Förderwegweiser
Sachsen Sachsen-Anhalt
Weiterbildungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro. Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III.
Zusatzqualifikationen: Volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen.
Weiterbildungen: Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung nur Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro. Fördermöglichkeit von Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 1.000 Euro: Bildungsprämie des Bundes. Zusatzqualifikationen: Berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierungen, IT-Kompetenzen, betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Fremdsprachen, sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen, nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 Euro.
Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge, Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten.
Weiterbildungen: Zuschuss bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung bis 60 % für alle anderen Berechtigten. Zusatzqualifikationen: Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten.
Einstufiges Verfahren
nein
Dieses Programm für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, Fähigkeiten zu erweitern und Kompetenzen auszubauen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (FSIB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.
Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel zehn Jahre.
Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
eingeschränkt
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die die Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens planen.
Neugründungen, Übernahmen und Erweiterungen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von EGP Standard bis zu 1,25 Mio. EUR und im Rahmen von EGP Sofort bis zu 250.000 EUR.
Im Rahmen von EGP GuN werden Refinanzierungsdarlehen für Hausbanken von 25.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR je Vorhaben gewährt.
Bei EGP Standard werden maximal 70% (80% in Kombination mit einer begleitenden Beratung möglich), bei EGP Sofort und EGP GuN maximal 80% der Kreditsumme verbürgt.
Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH einzureichen. Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, die im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen gewährt werden.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/existenzgruendungen/?sword_list%5B0%5D=existenzgründung
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftsanteilen.
Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme.
Anträge sind formlos über die Hausbank zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) finanziert gemeinsam mit der Hausbank Investitionsvorhaben von kommunalen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-investitionsdarlehen-kommunalnahe-unternehmen/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein.
Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten des Weiterbildungsseminars; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der Seminarkosten, maximal jedoch 1.500 EUR je Seminar und Teilnehmer; Die Bagatellgrenze liegt bei 160 EUR Seminarkosten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu senden
nein
Ziel der Förderung ist es, die Qualifikationen von Beschäftigten zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein, Rahmenrichtlinie Prioritätsachse C – Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-c4-weiterbildungsbonus/
Schleswig-Holstein
31.12.2023
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Vorhaben zur Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software; Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen; tiefgreifenden Veränderung von Prozess- und Organisationsstrukturen.
Zuschuss; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten; Das Projektvolumen soll einen Betrag von 100.000 EUR nicht unterschreiten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
nein
Mit diesem Programm sollen die Anwendung neuer Methoden und die Optimierung von Geschäftsprozessen und Arbeitsabläufen in KMU angeregt werden. So werden kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bei der Steigerung Ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
- https://wtsh.de/foerderberatung/foerderprogramme/foerderprogramm-prozess-und-organisationsinnovationen-poi/
Thüringen
Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen
Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für die Verbürgung von Investitionen darf vor der Antragstellung bei der TAB nicht mit Arbeiten für das Vorhaben oder für die Tätigkeit begonnen worden sein.
Verbürgt werden maximal 80 % des Kredites/ Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Mio. Euro übernommen werden. Für Investitionen ist zu beachten, dass der Bürgschaftsantrag vor Investitionsbeginn bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden muss.
Anträge auf Übernahmen einer Bürgschaft sind über den Kreditgeber bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen.
nein
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB), Finanzministerium
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Buergschaften
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:
– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.
Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Unterhaltskosten
Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 243 EUR monatlich (Stand: 01.08.2019) zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.
Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.
nein
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetriebe/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.
Personalkosten
Die Förderung erfolgt in Form eines Lohnkostenzuschusses. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Sie darf 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen und längstens für eine Förderdauer von zwölf Monaten erbracht werden. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf bis zu 96 Monate. Die Höhe des Eingliederungszuschusses ist nach Ablauf von zwölf Monaten um 10% jährlich zu vermindern. Sie darf 30% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts nicht unterschreiten. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist der Eingliederungszuschuss erst nach Ablauf von 24 Monaten zu vermindern. Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 36 Monate gefördert werden, wenn die Förderung bis zum 31. Dezember 2019 begonnen wurde.
Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
nein
Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Personen einzustellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist: behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-arbeitsaufnahme
bundesweit
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Kulturdenkmalen (Ausnahme: Kulturdenkmale in unmittelbarem Eigentum der Länder).
Gefördert werden unbewegliche Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Hierzu zählen Denkmäler, in denen sich beispielhaft architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden. Die nationale Bedeutung des Denkmals kann sich weiterhin daraus ergeben, dass das Objekt maßgeblich zur Entwicklung einer Kulturlandschaft oder des Gesamtstaates als Kulturnation beigetragen hat.
Baudenkmäler, historische Parks und Gärten, Bodendenkmäler
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren in den alten Bundesländern und bis zu sieben Jahren in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme und den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) – Außenstelle Stuttgartist für die verwaltungsmäßige Abwicklung des Denkmalpflegeprogramms der BKM zuständig. Der Antrag auf Förderung aus dem Denkmalpflegeprogramm ist bis spätestens 31. Oktober für das Folgejahr auf dem entsprechenden Vordruck zu stellen. Nach dem 31. Oktober eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Erst- und Folgeanträge sind ausschließlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) – Außenstelle Stuttgart - einzureichen.
nein
Kulturell bedeutsame Denmale können, sofern öffentlich zugänglich, das kulturtouristische Angebot einer Destination prägen. Investitionen zum Erhalt solcher Denkmale sind daher auch aus touristischer Sicht zu begrüßen.
- Zuwendungsgeber : Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesverwaltungsamt (BVA); Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- https://www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html