Förderwegweiser
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft,
freiberufliche Unternehmen, Existenzgründer/innen mit Betriebsstätte in Berlin.
Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades-
- Neuansiedlungen
- Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei
- Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Mit einer Kofinanzierung aus dem EFRE bietet der KMU-Fonds:
Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer (im Rahmen von Berlin Kredit Vergabe nach dem Hausbankenverfahren),
Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen (darüber hinaus auch über Berlin Start finanzierbar).
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden, siehe Link.
Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss i.d.R. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens etc.) gestellt werden.
eingeschränkt
Freiberufler, Gründer oder kleine bzw. mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin werden mit Darlehen bei der Neuansiedlung, Übernahme oder Investition in die Zukunft des Betriebes unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kmu-fonds-gruendung-wachstum.html
Berlin
- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),
- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,
- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen,
die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.
Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Erweiterungen
- Realisierung neuer Projekte oder Produkte und deren Vermarktung.
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Für förderfähige Vorhaben kann die IBB zinsgünstige Mikrokredite bis 25.000 EUR aus dem mit Mitteln des EFRE der Europäischen Union kofinanzierten KMU-Fonds vergeben.
Durch eine Kombination mit Crowdfunding können zusätzliche Unterstützer für die Finanzierung gewonnen und Rückmeldungen potentieller Kunden zur Marktakzeptanz erzielt werden.
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden, siehe Link.
Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
eingeschränkt
"IBB MikroCrowd" vergibt zinsgünstige Mikrokredite Existenzgründungen und KMU in Berlin von bis zu 25.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-mikrocrowd.html
Schleswig-Holstein
31.12.2025
Antragsberechtigt sind, je nach Maßnahme, Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten:
Unterstützt werden Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur und die dazugehörige Infrastruktur.
Zuwendungsfähig sind bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung zur Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung (einschließlich Freizeit und Kultur bei multifunktionalen Angeboten), insbesondere Angebote
a) zur Sicherung der Bildung (z.B. multifunktionale Bildungshäuser) und
b) zur Sicherung der Nahversorgung (z.B. multifunktionale Nahversorgungszentren)
in ländlichen Räumen, inklusive Investitionen zur Flächenvorbereitung/-recycling im Zusammenhang mit baulichen Investitionen.
Ländlicher Tourismus:
Unterstützt werden Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung.
Zuwendungsfähig sind bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung für kleine Freizeit- und Tourismusinfrastrukturen:
a) kleine touristische Infrastrukturvorhaben, insbesondere in bildungsorientierte Einrichtungen zum Natur- und Umwelterlebnis, z.B. in einem Nationalpark, Biosphärenreservat oder Naturpark, NATURA 2000-Gebiet;
b) natur- und raumbezogene Infrastrukturen mit touristischem Bezug, insbesondere die Anlage, Beschilderung und Begleitinfrastruktur von Wanderwegen, Rad-, Kanu- und Reitrouten.
Erhaltung des kulturellen Erbes:
Unterstützt werden Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes von Dörfern, einschließlich der dazugehörigen sozioökonomischen Aspekte.
Zuwendungsfähig sind:
a) bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) inklusive fest verbundener Ausstattung im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes z.B. in den folgenden Bereichen:
- Museen und Gedenkstätten zur Darstellung des kulturellen Erbes
- kulturelle Merkmale der Dörfer wie sakrale Gebäude, historische Gutsanlagen, Baudenkmäler
- Ensembles/Plätze und Gebäude, die für die kulturelle Identität der Dörfer prägend sind;
b) Kosten für Studien zum Erhalt des Kulturerbes können auch ohne Bezug zu einem investiven Vorhaben gefördert werden, wie die Untersuchung zur Verknüpfung des Kulturerbes zu anderen Sektoren (z.B. zum Tourismus) oder Studien zur Stärkung immateriellen Kulturerbes (wie der Niederdeutschen Sprache).
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers muss mindestens 25% der förderfähigen Ausgaben betragen.
Weitere Informationen zu Art und Höhe der Zuwendung der einzelnen Maßnahmen können der Förderrichtlinie entnommen werden, siehe Link.
Anträge sind unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks einzureichen beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.
eingeschränkt
Gefördert werden u.a Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung. Die Förderung erfolgt nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der GAK. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/laendlicheraeume/leitprojekteILE.html
Sachsen Sachsen-Anhalt
- Existenzgründer
- kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäi-schen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, insbesondere für:
a) Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10 Prozent der Darlehenssumme)
b) Ausgaben im Zusammenhang mit Auftragsvorfinanzierung
c) Betriebsmittel/-ausgaben
d) Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation bei bestehenden Unternehmen mit gegebener Kapitaldienstfähigkeit
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 EUR.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-mittelstandsdarlehen
bundesweit
31.12.2027
Teilnahmeberechtigt sind öffentliche und private Organisationen bzw. Einrichtungen, die in den genannten Bereichen tätig sind. Dies können je nach Unterprogramm z.B. nationale, regionale und lokale Behörden, Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen, Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute, Finanzinstitute oder Medien sein.
Gefördert werden (je nach Unterprogramm) Maßnahmen zur:
– Schaffung und Sicherung eines hohen Niveaus hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung,
– Gewährleistung eines angemessenen und fairen sozialen Schutzes,
– Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie
– Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Erstellung von Studien, Berichten, Evaluierungen; Entwicklung von Mobiliätsprogrammen
- Vernetzung und Zusammenarbeit von Fachstellen und anderen Interessenten
- Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Schulungen
- Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger
Die Förderung erfolgt:
– im Rahmen der Unterprogramme Progress und EURES durch Zuschüsse von in der Regel maximal 80 Prozent (Progress) bzw. 95 Prozent (EURES) der förderfähigen Ausgaben,
– im Rahmen des Unterprogramms Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen durch die Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln an Finanzintermediäre. Die Durchführung des Unterprogramms erfolgt insbesondere in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) bzw. dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Die Gemeinschaftsmittel können zur Finanzierung von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Die Arbeitsprogramme informieren über die förderfähigen Maßnahmen, das Verfahren zur Auswahl der zu unterstützenden Maßnahmen, die Zielgruppen und -regionen der Förderung sowie den Zeitrahmen für die Umsetzung.
In den Unterprogrammen Progress und EURES erfolgt die Antragstellung im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibungen.
Im Unterprogramm Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen können Anträge ausschließlich von Finanzintermediären gestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht unmittelbar antragsberechtigt, sondern profitieren mittelbar von der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen.
nein
Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zielt ab auf auf hochwertige und nachhaltige Beschäftigung, angemessenen und fairen Sozialschutz, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission - Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL)
- https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=1081#navItem-2
Rheinland-Pfalz Saarland
31.12.2027
Voraussetzung für die Förderung ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb eines Projektes (mindestens zwei Projektpartnern aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten im Kooperationsraum der Großregion).
Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen oder gleichgestellte Stellen, Gebietskörperschaften (lokale, regionale etc.), universitäre oder wissenschaftliche Einrichtungen, einschließlich Kompetenzzentren und Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen, die Unternehmen unterstützen, wie Handwerkskammern, Handelskammern, Entwicklungsagenturen, Technologietransfereinrichtungen.
Darüber hinaus Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der zivilen Gesellschaft (Vereinssektor, gemeinnützige Organisationen), Vereine und Verbäde sowie Unternehmen im Programmgebiet INTERREG V A Großregion.
Für die Periode 2021-2027 wurden die folgenden Ziele fromuliert.
1. ein grüneres, CO2-freies Europa: Förderung von Vorhaben zum Klimawandel
2 . ein sozialeres Europa: Fördeung zur Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen
3. ein bürgernäheres Europa: Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in anderen als städtischen Gebieten.
4. eine bessere Governance (INTERREG-Ziel): Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie zwischenmenschlicher Aktionen für mehr Vertrauen
Die Strategie des Programms ist schwerpunktmäßig auf die Bereiche Beschäftigung, räumliche Entwicklung und Wirtschaft ausgerichtet, wobei die Förderung der Beschäftigung auf dem großregionalen Arbeitsmarkt an erster Stelle der Prioritäten steht.
Die geförderten Projekte müssen sich inhaltlich in eine der vier großen Prioritätsachsen des Programms einordnen:
- Prioritätsachse 1: Voranbringen der Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarktes durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität
- Prioritätsachse 2: Förderung einer umweltfreundlichen Entwicklung der Großregion und einer Verbesserung des Lebensumfelds
- Prioritätsachse 3: Verbesserung der Lebensbedingungen
- Prioritätsachse 4: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion steigern
- Digitale Kommunikationsstrategien in der touristischen Großregion
- Grenzüberschreitendes Ticketing
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Allgemeinen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektvorschläge können im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden.
ja
Die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist ein wichtiges Anliegen der EU. Dieses Programm bietet die Chance, durch grenzüberschreitendende Kooperationen wie z.B. bei der Erschließung gemeinsamer Naturräume oder der digitalen Vermarktung Synergien der Zusammenarbeit gezielt nutzen zu können.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD); Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- http://www.interreg-gr.eu
Strukturschwache Regionen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind
– in der Konzeptphase: KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz und
– in der Umsetzungsphase: pro Bündnis in der Regel sieben bis 15 Partner, davon überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und auch Start-ups), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte der regional, eng und verbindlich zusammenarbeitenden Bündnisse aus Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Organisationen in folgenden Phasen:
– Konzeptphase: Erarbeitung eines thematisch fokussierten, unternehmerisch und marktorientiert ausgerichteten RUBIN-Konzepts.
– Umsetzungsphase: Implementierung des RUBIN-Konzepts mit in der Regel sieben bis 15 Partnern pro Bündnis.
Die Förderung ist themen- und technologieoffen. Themen in den Innovationsfeldern der Zukunft mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial, wie z.B. Energie, Klima, Gesundheit, Mobilität oder Arbeit 4.0 und deren Schnittstelle werden bevorzugt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Verfahrensstufe können für die Konzeptphase Projektskizzen in drei Auswahlrunden jeweils zum 1. Februar, spätestens zum 1. Februar 2022 bei dem vom BMBF beauftragten eingereicht werden. Eine Vorlage für die Skizze ist im Internet verfügbar.
eingeschränkt
Das Programm unterstützt die Erschließung zukunftsfähiger Anwendungsfelder wie z.B. den Tourismus und trägt zur Sicherung von Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven in strukturschwachen Regionen bei.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.innovation-strukturwandel.de/RUBIN
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den teilnehmenden Partnerländern, insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU), öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
Die Säule „Globale Herausforderungen und europäische industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ (Säule 2) unterstützt die Forschung im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Herausforderungen und stärkt die technologischen und industriellen Kapazitäten durch Cluster. Sie umfasst auch Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die die politischen Entscheidungsträger der EU und der Mitgliedstaaten mit unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischer Unterstützung unterstützt.
Im touristischen Bereich:
Cluster 2 „Kultur, Kreativität und integrative Gesellschaft“ wird Forschungs- und Innovationstätigkeiten anbieten, um die Ziele und Prioritäten der EU zu erreichen.
- Stärkung der demokratischen Regierungsführung und der Bürgerbeteiligung
- Schutz und Förderung des kulturellen Erbes
- Bewältigung vielfältiger sozialer, wirtschaftlicher, technologischer und kultureller Veränderungen
Die Entwicklung neuer Ansätze, Konzepte und Verfahren für einen nachhaltigen, zugänglichen und inklusiven Kulturtourismus gehört zu den im Rahmen dieses Clusters vorgesehenen Forschungstätigkeiten. Diese Forschungsmöglichkeiten zum Kulturtourismus werden die Forschungsmöglichkeiten des vorangegangenen Rahmenprogramms „Horizont 2020“ fortsetzen und weiterentwickeln.
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Grundlage von Aufrufen der europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU-Amtsblatt sowie im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden. Es gibt verschiedene Antragsverfahren, die bei einer Ausschreibung zum Tragen kommen können. Welches Antragsverfahren bei einer Ausschreibung angewendet wird, ist den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
nein
Horizon Europe 2021-2027 zielt darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : EU-Büro des BMBF; DLR Projektträger; Exekutivagentur für die Forschung (REA); Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME); Europäische Kommission
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/horizon-europe_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2027
Gefördert werden: Studierende, Lehrkräfte, Auszubildende, Ehrenamtliche, Jugendbetreuer sowie im Breitensport tätige Menschen.
Finanziell gefördert werden ferner Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen; auch werden die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Förderung von Innovation, Unternehmertum und Beschäftigungsfähigkeit unterstützt.
Erasmus+ unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im Europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der Europäischen Agenda für Kompetenzen festgelegt sind. Sie trägt dazu bei, die europäische Säule sozialer Rechte Wirklichkeit werden zu lassen, die EU-Jugendstrategie 2019-2027 umzusetzen und die europäische Dimension im Sport zu entwickeln.
Im touristischen Bereich:
Das Programm hat keine direkte Tourismuskomponente. Indirekt können Tourismusunternehmen und ihr (künftiges) Personal von der Kompetenzentwicklung und Ausbildung junger Menschen profitieren.
Tourismusorganisationen, die an Erasmus+ teilnehmen möchten, können sich an einer Reihe von Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen in den Bereichen akademische und berufliche Bildung, Schulen, Erwachsenenbildung, Jugend- und Sportveranstaltungen beteiligen. Die Projekte können Mobilität, die Entwicklung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Tourismus, digitale Kompetenzen im kulturellen Erbe, Lernen von Gastlichkeit und Innovation im Bereich der Tourismusforschung umfassen.
Gefördert wird in Form von Stipendien oder Zuschüssen. Die Art und Höhe der Zuwendung bei Auslandssemestern, Ausbildungen und Praktikas hängt von der Ländergruppe, der Dauer des Auslandsaufenthalts sowie der Bezahlung ab. Bei Partnerschaften hängt die Höhe des Zuschusses vom jeweiligen Projekt ab.
Bewerbungen für Erasmus+ können von Interessierten direkt an den Universitäten, Hochschulen, Schulen oder auch über Unternehmen gestellt werden.
Vier Nationale Agenturen setzen in Deutschland das EU-Programm Erasmus+ um.
Weitere Informationen unter: www.erasmusplus.de
ja
Erasmus+ fördert lebenslanges Lernen, nachhaltiges Wachstum, sozialen Zusammenhalt und stärkt die europäische Identität. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Universitäten, Ausbildungszentren sowie Unternehmen; Nationale Agenturen DAAD, PAD, BIBB und JFE
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/erasmus-plus_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Forschungseinrichtungen
Im Mittelpunkt der EU-Kohäsionspolitik für den Zeitrahmen 2021-2027 stehen nach wie vor die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung und Innovation, die digitale Wende und die Agenda zum europäischen grünen Deal sowie das Vorantreiben der europäischen Säule sozialer Rechte.
Es werden förderfähige Augaben bis zu 100 Prozent finanziert. Die jeweilige Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ReactEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Mit der REACT-EU-Initiative stellt die Europäische Union zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Sie sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft in Förderperiode 2021-2027 beitragen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen geförderten Unterprogramme
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/react-eu_en?etrans=de