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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

617 Treffer:
Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung Sachsen  

Gefördert wird die Entwicklung wettbewerbsfähiger oder grenzübergreifender Destinationen und Durchführung von touristischen Marketingmaßnahmen in Sachsen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Tourismusmarketing:

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.

 

Destinationsentwicklung:

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)

Was wird gefördert?

Tourismusmarketing

- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens

- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens

- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen

- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen

 

 

Destinationsentwicklung

- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen

- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen

- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen

Beispiele

Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung

- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn kann mit dem Vorhaben gestartet werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.

Weitere Informationen  
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027  

Zuschuss zur Heranführung und Transformation der Digitalisierungsthemen im Unternehmen

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe, die ihren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben

Was wird gefördert?

- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung

- Anschaffung Software und notwendiger Hardware

- Einführung der Lösung einschließlich Schulung

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschüsse

- Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben und indirekten Kosten: 5.000 Euro

 

Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen:

- Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 10.000 Euro

 

Transformationsprojekte von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen:

- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro

 

 

Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen:

- Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 100.000 Euro

 

Indirekte Kosten in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben

Der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn das Unternehmen während des Durchführungszeitraums (Projektlaufzeit) tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung bei der Heranführung an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte) sowie die Unterstützung bei komplexen Projekten zur digitalen Transformation (Transformationsprojekte) für Kleinstunternehmen sowie KMU

Weitere Informationen  
Förderrichtlinie Regionales Wachstum  

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit

Fördergebiet

Sachsen keine Förderung in Leipzig und Dresden

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die Unternehmen müssen überwiegend in einem der Wirtschaftszweige der Anlagen 1-4 der Förderrichtlinie tätig sein.

Was wird gefördert?

Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen

- Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte​​

 

Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die Höhe des Fördersatzes ist u.a. vom Standort Ihres Vorhabens, Ihrer Unternehmensgröße (KMU-Status) und der anzuwendenden behilferechtlichen Grundlage abhängig.

Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.

Bewerbungsverfahren

Die Förderung ist über das Förderportal der Sächsichen Aufbaubank einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden bei verschiedenen Investitionsvorhaben im Bereich der Betriebsstätte gefördert

Weitere Informationen  
Konsortialkredite  

Unterstützung von Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern durch die Teilnahme an Konsortialfinanzierungen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen und Gebietskörperschaften, insbesondere solche, die ESG-Kriterien berücksichtigen

Was wird gefördert?

Finanziert werden schwerpunktmäßig:

- Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes

- Infrastrukturvorhaben im Bereich Verkehr (z.B. Logistik, öffentlicher Personennahverkehr)

- Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung

- Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege

- Soziale, kommunale aber auch überregionale Infrastrukturmaßnahmen

- Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus

- Investitionen in erneuerbare Energien

- Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- Die Darlehen werden mit marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt.

- Die Konditionen (Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision, Besicherung etc.) werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und dem kreditgebenden Konsortium vereinbart und richten sich nach dem konkreten Vorhaben.

- Die SAB übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese nach Prüfung durch die SAB als grundsätzlich banküblich angesehen werden.

 

Kredithöhe und Auszahlung

- Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.

- Die SAB kann nicht größter Kreditgeber sein.

- Der Kreditanteil der SAB sollte nicht wesentlich kleiner als 5 Mio. EUR sein (Ausnahmen sind möglich). Zudem kann dieser Kreditanteil grundsätzlich nicht größer sein als der Kreditanteil des größten Konsorten.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf eine Konsortialfinanzierung sind vom Konsortialführer direkt bei der SAB zu stellen. Die kompletten Unterlagen, die die konsortialführende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, sind der SAB zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen werden bei größeren Vorhaben finanziell unterstützt z.B. bei Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landscahftsschutzes

Weitere Informationen  
SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen  

Unterstützung von Vorhaben der gewerbliche Wirtschaft, Freiberuflern und Existenzgründern durch Ausfallbürgschaften

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Freiberufler:innen

- natürliche Personen (auch Existenzgründer:innen), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen

- Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.

Was wird gefördert?

Vebürgung von Krediten und Avalen für folgende Maßnahmen:

- Investitionen

- Unternehmensnachfolgen

- Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite)

- auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)

- Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen

Art und Höhe der Zuwendung

Laufzeiten

- bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen

- bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen

 

Kosten

- Bearbeitungsentgelt (bei Antragstellung fällig):

-> einmalig 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages (mind. 250 EUR, max. 15.000 EUR)

- Bürgschaftsprovision:

-> jährlich mindestens 0,5 % des valutierenden Bürgschaftsbetrages

 

Sicherheiten

- Stellung aller zumutbaren Kreditsicherheiten

- persönliche Mithaftung in angemessener Höhe durch Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können

 

Beihilferechtliche Regelungen

- AGVO und De-minimis-Beihilfe

Bewerbungsverfahren

Einreichung des Antrages über eine Hausbank inklusive der Stellungnahme der Hausbank sowie der weiteren erforderlichen Unterlagen vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblich ist Antragseingang bei der SAB.)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ausfallbürgschaften für Finanzierungen von KMU und Nicht-KMU, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen

Weitere Informationen  
SAB Sachsenkredit "Gründen und Wachsen"  

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für KMU

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen (natürliche Personen) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks und Angehörige der Freien Berufe

Was wird gefördert?

Investitionsdarlehen, Investitionsdarlehen zur Digitalisierung, Betriebsmitteldarlehen

Beispiele

Investitionsdarlehen

- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz

- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte

- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. bei altersbedingten Unternehmensnachfolgen)

- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung

- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10% nicht unterschritten ist

- aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:

-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)

-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen

-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung

-> immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden

 

Investitionsdarlehen zur Digitalisierung

- investive Kosten für Digitalisierungsvorhaben gemäß Kriterien für Digitalisierungsvorhaben

 

Betriebsmitteldarlehen

- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:

- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes

- zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung

Art und Höhe der Zuwendung

Investitions- und Betriebsmitteldarlehen

Kredithöhe: mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU und Existenzgründer:innen können ein Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 20.000 EUR bis zu 5.000.000 EUR zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss bis zu 10 % der Darlehenssumme erhalten

Weitere Informationen  
SAB Sachsenkredit "Universal"  

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für KMU und große Unternehmen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

- Existenzgründer:innen (natürliche Personen)

Was wird gefördert?

Invesititionen sowie Betriebsmittel

Beispiele

Investitionsdarlehen

- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz

- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte

- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung

- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 % nicht unterschritten ist

- Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:

-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)

-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen

-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung

-> Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden

 

Betriebsmitteldarlehen

- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:

- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes

- Zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung

Art und Höhe der Zuwendung

Investitionsdarlehen

Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 20 Mio. EUR je Vorhaben

 

Betriebsmitteldarlehen

Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit einem Investitions- und Betriebsmitteldarlehen bis 20 Mio. EUR zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss bis 4 % der Darlehenssumme aus eigenen Mitteln der SAB oder beihilfefreie Variante ohne Tilgungszuschuss unterstützt

Weitere Informationen  
Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)  

Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen in Form eines zweckgebundenen Mikrodarlehens für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zum Zweck der Gründung einer nachhaltigen selbstständigen oder freiberuflichen Existenz sowie zur Festigung junger Unternehmen oder einer freiberuflichen Existenz.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Es werden Existenzgründer:innen sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase unterstützt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel.

Beispiele

- Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

- Erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)

- Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge

- Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 %

- Festigung eines Unternehmens

Art und Höhe der Zuwendung

Bis maximal 30.000 EUR je Vorhaben, mindestens 5.000 EUR Darlehenshöhe und bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, mit einem finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel.

Weitere Informationen  
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023  

Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein

Was wird gefördert?

- Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

- Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

- Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels

- Zukunftsfähige Energieversorgung

- Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% der förderfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Säschsische Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen durch einen Zuschuss.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm - Wachstum und Innovation  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG Sachsen) fördert Unternehmen in Sachsen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Was wird gefördert?

Übernommen werden Beteiligungen z.B. zur Mitfinanzierung von Betriebs- bzw. Kapazitätserweiterungen, Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen, Kooperationen, Produkt- bzw. Sortimentserweiterungen und Markterschließungsmaßnahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz bzw. am Eigenkapital des Unternehmens. Sie liegt zwischen 25.000 EUR und 1,0 Mio. EUR (im Einzelfall darüber). Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal zehn Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@mbg-sachsen.de

Internet: www.mbg-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Übernommen werden Beteiligungen z.B. zur Mitfinanzierung von Betriebs- bzw. Kapazitätserweiterungen, Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen, Kooperationen, Markterschließungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
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