Förderwegweiser
Berlin
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz/Betriebsstätte in Berlin, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden (einschließlich gemeinnütziger Organisationsformen) und deren Gründungszeitpunkt i. d. R. 3 Jahre vor Antragstellung liegen sollte und deren zu finanzierende Vorhaben in oder von der Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Unternehmensfinanzierungen in Form von Mitfinanzierung von Investitionen des Anlagevermögens die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, Um- und Anschlussfinanzierung bestehender Engagements. Sockelfinanzierung für Betriebsmittel mit fester Laufzeit, Vorfinanzierungen von Forderungen, Warenlagern oder Aufträgen.
Das Finanzierungsvolumen sollte zwischen einer und 30 Mio. EUR liegen. Investitionen: Darlehen von 500 TEUR bis zu i.d.R. 15 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin). Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre. Es wird 100% ausgezahlt. Betriebsmittelfinanzierungen: maximale Darlehenshöhe bis zu 5 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin). Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf das "IBB-Wachstumsprogramm" der Investitionsbank Berlin (IBB). Ihrem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Checkliste zur Antragstellung. Nachdem Ihre Hausbank dem Kreditantrag zugestimmt hat, beantragt diese das Darlehen bei der IBB. Die IBB nimmt eine eigenständige Kreditprüfung vor. Nach positiver Prüfung der IBB sagt Ihre Hausbank den gesamten Kreditbetrag zu. Den entsprechenden Darlehensvertrag erhalten Sie von Ihrer Hausbank.
ja
Das Förderprogramm bietet Finanzierungen für ein geplantes Unternehmenswachstum.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-wachstumsprogramm.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (z.B. Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen).
Investitionen in den ländlichen Tourismus:
- Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen
– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)
– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter
– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter
– Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zu den LR-Top-Konditionen förderfähig
Rad- , Wander- oder Reitwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche; Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften
Die Förderung erfolgt in Form zinsvergünstigter Darlehen. In Abhängigkeit des Zinsumfeldes können die Darlehen durch einen Zuschuss ergänzt werden.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die L-Bank zu stellen.
nein
Die L-Bank unterstützt Betriebe, die mit ihren Investitionen das Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; Landwirtschaftliche Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/leben-auf-dem-land.html
Berlin
Gründungsfinanzierung: Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU), Gründer eines freiberuflichen Unternehmens, gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen, die max. 5 Jahre am Markt sind und die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben. Wachstumsfinanzierung: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe mit Betriebsstätte in Berlin.
Investitionen und zugehörende Betriebsmittel
Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen - jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades, Neuansiedlungen, Verlagerungen oder Erweiterungen, Rationalisierungsmaßnahmen und Reinvestitionen, Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen.
Im Auftrag der zuständigen Senatsverwaltung vergibt die IBB Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen, Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Die Finanzierung für KMU über 25.000 EUR erfolgt vorrangig gemeinsam mit einer Geschäftsbank (Hausbank) oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden. Finanzierung ohne Hausbankenbeteiligung (Darlehen bis zu 250 TEUR): Nutzen Sie zur Antragstellung bitte unser Antragsformular und das Infoblatt zu den erforderlichen Unterlagen. Alternativ können Sie den Antrag online im IBB Kundenportal unter www.ibb.de/kundenportal stellen. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt deren Prüfung. Finanzierung mit Hausbankenbeteiligung: Sie stellen ggf. formlos den Antrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf den "KMU-Fonds" bei der Investitionsbank Berlin. Die ansonsten benötigten Unterlagen und Informationen stimmen Sie bitte mit Ihrer Hausbank ab. Im Allgemeinen dürften diese mit den im Antragsformular für Direktdarlehen genannten Erfordernissen identisch sein. Sofern Ihre Hausbank das Darlehen bewilligen möchte, beantragt sie die Kofinanzierung aus dem "KMU-Fonds" bei uns. Wenn auch wir Ihren Antrag positiv entschieden haben, erhalten Sie von Ihrer Hausbank den entsprechenden Darlehensvertrag.
ja
Finanzierung von Betriebsübernahmen und Wachstumsfinazierungen werden durch das Programm ermöglicht.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kmu-fonds.html
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.
Gefördert werden: Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen, Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf, mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Finanzierungsbedarfs ausmachen.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei bis zehn Jahre.
Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.
ja
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : nvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-betriebsmitteldarlehen/
Berlin Brandenburg
Existenzgründungen sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin und Brandenburg
Stille Beteiligungen
Kooperationen, Innovationen, Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung von Betrieben, Existenzgründungen, Erbauseinandersetzungen, Ausscheiden von Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern (in Ausnahmefällen). Warenlager, Anlaufkosten und Maßnahmen zur Markterschließung können anteilig mitfinanziert werden. Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungen.
Der Beteiligungsbetrag beträgt in der Regel bis zu 1,25 Mio. EUR. Das Beteiligungsentgelt ist ratingabhängig und besteht aus einem Festentgelt und einer gewinnabhängigen Komponente. Bei Antragstellung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1 %, bei Auszahlung ein Haftungsfondsbeitrag von ebenfalls 1 % fällig.
Anträge auf Übernahme einer Beteiligung können unter Beifügung des Investitionskonzeptes gestellt werden. Das Vorhaben darf noch nicht beendet sein.
ja
Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Allerdings beteiligt sich die MBG nur dann, wenn die Vorhaben betriebswirtschaftlichen Erfolg versprechen und auch in Krisenzeiten noch tragfähig sind. Die MBG ist nicht auf bestimmte Branchen fokussiert, sondern wendet sich an den breiten Mittelstand.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
Brandenburg
Antragsteller, die seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 250 Mitarbeiterund einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR. Freiberufler, natürliche Personen, unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit den Mittelstand unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind.
Baumaßnahmen, Betriebsgrundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Beschaffung bzw. Aufstockung des Warenlagers, Beteiligungen, Betriebsübernahmen
Darlehen bis max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben, Darlehen für Betriebsmittel max. 25 Mio. EUR, 100 Prozent Auszahlung, max. Zinsbindung 10 Jahre
Eintufiges Verfahren über die Hausbanken: Die Antragsformulare sind bei allen Kreditinstituten erhältlich.
ja
Im Rahmen des Programms werden zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs geboten. Zusätzlich werden besondere Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen geboten.
- Zuwendungsgeber : ILB, KfW-Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : über die Hausbank bei der ILB ➜ Antragsformulare bei allen Kreditinstituten erhältlich
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-kredit-fuer-den-mittelstand/
Brandenburg
Existenzgründer und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus nahezu allen Branchen und in allen Unternehmensphasen.
Bürgschaft, verbürgt werden gewerbliche Kredite aller Art, auch Betriebsmittel, für KMU.
Erweiterung des Unternehmens, Nachfolgefinanzierungen
Die Bürgschaftsbank übernimmt Bürgschaften bis zu einem Maximalbetrag von 1,25 Mio. EUR, womit ein Kredit von über 1,5 Mio. EUR besichert werden kann.
Einstufiges Verfahren. Anträge sind über die Bürgschaftsbank Brandenburg downloadbar.
ja
Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg ist der Ersatz für fehlende oder nicht bewertbare Sicherheiten des Unternehmens. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg
- www.bbimweb.de/buergschaften
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschaftern.
Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.
Der Antragsteller muss die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation besitzen. Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen. Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 25.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, wenn die Gesamtsumme 25.000 EUR nicht übersteigt.
Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 25.000 EUR nicht übersteigen.
Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespärch mit einem der beteiligten Kooperationspartner erfolgen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare von dem beteiligten Kooperationspartner zu stellen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind
– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),
– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,
– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.
Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.
ja
Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/investitionskredit---kommune-direkt.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Gemeinden bis 50.000 EW.
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.
Der Investitionsort muss im ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen. Als ländlicher Raum gelten alle Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern. In der Region Stuttgart (hierzu gehören die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) gelten nur Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern als ländlicher Raum.
Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports können für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport keine Förderung erhalten.
Die Förderung erfolgt in Form von mittel- bis langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Die Höhe des Darlehens sollte je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Anträge sind über die Hausbank bei der
L-Bank einzureichen.
ja
Diese Förderdarlehen sind für alle Arten von Investitionen und für alle mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum geeignet.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; Landwirtschaftliche Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/investitionsfinanzierung.html