Förderwegweiser
Hessen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Gefördert wird der Aufbau eines Netzwerkes aus 28 Bildungscoaches, verteilt über alle Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen. Sie sind der erste Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigte bei Fragen zur beruflichen Weiterbildung, insbesondere der abschlussbezogenen Nachqualifizierung.
Die Bildungscoaches beraten Unternehmen, insbesondere KMU, und Beschäftigte über geeignete Qualifizierungswege hin zu einem Berufsabschluss und begleiten sie bei der Nachqualifizierung. Dabei arbeiten sie eng mit den zuständigen Kammern und den Anerkennungsberatungsstellen zusammen.
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Zur Antragstellung wird über Projektaufrufe des HMWEVW aufgefordert, die im Hessischen Staatsanzeiger, auf der Homepage des HMWEVW unter www.wirtschaft.hessen.de (Aus- und Weiterbildung) und der Homepage des ESF Hessen unter www.esf-hessen.de veröffentlicht werden.
ja
Durch die Bildungscoaches soll ein Beitrag zur Steigerung der Weiterbildungsbereitschaft und zur Erhöhung und dem Erfolg der Qualifizierungsaktivitäten geleistet werden.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/bildungscoaches/bildungscoaches/306870
Mecklenburg-Vorpommern
30.06.2021
Antragsberechtigt sind im Fall von Bildungsschecks natürliche Personen als Inhaber eines Unternehmens, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, für unternehmensspezifische Maßnahmen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes GewStG), die Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die regelmäßig überregional abgesetzt werden, mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Mitfinanziert werden die Teilnahme von Beschäftigten an der beruflichen Weiterbildung durch Bildungsschecks sowie unternehmensspezifische Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung der Beschäftigten, zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs der Arbeitsplätze der Beschäftigten im Unternehmen und zur beruflichen Qualifizierung.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung für Bildungsschecks beträgt 50%, als De-minimis-Behilfe 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 500 EUR je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme für Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung und max. 3.000 EUR bei abschlussorientierten Qualifizierungen; Die Höhe der Förderung von unternehmensspezifischen Maßnahmen beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Anträge sind formgebunden vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) einzureichen
nein
Ziel ist es, die Anpassung der Unternehmen und Beschäftigten an den technischen, wirtschaftlichen und demografischen Wandel zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern, Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
- https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/foerderung-der-aus-und-weiterbildung/unternehmensspezifische-massnahmen-qualifizierungsprojekte.html
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, einschlägig aktive Zweckverbände, kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und die kommunalen Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns.
Gefördert werden insbesondere Projekte in den Bereichen Schaffung von Diensten zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsvorgängen über das Internet mit und ohne elektronische Signatur (Transaktion und Integration); Entwicklung und Einführung von Methoden und Modellen der Transaktionsabwicklung und Integration bei spezieller Berücksichtigung der Datensicherheit und des Datenschutzes; Übernahme von zuvor entwickelten Projektergebnissen der Infrastrukturförderung durch kommunale Körperschaften; Vorhaben zur Steigerung der Nutzerfreundlichkeit und Annehmbarkeit der elektronischen Verwaltung und deren Gebrauchstauglichkeit (Software-Usability); Aufbau von integrierenden Informationsdiensten über Internetanwendungen und Onlineverwaltungsverfahren; Maßnahmen zum Aufbau der Kommunikationsinfrastruktur unter dem Gesichtspunkt der Serviceorientierung; Übernahme oder Bereitstellung von kooperativ nutzbaren Basisdiensten für kommunale Körperschaften
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 65%, bei kooperativen und/oder verwaltungsebenenübergreifenden Vorhaben bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des Antragsformulars bis zum 31. März oder 30. September eines Jahres für das nachfolgende Halbjahr beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen
nein
Förderung für Kommunen zur Verbesserung des Zugangs für Bevölkerung und Unternehmen zu öffentlichen Dienstleistungen durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.lfi-mv.de/foerderungen/elektronische-verwaltung/index.html
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2023
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie sonstige nicht-kommerzielle Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Projekte im Rahmen der regionalen partnerschaftlichen Beziehungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern müssen der Entwicklung und Pflege der vom Land formal mit anderen Regionen abgeschlossenen oder angebahnten Partnerschaften dienen. Handelt es sich um ein Projekt außerhalb der regionalen partnerschaftlichen Beziehungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, muss dieses die Schwerpunkte der internationalen Zusammenarbeit und die damit verbundenen Interessen des Landes berücksichtigen. Der Zuwendungsempfänger muss mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln finanzieren.
Mitfinanziert werden insbesondere grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen, Studien- und Informationsreisen, Ausstellungen, Publikationen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel max. 1.500 EUR, bei Projekten mit inhaltlicher Beteiligung der Staatskanzlei max. 5.000 EUR.
Anträge sind bis sechs Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern zu richten
nein
Ziel ist die breitere und internationale Aufstellung der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommen
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2021
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie sonstige nichtkommerzielle Organisationen und Einrichtungen.
Projekte wie europäische Begegnungen, Studien- und Informationsreisen, Konferenzen, Seminare, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Ausstellungen, Publikationen. Gefördert werden insbesondere Projekte unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, im Rahmen der jährlichen Europawoche, EU-Projekttage sowie im Vorfeld der Europawahlen in Mecklenburg-Vorpommern und der europapolitischen Bildung.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 5.000 EUR je Projekt.
Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zu richten
nein
Mit der Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die den Europagedanken zu fördern und sich mit der europäischen Integration befassen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.europa-mv.de/europapolitik/europagedanke/
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2023
Antragsberechtigt sind vorrangig kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen.
Beratungen zur Finanzierung und Liquiditätssicherung, zur Optimierung von Produktionsabläufen einschließlich der Steigerung der Ressourceneffizienz, zur Optimierung von Energieeffizienz, zum Umweltmanagement, bei der Planung und Umsetzung von Investitionen bei Wachstumsschüben, zur Vorbereitung der Einführung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten, zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei maximal 15 Tagewerken mit einem Tagessatz von bis zu 900 EUR.
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) einzureichen
nein
Ziel der Förderung von Unternehmensberatungen ist es, Arbeitsplätze zu schaffen oder diese zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern, Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
- https://www.gsa-schwerin.de/antraege/dokumente-und-formulare/uebersicht-der-foerderprogramme.html
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2023
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder die eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen. Hauptwohnsitz des Antragstellers und geplanter Betriebssitz des Unternehmens müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Es muss der Entwurf eines Unternehmenskonzeptes vorliegen und der Bedarf im Beratungsgespräch bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern dokumentiert sein. Eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern muss ein Votum über die Teilnahme an Maßnahmen zur Qualifizierung zur beabsichtigten Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge abgegeben haben.
Die Förderung erfolgt in Form von Bildungsschecks. Diese gelten für Grundkurse und für eine Beratung und Begleitung vor der Gründung oder Unternehmensnachfolge.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form von Bildungsschecks; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben; Es werden Bildungsschecks für einen Grundkurs mit 48 Stunden à 45 Minuten und für die Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung in der Regel bis zu höchstens zwei Tagewerke à acht Zeitstunden ausgegeben; Die Bildungsschecks besitzen eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums.
Anträge sind vor Gründung bzw. Übernahme schriftlich über eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) einzureichen
nein
Ziel der Fördermaßnahme ist es, für Personen in Mecklenburg-Vorpommern den Weg in die Selbstständigkeit im Vollerwerb zu erleichtern.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern, Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), zuständige Handwerkskammer (HWK), Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
- https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/existenzgruendung-und-uebernahme/bildungsschecks-fuer-existenzgruender.html
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2023
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein neues Unternehmen gründen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt, insbesondere Hochschulabsolventen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter, sofern deren Hochschulabschluss oder letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die eine einschlägige berufliche Praxis von mindestens drei Jahren nachweisen können.
Das Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage neuartige Produkte oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, die insbesondere auf naturwissenschaftlich-technischen Ideen oder Forschungsergebnissen basieren; Bei der Existenzgründung muss es sich um den Aufbau einer Vollerwerbsexistenz handeln, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt; Der Innovationscharakter des Produktes oder der Dienstleistung muss durch eine fachliche Stellungnahme belegt werden; Der Hauptwohnsitz des Antragstellers und der Betriebssitz des zu gründenden oder bereits gegründeten Unternehmens müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Zuschuss zum Lebensunterhalt; Die Höhe der Förderung beträgt 1.200 EUR, für promovierte Gründer 1.400 EUR pro Monat für einen Zeitraum von max. 18 Monaten; Darüber hinaus wird Kinderzuschlag von 100 EUR je Kind und Monat gewährt.
Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) zu richten
nein
Da Mecklenburg-Vorpommern auf wirklich gute Geschäftsideen nicht verzichten möchte, sollen innovative, erfolgversprechende Vorhaben möglichst nicht am fehlenden Startkapital für die ersten Monate scheitern.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern, Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA), Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/existenzgruendung-und-uebernahme/gruenderstipendium.html
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2023
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die das jeweilige Vorhaben durchführen, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder.
Flurbereinigung und Flurneuordnung, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen, Dorfentwicklung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, kleine touristische Infrastruktureinrichtungen.
Zuschuss; Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme sowie der Art des Antragstellers.
Anträge sind formgebunden bis zumm 31. August eines Jahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.
nein
Ziel ist es, die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt, zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
- https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/340
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind Gemeinden über 500 Einwohner, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte sowie Zweckverbände.
Maßnahmen in folgenden Bereichen: Öffentlicher Personennahverkehr, Bau von Abfallentsorgungsanlagen, Ausbau der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Straßenbau, Erwerb und Erschließung von Bauland oder gewerblich genutztem Gelände in besonders förderungswürdigen Gemeinden, Förderung von Fremdenverkehrseinrichtungen in Fremdenverkehrsgemeinden, Förderung von Naherholungsmaßnahmen,
Ausbau und Modernisierung von kommunalen Hafenanlagen, Bau von Verwaltungsgebäuden und Feuerwehrgerätehäusern, Einrichtung von Fußgängerzonen, Ortsbilderhaltung, Kulturelle Einrichtungen, weitere Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur, Umschuldungen von Investitionskrediten.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens oder einer Zinshilfe für investive Maßnahmen bzw. Umschuldungen von Investitionskrediten sowie in Ausnahmen als Zuschuss zu Nebenkosten im Zusammenhang mit Umschuldungen; Die Höhe der Förderung beträgt bei Darlehen bis zu 100% der Investitionskosten bzw. des abzulösenden Restschuldbestandes; bei Zinshilfen bis zu 2% für höchstens 10 Jahre; bei Zuschüssen zu Nebenkosten bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten.
Anträge sind formgebunden bis zum 31. August bzw. 31. Dezember für im Folgejahr geplante Maßnahmen beim Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zu stellen
nein
Aus Mitteln des Kommunalen Aufbaufonds werden Investitionen der Gemeinden mit 500 und mehr Einwohnern, Landkreise, Ämter, kreisfreie Städte und Zweckverbände gefördert, die der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur dienen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.lfi-mv.de/foerderungen/kommunaler-aufbaufonds/