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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

557 Treffer:
Berlin Kredit  

Berlin Kredit dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln kleiner und mittlerer Unternehmen. Ersatz- und Neuinvestitionen, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen, erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung („Umweltfenster“).

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen, natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige ausschließlich im Rahmen des Umweltfensters.

Was wird gefördert?

Investitionen, Betriebsübernahmen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern, Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Unternehmenserweiterung. Grundsätzlich ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben sowie Sanierungsfinanzierungen. Zu besonders günstigen Konditionen werden (Teil-)Investitionsmaßnahmen gefördert, die eine wesentliche Endenergieeinsparung bei Ersatzinvestitionen (mindestens 20 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre) und bei Neuinvestitionen (mindestens 15 % gegenüber dem Branchendurchschnitt) erzielen.

Beispiele

Maschinenpark, Anlagentechnik, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Informations- und Kommunikationstechnik, Energie-/Wärmeerzeugung

Art und Höhe der Zuwendung

Es gelten folgende Förderkonditionen: Tilgungsdarlehen bis maximal 10 Mio. EUR. Bis zu 100-prozentige Finanzierung. Attraktive kundenindividuelle Festzinssätze. Variable Darlehenslaufzeiten mit tilgungsfreier Anlaufzeit. Vorzeitige, auch teilweise Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Zusätzlich kann in einem integrierten Antragsverfahren eine bis zu 80-prozentige Bürgschaft der BürgschaftsBank Berlin beantragt werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens über Ihre Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programmes ist es, dass Berliner Unternehmen in energiekostenrelevante Maßnahmen investieren.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
  • www.ibb.de/berlinkredit
 
GRW Gemeinschaftsaufgabe  

Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in allen Bezirken Berlins durch Unterstützung von Investitionen im gewerblichen Bereich. Die Förderung des Landes Berlin konzentriert sich vorrangig auf Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen sowie auf die Bereiche der Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr/Mobilität und Logistik, optische Technologien, IKT/Medien und Kreativwirtschaft. Vorhaben aus anderen Bereichen sind bei Vorliegen entsprechender struktureller Effekte ebenfalls förderfähig.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit vorwiegend überregionalem Absatz.

Was wird gefördert?

Es wird ein anteiliger Zuschuss für Investitionen gewährt. Gefördert wird die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ausgenommen sind u. a. Kraft-, Luft-, Schienenfahrzeuge, Schiffe und Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen. Förderfähig sind grundsätzlich auch aktivierte Anschaffungskosten von bestimmten immateriellen Wirtschaftsgütern.

Beispiele

Bei kleinen und mittleren Unternehmen:

– Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)

– Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)

– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte:

– Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte:

– Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

Bei großen Unternehmen:

– Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)

– Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen (neue Tätigkeit)

– Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen und sofern eine andere Tätigkeit in der Betriebsstätte ausgeübt wird

– Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder Prozessinnovationen (in C-Fördergebieten und unter bestimmten Voraussetzungen)

– Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hin-auszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung einer Verlagerungsinvestition von Brandenburg nach Berlin ist grundsätzlich ausgeschlossen. Investitionsvorhaben sind u. a. nur förderfähig, wenn sie ein Volumen von mindestens 10 TEUR umfassen. In den Berliner C-Fördergebieten (siehe www.businesslocationcenter. de/foerdergebietskarte) sind folgende Höchstfördersätze zulässig: kleine Unternehmen: 30 %, mittlere Unternehmen: 20 %, sonstige Betriebsstätten: 10 %. Einige Gebiete Berlins sind als D-Fördergebiet ausgewie-sen. Hier können kleine Unternehmen mit 20 % gefördert werden und mittlere Unternehmen mit 10 %. Investitionsvorhaben von Großunternehmen können in C- und D-Fördergebieten auch mit max. 200 TEUR innerhalb von drei Steuerjahren gefördert werden. Wenn neu geschaffene, hoch qualifizierte Dauerarbeitsplätze mit Frauen besetzt werden, kann ein besonderer Zuschuss für jeden Frauenarbeitsplatz in Höhe von 5.000 EUR gezahlt werden. Der Höchstfördersatz darf dadurch nicht überschritten werden.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung bei der Investitionsbank Berlin auf amtlichem Formular. Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der IBB einge-gangen sein. Erst dann darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Eine vorzeitige Kontaktaufnahme mit der Investitionsbank Berlin wird dringend empfohlen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht zulässig. Auf die Gewährung des Investitionszuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Gleiches gilt für die Höhe des Fördersatzes.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Voraussetzung für eine "GRW"-Förderung ist, dass das Investitionsvorhaben geeignet ist, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweilgen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt). Diese Voraussetzung wird als erfüllt angesehen, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte in Berlin Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. Hierzu zählen die Tätigkeiten, die in der sog. Positivliste aufgeführt sind: u.a. Tourismusbetriebsstätten, die mindestens 30 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
  • www.ibb.de/grw
 
Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH  

Die BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH unterstützt Wachstumsunternehmen und Existenzgründer aller Branchen mit einer typisch stillen Beteiligung.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende mittelständische Unternehmen aller Branchen (in der Regel mit Ausnahme von Human- und Zahnmedizinern) mit Firmensitz in Hamburg.

Was wird gefördert?

Wachstums- und Investitionsvorhaben, Nachfolge, Digitalisierungsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer typisch stillen Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt 50.000 bis 500.000 EUR, maximal jedoch bis zur Kapitalparität einschließlich künftiger Perspektiven.

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner ist die BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH; Anträge sind zum Download vorhanden unter: www.btg-hamburg.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Insbesondere für das Wachstum mittelständischer Unternehmen, Unternehmensnachfolgen und Digitalisierungsvorhaben kann bei der BTG Hamburg in branchenoffener Weise eine Beteiligung beantragt werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH
  • https://www.btg-hamburg.de/
 
Frühphasen- und Wachstumsfonds  

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen sämtlicher Branchen mittels offener Beteiligungen, beteiligungsähnlicher Investitionen und Nachrangdarlehen. Angeboten werden Finanzierungen in der Gründungs- und Frühphase sowie in der Wachstums- und Erweiterungsphase.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

Beteiligungsgrundsätze für den Frühphasen- und Wachstumsfonds, Stand 28. Januar 2016; Informationen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Oktober 2018

Für wen?

Antragsberechtigt sind für eine Frühphasenfinanzierung nicht börsennotierte kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit innovativer, technologischer Ausrichtung in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, für eine Wachstumsfinanzierung kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU. Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht finanziert.

Was wird gefördert?

Nachrangdarlehen; Beteiligung

Beispiele

Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. In der Wachstums- und Erweiterungsphase kann auch der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Frühphasenfinanzierung erfolgt in Form einer offenen Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen, je nach Kapitalbedarf und Liquiditäts- und Bilanzsituation. Eingegangen werden Minderheitsbeteiligungen in Höhe von 15% am Stamm- bzw. Grundkapital ohne Unternehmensbewertung. Die Höhe von Nachrangdarlehen und offener Beteiligung beträgt zusammen maximal 1,2 Mio. EUR.

Die Wachstumsfinanzierung erfolgt in Form von offenen Beteiligungen und/oder beteiligungsähnlichen Investitionen. Die Beteiligungshöhe je Unternehmen sollte nicht unter 300.000 EUR liegen. Das Gesamtinvestment ist auf maximal 3,875 Mio. EUR je Unternehmen begrenzt. Die Beteiligung am Stammkapital darf 49% nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Frühphasen- und Wachstumsfonds verfolgt das Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die KMU sollen befähigt werden, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.

Weitere Informationen  
Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung (BUKH): Geteiltes Risiko ist halbes Risiko  

Das BUKH unterstützt KMU, Freiberufler und natürliche Personen bei der Realisierung von Vorhaben mit einem Bedarf von mittel-, bzw. langfrisitgen Mittelbereitstellungen.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU, Kriterien der EU Kommission, freiberuflich Tätige, natürliche Personen die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.

Was wird gefördert?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Beispiele

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen, Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes.

Art und Höhe der Zuwendung

Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50 % beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten. Eine zusätzliche Zinsvergünstigung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. räumen wir generell für Vorhaben in Bremerhaven und für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen ein.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren: Kennzeichnung [x] auf dem BUK Darlehensantragund —Einreichung der angegebenen Unterlagen, die sich nach der Höhe der beantragten Haftungs-freistellung unter Berücksichtigung von bereits bestehenden Vorkrediten bei der BAB richtet(= Risikostufe).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der BUKH ist eine Variante des Bremer Unternehmerkredits (BUK) für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden und Einrichtungsgegenständen. Die Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %.

Weitere Informationen  
Blaues Band Deutschland - Auen  

Deutschlands Wasserstraßen sollen wieder naturnäher werden! Das ist das Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ (BBD), einer gemeinsamen Initiative von Bundesverkehrsministerium (BMVI) und Bundesumweltministerium (BMU).

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen zur Wiederherstellung und Entwicklung von naturnahen Flussauen.

Beispiele

Herstellung natürlicher Uferböschungen, Uferrenaturierung, Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen (z.B. Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede), Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze, Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel höchstens 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen unter Verwendung der Mustergliederung und des Musterfinanzierungsplans per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässerlandschaften und setzt neue Akzente für Freizeit, Erholung und Tourismus.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH  

Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an Unternehmen in Hamburg, sofern diesen keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Bürgschaften insbesondere für Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen und tätige Beteiligungen, maschinelle und bauliche Investitionen, Betriebsverlagerungen oder im Rahmen des Unternehmenswachstums für Betriebsmittelverstärkungen, Vorratsfinanzierungen, Auftragsfinanzierungen, Liquiditätsüberbrückungen, Gewährleistungen und Garantiegewährungen

Art und Höhe der Zuwendung

Ausfallbürgschaft; Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 1,25 Mio. EUR. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel höchstens 80%; Die Ausfallbürgschaften werden für Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren übernommen, bei Bauvorhaben bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge können formlos über die Hausbank gestellt werden. Die Hausbank reicht den Antrag weiter an die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für Finanzierungen, für die das Unternehmen der Bank nicht die geforderten Sicherheiten bieten kann, ist die Bürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg geeignet, um Kredite abzusichern.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)  

Mit Unterstützung des Freistaates Sachsen können Sie sich nicht nur eine eigene Existenz als Freiberufler oder mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aufbauen, sondern sich damit auch am Markt behaupten und weiter entwickeln. Dafür können Investitions-, und Liquiditätshilfedarlehen jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro gewährt werden. Es werden besonders Darlehen für Vorhaben vergeben, die auf Innovation und Wachstum abzielen. Die Darlehen werden auf Basis der Programme „ERP-Gründerkredit – Universell“ und „KfW-Unternehmerkredit“ refinanziert und durch den Freistaat Sachsen zusätzlich verbilligt.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung (Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe usw.).

Für wen?

Existenzgründer (natürliche Personen), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks aus dem Freistaat Sachsen, Freiberufler (ausgenommen Zahnärzte, Ärzte nur auf Basis der offenen Planungsbereiche im jeweiligen Fachgebiet).

Was wird gefördert?

Investitionsdarlehen, Liquiditätshilfedarlehen

Beispiele

Gründung einer gewerblichen oder freiberflichen selbständigen Existenz, auch durch Erwerb einer tätigen Beteiligung. Festigung einer selbständigen Existenz (ab dem 6. Jahr nach Existenzgründung). Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen. Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Unternehmen, etwa durch Umschuldung von Kontokorrentkrediten und anderen kurzfristig fälligen Passiva (außer Steuern und öffentlichen Abgaben) in längerfristige Verbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen mit Zinsverbilligung (Anteilsfinanzierung) bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Mit einem Höchstbetrag von bis zu 2,5 Millionen EUR je Vorhaben für Investitionen und Liquiditätshilfemaßnahmen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei Ihrem Kreditinstitut (Hausbank) einzureichen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hausbank bzw. im Folgenden zum Download. Die Bank leitet Ihren Antrag an die SAB weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer und KMU verschiedener Branchen können dieses Programm zum Aufbau einer Existenz in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist die Bestätigung der Hausbank, dass das Vorhaben insgesamt finanziell tragfähig ist. Zudem muss die Gründung einer selbstständigen Tätigkeit auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines Jahres die Haupterwerbsgrundlage des Existenzgründers darstellen. Der Antragsteller muss über die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen. Die Gewährung von Beihilfen ist in den in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 genannten Wirtschaftszweigen ausgeschlossen.

Weitere Informationen  
Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)  

Dass Programm „Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)“ unterstützt sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell bei der Erstellung eines Insolvenzplans und bei der Finanzierung eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens. Dadurch können sich Unternehmen schneller wieder auf gesunde Beine stellen.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors und Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

Anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes (Krisenbewältigung), anteilige Finanzierung der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes in der Insolvenz (Massedarlehen), anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen und Auftragsfinanzierungen nach Bestätigung des Insolvenzplans (Neustartfinanzierung).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kostenübernahme zu 1. wird in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von maximal 50 Prozent der Planerstellungkosten maximal EUR 10.000 gewährt. Krisenbewältigung: Zuschuss zu den förderfähigen Kosten für die Insolvenzplanerstellung bis zu 50 %, max. 10.000 EUR, Massedarlehen: bis 500.000 EUR, Neustartdarlehen: bis 1 Mio. EUR, max. 80 % des Gesamtbedarfs für Neu- und Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, marktüblicher Festzins für die gesamte Laufzeit, keine Bearbeitungsgebühr, direkte Antragstellung bei der SAB

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der SAB einzureichen. Ein Gespräch vorab im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wird empfohlen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens hat der Antragsteller in geeigneter Weise zu belegen. Weiterführende Informationen geben die nachstehenden Ansprechpartner.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit – Gründung und Nachfolge  

Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) gewährt in Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Investitionen sowie zur Finanzierung von Betriebsmitteln für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen. Der Antragsteller darf nicht länger als fünf Jahre am Markt aktiv sein.

Was wird gefördert?

Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen; Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals, immaterielle Vermögenswerte, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst-/Eigennutzung), Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 500.000 EUR pro Vorhaben und maximal 1 Mio. EUR in drei Kalenderjahren je Kreditnehmer. Das Darlehen wird durch eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg mit bis zu 70% besichert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm bietet Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen

Weitere Informationen  
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