Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
31.12.2023
Antragsberechtigt sind, je nach Maßnahme, Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Gefördert werden: Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehörige Infrastruktur, Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung, Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes von Dörfern, einschließlich der dazugehörigen sozioökonomischen Aspekte, Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden sowie Dorferneuerung und -entwicklung, insbesondere Vorhaben zur Stärkung der Ortskernentwicklung.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers muss mindestens 25% der förderfähigen Ausgaben betragen.
Anträge sind unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks einzureichen beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.
eingeschränkt
Gefördert werden u.a Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung. Die Förderung erfolgt nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der GAK. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/laendlicheraeume/Downloads/riliILE.html
Schleswig-Holstein
30.06.2021
Antragsberechtigt sind als Projektträger agierende Gemeinden, Gemeindeverbände und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Gefördert werden insbesondere: Promenaden und Seebrücken, Kurparks, Badestellen einschließlich Begleitinfrastruktur, verkehrswirksame Lückenschlüsse und Begleitinfrastruktur an touristisch bedeutsamen bestehenden Radfernwegen, unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste (ausgenommen Tourist-Informationen), kulturelle Einrichtungen mit touristischem Bezug, die der Art nach geeignet und in erster Linie dazu bestimmt sind, von Touristen genutzt zu werden bzw. nachweislich überwiegend touristisch genutzt werden, Bädereinrichtungen, Kurhäuser; Sole- und Heilwassereinrichtungen, Thermalbäder sowie nachweislich überwiegend touristisch genutzte Erlebnis- und Freizeitbäder, Freizeiteinrichtungen, die insbesondere Kultur- und Freizeitdienstleistungen anbieten (ausgenommen Freizeitparks und Hotels), Modellvorhaben zur energetischen Optimierung überwiegend touristisch genutzter öffentlicher Infrastrukturen, Einrichtungen mit touristischer Bedeutung, die Themen mit Bezug zum Natur- und Kulturerbe Schleswig-Holsteins spielerisch, attraktiv, innovativ und mit hoher Erlebnisorientierung vermitteln, Projekte zur Verbesserung der umweltschonenden Zugänglichkeit des Natur- und Kulturerbes beispielweise durch Maßnahmen zur Wegeführung sowie zur Besucherlenkung und -information, Maßnahmen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung von herausragenden Kulturstätten, die die besondere maritime sowie die kulturellen Identitäten des Landes vermitteln.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen sind höhere Förderquoten möglich.
Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 50.000 EUR werden in der Regel nicht gefördert.
Der Projektträger muss einen Eigenanteil von mindestens 10% erbringen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-tourismusprojekte-zur-inwertsetzung-des-kultur-und-naturerbes/
nein
Ziel der Förderung ist die ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins als Urlaubsgebiet für überdurchschnittlich natur- und kulturaffine Zielgruppen, die Stärkung der regionalen Identitäten sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft. Gleichzeitig soll das Natur- und Kulturerbe bewahrt, gefördert und entwickelt werden.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-tourismusprojekte-zur-inwertsetzung-des-kultur-und-naturerbes/
Schleswig-Holstein
31.12.2022
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung), juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, Freiberufler gemäß § 18 Einkommensteuergesetz, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Gewerkschaften sowie
politische Parteien.
Gefördert werden: Investitionen im Bereich der physischen Barrierefreiheit (Baumaßnahmen wie Sanierung, Umbau und Modernisierung), anteilige Personal- und Sachausgaben im Rahmen von nichtinvestiven Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit (z.B. Veranstaltungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung), inklusive Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit, die auf die Lebenssituation einer möglichst großen Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein positiv Einfluss nehmen, insbesondere vollständige Nutzungsketten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für einzelne Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung (z.B. mit Innovationscharakter) bis zu 300.000 EUR, für Bauvorhaben im Rahmen vollständiger Nutzungsketten bis zu 500.000 EUR und für alle weiteren nichtinvestiven Vorhaben maximal 50.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zum 15. Mai für das Jahr 2019 und in den Jahren 2020 und 2021 jeweils bis zum 1. April unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein zu richten. Antragsformulare: https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/M/menschenMitBehinderungen/stabsstelle_brk.html
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
- https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/M/menschenMitBehinderungen/stabsstelle_brk.html
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftsanteilen.
Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme.
Anträge sind formlos über die Hausbank zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) finanziert gemeinsam mit der Hausbank Investitionsvorhaben von kommunalen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-investitionsdarlehen-kommunalnahe-unternehmen/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein.
Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten des Weiterbildungsseminars; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der Seminarkosten, maximal jedoch 1.500 EUR je Seminar und Teilnehmer; Die Bagatellgrenze liegt bei 160 EUR Seminarkosten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu senden
nein
Ziel der Förderung ist es, die Qualifikationen von Beschäftigten zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein, Rahmenrichtlinie Prioritätsachse C – Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-c4-weiterbildungsbonus/
Schleswig-Holstein
31.12.2023
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Vorhaben zur Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software; Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen; tiefgreifenden Veränderung von Prozess- und Organisationsstrukturen.
Zuschuss; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten; Das Projektvolumen soll einen Betrag von 100.000 EUR nicht unterschreiten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
nein
Mit diesem Programm sollen die Anwendung neuer Methoden und die Optimierung von Geschäftsprozessen und Arbeitsabläufen in KMU angeregt werden. So werden kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bei der Steigerung Ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
- https://wtsh.de/foerderberatung/foerderprogramme/foerderprogramm-prozess-und-organisationsinnovationen-poi/
Schleswig-Holstein
31.12.2023
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Mitfinanziert werden für maximal drei Jahre die Beschäftigung eines Energiemanagers, der das KMU beim Aufbau bzw. bei der nachhaltigen Verstetigung eines Energiemanagements gemäß DIN EN ISO 50001 unterstützt; eine externe Beratung, die Leistungen zur Verstetigung von Energiemanagementprozessen für bis zu 10 Tagen pro Monat im Unternehmen erbringt.
Zuschuss; Die Höhe der Förderung beträgt 50% der förderfähigen Personalkosten bzw. des förderfähigen Beraterhonorars für maximal drei Jahre; Pro Unternehmen wird maximal ein Energiemanager gefördert.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten
eingeschränkt
Ziel der Förderung ist die Verstetigung von bereits initiierten betrieblichen Energiemanagementmaßnahmen, um betriebliche CO 2-Reduktionspotenziale zu erschließen.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein, Europäischer Fonds für regionale Wirtschaft (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-energetische-optimierung-von-kmu/
Schleswig-Holstein
31.12.2023
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Maßnahmen zur Mobilisierung des Exportpotenzials: Beratungsleistungen und die Teilnahme an bestimmten internationalen Messen im In- und Ausland; Maßnahmen zur Stärkung der Tourismuswirtschaft: Beratungen, innovative Angebots- und Produktgestaltungen sowie Konzeptentwicklungen einschließlich Maßnahmen zur Vermarktung.
Zuschuss; Der Umfang der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Beratungsleistungen, Angebots- und Konzeptentwicklungen, Vermarktungsmaßnahmen und erstmaligen Messebeteiligungen; bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der zweiten Messebeteiligung; bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der dritten Teilnahme; Die Höhe der Förderung beträgt bei Maßnahmen zur Mobilisierung des Exportpotenzials bis zu 18.000 EUR pro Jahr für Beratungsleistungen und bis zu 30.000 EUR pro Jahr für Beteiligungen an Messen und Ausstellungen, maximal jedoch 10.000 EUR pro Messeteilnahme; Für Maßnahmen in der Tourismuswirtschaft bis zu 25.000 EUR pro Jahr, maximal jedoch 12.500 EUR pro Messeteilnahme; Die Beteiligung an der gleichen Messe oder Ausstellung wird höchstens drei Mal gefördert; Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 EUR.
Anträge sind spätestens drei Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zu stellen
eingeschränkt
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen zu motivieren, sich an außenwirtschaftlichen Aktivitäten zu beteiligen und damit zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein beizutragen und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein, Europäischer Fonds für regionale Wirtschaft (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
- https://wtsh.de/foerderberatung/foerderprogramme/foerderprogramm-internationalisierung-markterschliessung/
Schleswig-Holstein
31.12.2023
Antragsberechtigt sind als Projektträger Gemeinden und Kreise, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements, Regionalbudgets.
Zuschuss; Die Höhe der Förderung beträgt für integrierte regionale Entwicklungskonzepte bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben; für Regionalmanagements in der ersten Anlaufphase von maximal drei Jahren bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 200.000 EUR, bei interregionalien Kooperationen 250.000 EUR jährlich; für Regionalbudgets für maximal drei Jahre bis zu 80% der Kosten, maximal jedoch 300.000 EUR jährlich; Die Förderung von Regionalmanagements und -budgets kann mit besonderer Begründung mit abgesenkten Fördersätzen verlängert werden; Die Bagatellgrenze beträgt 30.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten
nein
Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und indirekt der kleinen und mittleren Unternehmen, die Verbesserung der Standortbedingungen sowie das Mobilisieren von spezifischen Beschäftigungs- und Wachstumspotenzialen in den Regionen Schleswig-Holsteins.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein, Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW), Europäischer Fonds für regionale Wirtschaft (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-regionale-kooperationen/
Thüringen
Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen
Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für die Verbürgung von Investitionen darf vor der Antragstellung bei der TAB nicht mit Arbeiten für das Vorhaben oder für die Tätigkeit begonnen worden sein.
Verbürgt werden maximal 80 % des Kredites/ Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Mio. Euro übernommen werden. Für Investitionen ist zu beachten, dass der Bürgschaftsantrag vor Investitionsbeginn bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden muss.
Anträge auf Übernahmen einer Bürgschaft sind über den Kreditgeber bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen.
nein
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB), Finanzministerium
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Buergschaften