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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

641 Treffer:
Förderung von Naturparken  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere: Aufstellung bzw. Fortschreibung des Naturparkplanes sowie Kosten für die Ausarbeitung gesonderter Entwicklungsthemen oder von Evaluierungen, Maßnahmen zur Entwicklung, Ordnung und Lenkung des Erholungswesens und zum Naturerleben,Maßnahmen und Vorhaben zur Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes sowie Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und BNE Pädagogik, Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes und einer nachhaltigen Regionalentwicklung, Kosten für personelle und sachliche Betreuung der Naturparke.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für die Schaffung von barrierefreien Bereichen in den Naturparken bis zu 100%.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken sowie einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume zu leisten und die Förderung einer nachhaltigen und naturverträglichen Tourismusnutzung.

Weitere Informationen  
Naturerlebnisräume  

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen für Ausgaben zur Anlage oder Einrichtung von Naturerlebnisräumen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Schleswig-Holstein, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.

Was wird gefördert?

Zu den förderungsfähigen Maßnahmen gehören: Erstellung einer Entwicklungskonzeption im geplanten Naturerlebnisraum, Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschließlich der Errichtung von Informationsgebäuden, besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche; Planung, Bau, Aufstellung bzw. Einrichtung von Maßnahmen und Elementen in landschaftsgerechter und ökologischer Bauweise; Kennzeichnungen für den Naturerlebnisraum.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss; Die Unterstützung beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu 50%, soweit landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen im Vordergrund stehen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Kosten für Planung, Bauleitung sowie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen werden nach gesonderten Regelungen gefördert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die zuständige untere Naturschutzbehörde zu richten an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Naturerlebnisräume sollen den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren.

Weitere Informationen  
NRW.Start-up akut  

Wandeldarlehen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in der Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate) wegen der Corona-Krise.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.

 

Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Wandeldarlehen

Mindestbetrag: 15.000 €

Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. beschränkt durch die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020)

Laufzeit: 6 Jahre endfällig

Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).

Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar

Co-Investment: nicht erforderlich

 

Das Programm wurde erweitert.

Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung: Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.

 

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der

 

NRW.BANK

Bereich Eigenkapitalfinanzierungen

Abteilung 101-68001

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

 

zu stellen.

 

Link: www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Weitere Hilfe für Startups, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind vom Land Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen  
IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen  

Mit dem IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen werden mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, freiberuflich Tätige und kommunalnahe Unternehmen zur Abdeckung eines mittel- oder langfristigen Finanzierungsbedarfs von mindestens 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro finanziert.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, deren Gruppenumsatz i. d. R. 500 Millionen Euro nicht überschreitet,

Freiberuflich Tätige,

Kommunalnahe Unternehmen

mit Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs

Art und Höhe der Zuwendung

- Höhe ab 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben pro Hausbank

- Laufzeiten zwischen 3 und 20 Jahren, Tilgungsfreijahre möglich

- Tilgungsdarlehen und endfällige Darlehen

- Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)

- vierteljährliche Leistungstermine

- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat ab 1 Monat nach Darlehenszusage

- Keine Umschuldung

Bewerbungsverfahren

Antragseinreichung bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstige Refinanzierungsmittel der IB.SH mit einer Sollzinsbindung von bis zu 20 Jahren.

Weitere Informationen  
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 EUR je Tagewerk. Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss auf 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EUR erhöht werden. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage 90% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 EUR. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 EUR. Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagewerk gefördert. Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind vor Beginn der Beratung über eine zugelassene Anlaufstelle zu richten an die

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)

Auf'm Tetelberg 7

40221 Düsseldorf

Tel. (02 11) 3 01 08-2 62

Fax (02 11) 3 01 08-5 00

E-Mail: raczek@lgh.de

Internet: www.lgh.de

oder die

IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)

Berliner Allee 12

40212 Düsseldorf

Tel. (02 11) 3 67 02-50

Fax (02 11) 3 67 02-48

E-Mail: ibp.gmbh@duesseldorf.ihk.de

Internet: www.ibp-ihk.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, Gründungen verstärkt auf innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen auszurichten sowie die Chancen für die Schaffung neuer sowie die Sicherung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhöhen.

Weitere Informationen  
Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen  

Um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern, fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beteiligung an Auslandsmessen und Delegations- und Unternehmerreisen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Beteiligungen an Auslandsmessen sowie Delegations- und Unternehmerreisen.

Beispiele

NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:

Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.

Art und Höhe der Zuwendung

Es gibt regelmäßig keine finanzielle Förderung. Die Unterstützung erfolgt in Form der Organisation der Maßnahmen (Messestand, Delegationsreise, Symposium etc.).

Bewerbungsverfahren

Weiterführende Informationen:

NRW.International GmbH

Völklinger Straße 4

40219 Düsseldorf

Tel. (02 11) 71 06 71-0

Fax (02 11) 71 06 71-20

E-Mail: info@nrw-international.de

Internet: www.nrw-international.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.International GmbH
 
Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft  

Das saarländische Wirtschaftsministerium übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, sofern bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen und eine Besicherung durch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Saarland GmbH ausgeschlossen ist.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Antragsberechtigt sind außerdem Personen, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sein wollen. Der Kreditnehmer muss kreditwürdig und kreditfähig sein.

Was wird gefördert?

Bürgschaften können nach dieser Richtlinie nach Maßgabe der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (1) gewährt werden zur Finanzierung von Erstinvestitionen in materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt für Investitionskredite bis zu max. 80% und für Betriebsmittelkredite (einschl. Avale) in der Regel bis zu 60%.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über den Kreditgeber (Hausbank) unter Verwendung der Antragsformulare beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaftsprogramm für Maßnahmen, die sonst nicht durchgeführt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt ZUKUNFT: IB-Darlehen für Start-ups und kleine Mittelständler  

Mit dem Mezzaninedarlehen aus der Säule 2 des Maßnahmepakets der Bundesregierung für Start-ups und kleine Mittelständler bietet die Investitionsbank im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt jungen technologie- und wissensbasierten bzw. innovativen Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die Möglichkeit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Das Finanzierungsangebot richtet sich an:

 

- technologie- und wissensbasierte bzw. innovative Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 75 Mio. EUR

- bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die

- ihren Sitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und

- infolge der COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten

sind.

Was wird gefördert?

Ausgaben zur Umsetzung geplanter Finanzierungsvorhaben, die infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen nicht realisiert werden können, insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit der Markterschließung / -einführung eines Produktes oder der Liquiditätssicherung.

Art und Höhe der Zuwendung

Eine Darlehensgewährung ist unter Berücksichtigung der Kumulationsregeln der Bundesreglung Kleinbeihilfen 2020 in der jeweils geltenden Fassung bis zur vollen Höhe der finanzierungsfähigen

Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel möglich.

 

- Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro

- Die maximale Darlehenssumme beträgt 800.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, siehe Link.

 

 

Achtung: (Stand: 13.07.2021)

 

Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Verlängerung des Programms ist seitens des Bundes und der KfW in Aussicht gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Darlehensmittel werden vonder Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) und der Investitionsbank Sachsen-Anhaltbereitgestellt und werden durch eine Bundesgarantie im Rahmen der Säule II des Maßnahmenpakets der Bundesregierun für Start-ups und kleine Mittelständler sowie eine Garantie des Landes Sachsen-An-halt abgesichert

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt MUT. IB-Digitalisierungsdarlehen  

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

Was wird gefördert?

Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen in das eigene bestehende Geschäftsmodell bzw. dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, Dazu gehören die mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben, insbesondere für:

 

a) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter

b) Personalausgaben

c) Projektausgaben

d) Ausgaben für Fremdleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 EUR.

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

 

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei in Unternehmen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen - verringert werden.

Weitere Informationen  
Kulturhauptstadt Europas (2020-2033)  

Mit der Auszeichnung "Kulturhauptstadt Europas" sollen die Vielfalt und Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen herausgestellt sowie das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum als auch die langfristige Entwicklung der Städte gefördert werden.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

bis 2033

Für wen?

Bewerben können sich Städte aus den EU-Mitgliedsländern, EFTA-/EWR-Staaten sowie aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge. Den Titel „Kulturhauptstadt Europas” können jährlich je zwei Städte aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern führen und ca. jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den EFTA-/EWR-Staaten oder den (potenziellen) Kandidatenländern. Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen.

Was wird gefördert?

Die Bewerber müssen ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension erarbeiten. Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis). Als Preisgeld für die Kulturhauptstädte der Jahre 2020 und 2021 sind 1,5 Mio. EUR je Stadt vorgesehen.

Bewerbungsverfahren

Mindestens sechs Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der EU-Institutionen und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens zehn Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Titel Kulturhauptstadt Europas wird seit 1985 jährlich von der Europäischen Union vergeben. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen. Der Titel unterstützt darüber hinaus die touristische Vermarktung der jeweiligen Stadt.

Weitere Informationen  
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