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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

563 Treffer:
Nachhaltige soziale Stadtentwicklung  

Mit dem Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ werden Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern, die über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen, unterstützt. Ziel der Förderung ist es, durch verschiedene niedrigschwellige Vorhaben die Situation von Langzeitarbeitslosen, Einkommensschwachen und Migranten in sozial benachteiligten Stadtgebieten nachhaltig zu verbessern.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden.

Für wen?

Antragsberechtigt sind Städte/Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 5.000 Einwohnern, die über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen.

Was wird gefördert?

Es werden in sozial benachteiligten Stadtgebieten niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur Förderung von Bildung, Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Eingliederung sowie die Erstellung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Die Förderung erfolgt entsprechend der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, die auf dieser Internetseite veröffentlicht ist. 1. Förderung der Erstellung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte. Die Anträge inkl. Projektskizze zur Förderung der Erstellung gebietsbezogender integrierter Handlungskonzepte können bis zum 07. Mai 2015 bei der SAB gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login. Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.

2. Förderung von Vorhaben zur sozialen Eingliederung und Integration in Beschäftigung von Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten

Die Anträge auf Bestätigung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes und Erlass des Rahmenbescheides können bis zum 15.Juli 2016 bei der SAB gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt mittels SAB-Vordruck 60888 und den zugehörigen Anlagen Vordruck 60888-1 und Vordruck 60888-2. Mit dem Antrag ist das vom Gemeinderat beschlossenes gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept einzureichen. Nach Bestätigung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes durch das Sächsische Staatsministerium des Innern erteilt die SAB einen Rahmenbescheid.

Die Antragstellung der einzelnen Vorhaben des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes erfolgt auf elektronischem Weg fortlaufend nach Erlass des Rahmenbescheides. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.

Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Die SAB entscheidet über das Vorhaben auf der Grundlage des für das Gebiet erteilten Rahmenbescheides durch einen gesonderten Vorhabensbescheid.

Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Neben der Finanzierung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte zielt die Förderung unter anderem auf Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, auf Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie auf ein effektives Quartiersmanagement.

Weitere Informationen  
Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung  

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung kann ab dem 1. Oktober für das Folgejahr sowie in demselben getrennt nach Marketingmaßahmen und Destinationsentwicklungsprojekten eingereicht werden.

Für wen?

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO), touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Was wird gefördert?

Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung

Beispiele

Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Es können grundsätzlich Zuwendungen von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.

Weitere Informationen  
WIPANO – Förderung von Patentierung und Verwertung  

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ im Rahmen von WIPANO führt die bisherige „KMU-Patentaktion“ des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Programms SIGNO fort. Dabei werden kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Ingenieurbüros bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt und angeleitet in Verbindung mit der Orientierung auf zusätzliche Optionen auf Gebieten der Entwicklung und Anwendung von Normen und Standards.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.

Was wird gefördert?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ ist in fünf Leistungspakete (LP) mit bis zu 50 % Zuschüssen untergliedert. LP 1: Grobprüfung der Erfindung: max. 375 EUR; LP 2: Detailprüfung der Erfindung: max. 1.200 EUR; LP 3: (Strategie-)Beratung und Koordinierung der Patentanmeldung: max. 2.000 EUR; LP 4: Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte): max. 10 TEUR; LP 5: Aktivitäten zur Verwertung der Erfindung: max. 3.000 EUR.; Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt max. 16.575 EUR. Der Förderzeitraum umfasst max. 24 Monate.

Art und Höhe der Zuwendung

Unterstützung bei der Sicherung von Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung. Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen mit dem Förderschwerpunkt Unternehmen.

Bewerbungsverfahren

Anträge für die Teilnahme an der „Förderung von Patentierung und Verwertung“ im Rahmen von WIPANO werden über das Portal „easy-online“ beim Forschungszentrum Jülich (Projektträger) eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Forschungszentrum Jülich
  • www.wipano.de
 
LANDESBÜRGSCHAFTEN SACHSEN-ANHALT  

Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Bürgschaften können für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite gewährt werden

Beispiele

Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen, Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale

Art und Höhe der Zuwendung

Ausfallbürgschaften. Die Höhe der Bürgschaft wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt und beträgt in der Regel maximal 70 %. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. € begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme ist im Einzelfall möglich. Die Laufzeit der Bürgschaft für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre. Die Laufzeit der Bürgschaft für Betriebsmittel- und Avalkredite beträgt höchstens 8 Jahre. Das Bürgschaftsobligo ist in der Regel nach der Hälfte der Laufzeit gleichmäßig zurückzuführen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können für Kredite, die bereits vor der Beantragung einer Landesbürgschaft gewährt worden sind, werden nachträglich keine Bürgschaften übernommen. Der Antrag ist auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung vor Maßnahmebeginn über den Kreditgeber bei der Investitionsbank einzureichen

Weitere Informationen  
Berlin Innovativ  

Mit "Berlin Innovativ" werden Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bis 2 Mio. EUR im Hausbankenverfahren vergeben. Die IBB übernimmt eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 70%. Mit diesem Kredit unterstützen wir innovative Berliner Unternehmen und Start-ups bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Startups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleinere Mid-Caps (mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern), Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin, die eines der vorgegebenen Innovationskriterien erfüllen.

Was wird gefördert?

Projektfinanzierungen, Investitionen wie z.B. Grundstücke, Maschinen/Anlagen und Materiallager, Betriebsmittel, Vorfinanzierung von Aufträgen, Vorhaben zur Internationalisierung (mit Berlin-Effekt).

Art und Höhe der Zuwendung

Form und Umfang der Besicherung werden zwischen dem Kreditnehmer und seiner Hausbank vereinbart. Darlehenshöhe: i.d.R. 100.000 EUR bis zu 2 Mio. EUR, 100% Auszahlung, 70% Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB, Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig. Flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren. Marktüblicher, risikodifferenzierter Zinssatz.

Bewerbungsverfahren

Zweistufiges Verfahen: Es wird ein Kreditantrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf Berlin Innovativ der IBB gestellt. Dem Antrag werden die erforderlichen Unterlagen beigefügt. Die Hausbank finanziert Ihr Vorhaben bis zu 100%. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die Hausbank nach Bonitäts- und Besicherungsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht die Unterlagen an die IBB weiter. Die IBB führt aufgrund einer 70%igen Haftungsfreistellung der Hausbank ebenfalls eine Bonitätsprüfung durch. Nach positiver Prüfung kann die IBB den Kredit zusagen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, diese unterstützen auch bei der Antragstellung!

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für dieses Förderprogramm können sich Start-Ups und Unternehmensgründer bewerben, die einem der folgendenden Innovationskriterien entsprechen: Vorliegendes Innovationsvorhaben; ein schnell wachsendes Unternehmen; F&E&I-Kosten 5%; F&E&I-Kosten 10%; 80% F&E&I; Kosten für Innovation; Innovationsförderung; Innovationspreis; Patente; Wagniskapitel; Risikofinanzierung

Weitere Informationen  
Allgemeine Beratungsförderung  

Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatungen in Höhe von 50% der Beratungskosten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz / Betriebsstätte im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Beratungen externer Unternehmensberater/-innen über wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen.

Beispiele

Aufbau eines Managementsystems, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung des Unternehmens, Neupositionierung am Markt, innovative Kostenstrukturanalyse, innerbetriebliche Qualifizierung. U. a. mit folgenden Themen: Unternehmensleitbilder, Beurteilungssysteme, Unternehmensführung, Change-, Projekt- und Qualitätsmanagement, Qualifizierungen von Meister/-innen und Vorarbeiter/-inne.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig ist ein Tageshonorar von maximal 700 EUR zuzüglich pauschalierter Reisekosten gemäß Entfernungszonen. Die maximale Förderung beträgt 7.000 EUR pro Antragsteller/-in.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht Unternehmen die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
IB Gemeinsam - Das IB-Kooperationsdarlehen für den Mittelstand  

Mit dem IB-Kooperationsdarlehen finanziert die Investitionsbank konsortial mit den Geschäftsbanken gewerbliche Unternehmen in Sachsen-Anhalt.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

keine

Für wen?

Bestehende gewerbliche und kommunale Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

Ausgaben zur Vorfinanzierung / Auftragssicherung, Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Ausgaben zur Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb von Beteiligungen.

Beispiele

Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung/ Auftragssicherung, anderweitige Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist, Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung.

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Finanzierungsbedarfs, Avalkredit (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Avalkreditbedarfs, beteiligen sich mehrere Geschäftsbanken an der Finanzierung, so ist der Finanzierungsanteil der IB quotal so zu begrenzen, als würden sich alle Banken zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligen, Mindestdarlehenssumme beträgt i.d.R. 1 Mio. EUR; maximale Darlehenssumme beträgt i.d.R. 10 Mio. Eur.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formlos über die Geschäftsbank bei der IB einzureichen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

„IB Gemeinsam – das IB-Kooperationsdarlehen“ Die Investitionsbank (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Finanzierung von Unternehmen zusammen mit einer Geschäftsbank und / oder beteiligt sich am Kreditrisiko der Geschäftsbank durch Übernahme einer Risikobeteiligung.

Weitere Informationen  
Einzelbetriebliche Investitionsförderung  

Das Land Niedersachsen unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Tourismus) in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß Anhang I AGVO) und Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz. Die Förderung von sonstigen Unternehmen unterliegt besonderen Einschränkungen.

Was wird gefördert?

Förderfähige Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind Errichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte, Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, erworben werden müssen. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition. Förderfähige Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen sind Investitionen gemäß Artikel 2 Nummer 51 AGVO einer Betriebsstätte in dem betreffenden Gebiet. Das sind: Errichtungsinvestitionen, Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist, Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht und die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt werden soll, nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

Beispiele

Zu den förderfähigen Kosten gehören Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen);

Anschaffungs- und Herstellungskosten mobiler Wirtschaftsgüter, die innerhalb des Fördergebiets eingesetzt werden; Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern: bei KMU in voller Höhe der Kosten des förderfähigen Gesamtinvestitionsvorhabens, bei Großunternehmen nur bis zu einer Höhe von 50 % der gesamten förderfähigen Investitionskosten; Immaterielle Wirtschaftsgüter sind Patente, Betriebslizenzen oder patentierte technische Kenntnisse sowie nicht patentierte technische Kenntnisse. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nur förderfähig, wenn diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind, der Investor diese von einem Dritten (nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen) zu Marktbedingungen erworben hat und diese Wirtschaftsgüter ausschließlich innerhalb der Betriebsstätte, welche die Förderung erhält, genutzt werden; Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter, mit Ausnahme von Grundstücken, soweit sie beim Antragsteller aktiviert werden. Der Mietkauf bzw. Leasingvertrag über andere Wirtschaftsgüter als Gebäude muss die Form eines Finanzierungsleasings haben und vorsehen, dass die geförderten Wirtschaftsgüter zum Laufzeitende erworben werden. Das Risiko für die Instandhaltung der geförderten Wirtschaftsgüter muss beim Mietkäufer bzw. Leasingnehmer liegen; Im Falle der Übernahme einer Betriebsstätte: die förderfähigen Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises. Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die bereits gefördert wurden, sind hiervon abzuziehen;

Zu den nicht förderfähigen Kosten zählen: Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen (z. B. Renovierungs-/Sanierungskosten); Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für PKW, Kombifahrzeuge, LKW, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge sowie sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen; Gebrauchte Wirtschaftsgüter, es sei denn, es handelt sich um die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte oder das erwerbende Unternehmen ist ein KMU in der Gründungsphase. Förderfähig sind nur gebrauchte Wirtschaftsgüter, die nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft oder nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, erworben werden müssen; Aktivierungsfähige Finanzierungskosten (z. B. Bauzeitzinsen); Eigenleistungen; Grunderwerbskosten inklusive Nebenkosten sowie Mietkauf oder Leasing von Grundstücken; Die Kosten für reine Betriebsverlagerungen ohne gleichzeitige Erweiterung der Betriebsstätte

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines sachkapitalbezogenen Zuschusses. Der mögliche Investitionszuschuss kann je Vorhaben nur maximal 4.000.000 Euro betragen. Der Beitrag des/der Antragstellers/in aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25 % der beihilfefähigen Kosten betragen. Dieser Mindestbetrag darf keine öffentliche Förderung enthalten. Der maximale Investitionszuschuss je neu geschaffenem sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplatz ist auf 100.000 Euro begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal ( www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp) und anschließend postalisch bei der

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Projekte der Förderperiode 2014 bis 2020 müssen grundsätzlich bis zum 30. Juni 2022 enden. Maximal 36 Monate Durchführungszeitraum.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

In strukturschwachen Regionen stärkt diese Förderung die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft. Zudem soll sie dauerhafte Arbeitsplätze schaffen und sichern. Gefördert werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Tourismus) in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes.

Weitere Informationen  
Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) übernimmt Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben sowie Errichtung von Zweigstellen, Betriebsübernahmen, Umstellungen bei Strukturwandel, Kooperationen

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligung. Die Beteiligung soll mindestens EUR 50.000 betragen und nicht höher sein als die vorhandenen Eigenmittel und den Betrag von EUR 2.500.000 je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. Diese Begrenzungen gelten auch für mehrere Beteiligungen an demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe. Dauer mindestens 5 Jahre, maximal 10 Jahre. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrages ist die gesamte Beteiligung zum Nennwert zurückzuzahlen. Die Rückzahlung beginnt in der Regel nach 5 Jahren in anteiliger Höhe.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Beteiligungsvarianten der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen erhöhen jeweils in unterschiedlicher Weise die Eigenmittelquote der geförderten Unternehmen und ermöglichen so das Einwerben von Fremdkapital.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
  • https://www.mbg-hannover.de/
 
Bürgschaften des Landes Niedersachsen  

Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite zur Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen von KMU und Einrichtungen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, Angehörige der freien Berufe. Antragsteller müssen in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.

Was wird gefördert?

Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite) für diverse Finanzierungsanlässe wie Investitionsmittel, Betriebsmittel und Avale, konjunkturelle Finanzierungen, Nachfolge und Neuordnungen

Beispiele

Neugründungen; Kapazitätserweiterungen; Vorfinanzierung von Aufträgen und Beständen; klassische Nachfolgen; Übernahmen nach Insolvenz

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen; Sie sind in der Regel auf 80% des Ausfalls zu beschränken; Für die Bearbeitung des Antrages hat der Antragsteller ein einmaliges Entgelt zu zahlen, dass je nach der Kreditsumme des beantragten Kredites unterschiedlich hoch ist, jedoch bei höchstens 125.000 EUR liegt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen. Zuvor erfolgt die Kontaktaufnahme mit der PricewaterhouseCoopers GmbH sowie ein Vorgespräch mit der PricewaterhouseCoopers GmbH und dem Finanzierungsgeber

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Diverse Finanzierungsanlässe, wie u.a. Neugründungen oder Kapazitätserweiterungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Trägern sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie von Angehörigen der freien Berufe durch die Übernahme von Sicherheiten (i.d.R. Ausfallbürgschaften) gegenüber dem Finanzierungsgeber abgesichert werden.

Weitere Informationen  
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