gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Infrastrukturprojekte können mit diesem Projekt gefördert werden.

Weitere Informationen  
KfW-Programm Erneuerbare Energien  

Mit dem Programm "KfW-Programm Erneuerbare Energie" biete die KfW eien Förderkredit für Strom und Wärme in Standard und Premium-Option.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe

- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände

- Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller

- Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.

- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine

- Freiberufler

- Landwirte

 

Für Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

- Deutsche private Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften im Ausland

- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

- In Deutschland tätige Freiberufler

 

Nicht antragsberechtigt sind:

 

- Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen

- Kommunen, kommunale Gebiets­körperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe

Was wird gefördert?

Gefördert werden

 

- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von dem EEG 2021 entsprechenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation

- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende

- Contracting-Vorhaben, Modernisierungen mit Leistungssteigerung

 

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

- Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe

- Treuhandkonstruktionen

- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungs­weise abgeschlossener Vorhaben

- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmens­anteil

Art und Höhe der Zuwendung

- Banküblich abzusicherndes Darlehen i. H. v. bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten

- Standard: bis zu 50 Mio. EUR pro Vorhaben

- Premium: zusätzliche Tilgungszuschüsse aus Bundesmitteln

- Premium: bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben

 

Standard: Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

Premium: Kombination mit anderen Förderprogrammen teilweise und

unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank (vor Vorhabensbeginn).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Kredit, der die Investition in erneurbare Energien ermöglicht.

Weitere Informationen  
Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr (Flexible Bedienformen)  

Das Land Niedersachsen fördert die Verbesserung des Personennahverkehrs in dünn besiedelten Gebieten und im ländlichen Raum über flexible Bedienformen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

30.06.2022

Für wen?

- Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG

- Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden

- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die straßengebundene Personenbeförderungsleistungen erbringen

Was wird gefördert?

Beraterleistungen zur planerischen Vorbereitung, Unterstützung der Betriebsaufnahme und zur Begleitung des Vorhabens;

Betriebskostendefizite, die bei der Erprobung oder beim Betrieb der flexiblen Bedienformen oder alternativen Bedienungsangebote entstehen;

Sachausgaben:

In Verbindung mit der Vorbereitung, der Aufnahme des Betriebs und dem Marketing für das Vorhaben; … für Maßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Ehrenamtlichen; … Büro- und Raumausstattung, Telekommunikationstechniken; … Ausgaben für Technik, inklusive Software

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Maximale Förderhöhe 50 %; 60 % in der Übergangsregion Lüneburg der förderfähigen Ausgaben, höchstens 300.000 Euro; Maximale Projektlaufzeit bis zum 30.06.2022

Bewerbungsverfahren

Nach einer persönlichen Beratung Einreichen der Unterlagen bei der Nbank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unter die Förderung fallen die bessere Erreichbarkeit von Knotenpunktensowie Angebote, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen oder erweitern. Der motorisierte Individualverkehr soll zu einer verstärkten Nutzung von CO2-armen Mobilitätsangeboten verschoben werden.

Weitere Informationen  
KfW-Unternehmerkredit - Nachrang- und Fremdkapital  

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mittelständischer Unternehmen sowie freiberuflich tätiger Personen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind. Vorhaben im Inland: Kleine und mittlere Unternehmen, deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 50 Mio. EUR nicht überschreitet. Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet. Vorhaben im Ausland: Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutsch-land freiberuflich Tätige, Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel, banküblich abzusicherndes Darlehen, Investitionskosten, Unternehmensübernahmen und tätigen Beteiligungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Investitionen und Betriebsmittel bis zu 100 Prozent. Banküblich abzusicherndes Darlehen in Höhe von max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Bei Investitionskosten, Unternehmensübernahmen und tätigen Beteili-gungen wird eine 50-prozentige Haftungsfreistellung gewährt. Bei Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen wird eine 50-prozentige Haftungsfreistellung nur für KMU gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt in diesem Fall max. 5 Mio. EUR. Individueller Zinssatz durch risikogerechtes Zinssystem und Bonitätsklassen KMU-Fenster mit günstigeren Zinskonditionen.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In-und Ausland.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KFW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bankengruppe
  • www.kfw.de/037
 
Digitales Europa 2021-2027  

Die Investitionen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ sollen die beiden Ziele der Union „grüner und digitaler Wandel“ unterstützen und gleichzeitig die Resilienz und digitaltechnische Autonomie der Union stärken.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den digitalen Wandel in ihren Produktionsprozessen nutzen möchten.

Was wird gefördert?

Es werden Projekte in den folgenden fünf Bereichen finanziert:

1. Hochleistungsrechnen

2. künstliche Intelligenz

3. Cybersicherheit

4. fortgeschrittene digitale Kompetenzen

5. Gewährleistung der breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuwendung variiert je nach Themenbereich und wird im Call fpr Proposals kommuniziert.

Insgesamt umfasst das Programm ein Budget von 7.5 Milliarden EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist merhstufig und beginnt mit dem "CALL FOR PROPOSALS" (Interessenbekundungsverfahren). Dieser findet drei bis vier Mal im Jahr statt. Der nächste wird vorassichtlich Anfang Herbst 2022 ausgerufen. Einsendeschluss ist immer um 17.00 Uhr.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die EU stell mit diesem Programm Mittel für den digitalen Wandel zur Verfügung.

Weitere Informationen  
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