Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

563 Treffer:
Beratung von Existenzgründern sowie zur Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland)  

Das saarländische Wirtschaftsministerium unterstützt externe Beratungsleistungen vor oder innerhalb der ersten zwei Jahre nach einer Existenzgründung oder Betriebsübernahme.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

30.04.2023

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung im Saarland und KMU innerhalb von 24 Monaten nach der Unternehmensgründung oder Übernahme.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 70%. Gründungs- oder Übernahmevorhaben von Frauen und Migranten werden mit 80% des förderfähigen Tageshonorars von maximal 800 EUR bezuschusst.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Beratung an die saarland.innovation&standort e.V. (saar.is) zu stellen. Sie unterstützt die Begünstigten auch bei der Wahl der Berater.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm können touristische Existenzgründer und Start-ups während der Gründungsphase Unterstüzung von externen Beratern einholen. Sie erhalten Hilfestellung bei betriebswirtschaftlichen, finanziellen oder organisatorischen Fragen, um die Geschäftsidee zum Erfolg zu bringen.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt REGIO  

Das Programm bezuschusst Konzepte zur Förderung der Regionen in Sachsen-Anhalt und deren Umsetzung.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

jährlich wiederholend zum 31. März

Für wen?

Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen.

Was wird gefördert?

Zusammenarbeit von Kommunen, Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte, Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen, Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen, Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten.

Beispiele

Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 80.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formgebunden bis 31. März bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Original einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm werden kommunale Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung von Regionen beitragen.

Weitere Informationen  
WEITERBILDUNG DIREKT  

Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen für Auszubildende und Schülerinnen/Schüler an Berufsfachschulen.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Weiterbildungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro. Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III.

Zusatzqualifikationen: Volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen.

Was wird gefördert?

Weiterbildungen: Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung nur Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro. Fördermöglichkeit von Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 1.000 Euro: Bildungsprämie des Bundes. Zusatzqualifikationen: Berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierungen, IT-Kompetenzen, betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Fremdsprachen, sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen, nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 Euro.

Beispiele

Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge, Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten.

Art und Höhe der Zuwendung

Weiterbildungen: Zuschuss bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung bis 60 % für alle anderen Berechtigten. Zusatzqualifikationen: Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Programm für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, Fähigkeiten zu erweitern und Kompetenzen auszubauen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm für nachhaltiges Wirtschaften  

Zusammen mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS) unterstützt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei nachhaltigen Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.

Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.

Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel zehn Jahre.

Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
  • https://www.mbg-sh.de/
 
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Existenzgründung  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, die im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen gewährt werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die die Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens planen.

Was wird gefördert?

Neugründungen, Übernahmen und Erweiterungen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von EGP Standard bis zu 1,25 Mio. EUR und im Rahmen von EGP Sofort bis zu 250.000 EUR.

Im Rahmen von EGP GuN werden Refinanzierungsdarlehen für Hausbanken von 25.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR je Vorhaben gewährt.

Bei EGP Standard werden maximal 70% (80% in Kombination mit einer begleitenden Beratung möglich), bei EGP Sofort und EGP GuN maximal 80% der Kreditsumme verbürgt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH einzureichen. Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, die im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen gewährt werden.

Weitere Informationen  
IB.SH Investitionsdarlehen kommunalnahe Unternehmen  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) finanziert gemeinsam mit der Hausbank Investitionsvorhaben von kommunalen Unternehmen in Schleswig-Holstein.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftsanteilen.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formlos über die Hausbank zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) finanziert gemeinsam mit der Hausbank Investitionsvorhaben von kommunalen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Landesprogramm Arbeit – Prioritätsachse C – Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie Prioritätsachse C – Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen des Landesprogramms Arbeit Weiterbildungsmaßnahmen, die der Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Anpassung an sich wandelnde Anforderungen, dem beruflichen Aufstieg oder dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit dienen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten des Weiterbildungsseminars; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der Seminarkosten, maximal jedoch 1.500 EUR je Seminar und Teilnehmer; Die Bagatellgrenze liegt bei 160 EUR Seminarkosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu senden

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, die Qualifikationen von Beschäftigten zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.

Weitere Informationen  
Landesprogramm Wirtschaft - Förderung betrieblicher Prozess- und Organisationsinnovationen (POI-Richtlinie)  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) betriebliche Prozess- und Organisationsinnovationen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2023

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Vorhaben zur Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software; Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen; tiefgreifenden Veränderung von Prozess- und Organisationsstrukturen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten; Das Projektvolumen soll einen Betrag von 100.000 EUR nicht unterschreiten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm sollen die Anwendung neuer Methoden und die Optimierung von Geschäftsprozessen und Arbeitsabläufen in KMU angeregt werden. So werden kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bei der Steigerung Ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt.

Weitere Informationen  
Bürgschaften  

Bürgschaften können zur Besicherung von Darlehen zur Finanzierung von Investitionen sowie für Kredite zur Finazierung von Betriebsmitteln gewährt werden.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen

Was wird gefördert?

Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für die Verbürgung von Investitionen darf vor der Antragstellung bei der TAB nicht mit Arbeiten für das Vorhaben oder für die Tätigkeit begonnen worden sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Verbürgt werden maximal 80 % des Kredites/ Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Mio. Euro übernommen werden. Für Investitionen ist zu beachten, dass der Bürgschaftsantrag vor Investitionsbeginn bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden muss.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Übernahmen einer Bürgschaft sind über den Kreditgeber bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher  

Betriebliche Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen als Brücke in die Berufsausbildung. Zuschuss für Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbieten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:

– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,

– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,

– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.

 

Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.

Was wird gefördert?

Unterhaltskosten

Beispiele

Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 243 EUR monatlich (Stand: 01.08.2019) zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 21 bis 30 von 563