Förderwegweiser
Hamburg
Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg. Es muss sich um ein Klein- oder Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU handeln, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre ist. Das Unternehmen darf nicht börsennotiert sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Die Forschungs- und Entwicklungskosten des Unternehmens müssen in mindestens einem der drei Jahre vor Gewährung der Beihilfe mindestens 10% seiner gesamten Betriebsausgaben ausgemacht haben.
Die zu entwickelnden Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren müssen das Risiko eines technischen oder industriellen Misserfolges in sich tragen.
Offene Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt weniger als 50% des Stammkapitals der Zielunternehmen. Die Beteiligung wird ggf. durch nachrangige Gesellschafterdarlehen ergänzt, die mit einer Wandlungsoption ausgestattet sind.
Anträge sind zu stellen an die IFB Innovationsstarter GmbH
nein
Der Innovationsstarter Fonds beteiligt sich an Startups und stellt Ihnen damit Risikokapital zur Verfügung. Der Innovationsgrad des Unternehmens muss nachgewiesen werden.
- Zuwendungsgeber : Land Hamburg, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Innovationsstarter GmbH
- https://innovationsstarter.com/innovationsstarter-fonds/
Hamburg
31.12.2021
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber in Hamburg.
Die geförderten Arbeitsplätze sollen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben. Geförderte Teilzeitarbeitsverhältnisse müssen eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/Woche umfassen und sozialversicherungspflichtig sein. In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden/Woche.
Zuschüsse; Für neue Arbeitsplätze beträgt die Höhe der Förderung im dritten und vierten bzw. vierten und fünften Förderjahr 30% des Bruttolohnes; Für den Wechsel aus Inklusionsbetrieben auf einen anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes wird ein zweijähriger Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50% des Bruttolohnes unter Einschluss des Arbeitgeberanteils zum Sozialversicherungsbeitrag gewährt.
Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden Antragsstelle ist das Integrationsamt Hamburg
nein
„Job4000“ ist ein Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.
- Zuwendungsgeber : Land Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Integrationsamt Hamburg
- https://www.hamburg.de/integrationsamt/114998/job-4000/
Hamburg
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Produktions- und Dienstleistungsunternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission, Handwerksbetriebe sowie Institutionen mit vergleichbarer Zielsetzung.
Freiwillige Investitionen in Vorhaben zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz, z.B. Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen oder Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs von Rohstoffen und Wasser
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens; Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Investitionskosten zwischen 10.000 und 100.000 EUR; Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2,5%. Informationen zu den aktuellen Zinssätzen sind bei der IFB Hamburg erhältlich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
nein
Die Förderung leistet einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen durch zinsverbilligte Darlehen.
- Zuwendungsgeber : Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/klimaschutzkredit#downloads
Hessen
Antragsberechtigt sind:
– Eigentümer und Erbbauberechtigte des Kulturdenkmals,
– Inhaber eines dinglich gesicherten Nutzungsrechts,
– bei kleineren Vorhaben Inhaber eines auf mindestens 15 Jahre abgeschlossenen Nutzungsvertrages,
– Inhaber eines auf mindestens 25 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrages, wenn sich das Kulturdenkmal im Eigentum einer Gebietskörperschaft oder des Landes Hessen befindet,
– untere Denkmalschutzbehörden, um Ersatzvornahmen nach § 12 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) durchzuführen, soweit deren Haushaltsmittel hierfür erschöpft sind.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Substanzerhaltung. In ihrem Bestand bedrohte Kulturdenkmäler haben bei der Förderung Vorrang vor anderen Maßnahmen.
Bezuschusst werden denkmalbedingte Aufwendungen, also solche, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden.
Denkmalbedingte Aufwendungen: u.a. anteilige Architekten- und Ingenieurhonorare, Gerüstkosten, Kosten vorbereitender Untersuchungen einschließlich Dokumentationen, Kosten restauratorischer Befunduntersuchungen und Sicherungen, Denkmalbedingte Mehraufwendungen: Aufwendungen für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmälern, wenn hierbei die originale Substanz gesichert wird, sowie Aufwendungen für die rekonstruierende Wiederherstellung, soweit untergegangene, aber für den Gesamtzusammenhang, in dem das Kulturdenkmal steht, unverzichtbare Teile eines noch bestehenden Kulturdenkmals ergänzt werden.
Die Zuwendung wird in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig ist der nachzuweisende denkmalbedingte Aufwand. Die Höhe der Zuwendung richtet sich bei Maßnahmen privater und kirchlicher Eigentümer nach der Bedeutung des Kulturdenkmals und der Dringlichkeit des Falles, nach der Zahl der vorliegenden Anträge, den im Landeshaushalt ausgewiesenen Mitteln sowie nach der Leistungsfähigkeit der UDSchB und der Gemeinde.
Anträge sind bis spätestens zum 31. Januar eines Jahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu richten.
nein
Förderprogramm, welches der Erhaltung u.a. kulturtouristisch bedeutsamer Bauten dienen kann.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Denkmalpflege Hessen
- https://lfd.hessen.de/service/hinweise-f%C3%BCr-denkmaleigent%C3%BCmer/zusch%C3%BCsse-und-steuererleichterungen
Hessen
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.
Gefördert werden Existenzgründungsberatungen, Unternehmensberatungen, Coachings und Check-Ups (zielgerichtete Unternehmensanalysen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens) von KMU mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte in Hessen.
Die Beratungen können sowohl von Einzelnen als auch von Gruppen von Existenzgründern und Unternehmen in Anspruch genommen werden. Als Gruppenberatung gilt die gemeinsame Beratung von mindestens drei Existenzgründern oder Unternehmen.
Existenzgründungsberatungen von Gründern mit geplanter Betriebsstätte in Hessen; Check-Ups zur Unternehmenssicherung, auch bei Bürgschaftsfällen; Beratungen im Zusammenhang mit Unternehmensübergaben; Designberatungen; Beratungen zur Umsetzung von betrieblichen Entwicklungskonzepten; Coaching (zeitlich begrenzte Betreuung von Unternehmen); allgemeine Check-Ups zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind bis zu 60 Prozent förderfähig; bei Existenzgründungsberatungen im EFRE-Vorranggebiet bis zu 75 Prozent.
Bei Beratungen darf die Zuwendung 600 Euro (im EFRE-Vorranggebiet 650 Euro) pro Beratungstagewerk nicht übersteigen. Innerhalb von drei Jahren können je beratenem Unternehmen mit tatsächlicher oder geplanter Betriebsstätte in Hessen Zuwendungen bis zu 12.000 Euro (in EFRE-Vorranggebieten 13.000 Euro) gewährt werden.
Je Kalenderjahr und beratenem Existenzgründer oder Unternehmen sind bis zu fünf Beratungstagewerke förderfähig, bei Check-Ups zur Unternehmenssicherung bis zu zwei Beratungstagewerke.
Beratungen bis zu fünf Stunden gelten als halber Beratungstag. Coaching kann stundenweise berücksichtigt werden.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.
ja
Zweck der Förderung sind die Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Existenzgründern in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, um so deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und die Gründungsbereitschaft zu steigern.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/betriebsberatung-efre/betriebsberatungen-fuer-kmu-und-existenzgruender/424086
Hessen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (Small MidCaps) sowie natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz bzw. ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Ebenso können Angehörige Freier Berufe einen Antrag stellen.
Materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel. Hierunter fallen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. Außerdem sind Unternehmensübertragungen von bzw. an innovativen Unternehme/n förderfähig.
Alle Vorhaben können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden. Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 Euro, der Höchstbetrag 7,5 Mio. Euro.
Die Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierungen kann drei (endfällig) oder fünf Jahre betragen. Für Investitionsfinanzierungen werden Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren angeboten.
Mit Ausnahme der endfälligen Variante werden die Darlehen als Ratentilgungsdarlehen mit gleichhoher vierteljährlicher Tilgung herausgelegt. Bei Darlehen mit einer Laufzeit von fünf, sieben oder zehn Jahren ist ein tilgungsfreies Jahr verbindlich. Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren können auch mit zwei tilgungsfreien Jahren beantragt werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes können dem Merkblatt der WIBank zum „Risikogerechten Zinssystem“ entnommen werden.
Der Antrag für das Darlehen der WIBank ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, der WIBank zuzuleiten.
ja
Der Innovationskredit Hessen unterstützt innovative und/oder schnell wachsende KMU und Gründer. Sie können mit seiner Hilfe materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/innovationskredit-hessen/innovationskredit-hessen/392026
Hessen
Unternehmen und Organisationen ohne Erwerbscharakter mit weniger als 50 Beschäftigten, die ihren Hauptsitz in Hessen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl werden die Beschäftigten des Unternehmens auf ganzjährig tätige Vollzeitbeschäftigte umgerechnet. Auszubildende zählen nicht als Beschäftigte. Beschäftigte in Elternzeit bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Gefördert werden auch gemeinnützige Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das Kriterium von kleinen Unternehmen erfüllen.
Gefördert werden zum Beispiel Ausbildereignungskurse, Beratungen und Qualifizierungen zur Gestaltung einer Ausbildung sowie zu ausbildungsbegleitenden Themen. Bei den Auszubildenden selbst können unter anderem Kurse zu sozialen Kompetenzen oder zu technischen Spezialfertigkeiten, Prüfungsvorbereitungen sowie externe Ausbildungsabschnitte und berufsbezogener Deutschunterricht gefördert werden.
Die Förderung wird als Zuschuss (Projektförderung) im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Es soll ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent der Gesamtausgaben eingebracht werden. Als Eigenmittel gilt in der Regel die vom Unternehmen gezahlte Ausbildungsvergütung (für die Höhe der Ausbildungsvergütung gilt eine Pauschale).
Die Fördersumme pro Betrieb und Ausbildungsplatz beträgt höchstens 2.000 Euro für einen 12-monatigen Zeitraum. Diese 12-monatige Förderung ist möglich während der individuellen Ausbildungszeit zuzüglich einer sechsmonatigen Vorlaufzeit vor Ausbildungsbeginn. Nach Auslaufen der 12 Monate kann der Betrieb eine Anschlussförderung für den Ausbildungsplatz beantragen.
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine pauschale Förderung von 2.000 Euro. Die Förderung wird nur in der Höhe ausgezahlt, in der der Betrieb Qualifizierungsmaßnahmen bezahlt hat und dafür Rechnungen vorlegt.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind auf dem Postweg bei der WIBank vorzulegen.
ja
Mit dem Förderprogramm „gut ausbilden“ unterstützt die Landesregierung kleine Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, ihre Attraktivität als Ausbildungsbetriebe zu steigern.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/gut-ausbilden/gut-ausbilden/371690
Hessen
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen, die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt. Erforderlich ist ein Mindestalter von 21 Jahren.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss führen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein. Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach, eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle.
Es können mehrere aufeinander aufbauende Teilabschnitte einer Qualifizierung bei einem Weiterbildungsanbieter gefördert werden. Eine erneute Förderung ist erst nach Ende der letzten Maßnahme aus dem vorherigen Qualifizierungsscheck möglich.
Die Höchstfördersumme beträgt pro Qualifizierungsscheck 4.000 EUR. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Die Förderung durch einen Qualifizierungsscheck basiert für Beschäftigte auf mehreren kostenfreien Verfahrensschritten (weitere Infos hierzu bei Weiterbildung Hessen e.V.).
ja
Qualifizierungsschecks sollen Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten steigern.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank); Weiterbildung Hessen e.V.
- https://www.wibank.de/wibank/qualifizierungsschecks/qualifizierungsschecks/307194
Hessen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Gefördert wird der Aufbau eines Netzwerkes aus 28 Bildungscoaches, verteilt über alle Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen. Sie sind der erste Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigte bei Fragen zur beruflichen Weiterbildung, insbesondere der abschlussbezogenen Nachqualifizierung.
Die Bildungscoaches beraten Unternehmen, insbesondere KMU, und Beschäftigte über geeignete Qualifizierungswege hin zu einem Berufsabschluss und begleiten sie bei der Nachqualifizierung. Dabei arbeiten sie eng mit den zuständigen Kammern und den Anerkennungsberatungsstellen zusammen.
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Zur Antragstellung wird über Projektaufrufe des HMWEVW aufgefordert, die im Hessischen Staatsanzeiger, auf der Homepage des HMWEVW unter www.wirtschaft.hessen.de (Aus- und Weiterbildung) und der Homepage des ESF Hessen unter www.esf-hessen.de veröffentlicht werden.
ja
Durch die Bildungscoaches soll ein Beitrag zur Steigerung der Weiterbildungsbereitschaft und zur Erhöhung und dem Erfolg der Qualifizierungsaktivitäten geleistet werden.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/bildungscoaches/bildungscoaches/306870
Mecklenburg-Vorpommern
30.06.2021
Antragsberechtigt sind im Fall von Bildungsschecks natürliche Personen als Inhaber eines Unternehmens, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, für unternehmensspezifische Maßnahmen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes GewStG), die Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die regelmäßig überregional abgesetzt werden, mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Mitfinanziert werden die Teilnahme von Beschäftigten an der beruflichen Weiterbildung durch Bildungsschecks sowie unternehmensspezifische Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung der Beschäftigten, zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs der Arbeitsplätze der Beschäftigten im Unternehmen und zur beruflichen Qualifizierung.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung für Bildungsschecks beträgt 50%, als De-minimis-Behilfe 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 500 EUR je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme für Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung und max. 3.000 EUR bei abschlussorientierten Qualifizierungen; Die Höhe der Förderung von unternehmensspezifischen Maßnahmen beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Anträge sind formgebunden vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) einzureichen
nein
Ziel ist es, die Anpassung der Unternehmen und Beschäftigten an den technischen, wirtschaftlichen und demografischen Wandel zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern, Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
- https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/foerderung-der-aus-und-weiterbildung/unternehmensspezifische-massnahmen-qualifizierungsprojekte.html