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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

619 Treffer:
KLIMAfit  

Das Förderprogramm KLIMAfit zielt darauf ab, Unternehmen und Organisationen in Baden-Württemberg zu unterstützen, um Treibhausgasbilanzen zu erstellen und auf deren Basis Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu entwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Workshops und Beratungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereine, Kammern, Kommunen, kommunale Einrichtungen und weitere Organisationen mit Standort in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden KLIMAfit-Konvois, die Beratungstage und Workshops umfassen, geleitet durch ein Beratungsunternehmen. Die Workshops sollen die Teilnehmenden befähigen, ihre Treibhausgasemissionen zu bilanzieren und Reduktionsmaßnahmen zu entwickeln.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Gruppenförderung im Rahmen von KLIMAfit-Konvois gewährt. Die Konvois umfassen individuelle Beratungstage sowie Workshops zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen.

 

Höhe der Förderung:

 

- Beratungsunternehmen für Workshops:

Jeder Workshop (max. sechs Workshops) wird mit bis zu 1.000 Euro gefördert.

Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.

 

- Abschließende Ortsbegehungen durch unabhängige Kommission:

Jede abschließende Ortsbegehung wird mit 400 Euro pro teilnehmender Organisation gefördert.

Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.

 

- Zuschüsse für Projektträger:

Der Projektträger erhält für die Durchführung eines Konvois 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro.

Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag ebenfalls um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Konvois bei der bewilligenden Stelle einzureichen. Die Antragsformulare sind elektronisch verfügbar.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KLIMAfit unterstützt baden-württembergische Organisationen durch finanzielle Förderung von Workshops und Beratungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen, um langfristig eine klimaneutrale Organisation zu fördern.

Weitere Informationen  
Unternehmen machen Klimaschutz  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Klimaneutralität der Unternehmen in Baden-Württemberg zu beschleunigen. Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderfähig sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, ins Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen.

Was wird gefördert?

Das Programm bietet Beratungsförderung für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen und die Entwicklung von Transformationskonzepten sowie Investitionsförderung für Projekte, die Treibhausgasemissionen wesentlich reduzieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderbaustein 1: Beratungsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Beratungsleistungen werden auf 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden festgesetzt. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 Prozent und maximal 900 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden. Abrechenbar sind mindestens zwei vollständig geleistete Personentage. Darüber hinaus können vollständig geleistete halbe oder volle Personentage abgerechnet werden. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Förderbaustein 2: Investitionsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird ebenfalls als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind zuwendungsfähig. Dies beinhaltet Planungs- und Investitionsausgaben für die Anschaffung und Installation sowie Schulungs- oder weitere Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Nicht zuwendungsfähig sind laufende Betriebskosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich zu stellen und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu bewilligen. Die Antragsformulare sind online verfügbar. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“ zur Verfügung.

 

Anträge können im Jahr 2023 zum Stichtag 15. November 2023 und in den nachfolgenden Jahren zu den Stichtagen 31. März und 30. September in elektronischer Form (PDF digital ausgefüllt ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1

76344 Eggenstein-Leopoldshafen

bwp@ptka.kit.edu

Dabei gilt jeweils das Datum des Poststempels.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ zielt darauf ab, die Emissionen von Treibhausgasen in der Wirtschaft von Baden-Württemberg zu reduzieren. Durch Beratungs- und Investitionsförderungen unterstützt es Unternehmen bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen und fördert damit die ökologische Transformation der regionalen Wirtschaft.

Weitere Informationen  
Förderung überregional wirksamer Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport im Land Bremen  

Überregionale Kultur- und Sportveranstaltungen tragen maßgeblich dazu bei, die Metropolfunktionen und die Attraktivität der Städte Bremen und Bremerhaven zu erhöhen sowie deren Image und Bindungs- und Anziehungskräfte zu stärken. Kultur- und Sportveranstaltende sollen herausgefordert werden, Projekte und Veranstaltungen mit überregionaler Sichtbarkeit zu planen und durchzuführen, die eine überregionale, möglichst bundesweite Ausstrahlung entwickeln.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 01.06.2023 bis zum 30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Kultur- und Sportveranstaltungen gleich welcher Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts, ausgenommen natürliche Personen. Als Veranstalter:in gilt, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko der Veranstaltung trägt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen im Land Bremen. Hierzu zählen z. B. Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Festivals, Ausstellungen und ähnliche Aktivitäten, bei denen kulturelle Zwecke eindeutig im Vordergrund stehen, sowie Sportveranstaltungsformate mit überregionaler Reichweite. Insbesondere werden Veranstaltungen gefördert, die barrierefreie, nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen sowie in der Stadt Bremen Veranstaltungen, die die jeweiligen Themenjahre stärken.

 

Spezifisch werden Kultur- und Sportveranstaltungen gefördert, die

 

- mindestens überregionale, möglichst bundesweite Ausstrahlung erwarten lassen und Besuchsentscheidungen für Bremen und Bremerhaven auslösen oder unterstützen

- eine deutliche und mediale Aufmerksamkeit finden und image- und identitätsbildend für Bremen bzw. Bremerhaven sind

- öffentlich zugänglich und barrierefrei sind und nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen

 

Im Einzelfall können auch Veranstaltungen gefördert werden, die noch keine überregionale Ausstrahlung erwarten lassen, die aber das Potenzial erkennen lassen, innerhalb von drei Jahren zu Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung etabliert zu werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Förderbetrag darf nicht höher sein als der Betrag, der erforderlich ist, um Verluste für den betreffenden Zeitraum zu decken.

 

Der Förderbetrag soll in der Regel den Betrag von 150.000 EUR je Veranstaltung nicht überschreiten, kann aber im begründeten Einzelfall erhöht werden, sofern ein außerordentliches städtisches Interesse an der Durchführung der Veranstaltung vorliegt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss Angaben über die folgenden Bereiche in Bezug auf die Veranstaltung enthalten:

- Veranstaltungsbeschreibung/ Begründung der überregionalen Wirksamkeit

- Kalkulation/ Einnahme- und Ausgabenrechnung

- Werbemitteleinsatz/ Vermarktung

- Besuchererwartung nach Besucherherkunft

- Medienkooperation/ Medienresonanz

- Synergieeffekte/ Vernetzungen

- Nachhaltigkeit/ Klimaverträglichkeit

 

Nähere Ausführungen zu den Bewertungskriterien sowie die zu verwendenden

Antragsformulare werden auf den Webseiten der jeweiligen Ansprechpartner bereitgestellt.

 

Anhand der vorgegebenen Bewertungskriterien prüfen die jeweiligen Ansprechpartner die Förderfähigkeit und erstellen dann ein Ranking der förderfähigen Anträge. In Bremen und Bremerhaven kommen Vergabeausschüsse zusammen, die auf der Grundlage der Rankings über die Förderung und die Förderhöhe entscheiden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für Veranstalter:innen, die auf die Event- und Kulturstandorte Bremen und Bremerhaven aufmerksam machen möchten und auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit setzen.

Weitere Informationen  
Europäische Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen (EUI-IA)  

Die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EUI-Innovative Maßnahmen (EUI-IA) wurde jetzt veröffentlicht und ist mit einem indikativen Budget von 90 Millionen Euro aus dem EFRE ausgestattet. Für die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können Antragstellende Projektvorschläge einreichen, die sich auf eines der beiden Themen konzentrieren: Energiewende und Technologie in Städten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Förderregion/-länder: EU Mitgliedsstaaten

förderfähige Einrichtungen: Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

Was wird gefördert?

Thema 1: Energiewende

Im Rahmen des Themas „Energiewende“ zielt die Europäische Urban-Initiative darauf ab, die Erprobung übertragbarer und skalierbarer innovativer Lösungen im realen Umfeld für wirtschaftlich tragfähige, intelligentere und stärker integrierte lokale Energienetze zu unterstützen, die auf CO2-freie und nachfrageorientierte Energienetze ausgerichtet sind und die Bürger:innen sowie Interessenträger:innen in die Lage versetzen, die Umstellung zu beschleunigen.

 

Thema 2: Technologie in Städten

Im Rahmen des Themas „Technologie in Städten“ zielt die Europäische Urban-Initiative darauf ab, die Erprobung innovativer Lösungen, die auf neuen Technologien beruhen, in realen Umgebungen zu unterstützen, um bessere Dienstleistungen für die Bürger:innen zu erbringen und/oder die Fähigkeit der lokalen Behörden zu stärken, diese Dienstleistungen anzubieten, indem Experimente durchgeführt werden, die mit Hilfe der kohäsionspolitischen Investitionen in größerem Maßstab repliziert werden könnten.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderquote: 80 %

Budget des Calls: € 90.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt: max. € 5.000.000,00 Kofinanzierung

Projektlaufzeit: max. 3,5 Jahre

Bewerbungsverfahren

Die Einreichung des Antragsformulars erfolgt 100% papierlos über die elektronische Austauschplattform (EEP) des EUI.

 

Bewerber:innen werden gebeten, sich frühzeitig im Bewerbungsprozess zu registrieren und ihr Bewerbungsformular zu erstellen. Das Durchlesen der verschiedenen Abschnitte des Antragsformulars und das Lesen der Informationsblasen in den einzelnen Bereichen (in allen EU-Sprachen verfügbar) helfen den Antragstellenden, ihre Projektvorschläge besser zu strukturieren und zu gestalten.

 

Der 6. Start für EUI-IA Call 2 Projekte beginnt am 1. Juni 2024 und dauert 6 Monate bis zum 30. November 2024.

 

Für Unterstützung im Antragsverfahren: Das Personal des ständigen Sekretariats unterstützt die Antragstellenden im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA bei Bedarf bei fachlichen Fragen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der EUI (https://www.urban-initiative.eu/calls-proposals/second-call-proposals-innovative-actions).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die European Urban Initiative (EUI) bietet Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau in der nachhaltigen Stadtentwicklung und stellt Fördermittel für die Austestung von innovativen städtischen Maßnahmen bereit.

Weitere Informationen  
Maritimes Forschungsprogramm  

Verbundprojekte, die zum Einsatz zukunftsweisender Technologien und Dienstleistungen in der maritimen Wirtschaft am Standort Deutschland forschen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,

- Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,

- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Verbundprojekte, die einen zentralen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweisen und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden können:

- klimaneutrales Schiff (MARITIME.zeroGHG)

- maritimer Umweltschutz (MARITIME.green)

- maritime Digitalisierung (MARITIME.smart)

- maritime Sicherheit (MARITIME.safe)

- maritime Ressourcen (MARITIME.value)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahre

 

Die Höhe der Förderung beträgt für

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,

- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus.

Bewerbungsverfahren

Projektskizzen (Umfang ca. 15 Seiten) können ohne Beachtung von Fristen jederzeit über „easy-Online “ eingereicht werden.

 

foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf;jsessionid=A5FF671C951D2B4D0ABC163781951880

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Forschungs- und Technologieprojekte der maritimen Branche am Standort Deutschland.

Weitere Informationen  
Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland  

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert Ihre innovativen und in erster Linie investiven Maßnahmen, die die Verhältnisse für den Radverkehr verbessern und die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Die Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.

Was wird gefördert?

In erster Linie investive Maßnahmen,

 

- die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder

 

- Maßnahmen, die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und –maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln)

 

- Förderfähig sind außerdem auch solche Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.

 

Die Vorhaben sollen dabei Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung im modellhaften Sinne relevant sein können.

Beispiele

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderquote bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind nach Aufforderung im zweistufigen Antragsverfahren ausschließlich über das Antragssystem easy-Online zu stellen. Dort finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Anlagen zur formalen Antragsstellung.

Link: foerderportal.bund.de/easyonline

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland und vor allem investive Modellvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
KfW-Unternehmerkredit  

Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In-und Ausland.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen sowie Freiberuflich Tätige. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)

- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)

- Warenlager

- Leasing

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Kredits. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.

 

Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.

 

Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt Die KfW übernimmt für Investitionen und Betriebsmittel einen Teil des Risikos der Bank. Für große Unternehmen wird bis zu 80% und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Risikos übernommen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei einem örtlichen Kreditinstitut zu stellen.

 

Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Bei Krediten bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen gefördert, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Risikoübernahmen der KfW erhöhen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

Weitere Informationen  
Erasmus für Jungunternehmer  

Das grenzüberschreitende Austauschprogramm Erasmus für Jungunternehmer bietet neuen bzw. angehenden Unternehmern die Möglichkeit, von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen, der in einem anderen teilnehmenden Land ein kleines Unternehmen leitet.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben und auszutauschen können. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.

Bewerbungsverfahren

Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.

Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.

 

Link zu den Kontaktstellen:

www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
  • https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
 
Europäischer Unternehmensförderpreis - European Enterprise Promotion Award  

Der Europäische Unternehmensförderpreis (European Enterprise Promotion Awards) prämiert herausragende Leistungen von Behörden und öffentlich-privaten Partnerschaften.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Am Wettbewerb teilnehmen können nationale, regionale oder lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Island, Norwegen, Serbien und der Türkei.

Was wird gefördert?

Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die nachweisbar zur Entwicklung eines unternehmerischen Umfeldes, zur Stärkung unternehmerischer Initiative und zu verantwortlichem Handeln bei Unternehmen beigetragen haben. Dabei werden sechs Wettebwerbskategorien unterschieden:

- Förderung des Unternehmergeistes

- Investition in Unternehmenskompetenzen

- Unterstützung des digitalen Wandels

- Verbesserung des Geschäftsumfeldes und Unterstützung der Internationalisierung von Unternehmen

- Förderung des nachhaltigen Wandels

- Verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum

 

Die europäische Jury vergibt außerdem den "Großen Preis der Jury" für die Initiative aus einer beliebigen Kategorie, die als kreativster und inspirierendster Beitrag zur Förderung des Unternehmertums angesehen wird.

Beispiele

Veranstaltungen und Kampagnen, die das Image von Unternehmern und unternehmerischer Tätigkeit verbessern und eine Kultur unterstützen, die Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft fördert; Initiativen auf regionaler, lokaler oder nationaler Ebene, die unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern.

Art und Höhe der Zuwendung

Für jede Wettbewerbskategorie wird ein Preis vergeben. Zusätzlich vergibt die EU einen Großen Preis der Jury für die kreativste und am stärksten zur Nachahmung inspirierende Initiative.

Bewerbungsverfahren

Konzipiert ist der Europäische Unternehmensförderpreis als zweistufiger Wettbewerb. Im Rahmen eines vorgeschalteten nationalen Auswahlprozesses werden in Deutschland von einer Expertenjury zwei Kandidaten nominiert, die anschließend am Wettbewerb auf europäischer Ebene teilnehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Wettbewerb sollen erfolgreiche Förderer von Unternehmergeist und Unternehmertum in Europa identifiziert und gewürdigt werden. Die Preisträger sollen europaweit als Vorbilder dienen und dazu anregen, günstige Bedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu schaffen.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, für alle Nichtwohngebäude sowie für Einzelmaßnahmen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

- freiberuflich Tätige

- Kommunen

- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

 

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.

 

Förderfähige Kosten sind:

a) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden die gesamten gebäudebezogenen Inves-

titionskosten (exklusive Transaktionskosten und Kosten des Grundstückerwerbs)

b) bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe sanierten Bestandsgebäuden die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik ) sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.

Beispiel:

- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,

- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,

- Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,

c) die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).

 

Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.

Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.

 

Höchstsätze:

1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt digital über ein elektronisches Antragsformular.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.

Weitere Informationen  
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