Förderwegweiser
Rheinland-Pfalz
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sind. Kommunale Gebietskörperschaften können mit der Organisation bzw. Durchführung kommunaler Kulturprojekte im Sinne dieser Richtlinien auch andere juristische Personen beauftragen.
Kommunale Kultureinrichtungen sowie Kulturprojekte, die deutlich als festivalähnliche Vorhaben profiliert sind und sich nach künstlerischem Anspruch sowie nach regionaler und überregionaler Bedeutung oder Ausstrahlung innerhalb eines begrenzten Zeitraumes aus dem allgemeinen Kulturprogramm einer Kommune herausheben durch eine übergreifende Thematik, durch eine homogene Struktur und durch eine einheitliche Präsentation. Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen Honorare, Steuern und Sozialkosten für Künstlerinnen und Künstler, Veranstaltungskosten, Kosten für Organisations-und Durchführungspersonal, Verwaltungskosten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in besonders begründeten Fällen bis zu 50%.
Anträge mit inhaltlicher Projektbeschreibung und Zielsetzung sind bis zum 30. Oktober eines Jahres für das folgende Kalenderjahr an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier zun stellen.
nein
Förderprogramm, welches u.a. zur finanziellen Unterstützung kulturtouristisch bedeutsamer Projekte genutzt werden kann.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier
- http://kulturland.rlp.de/de/kultur-foerdern/foerderprogramme/foerderung-kommunaler-kultureinrichtungen-und-projekte/
Saarland
30.04.2023
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung im Saarland und KMU innerhalb von 24 Monaten nach der Unternehmensgründung oder Übernahme.
Gefördert werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 70%. Gründungs- oder Übernahmevorhaben von Frauen und Migranten werden mit 80% des förderfähigen Tageshonorars von maximal 800 EUR bezuschusst.
Anträge sind vor Beginn der Beratung an die saarland.innovation&standort e.V. (saar.is) zu stellen. Sie unterstützt die Begünstigten auch bei der Wahl der Berater.
nein
Mit diesem Programm können touristische Existenzgründer und Start-ups während der Gründungsphase Unterstüzung von externen Beratern einholen. Sie erhalten Hilfestellung bei betriebswirtschaftlichen, finanziellen oder organisatorischen Fragen, um die Geschäftsidee zum Erfolg zu bringen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : saarland.innovation&standort e.V. (saar.is)
- https://www.saaris.de/gruenden-staerken/gruenderberatung/
Sachsen Sachsen-Anhalt
jährlich wiederholend zum 31. März
Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen.
Zusammenarbeit von Kommunen, Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte, Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen, Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen, Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten.
Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge.
Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 80.000 Euro.
Anträge sind formgebunden bis 31. März bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Original einzureichen
nein
Mit dem Programm werden kommunale Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung von Regionen beitragen.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/sachsen-anhalt-regio
Sachsen Sachsen-Anhalt
Weiterbildungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro. Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III.
Zusatzqualifikationen: Volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen.
Weiterbildungen: Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung nur Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro. Fördermöglichkeit von Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 1.000 Euro: Bildungsprämie des Bundes. Zusatzqualifikationen: Berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierungen, IT-Kompetenzen, betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Fremdsprachen, sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen, nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 Euro.
Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge, Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten.
Weiterbildungen: Zuschuss bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung bis 60 % für alle anderen Berechtigten. Zusatzqualifikationen: Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten.
Einstufiges Verfahren
nein
Dieses Programm für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, Fähigkeiten zu erweitern und Kompetenzen auszubauen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (FSIB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt
Sachsen Sachsen-Anhalt
31.12.2022
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Wohnsitz bzw. Sitz in Sachsen-Anhalt. Landesbehörden und -betriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden Maßnahmen, das künstlerische und kulturelle Erbe zu pflegen, den künstlerischen Nachwuchs zu unterstützen, Kinder-, Jugend- und Breitenkultur zu fördern sowie das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu entwickeln.
Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Museen und Sammlungen, UNESCO-Weltkulturerbe, Traditions- und Heimatpflege, Jubiläen von landesweiter Bedeutung, europäischer und internationaler Kulturaustausch, Einbindung in europäische Kulturinitiativen, Aktivitäten und Investitionen zur Unterstützung des Kulturtourismus, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, kommunale öffentliche Bibliotheken, spartenübergreifende Projekte sowie jüdisches Erbe.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Im Fall von künstlerischen und kulturellen Projekten beträgt die Höhe der Förderung für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben und für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 10%.
Die Förderung kultureller Institutionen erfolgt auf der Grundlage des Wirtschaftsplans in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare grundsätzlich bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr an das
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu richten.
nein
Das Land Sachsen-Anhalt fördert kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen, die Aufgaben von erheblichem Landesinteresse wahrnehmen. Dabei werden u.a. Zuwendungen für Maßnahmen der Traditions- und Heimatpflege gewährt.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- https://lvwa.sachsen-anhalt.de/index.php?id=3778
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.
Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel zehn Jahre.
Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
eingeschränkt
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die die Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens planen.
Neugründungen, Übernahmen und Erweiterungen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von EGP Standard bis zu 1,25 Mio. EUR und im Rahmen von EGP Sofort bis zu 250.000 EUR.
Im Rahmen von EGP GuN werden Refinanzierungsdarlehen für Hausbanken von 25.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR je Vorhaben gewährt.
Bei EGP Standard werden maximal 70% (80% in Kombination mit einer begleitenden Beratung möglich), bei EGP Sofort und EGP GuN maximal 80% der Kreditsumme verbürgt.
Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH einzureichen. Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, die im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen gewährt werden.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/existenzgruendungen/?sword_list%5B0%5D=existenzgründung
Schleswig-Holstein
31.12.2022
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung), juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, Freiberufler gemäß § 18 Einkommensteuergesetz, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Gewerkschaften sowie
politische Parteien.
Gefördert werden: Investitionen im Bereich der physischen Barrierefreiheit (Baumaßnahmen wie Sanierung, Umbau und Modernisierung), anteilige Personal- und Sachausgaben im Rahmen von nichtinvestiven Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit (z.B. Veranstaltungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung), inklusive Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit, die auf die Lebenssituation einer möglichst großen Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein positiv Einfluss nehmen, insbesondere vollständige Nutzungsketten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für einzelne Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung (z.B. mit Innovationscharakter) bis zu 300.000 EUR, für Bauvorhaben im Rahmen vollständiger Nutzungsketten bis zu 500.000 EUR und für alle weiteren nichtinvestiven Vorhaben maximal 50.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zum 15. Mai für das Jahr 2019 und in den Jahren 2020 und 2021 jeweils bis zum 1. April unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein zu richten. Antragsformulare: schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/M/menschenMitBehinderungen/stabsstelle_brk.html
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
- https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/M/menschenMitBehinderungen/stabsstelle_brk.html
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftsanteilen.
Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme.
Anträge sind formlos über die Hausbank zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) finanziert gemeinsam mit der Hausbank Investitionsvorhaben von kommunalen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-investitionsdarlehen-kommunalnahe-unternehmen/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein.
Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten des Weiterbildungsseminars; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der Seminarkosten, maximal jedoch 1.500 EUR je Seminar und Teilnehmer; Die Bagatellgrenze liegt bei 160 EUR Seminarkosten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu senden
nein
Ziel der Förderung ist es, die Qualifikationen von Beschäftigten zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein, Rahmenrichtlinie Prioritätsachse C – Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-c4-weiterbildungsbonus/