Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
31.12.2025
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind.
Gefördert werden insbesondere: Aufstellung bzw. Fortschreibung des Naturparkplanes sowie Kosten für die Ausarbeitung gesonderter Entwicklungsthemen oder von Evaluierungen, Maßnahmen zur Entwicklung, Ordnung und Lenkung des Erholungswesens und zum Naturerleben,Maßnahmen und Vorhaben zur Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes sowie Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und BNE Pädagogik, Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes und einer nachhaltigen Regionalentwicklung, Kosten für personelle und sachliche Betreuung der Naturparke.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für die Schaffung von barrierefreien Bereichen in den Naturparken bis zu 100%.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zu richten.
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken sowie einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume zu leisten und die Förderung einer nachhaltigen und naturverträglichen Tourismusnutzung.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/naturschutz/natschutz_allgem_05_Foerd_03_SH11.html
Schleswig-Holstein
31.12.2025
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Schleswig-Holstein, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.
Zu den förderungsfähigen Maßnahmen gehören: Erstellung einer Entwicklungskonzeption im geplanten Naturerlebnisraum, Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschließlich der Errichtung von Informationsgebäuden, besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche; Planung, Bau, Aufstellung bzw. Einrichtung von Maßnahmen und Elementen in landschaftsgerechter und ökologischer Bauweise; Kennzeichnungen für den Naturerlebnisraum.
Zuschuss; Die Unterstützung beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu 50%, soweit landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen im Vordergrund stehen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Kosten für Planung, Bauleitung sowie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen werden nach gesonderten Regelungen gefördert.
Anträge sind über die zuständige untere Naturschutzbehörde zu richten an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
nein
Die Naturerlebnisräume sollen den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/naturschutz/natschutz_allgem_05_Foerd_03_SH04.html
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.
Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.
Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.
Förderart: Wandeldarlehen
Mindestbetrag: 15.000 €
Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. beschränkt durch die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020)
Laufzeit: 6 Jahre endfällig
Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).
Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar
Co-Investment: nicht erforderlich
Das Programm wurde erweitert.
Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.
Voraussetzung: Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der
NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68001
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
zu stellen.
Link: www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html
nein
Weitere Hilfe für Startups, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind vom Land Nordrhein-Westfalen.
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=false
Schleswig-Holstein
Mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, deren Gruppenumsatz i. d. R. 500 Millionen Euro nicht überschreitet,
Freiberuflich Tätige,
Kommunalnahe Unternehmen
mit Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein
Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs
- Höhe ab 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben pro Hausbank
- Laufzeiten zwischen 3 und 20 Jahren, Tilgungsfreijahre möglich
- Tilgungsdarlehen und endfällige Darlehen
- Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)
- vierteljährliche Leistungstermine
- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat ab 1 Monat nach Darlehenszusage
- Keine Umschuldung
Antragseinreichung bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank)
nein
Zinsgünstige Refinanzierungsmittel der IB.SH mit einer Sollzinsbindung von bis zu 20 Jahren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-schleswig-holstein-darlehen/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 EUR je Tagewerk. Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss auf 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EUR erhöht werden. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage 90% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 EUR. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 EUR. Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagewerk gefördert. Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Die Anträge sind vor Beginn der Beratung über eine zugelassene Anlaufstelle zu richten an die
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel. (02 11) 3 01 08-2 62
Fax (02 11) 3 01 08-5 00
E-Mail: raczek@lgh.de
Internet: www.lgh.de
oder die
IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Tel. (02 11) 3 67 02-50
Fax (02 11) 3 67 02-48
E-Mail: ibp.gmbh@duesseldorf.ihk.de
Internet: www.ibp-ihk.de
nein
Ziel ist es, Gründungen verstärkt auf innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen auszurichten sowie die Chancen für die Schaffung neuer sowie die Sicherung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhöhen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH); IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)
- https://www.lgh.nrw/index.php/beratungsprogramm-wirtschaft
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Beteiligungen an Auslandsmessen sowie Delegations- und Unternehmerreisen.
NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:
Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.
Es gibt regelmäßig keine finanzielle Förderung. Die Unterstützung erfolgt in Form der Organisation der Maßnahmen (Messestand, Delegationsreise, Symposium etc.).
Weiterführende Informationen:
NRW.International GmbH
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Tel. (02 11) 71 06 71-0
Fax (02 11) 71 06 71-20
E-Mail: info@nrw-international.de
Internet: www.nrw-international.de
nein
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.
Saarland
31.12.2025
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Antragsberechtigt sind außerdem Personen, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sein wollen. Der Kreditnehmer muss kreditwürdig und kreditfähig sein.
Bürgschaften können nach dieser Richtlinie nach Maßgabe der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (1) gewährt werden zur Finanzierung von Erstinvestitionen in materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte.
Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt für Investitionskredite bis zu max. 80% und für Betriebsmittelkredite (einschl. Avale) in der Regel bis zu 60%.
Anträge sind über den Kreditgeber (Hausbank) unter Verwendung der Antragsformulare beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu stellen.
ja
Bürgschaftsprogramm für Maßnahmen, die sonst nicht durchgeführt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- https://www.saarland.de/ministerium_wirtschaft_arbeit_energie_verkehr.htm
Sachsen Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an:
- technologie- und wissensbasierte bzw. innovative Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 75 Mio. EUR
- bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die
- ihren Sitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und
- infolge der COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten
sind.
Ausgaben zur Umsetzung geplanter Finanzierungsvorhaben, die infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen nicht realisiert werden können, insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit der Markterschließung / -einführung eines Produktes oder der Liquiditätssicherung.
Eine Darlehensgewährung ist unter Berücksichtigung der Kumulationsregeln der Bundesreglung Kleinbeihilfen 2020 in der jeweils geltenden Fassung bis zur vollen Höhe der finanzierungsfähigen
Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel möglich.
- Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro
- Die maximale Darlehenssumme beträgt 800.000 Euro
Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, siehe Link.
Achtung: (Stand: 13.07.2021)
Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Verlängerung des Programms ist seitens des Bundes und der KfW in Aussicht gestellt.
nein
Die Darlehensmittel werden vonder Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) und der Investitionsbank Sachsen-Anhaltbereitgestellt und werden durch eine Bundesgarantie im Rahmen der Säule II des Maßnahmenpakets der Bundesregierun für Start-ups und kleine Mittelständler sowie eine Garantie des Landes Sachsen-An-halt abgesichert
- Zuwendungsgeber : Bundesregierung, Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/innovativ-sein/ib-darlehen-fuer-start-ups-und-kleine-mittelstaendler
Sachsen Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen in das eigene bestehende Geschäftsmodell bzw. dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, Dazu gehören die mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben, insbesondere für:
a) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
b) Personalausgaben
c) Projektausgaben
d) Ausgaben für Fremdleistungen
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 EUR.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
nein
Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei in Unternehmen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen - verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/digitalisieren/ib-digitalisierungsdarlehen
bundesweit
bis 2033
Bewerben können sich Städte aus den EU-Mitgliedsländern, EFTA-/EWR-Staaten sowie aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge. Den Titel „Kulturhauptstadt Europas” können jährlich je zwei Städte aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern führen und ca. jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den EFTA-/EWR-Staaten oder den (potenziellen) Kandidatenländern. Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen.
Die Bewerber müssen ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension erarbeiten. Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis). Als Preisgeld für die Kulturhauptstädte der Jahre 2020 und 2021 sind 1,5 Mio. EUR je Stadt vorgesehen.
Mindestens sechs Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der EU-Institutionen und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens zehn Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.
nein
Der Titel Kulturhauptstadt Europas wird seit 1985 jährlich von der Europäischen Union vergeben. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen. Der Titel unterstützt darüber hinaus die touristische Vermarktung der jeweiligen Stadt.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission - Generaldirektion Bildung und Kultur (DG EAC)
- https://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/actions/capitals-culture_en