Förderwegweiser
bundesweit
Antragsberechtigt sind
– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,
– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,
– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Kommunale und soziale Infrastruktur. Im Bereich der kommunalen Infrastruktur, wird u.a. Stadt- und Dorfentwicklung gefördert, beispielsweise auch touristische Infrastruktur sowie Verkehrsinfrastruktur inklusive des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionen betragen.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich über das Kreditinstitut des Antragstellers (Bankdurchleitungsvariante). Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei einem Kreditinstitut zu stellen. Dieses leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
eingeschränkt
Der "IKU -Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die touristische Infrastruktur.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- http://www.kfw.de/148
bundesweit regionale (GRW-) Fördergebiete
Antragsberechtigt sind
– in- und ausländische Unternehmen gem. KMU-Definition der EU sowie
– Angehörige der Freien Berufe,
die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Darüber hinaus können auch natürliche Personen sowie antragsberechtigte Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich bzw. freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.
Wichtig ist, dass der Investitionsort in einem Regionalfördergebiet liegt - und nicht Ihr Firmensitz.
Mitfinanziert werden
– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– gewerbliche Baukosten,
– gewerbliche Investitionen zur Barrierereduzierung,
– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, Einrichtungen,
– Betriebs- und Geschäftsausstattung,
– immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,
– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen,
– Warenlager sowie
– Betriebsmittel (einschl. Beratungsleistungen und Kosten für Messeteilnahmen).
Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenübernahmen, sofern der Kaufpreis auf Basis der Aktiva ermittelt wurde (Asset Deal), Beratungsdienstleistungen durch externe Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, z.B. bei Erschließung neuer Märkte, Kosten für die erste Teilnahme des Unternehmens an einer Messe/Ausstellung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 3 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge werden über die Hausbank an die KfW Bankengruppe gerichtet. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.
ja
Mit dem ERP-Regionalförderprogramm erhalten kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bis zu 3 Millionen Euro Kredit zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Fördergebiet.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi); KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/ERP-Regionalf%C3%B6rderprogramm-(062-072)
bundesweit
Antragsberechtigt sind
– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 2 Mrd. EUR nicht überschreitet, sowie
– Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
Gefördert werden
– Produkt- und Prozessinnovationen zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen und
– Vorhaben zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens.
Innovationsvorhaben: Interne und externe Forschungs- und Entwicklungsausgaben zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen.
Digitalisierungsvorhaben: Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmenspezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen.
Die Förderung erfolgt als Risikounterbeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen von Finanzierungspartnern.
Der Umfang der Risikoübernahme beträgt
– bei Vorhaben bis 50 Mio. EUR maximal 70% der Vorhabenfinanzierung, sofern die Risikoübernahme der KfW 50% der Gesamtfinanzierung nicht übersteigt,
– bei Vorhaben über 50 Mio. EUR maximal 50% der Vorhabenfinanzierung.
Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Der Risikoanteil der KfW beträgt i.d.R. zwischen 7,5 Mio. EUR bis maximal 100 Mio. EUR. Das Gesamtvolumen von Risikounterbeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf maximal 100 Mio. EUR begrenzt.
Unternehmen erhalten ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, z.B. der Hausbank. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen dem jeweiligen Finanzierungspartner und der KfW.
eingeschränkt
Mit dem KfW-Kredit für Wachstum werden Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen finanziert. Digitalisierungs- und Innovationsprozesse touristischer Unternehmen werden so gezielt unterstützt.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/290
bundesweit
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR und Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind.
Gefördert werden Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung mit einer genau definierten unteilbaren Aufgabe und klar festgelegten Zielen, die aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen können.
Mitfinanziert werden:
– Betriebsmittel,
– Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder alternativ
– vereinfacht ermittelte Kosten.
Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt. Der Anteil der Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig.
Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgeschriebenen Formularen über die Hausbank an die
KfW Bankengruppe zu richten.
nein
Mit diesem Finanzierungspaket fördert die KfW Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu sind für Unternehmen. Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/360
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Rechtsform einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG deren Sitz / Betriebsstätten sowie Investitionsorte sich in Berlin befinden und die entsprechende Kapitaldienstfähigkeit oder Wertsteigerungspotenzial vorweisen können. Junge Unternehmen, die bereits erfolgreich am Markt aktiv sind und bereits den Break-even erreicht haben.
Unternehmensbeteiligungen
Darlehen zur Wachstumsfinanzierung für stille Beteiligungen.
Es werden mezzanine Mittel in Form von typischen stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu 5 Mio. EUR vergeben. Eine weitere mindestens 50%ige Kofinanzierung durch einen privaten Eigenkapitalgeber (Geschäftsbank, Beteiligungsgesellschaft etc.) ist notwendig. Bei Finanzierungen bis zu 1 Mio. EUR ist eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft Voraussetzung. Es sind Laufzeiten bis zu 10 Jahren möglich. Art und Höhe der Finanzierung sowie die jeweiligen Konditionen werden individuell vereinbart. Marktübliches Beteiligungsentgelt bestehend aus einer ertragsunabhängigen und einer ertragsabhängigen Komponente.
Die Antragstellung erfolgt formlos und schriftlich direkt an die Investitionsbank Berlin. Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, diese unterstützen auch bei der Antragstellung!
nein
Bankübliche Sicherheiten sind grundsätzlich erforderlich. Nachzuweisen ist eine geschlossene Finanzierung. Die Unternehmensbeteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Tilgungsstruktur.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-kapital.html
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der SAB bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.
Träger der jeweiligen Maßnahmen, wie Vereine, Gemeinden, Zweckverbände. Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften, gemeinnützige Vereine und Verbände, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit hoher Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, den demografischen Wandel positiv zu bewältigen.
Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen:
1. Erarbeitung, Vertiefung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien und Szenarien zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels
2. Durchführung von regionalen Innovationswettbewerben und von Pilotprojekten zur Verbesserung der Erreichbarkeit und des Zugangs von Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen
3. Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure
4. Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen und Projekte, die dem Aufbau mobiler Grundversorgung oder die dem Aufbau und der Einführung von "rollenden" Verwaltungsdienstleistungen in dünn besiedelten Räumen (unter 100 EW/km² in den Gemeinden) dienen
5. Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte für die regionale Anpassung an die demografische Entwicklung
6. Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen von Gemeinden
7. Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationsübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlicher Bereich
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Der zweckgebundene Zuschuss kann in der Regel bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Zweckbindung für nach dieser Richtlinie geförderte Investitionen beträgt 3 Jahre.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Darüber hinaus sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: ausführliche Maßnahmebeschreibung, bei interkommunalen Vorhaben von kommunalen Gebietskörperschaften eine entsprechende Kooperationsvereinbarung der beteiligten Kommunen oder bei interkommunalen Vorhaben von kommunalen bzw. regionalen Zweck- und Verwaltungsverbänden entsprechende Beschlüsse der Verbandsversammlung, mindestens drei Kostenangebote potenzieller Auftragnehmer mit ausführlicher Leistungsbeschreibung mit Ausnahme der förderfähigen Personal- und Sachkosten des Zuwendungsempfängers bei der Förderung von Projekten nach II. Nr. 3, 4 und 6, bei beantragten Zuwendungen für investive Maßnahmen mit einem Eigenmittelanteil von mehr als EUR 25.600 die positive gemeindewirtschaftliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde.
nein
Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit Bevölkerungskontraktionen (Bevölkerungsrückgang, Alterung), die dazu beitragen, eine nachhaltige Anpassung einer Kommune oder Region an den demografischen Wandel positiv zu gestalten.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-unterst%C3%BCtzung-bei-sozialen-f%C3%B6rderthemen/demografie.jsp
Berlin
Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet. Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen
Förderung des Aufbaus einer unternehmerischen Vollexistenz. Unterstützung einer selbstständigen Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung.
Themen wie: Produktentwicklung, Identifizierung des Kundenkreises, Businessplan, Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien, Begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“.
Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar.Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment. Nach einer entsprechenden Coachingempfehlung kann ein Coaching im Umfang von bis zu 30 Stunden beauftragt werden. Coachingleistungen können nur durch Coaches erbracht werden, die bei der zgs consult GmbH gelistet sind.
nein
Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- http://www.zgs-consult.de/arbeit/coaching/
Sachsen
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden.
Antragsberechtigt sind Städte/Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 5.000 Einwohnern, die über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen.
Es werden in sozial benachteiligten Stadtgebieten niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur Förderung von Bildung, Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Eingliederung sowie die Erstellung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte gefördert.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung erfolgt entsprechend der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, die auf dieser Internetseite veröffentlicht ist. 1. Förderung der Erstellung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte. Die Anträge inkl. Projektskizze zur Förderung der Erstellung gebietsbezogender integrierter Handlungskonzepte können bis zum 07. Mai 2015 bei der SAB gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login. Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
2. Förderung von Vorhaben zur sozialen Eingliederung und Integration in Beschäftigung von Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten
Die Anträge auf Bestätigung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes und Erlass des Rahmenbescheides können bis zum 15.Juli 2016 bei der SAB gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt mittels SAB-Vordruck 60888 und den zugehörigen Anlagen Vordruck 60888-1 und Vordruck 60888-2. Mit dem Antrag ist das vom Gemeinderat beschlossenes gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept einzureichen. Nach Bestätigung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes durch das Sächsische Staatsministerium des Innern erteilt die SAB einen Rahmenbescheid.
Die Antragstellung der einzelnen Vorhaben des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes erfolgt auf elektronischem Weg fortlaufend nach Erlass des Rahmenbescheides. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Die SAB entscheidet über das Vorhaben auf der Grundlage des für das Gebiet erteilten Rahmenbescheides durch einen gesonderten Vorhabensbescheid.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
nein
Neben der Finanzierung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte zielt die Förderung unter anderem auf Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, auf Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie auf ein effektives Quartiersmanagement.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-unterst%C3%BCtzung-bei-sozialen-f%C3%B6rderthemen/nachhaltige-soziale-stadtentwicklung.jsp
Sachsen
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung kann ab dem 1. Oktober für das Folgejahr sowie in demselben getrennt nach Marketingmaßahmen und Destinationsentwicklungsprojekten eingereicht werden.
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO), touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung
Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.
Die Zuwendung wird als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Es können grundsätzlich Zuwendungen von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.
nein
Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/tourismusmarketing-und-destinationsentwicklung.jsp#tab_program_examples
Berlin
Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ ist in fünf Leistungspakete (LP) mit bis zu 50 % Zuschüssen untergliedert. LP 1: Grobprüfung der Erfindung: max. 375 EUR; LP 2: Detailprüfung der Erfindung: max. 1.200 EUR; LP 3: (Strategie-)Beratung und Koordinierung der Patentanmeldung: max. 2.000 EUR; LP 4: Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte): max. 10 TEUR; LP 5: Aktivitäten zur Verwertung der Erfindung: max. 3.000 EUR.; Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt max. 16.575 EUR. Der Förderzeitraum umfasst max. 24 Monate.
Unterstützung bei der Sicherung von Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung. Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen mit dem Förderschwerpunkt Unternehmen.
Anträge für die Teilnahme an der „Förderung von Patentierung und Verwertung“ im Rahmen von WIPANO werden über das Portal „easy-online“ beim Forschungszentrum Jülich (Projektträger) eingereicht.
nein
Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.
- Zuwendungsgeber : Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Forschungszentrum Jülich
- www.wipano.de