Förderwegweiser
Hamburg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende mittelständische Unternehmen aller Branchen (in der Regel mit Ausnahme von Human- und Zahnmedizinern) mit Firmensitz in Hamburg.
Wachstums- und Investitionsvorhaben, Nachfolge, Digitalisierungsvorhaben
Die Förderung besteht in der Übernahme einer typisch stillen Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt 50.000 bis 500.000 EUR, maximal jedoch bis zur Kapitalparität einschließlich künftiger Perspektiven.
Ansprechpartner ist die BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH; Anträge sind zum Download vorhanden unter: www.btg-hamburg.de
nein
Insbesondere für das Wachstum mittelständischer Unternehmen, Unternehmensnachfolgen und Digitalisierungsvorhaben kann bei der BTG Hamburg in branchenoffener Weise eine Beteiligung beantragt werden.
- Zuwendungsgeber : BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH
- https://www.btg-hamburg.de/
Brandenburg
Beteiligungsgrundsätze für den Frühphasen- und Wachstumsfonds, Stand 28. Januar 2016; Informationen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Oktober 2018
Antragsberechtigt sind für eine Frühphasenfinanzierung nicht börsennotierte kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit innovativer, technologischer Ausrichtung in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, für eine Wachstumsfinanzierung kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU. Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht finanziert.
Nachrangdarlehen; Beteiligung
Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. In der Wachstums- und Erweiterungsphase kann auch der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.
Die Frühphasenfinanzierung erfolgt in Form einer offenen Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen, je nach Kapitalbedarf und Liquiditäts- und Bilanzsituation. Eingegangen werden Minderheitsbeteiligungen in Höhe von 15% am Stamm- bzw. Grundkapital ohne Unternehmensbewertung. Die Höhe von Nachrangdarlehen und offener Beteiligung beträgt zusammen maximal 1,2 Mio. EUR.
Die Wachstumsfinanzierung erfolgt in Form von offenen Beteiligungen und/oder beteiligungsähnlichen Investitionen. Die Beteiligungshöhe je Unternehmen sollte nicht unter 300.000 EUR liegen. Das Gesamtinvestment ist auf maximal 3,875 Mio. EUR je Unternehmen begrenzt. Die Beteiligung am Stammkapital darf 49% nicht überschreiten.
Einstufiges Verfahren
nein
Der Frühphasen- und Wachstumsfonds verfolgt das Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die KMU sollen befähigt werden, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Frühphase: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/eigenkapitalfinanzierung/fruehphasenfinanzierung/index.html; Wachstumsphase: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/eigenkapitalfinanzierung/wachstumsfinanzierung/index.html
bundesweit
31.12.2022
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Gefördert werden Energieberatungen, die in einem systematischen Verfahren ausreichende Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer entsprechenden Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage erlangen, Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen ermitteln und quantifizieren und die Ergebnisse in einem Bericht zu erfassen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
– für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 EUR: 80% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 6.000 EUR,
– für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 EUR: 80% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.200 EUR.
Innerhalb von 24 Monaten wird je Antragsteller eine Energieberatung bezuschusst.
Anträge können über ein elektronisches Formular beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
eingeschränkt
Eine sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann einen wesentlichen Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum globalen Klimaschutz leisten. Hierauf zielt die Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand (EBM).
- Zuwendungsgeber : BMWi
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Mittelstand/energieberatung_mittelstand_node.html
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU, Kriterien der EU Kommission, freiberuflich Tätige, natürliche Personen die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen, Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes.
Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50 % beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten. Eine zusätzliche Zinsvergünstigung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. räumen wir generell für Vorhaben in Bremerhaven und für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen ein.
Einstufiges Verfahren: Kennzeichnung [x] auf dem BUK Darlehensantragund —Einreichung der angegebenen Unterlagen, die sich nach der Höhe der beantragten Haftungs-freistellung unter Berücksichtigung von bereits bestehenden Vorkrediten bei der BAB richtet(= Risikostufe).
ja
Der BUKH ist eine Variante des Bremer Unternehmerkredits (BUK) für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden und Einrichtungsgegenständen. Die Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Die Fördebank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/wachsen/buergschaften/bukh.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen zur Wiederherstellung und Entwicklung von naturnahen Flussauen.
Herstellung natürlicher Uferböschungen, Uferrenaturierung, Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen (z.B. Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede), Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze, Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel höchstens 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen unter Verwendung der Mustergliederung und des Musterfinanzierungsplans per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) einzureichen.
nein
Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässerlandschaften und setzt neue Akzente für Freizeit, Erholung und Tourismus.
- Zuwendungsgeber : BMU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- https://www.blaues-band.bund.de/Projektseiten/Blaues_Band/DE/00_Home/home_node.html
Hamburg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.
Bürgschaften insbesondere für Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen und tätige Beteiligungen, maschinelle und bauliche Investitionen, Betriebsverlagerungen oder im Rahmen des Unternehmenswachstums für Betriebsmittelverstärkungen, Vorratsfinanzierungen, Auftragsfinanzierungen, Liquiditätsüberbrückungen, Gewährleistungen und Garantiegewährungen
Ausfallbürgschaft; Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 1,25 Mio. EUR. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel höchstens 80%; Die Ausfallbürgschaften werden für Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren übernommen, bei Bauvorhaben bis zu 23 Jahre.
Anträge können formlos über die Hausbank gestellt werden. Die Hausbank reicht den Antrag weiter an die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH
nein
Für Finanzierungen, für die das Unternehmen der Bank nicht die geforderten Sicherheiten bieten kann, ist die Bürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg geeignet, um Kredite abzusichern.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg
- https://www.bg-hamburg.de/ueberuns/wie-funktioniert-eine-buergschaft/
Sachsen
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung (Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe usw.).
Existenzgründer (natürliche Personen), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks aus dem Freistaat Sachsen, Freiberufler (ausgenommen Zahnärzte, Ärzte nur auf Basis der offenen Planungsbereiche im jeweiligen Fachgebiet).
Investitionsdarlehen, Liquiditätshilfedarlehen
Gründung einer gewerblichen oder freiberflichen selbständigen Existenz, auch durch Erwerb einer tätigen Beteiligung. Festigung einer selbständigen Existenz (ab dem 6. Jahr nach Existenzgründung). Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen. Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Unternehmen, etwa durch Umschuldung von Kontokorrentkrediten und anderen kurzfristig fälligen Passiva (außer Steuern und öffentlichen Abgaben) in längerfristige Verbindlichkeiten.
Darlehen mit Zinsverbilligung (Anteilsfinanzierung) bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Mit einem Höchstbetrag von bis zu 2,5 Millionen EUR je Vorhaben für Investitionen und Liquiditätshilfemaßnahmen.
Der Antrag ist bei Ihrem Kreditinstitut (Hausbank) einzureichen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hausbank bzw. im Folgenden zum Download. Die Bank leitet Ihren Antrag an die SAB weiter.
nein
Existenzgründer und KMU verschiedener Branchen können dieses Programm zum Aufbau einer Existenz in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist die Bestätigung der Hausbank, dass das Vorhaben insgesamt finanziell tragfähig ist. Zudem muss die Gründung einer selbstständigen Tätigkeit auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines Jahres die Haupterwerbsgrundlage des Existenzgründers darstellen. Der Antragsteller muss über die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen. Die Gewährung von Beihilfen ist in den in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 genannten Wirtschaftszweigen ausgeschlossen.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/gr%C3%BCndungs-und-wachstumsfinanzierung-sowie-liquidit%C3%A4tshilfema%C3%9Fnahmen.jsp
Sachsen
Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors und Angehörige der freien Berufe.
Anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes (Krisenbewältigung), anteilige Finanzierung der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes in der Insolvenz (Massedarlehen), anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen und Auftragsfinanzierungen nach Bestätigung des Insolvenzplans (Neustartfinanzierung).
Die Kostenübernahme zu 1. wird in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von maximal 50 Prozent der Planerstellungkosten maximal EUR 10.000 gewährt. Krisenbewältigung: Zuschuss zu den förderfähigen Kosten für die Insolvenzplanerstellung bis zu 50 %, max. 10.000 EUR, Massedarlehen: bis 500.000 EUR, Neustartdarlehen: bis 1 Mio. EUR, max. 80 % des Gesamtbedarfs für Neu- und Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, marktüblicher Festzins für die gesamte Laufzeit, keine Bearbeitungsgebühr, direkte Antragstellung bei der SAB
Der Antrag ist bei der SAB einzureichen. Ein Gespräch vorab im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wird empfohlen.
ja
Die Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens hat der Antragsteller in geeigneter Weise zu belegen. Weiterführende Informationen geben die nachstehenden Ansprechpartner.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/krisenbew%C3%A4ltigung-und-neustart.jsp
Hamburg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen. Der Antragsteller darf nicht länger als fünf Jahre am Markt aktiv sein.
Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen; Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals, immaterielle Vermögenswerte, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst-/Eigennutzung), Betriebsmittel inklusive Warenlager.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 500.000 EUR pro Vorhaben und maximal 1 Mio. EUR in drei Kalenderjahren je Kreditnehmer. Das Darlehen wird durch eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg mit bis zu 70% besichert.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
nein
Das Programm bietet Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB), Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/gruenden-und-nachfolgen/unternehmen-gruenden/hamburg-kredit-gruendung-und-nachfolge
bundesweit
Antragsberechtigt sind (in GRW-Gebieten) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen bzw. nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.
Gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen.
Bau von Gebäuden; Wander-, Rad- und Reitwege; unentgeltliche Park- und Rastplätze; unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste
Die Förderung wird wahlweise in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen bzw. Zinsverbilligungen oder in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen gewährt. Die max. Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem jeweiligen Gebiet. Die Konkretisierung der Fördersätze liegt im Ermessen der Länder.
Für die Durchführung der GRW-Förderung sind die Länder zuständig.
ja
In strukturschwachen Regionen kann der Tourismus zur Verbesserung der Arbeitsplatzversorgung und Einkommenssituation sowie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Im Rahmen der GRW-Förderung werden touristische Vorhaben daher explizit berücksichtigt.
- Zuwendungsgeber : BMWi
- Ansprechpartner (Projektträger) : Antrag annehmende Stellen in den einzelnen Bundesländern; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/regionalpolitik.html