Förderwegweiser
bundesweit
Antragsberechtigt sind
im Programm IKU - Barrierearme Stadt:
– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,
– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,
– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
im Programm IKK - Barrierearme Stadt:
– kommunale Gebietskörperschaften,
– rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.
Mitfinanziert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur und Maßnahmen an bestehenden Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum.
Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme, Sanitärräume, Innenräume, Bedienelemente, Sportstätten, Straßenraum, Haltestellen, Park- und Grünanlagen, Spielplätze
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.
Anträge für das IKU-Programm können vor Beginn des Vorhabens oder bei Großprojekten je Vorhabenabschnitt unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter. Anträge für das Programm IKK-Programm sind direkt auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der KfW Bankengruppe zu stellen.
eingeschränkt
Mit diesem Förderprodukt kann die barrierefreie oder barrierearme Umgestaltung der Infrastruktur in Städten und Gemeinden in Deutschland, einschließlich der notwendigen Nebenarbeiten sowie Beratungs- und Planungsleistungen, finanziert werden.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- http://www.kfw.de
bundesweit
Antragsberechtigt sind
– kommunale Gebietskörperschaften,
– rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.
Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) in die kommunale und soziale Infrastruktur.
Verkehrsinfrastruktur und Stadtbeleuchtung, Fahrzeugbeschaffung
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. EUR pro Jahr und Antragsteller. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten. Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.
Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe zu stellen.
ja
Mit dem IKK -Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/208
bundesweit
Antragsberechtigt sind
– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,
– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,
– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Kommunale und soziale Infrastruktur. Im Bereich der kommunalen Infrastruktur, wird u.a. Stadt- und Dorfentwicklung gefördert, beispielsweise auch touristische Infrastruktur sowie Verkehrsinfrastruktur inklusive des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionen betragen.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich über das Kreditinstitut des Antragstellers (Bankdurchleitungsvariante). Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei einem Kreditinstitut zu stellen. Dieses leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
eingeschränkt
Der "IKU -Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die touristische Infrastruktur.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- http://www.kfw.de/148
bundesweit regionale (GRW-) Fördergebiete
Antragsberechtigt sind
– in- und ausländische Unternehmen gem. KMU-Definition der EU sowie
– Angehörige der Freien Berufe,
die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Darüber hinaus können auch natürliche Personen sowie antragsberechtigte Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich bzw. freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.
Wichtig ist, dass der Investitionsort in einem Regionalfördergebiet liegt - und nicht Ihr Firmensitz.
Mitfinanziert werden
– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– gewerbliche Baukosten,
– gewerbliche Investitionen zur Barrierereduzierung,
– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, Einrichtungen,
– Betriebs- und Geschäftsausstattung,
– immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,
– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen,
– Warenlager sowie
– Betriebsmittel (einschl. Beratungsleistungen und Kosten für Messeteilnahmen).
Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenübernahmen, sofern der Kaufpreis auf Basis der Aktiva ermittelt wurde (Asset Deal), Beratungsdienstleistungen durch externe Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, z.B. bei Erschließung neuer Märkte, Kosten für die erste Teilnahme des Unternehmens an einer Messe/Ausstellung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 3 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge werden über die Hausbank an die KfW Bankengruppe gerichtet. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.
ja
Mit dem ERP-Regionalförderprogramm erhalten kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bis zu 3 Millionen Euro Kredit zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Fördergebiet.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi); KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/ERP-Regionalf%C3%B6rderprogramm-(062-072)
bundesweit
Antragsberechtigt sind
– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 2 Mrd. EUR nicht überschreitet, sowie
– Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
Gefördert werden
– Produkt- und Prozessinnovationen zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen und
– Vorhaben zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens.
Innovationsvorhaben: Interne und externe Forschungs- und Entwicklungsausgaben zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen.
Digitalisierungsvorhaben: Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmenspezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen.
Die Förderung erfolgt als Risikounterbeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen von Finanzierungspartnern.
Der Umfang der Risikoübernahme beträgt
– bei Vorhaben bis 50 Mio. EUR maximal 70% der Vorhabenfinanzierung, sofern die Risikoübernahme der KfW 50% der Gesamtfinanzierung nicht übersteigt,
– bei Vorhaben über 50 Mio. EUR maximal 50% der Vorhabenfinanzierung.
Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Der Risikoanteil der KfW beträgt i.d.R. zwischen 7,5 Mio. EUR bis maximal 100 Mio. EUR. Das Gesamtvolumen von Risikounterbeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf maximal 100 Mio. EUR begrenzt.
Unternehmen erhalten ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, z.B. der Hausbank. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen dem jeweiligen Finanzierungspartner und der KfW.
eingeschränkt
Mit dem KfW-Kredit für Wachstum werden Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen finanziert. Digitalisierungs- und Innovationsprozesse touristischer Unternehmen werden so gezielt unterstützt.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/290
bundesweit
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR und Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind.
Gefördert werden Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung mit einer genau definierten unteilbaren Aufgabe und klar festgelegten Zielen, die aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen können.
Mitfinanziert werden:
– Betriebsmittel,
– Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder alternativ
– vereinfacht ermittelte Kosten.
Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt. Der Anteil der Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig.
Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgeschriebenen Formularen über die Hausbank an die
KfW Bankengruppe zu richten.
nein
Mit diesem Finanzierungspaket fördert die KfW Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu sind für Unternehmen. Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/360
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Rechtsform einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG deren Sitz / Betriebsstätten sowie Investitionsorte sich in Berlin befinden und die entsprechende Kapitaldienstfähigkeit oder Wertsteigerungspotenzial vorweisen können. Junge Unternehmen, die bereits erfolgreich am Markt aktiv sind und bereits den Break-even erreicht haben.
Unternehmensbeteiligungen
Darlehen zur Wachstumsfinanzierung für stille Beteiligungen.
Es werden mezzanine Mittel in Form von typischen stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu 5 Mio. EUR vergeben. Eine weitere mindestens 50%ige Kofinanzierung durch einen privaten Eigenkapitalgeber (Geschäftsbank, Beteiligungsgesellschaft etc.) ist notwendig. Bei Finanzierungen bis zu 1 Mio. EUR ist eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft Voraussetzung. Es sind Laufzeiten bis zu 10 Jahren möglich. Art und Höhe der Finanzierung sowie die jeweiligen Konditionen werden individuell vereinbart. Marktübliches Beteiligungsentgelt bestehend aus einer ertragsunabhängigen und einer ertragsabhängigen Komponente.
Die Antragstellung erfolgt formlos und schriftlich direkt an die Investitionsbank Berlin. Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, diese unterstützen auch bei der Antragstellung!
nein
Bankübliche Sicherheiten sind grundsätzlich erforderlich. Nachzuweisen ist eine geschlossene Finanzierung. Die Unternehmensbeteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Tilgungsstruktur.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-kapital.html
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der SAB bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.
Träger der jeweiligen Maßnahmen, wie Vereine, Gemeinden, Zweckverbände. Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften, gemeinnützige Vereine und Verbände, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit hoher Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, den demografischen Wandel positiv zu bewältigen.
Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen:
1. Erarbeitung, Vertiefung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien und Szenarien zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels
2. Durchführung von regionalen Innovationswettbewerben und von Pilotprojekten zur Verbesserung der Erreichbarkeit und des Zugangs von Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen
3. Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure
4. Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen und Projekte, die dem Aufbau mobiler Grundversorgung oder die dem Aufbau und der Einführung von "rollenden" Verwaltungsdienstleistungen in dünn besiedelten Räumen (unter 100 EW/km² in den Gemeinden) dienen
5. Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte für die regionale Anpassung an die demografische Entwicklung
6. Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen von Gemeinden
7. Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationsübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlicher Bereich
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Der zweckgebundene Zuschuss kann in der Regel bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Zweckbindung für nach dieser Richtlinie geförderte Investitionen beträgt 3 Jahre.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Darüber hinaus sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: ausführliche Maßnahmebeschreibung, bei interkommunalen Vorhaben von kommunalen Gebietskörperschaften eine entsprechende Kooperationsvereinbarung der beteiligten Kommunen oder bei interkommunalen Vorhaben von kommunalen bzw. regionalen Zweck- und Verwaltungsverbänden entsprechende Beschlüsse der Verbandsversammlung, mindestens drei Kostenangebote potenzieller Auftragnehmer mit ausführlicher Leistungsbeschreibung mit Ausnahme der förderfähigen Personal- und Sachkosten des Zuwendungsempfängers bei der Förderung von Projekten nach II. Nr. 3, 4 und 6, bei beantragten Zuwendungen für investive Maßnahmen mit einem Eigenmittelanteil von mehr als EUR 25.600 die positive gemeindewirtschaftliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde.
nein
Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit Bevölkerungskontraktionen (Bevölkerungsrückgang, Alterung), die dazu beitragen, eine nachhaltige Anpassung einer Kommune oder Region an den demografischen Wandel positiv zu gestalten.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-unterst%C3%BCtzung-bei-sozialen-f%C3%B6rderthemen/demografie.jsp
Sachsen Sachsen-Anhalt
30.06.2023
Antragsberechtigt sind am Netzwerk beteiligte Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Gefördert werden die mit einem Vorhaben im Sinne dieser Richtlinien in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Personal- und Sachausgaben bei bestehenden und neu zu gründenden Netzwerken von Unternehmen der Kreativwirtschaft und Unternehmen des kreativen Handwerks.
Mitfinanziert werden das Erstellen von Stärke-Schwächen-Profilen der beteiligten Unternehmen und das Erschließen von Synergien durch die Netzwerkarbeit, Recherchen zum Stand der Technik sowie Analysen und Bewertungen von bestehenden Marken- und Schutzrechten, Analysen des potentiellen Absatzmarktes, Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen des Netzwerkes bis zur Höhe von maximal 30% der bewilligten Mittel, Vermarktungsaktivitäten für die zu entwickelnden oder entwickelten Produkte und Dienstleistungen sowie Vermarktungsaktivitäten des Netzwerkes selbst auf Grundlage von Markteinschätzungen, die Durchführung von Präsentationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung von Erfahrungen und Vernetzung mit anderen Netzwerken, die Moderation zwischen den Netzwerkpartnern, die Identifizierung und Vermittlung notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen, die Vorbereitung und Durchführung von Workshops oder Konferenzen zur Wissensvermittlung und zum Erfahrungsaustausch, die Auswertung der Netzwerkarbeit hinsichtlich der wirtschaftlichen Ergebnisse (Qualitätssicherung) sowie die Erarbeitung von Schlussfolgerungen für eine sich selbst finanzierende Fortsetzung des Netzwerkes, das Projektmanagement.
Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent für zuwendungsfähige Sach- und Personalkosten. Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 65.000 Euro Zuschuss. Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 195.000 Euro Zuschuss. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Das Förderverfahren ist zweistufig und erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens. Für die dritte Wettbewerbsrunde waren in der Ideenphase ein Ideenpapier und ein kurzes Video bis zum 15. März 2018 beim
Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Der Projektbeirat wählt die Projekte aus, die zur Konzeptphase zugelassen sind. Für die ausgewählten Projekte sind in einer zweiten Stufe vollständige Konzeptunterlagen zu erstellen. Nach Auswahlentscheidung sind die Anträge fristgerecht und formgebunden bei der Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen
nein
Die Kreativwirtschaft kann einen wesentlichen Bestandteil der Tourismusbranche darstellen. So besteht unter anderem das Ziel darin, die regionale Wirtschaft durch die stärkere Verflechtung der verschiedenen Branchen zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt; land Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt; Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/netzwerke-foerdern/cross-innovation
Berlin
Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet. Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen
Förderung des Aufbaus einer unternehmerischen Vollexistenz. Unterstützung einer selbstständigen Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung.
Themen wie: Produktentwicklung, Identifizierung des Kundenkreises, Businessplan, Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien, Begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“.
Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar.Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment. Nach einer entsprechenden Coachingempfehlung kann ein Coaching im Umfang von bis zu 30 Stunden beauftragt werden. Coachingleistungen können nur durch Coaches erbracht werden, die bei der zgs consult GmbH gelistet sind.
nein
Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- http://www.zgs-consult.de/arbeit/coaching/