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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

563 Treffer:
Barrierearme Stadt (IKU/IKK)  

Die KfW Bankengruppe fördert Investitionen zur barrierefreien bzw. -armen Umgestaltung der kommunalen und sozialen Infrastruktur.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

im Programm IKU - Barrierearme Stadt:

– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,

– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,

– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie

– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.

 

im Programm IKK - Barrierearme Stadt:

– kommunale Gebietskörperschaften,

– rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,

– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur und Maßnahmen an bestehenden Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum.

Beispiele

Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme, Sanitärräume, Innenräume, Bedienelemente, Sportstätten, Straßenraum, Haltestellen, Park- und Grünanlagen, Spielplätze

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge für das IKU-Programm können vor Beginn des Vorhabens oder bei Großprojekten je Vorhabenabschnitt unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter. Anträge für das Programm IKK-Programm sind direkt auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der KfW Bankengruppe zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprodukt kann die barrierefreie oder barriere­arme Umgestaltung der Infra­struktur in Städten und Gemeinden in Deutschland, einschließlich der notwendigen Neben­arbeiten sowie Beratungs- und Planungs­leistungen, finanziert werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • http://www.kfw.de
 
IKK – Investitionskredit Kommunen  

Die KfW Bankengruppe finanziert Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– kommunale Gebietskörperschaften,

– rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,

– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Beispiele

Verkehrsinfrastruktur und Stadtbeleuchtung, Fahrzeugbeschaffung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. EUR pro Jahr und Antragsteller. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten. Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem IKK -Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/208
 
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen kommunaler Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Auch touristische Infrastruktur wird dabei berücksichtigt.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,

– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,

– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie

– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.

Was wird gefördert?

Kommunale und soziale Infrastruktur. Im Bereich der kommunalen Infrastruktur, wird u.a. Stadt- und Dorfentwicklung gefördert, beispielsweise auch touristische Infrastruktur sowie Verkehrsinfrastruktur inklusive des öffentlichen Personennahverkehrs.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionen betragen.

Bewerbungsverfahren

Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich über das Kreditinstitut des Antragstellers (Bankdurchleitungsvariante). Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei einem Kreditinstitut zu stellen. Dieses leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der "IKU -Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die touristische Infrastruktur.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • http://www.kfw.de/148
 
ERP-Regionalförderprogramm  

Das ERP-Regionalförderprogramm dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in deutschen Regionalfördergebieten zu einem günstigen Zinssatz. Dazu zählen alle Standorte in den neuen Ländern und Berlin sowie die Regionalfördergebiete in den alten Ländern.

Fördergebiet

bundesweit regionale (GRW-) Fördergebiete

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– in- und ausländische Unternehmen gem. KMU-Definition der EU sowie

– Angehörige der Freien Berufe,

die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.

 

Darüber hinaus können auch natürliche Personen sowie antragsberechtigte Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich bzw. freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.

 

Wichtig ist, dass der Investitionsort in einem Regionalfördergebiet liegt - und nicht Ihr Firmensitz.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– gewerbliche Baukosten,

– gewerbliche Investitionen zur Barrierereduzierung,

– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, Einrichtungen,

– Betriebs- und Geschäftsausstattung,

– immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,

– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen,

– Warenlager sowie

– Betriebsmittel (einschl. Beratungsleistungen und Kosten für Messeteilnahmen).

Beispiele

Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenübernahmen, sofern der Kaufpreis auf Basis der Aktiva ermittelt wurde (Asset Deal), Beratungsdienstleistungen durch externe Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, z.B. bei Erschließung neuer Märkte, Kosten für die erste Teilnahme des Unternehmens an einer Messe/Ausstellung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 3 Mio. EUR pro Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank an die KfW Bankengruppe gerichtet. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem ERP-Regionalförderprogramm erhalten kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bis zu 3 Millionen Euro Kredit zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Fördergebiet.

Weitere Informationen  
KfW-Kredit für Wachstum  

Der KfW-Kredit für Wachstum dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für größere Vorhaben gewerblicher Unternehmen in den Bereichen Innovation und Digitalisierung.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 2 Mrd. EUR nicht überschreitet, sowie

– Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

– Produkt- und Prozessinnovationen zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen und

– Vorhaben zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens.

Beispiele

Innovationsvorhaben: Interne und externe Forschungs-­ und Entwicklungs­ausgaben zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen.

 

Digitalisierungsvorhaben: Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmen­spezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Risikounterbeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen von Finanzierungspartnern.

Der Umfang der Risikoübernahme beträgt

– bei Vorhaben bis 50 Mio. EUR maximal 70% der Vorhabenfinanzierung, sofern die Risikoübernahme der KfW 50% der Gesamtfinanzierung nicht übersteigt,

– bei Vorhaben über 50 Mio. EUR maximal 50% der Vorhabenfinanzierung.

 

Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.

Der Risikoanteil der KfW beträgt i.d.R. zwischen 7,5 Mio. EUR bis maximal 100 Mio. EUR. Das Gesamtvolumen von Risikounterbeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf maximal 100 Mio. EUR begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Unternehmen erhalten ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, z.B. der Hausbank. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen dem jeweiligen Finanzierungspartner und der KfW.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem KfW-­Kredit für Wachstum werden Investitionen und Betriebs­mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen finanziert. Digitalisierungs- und Innovationsprozesse touristischer Unternehmen werden so gezielt unterstützt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/290
 
ERP-Mezzanine für Innovation  

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung bei etablierten mittelständischen Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR und Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung mit einer genau definierten unteilbaren Aufgabe und klar festgelegten Zielen, die aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen können.

 

Mitfinanziert werden:

– Betriebsmittel,

– Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder alternativ

– vereinfacht ermittelte Kosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt. Der Anteil der Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig.

 

Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgeschriebenen Formularen über die Hausbank an die

KfW Bankengruppe zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Finanzierungspaket fördert die KfW Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu sind für Unternehmen. Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/360
 
Berlin Kapital - Nachhaltige Unternehmensförderung durch stille Beteiligungen  

Unternehmensförderung zur Finanzierung von Wachstum und Innovationen sowie Verbesserung der Kapitalstruktur bei Vorhaben in Berlin.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Rechtsform einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG deren Sitz / Betriebsstätten sowie Investitionsorte sich in Berlin befinden und die entsprechende Kapitaldienstfähigkeit oder Wertsteigerungspotenzial vorweisen können. Junge Unternehmen, die bereits erfolgreich am Markt aktiv sind und bereits den Break-even erreicht haben.

Was wird gefördert?

Unternehmensbeteiligungen

Beispiele

Darlehen zur Wachstumsfinanzierung für stille Beteiligungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Es werden mezzanine Mittel in Form von typischen stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu 5 Mio. EUR vergeben. Eine weitere mindestens 50%ige Kofinanzierung durch einen privaten Eigenkapitalgeber (Geschäftsbank, Beteiligungsgesellschaft etc.) ist notwendig. Bei Finanzierungen bis zu 1 Mio. EUR ist eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft Voraussetzung. Es sind Laufzeiten bis zu 10 Jahren möglich. Art und Höhe der Finanzierung sowie die jeweiligen Konditionen werden individuell vereinbart. Marktübliches Beteiligungsentgelt bestehend aus einer ertragsunabhängigen und einer ertragsabhängigen Komponente.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos und schriftlich direkt an die Investitionsbank Berlin. Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, diese unterstützen auch bei der Antragstellung!

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bankübliche Sicherheiten sind grundsätzlich erforderlich. Nachzuweisen ist eine geschlossene Finanzierung. Die Unternehmensbeteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Tilgungsstruktur.

Weitere Informationen  
Demografie  

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit hoher Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, den demografischen Wandel positiv zu bewältigen. Vor allem Kommunen sollen zu Fragen der demografischen Entwicklung enger zusammenarbeiten und frühzeitig zukunftsfähige sowie finanziell nachhaltige Strukturen aufbauen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der SAB bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.

Für wen?

Träger der jeweiligen Maßnahmen, wie Vereine, Gemeinden, Zweckverbände. Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften, gemeinnützige Vereine und Verbände, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Was wird gefördert?

Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit hoher Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, den demografischen Wandel positiv zu bewältigen.

Beispiele

Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen:

1. Erarbeitung, Vertiefung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien und Szenarien zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels

2. Durchführung von regionalen Innovationswettbewerben und von Pilotprojekten zur Verbesserung der Erreichbarkeit und des Zugangs von Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen

3. Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure

4. Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen und Projekte, die dem Aufbau mobiler Grundversorgung oder die dem Aufbau und der Einführung von "rollenden" Verwaltungsdienstleistungen in dünn besiedelten Räumen (unter 100 EW/km² in den Gemeinden) dienen

5. Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte für die regionale Anpassung an die demografische Entwicklung

6. Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen von Gemeinden

7. Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationsübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlicher Bereich

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Der zweckgebundene Zuschuss kann in der Regel bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Zweckbindung für nach dieser Richtlinie geförderte Investitionen beträgt 3 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Darüber hinaus sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: ausführliche Maßnahmebeschreibung, bei interkommunalen Vorhaben von kommunalen Gebietskörperschaften eine entsprechende Kooperationsvereinbarung der beteiligten Kommunen oder bei interkommunalen Vorhaben von kommunalen bzw. regionalen Zweck- und Verwaltungsverbänden entsprechende Beschlüsse der Verbandsversammlung, mindestens drei Kostenangebote potenzieller Auftragnehmer mit ausführlicher Leistungsbeschreibung mit Ausnahme der förderfähigen Personal- und Sachkosten des Zuwendungsempfängers bei der Förderung von Projekten nach II. Nr. 3, 4 und 6, bei beantragten Zuwendungen für investive Maßnahmen mit einem Eigenmittelanteil von mehr als EUR 25.600 die positive gemeindewirtschaftliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit Bevölkerungskontraktionen (Bevölkerungsrückgang, Alterung), die dazu beitragen, eine nachhaltige Anpassung einer Kommune oder Region an den demografischen Wandel positiv zu gestalten.

Weitere Informationen  
Förderung von Netzwerken zur Verbesserung des Marktzugangs für Unternehmen der Kreativwirtschaft (Richtlinien Cross Innovation)  

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Bildung und Arbeit von Netzwerken von Unternehmen der Kreativwirtschaft und Unternehmen des kreativen Handwerks mit anderen Wirtschaftspartnern, die darauf abzielen, innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

30.06.2023

Für wen?

Antragsberechtigt sind am Netzwerk beteiligte Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die mit einem Vorhaben im Sinne dieser Richtlinien in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Personal- und Sachausgaben bei bestehenden und neu zu gründenden Netzwerken von Unternehmen der Kreativwirtschaft und Unternehmen des kreativen Handwerks.

Beispiele

Mitfinanziert werden das Erstellen von Stärke-Schwächen-Profilen der beteiligten Unternehmen und das Erschließen von Synergien durch die Netzwerkarbeit, Recherchen zum Stand der Technik sowie Analysen und Bewertungen von bestehenden Marken- und Schutzrechten, Analysen des potentiellen Absatzmarktes, Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen des Netzwerkes bis zur Höhe von maximal 30% der bewilligten Mittel, Vermarktungsaktivitäten für die zu entwickelnden oder entwickelten Produkte und Dienstleistungen sowie Vermarktungsaktivitäten des Netzwerkes selbst auf Grundlage von Markteinschätzungen, die Durchführung von Präsentationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung von Erfahrungen und Vernetzung mit anderen Netzwerken, die Moderation zwischen den Netzwerkpartnern, die Identifizierung und Vermittlung notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen, die Vorbereitung und Durchführung von Workshops oder Konferenzen zur Wissensvermittlung und zum Erfahrungsaustausch, die Auswertung der Netzwerkarbeit hinsichtlich der wirtschaftlichen Ergebnisse (Qualitätssicherung) sowie die Erarbeitung von Schlussfolgerungen für eine sich selbst finanzierende Fortsetzung des Netzwerkes, das Projektmanagement.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent für zuwendungsfähige Sach- und Personalkosten. Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 65.000 Euro Zuschuss. Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 195.000 Euro Zuschuss. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig und erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens. Für die dritte Wettbewerbsrunde waren in der Ideenphase ein Ideenpapier und ein kurzes Video bis zum 15. März 2018 beim

Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Der Projektbeirat wählt die Projekte aus, die zur Konzeptphase zugelassen sind. Für die ausgewählten Projekte sind in einer zweiten Stufe vollständige Konzeptunterlagen zu erstellen. Nach Auswahlentscheidung sind die Anträge fristgerecht und formgebunden bei der Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Kreativwirtschaft kann einen wesentlichen Bestandteil der Tourismusbranche darstellen. So besteht unter anderem das Ziel darin, die regionale Wirtschaft durch die stärkere Verflechtung der verschiedenen Branchen zu stärken.

Weitere Informationen  
Coachingleistungen in der Vorgründungsphase  

Ziel ist die nachhaltige Integration bisher arbeitsloser bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen in den ersten Arbeitsmarkt im Rahmen einer Selbstständigkeit. Dabei sollen die Risiken der Gründung durch Unterstützung bei der Entwicklung der Markteintrittsstrategie minimiert werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet. Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen

Was wird gefördert?

Förderung des Aufbaus einer unternehmerischen Vollexistenz. Unterstützung einer selbstständigen Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung.

Beispiele

Themen wie: Produktentwicklung, Identifizierung des Kundenkreises, Businessplan, Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien, Begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“.

Bewerbungsverfahren

Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar.Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment. Nach einer entsprechenden Coachingempfehlung kann ein Coaching im Umfang von bis zu 30 Stunden beauftragt werden. Coachingleistungen können nur durch Coaches erbracht werden, die bei der zgs consult GmbH gelistet sind.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.

Weitere Informationen  
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