Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein.
Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten des Weiterbildungsseminars; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der Seminarkosten, maximal jedoch 1.500 EUR je Seminar und Teilnehmer; Die Bagatellgrenze liegt bei 160 EUR Seminarkosten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu senden
nein
Ziel der Förderung ist es, die Qualifikationen von Beschäftigten zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein, Rahmenrichtlinie Prioritätsachse C – Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-c4-weiterbildungsbonus/
Thüringen
Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen
Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für die Verbürgung von Investitionen darf vor der Antragstellung bei der TAB nicht mit Arbeiten für das Vorhaben oder für die Tätigkeit begonnen worden sein.
Verbürgt werden maximal 80 % des Kredites/ Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Mio. Euro übernommen werden. Für Investitionen ist zu beachten, dass der Bürgschaftsantrag vor Investitionsbeginn bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden muss.
Anträge auf Übernahmen einer Bürgschaft sind über den Kreditgeber bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen.
nein
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB), Finanzministerium
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Buergschaften
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:
– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.
Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Unterhaltskosten
Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 243 EUR monatlich (Stand: 01.08.2019) zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.
Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.
nein
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetriebe/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.
Personalkosten
Die Förderung erfolgt in Form eines Lohnkostenzuschusses. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Sie darf 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen und längstens für eine Förderdauer von zwölf Monaten erbracht werden. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf bis zu 96 Monate. Die Höhe des Eingliederungszuschusses ist nach Ablauf von zwölf Monaten um 10% jährlich zu vermindern. Sie darf 30% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts nicht unterschreiten. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist der Eingliederungszuschuss erst nach Ablauf von 24 Monaten zu vermindern. Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 36 Monate gefördert werden, wenn die Förderung bis zum 31. Dezember 2019 begonnen wurde.
Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
nein
Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Personen einzustellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist: behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-arbeitsaufnahme
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.
Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung
Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.
Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.
Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.
nein
Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.
- Zuwendungsgeber : WFB, Bremerhavener BIS, Land Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40/
Bremen
Existenzgründer/-innen, die im Land Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenz gründen bzw. ein solches Unternehmen erwerben wollen.
Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen mit einem anteiligen Zuschuss an den Beratungskosten.
Beratung von Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen.
Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz von 700 EUR) zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.
Antragstellung über 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.
nein
Im Rahmen der Existenzgründungsberatung wird eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung für Gründungsvorhaben im Land Bremen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/existenzgruendungsberatung
Bremen
Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) und Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) werden von der BAFA gefördert. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) werden gefördert.
Bezuschussung allgemeiner und spezieller Beratungsleistungen.
Allgemeine Beratungen: Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Spezielle Beratungen: weitere Beratungsleistungen können gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens; Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt 4.000 EUR, 50 % 2.000 EUR. Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 3.000 EUR, 50 % 1.500 EUR. Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR, 90 % 2.700 EUR.
Einstufiges Verfahren
nein
Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht jungen Untrnehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bafa-beratung
Bremen
Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens fünf Jahren existieren und die die Voraussetzungen für kleineundmittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen, Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs.
Auf die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Gründerkredits gewährt die Bremer Aufbau- Bank GmbH aus eigenen Mitteln eine weitere Zinsvergünstigung von bis zu 0,20 % p. a. Eine zusätzliche Zinsvergütung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. wird generell für Vorhaben in Bremerhaven sowie für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen gewährt.
Einstufiges Verfahren direkt über die Bremer Aufbau-Bank GmbH.
nein
Den besonders günstigen BGK-ERP Kredit erhalten Antragstellende in Kooperation mit Ihrer Hausbank. Der Kredit wird nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für den durchgeleiteten Kredit vollständig die Haftung übernehmen, zur Verfügung gestellt und ermöglicht den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Einrichtungsgegenständen aber auch die Übernahme eines bestehden Unternehmens. Dieses Programm wird aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit – Universell) refinanziert.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bremer-gruenderkredit
Berlin
Arbeitgebende, die im Land Berlin einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Menschen schaffen.
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
Zuschuss von maximal 15 TEUR je neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz bei einer Eigenbeteiligung der Antragstellenden von mindestens 20 %, bezogen auf die behinderungsunabhängigen Investitionskosten für diesen Arbeits- oder Ausbildungsplatz. In Einzelfällen kann ein zinsloses Darlehen von bis zu 10 TEUR gewährt werden. Im Regelfall werden die Kosten für eine eventuell erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattung vom zuständigen Träger der Rehabilitation übernommen. Die zu fördernden Arbeits- oder Ausbildungsplätze müssen für einen nach Lage des Einzelfalles langfristigen Zeitraum schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleiben.
Formloser schriftlicher Antrag vor Einstellung der schwerbehinderten Arbeitnehmerin bzw. Auszubildenden oder des schwerbehinderten Arbeitnehmers bzw. Auszubildenden.
nein
Die Förderung ermöglicht die Schaffung neuer Arbeitsplätze branchenunabhängig.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Gesundheit und Soziales
- www.berlin.de/lageso
Sachsen Sachsen-Anhalt
Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Förderung der beruflichen Weiterbildung und der Personal- und Organisationsentwicklung (POE) in Unternehmen.
Deckung des Fachkräftebedarfs und Erhöhung des Fachkräftepotentials durch attraktive Arbeitsbedingungen und bedarfsgerechte Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten. Teilnahme-, Studien- und Prüfungsgebühren, Fahrt- und Übernachtungskostenpauschale. Weiterbildungen zur Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen. Weiterbildungen von Unternehmerinnen und Unternehmern für Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung, der Gestaltung von Arbeitsprozessen, der aktivierenden und wertschätzenden Personalführung oder der Implementierung neuer Technologien.
Förderung von betrieblichen Weiterbildungen: Zuschuss in Höhe von 60% für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 40% für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten. Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes gebunden sind. Zuschuss erhöht sich um 20 % für die Weiterbildung bestimmter Personengruppen. Gesamtzuwendung unter Berücksichtigung der Zuschläge darf 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. Personal- und Organisationsentwicklung: Zuschuss in Höhe von 80% für Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 60% für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 40 % für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten.
Zweistufiges Verfahren: In der FSIB gehen die Anträge ein und werden auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit sowie sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Das Ergebnis wird der bewilligenden Stelle (IB-LSA) zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Durch die IB-LSA werden die relevanten Förderbescheide ausgereicht. Des Weiteren erfolgt auch die Prüfung der Abrechnungen (Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise) durch die FSIB. Die Auszahlungen und die Erteilung der Endbescheide erfolgt dann wiederum durch die IB-LSA.
nein
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (FSIB)
- https://www.foerderservice-ib.de/index.php/unternehmen/sachsen-anhalt-weiterbildung.html